Lange lief es eher zäh, doch mittlerweile hat die Nachfrage nach Elektroautos und auch das Angebot deutlich zugenommen. Das Bundeswirtschaftsministerium legte nun die zuvor bereits angekündigte Neugestaltung der Kaufprämie für Elektroautos ab dem kommenden Jahr vor. Der sogenannte Umweltbonus wird ab dem 1. Januar 2023 nur noch für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gezahlt, der Zuschuss für Plug-in-Hybride entfällt dann. Zudem wird die Kaufprämie deutlich gekürzt. Seit Februar 2020 beträgt der Umweltbonus bis zu 6000 Euro für Elektrofahrzeuge und 4500 Euro für Plug-in-Hybride.
Ab dem kommenden Jahr werden für reine Elektroautos demnach dann Zuschüsse von 4500 Euro bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro und 3000 Euro bei Preisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro für die Fahrzeuge gezahlt. Am Kreis der Antragsberechtigten werde zu Jahresbeginn nichts geändert. Ab dem 1. September 2023 werde die Förderung dann aber auf Privatpersonen beschränkt. Eine Ausweitung auf Kleingewerbe und gemeinnützige Organisationen prüft das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben aktuell noch. Ab 2024 ist dann ein Umweltbonus von 3000 Euro für alle Elektrofahrzeuge bis 45.000 Euro Nettolistenpreis vorgesehen. Teurere Modelle würden nicht mehr bezuschusst.
Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet, dass im kommenden Jahr die Marke von zwei Millionen Elektroautos in Deutschland überschritten wird. „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Elektrofahrzeuge brauchten daher in absehbarer Zeit keine staatlichen Zuschüsse mehr. „Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge.“
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, wie es aus dem Ministerium weiter hieß. Bei den Fördersätzen handele es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil an der Förderung werde auch künftig bei 50 Prozent der Gesamtförderhöhe des Bundes liegen. Die Mittel des Bundes stammten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Wenn die Mittel dort ausgeschöpft seien, ende auch die Förderung mit dem Umweltbonus.
Die regierungsintern beschlossenen Eckpunkte sollen zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden. Zuvor müsse die EU-Kommission diese auf ihre Beihilferelevanz hin prüfen.
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„Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, wie es aus dem Ministerium weiter hieß.“
Heißt das (ein Beispiel): Ich bestelle mir heute ein E-Auto mit der jetzt gerade geltenden Prämie im Kopf. Aufgrund von was auch immer für Schwierigkeiten wird das Auto aber erst 1 Jahr später ausgeliefert und entsprechend auch zugelassen. Zu dem Zeitpunkt gilt aber schon eine niedrigere Prämie oder im Extremfall gar keine mehr.
Bekomme ich nun die Prämie die noch galt als ich das Auto bestellt habe? Daß es erst ein Jahr später zugelassen werden konnte ist in diesem Fall ja nicht mein Verschulden. Oder bekomme ich einfach die Prämie die zum Zeitpunkt der Zulassung gilt? Das wäre ja blöd. Stichwort Investitionssicherheit / sichere Rahmenbedingungen / was auch immer die Industrie so an Begriffen nutzt um rumzuheulen.^^
Das Zitat aus dem Artikel beantwortet die Frage!
„Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, wie es aus dem Ministerium weiter hieß.“
Den das war/ist doch ein Kritikpunkt am E-Mobilitätsfördersystem.
Da es nun nicht geändert wird, wird es hier auch explizit nochmal erwähnt.
Das Zitat aus dem Artikel beantwortet die Frage!
„Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt… .“
Denn das war/ist doch ein Kritikpunkt am E-Mobilitätsfördersystem.
Da es nun nicht geändert wird, wird es hier auch explizit nochmal erwähnt.
Schön! Noch immer viel zu viel! Keiner kauft die Dinger noch, wenn sie nicht mit dem Steuergeld von Geringverdienern gesponsert werden.
Völliger Unsinn. Elektroautos kauft man weil sie in nahezu jeder Disziplin dem Verbrenner überlegen sind nicht weil sie gefördert werden. Wenn die Förderung wegfällt werden genau so viele E-Fahrzeuge verkauft wie mit.
Das wird sich in Kürze ändern, wenn Verbrenner teurer werden und die Produktionszahlen der E-Autos steigen. Die Verbrennerproduktion wird runtergefahren werden.
In Norwegen kann man sehen wie schnell der Wandel laufen kann. Dort allerdings noch viel massiver gefördert. Benziner und Diesel haben dort noch je ca. 5% Marktanteil bei den Zulassungszahlen.
1. Geringverdiener steuern so gut wie nichts zum Steueraufkommen insgesamt bei, also zieht dieses Argument schon mal gar nicht.
2. Wer rechnen kann (ein Blick auf die Spritpreise reicht aktuell auch), weiß dass man mit Elektroautos mit oder ohne Förderung heute schon deutlich günstiger unterwegs ist.
Hallo Hugo. Schreiben Sie solche Kommentare bitte in der Bild-Zeitung aber nicht hier in einem Fachforum, wo Trolle sofort entlarvt werden, denn wer solche Kommentare schreibt kann sicherlich als solcher bezeichnet werden
Werden denn jetzt elektr. Kabinenroller gefördert, die ca. 3000-6000 Euro kosten? Bisher wurden nur solche Autos gefördert, die in einer Liste standen. Da waren Kabinenroller nicht dabei.
Pedelecs werden auch kaum gefördert, bis auf ein paar kommunale Förderprogramme. Aber sie verkaufen sich auch ohne Förderung sehr gut. Keine Frage, dass das mehr Zukunft hat: 1/50 der Masse, 1/20 des Energieverbrauchs und des Preises, 1/10 des Verbrauchs an Verkehrsraum. Von einem „Umweltbonus“ könnte man sich ein ganzes Pedelec kaufen! Und viel mehr als zur Arbeit und zum Einkaufen Pendeln kann man mit beidem, E-Auto oder Pedelec, nicht.