Es sind bereits mehr als zwei Wochen nach der Verabschiedung des EEG-Osterpakets durch Bundestag und Bundesrat vergangen, doch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fehlt noch. Daher kann das Gesetz nicht veröffentlicht werden und die Neuregelungen nicht in Kraft treten. „Wir rechnen damit, dass die Unterzeichnung in den kommenden Tagen erfolgt“, erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage von pv magazine. Dann könne es veröffentlicht werden.
Doch solange schauen viele Investoren von kleineren Photovoltaik-Dachanlagen in die Sonne, ohne dass sie ihre Systeme anmelden und den Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen. Denn in dem novellierten EEG sind höhere Photovoltaik-Einspeisevergütungen festgeschrieben als aktuell gelten. Für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt soll der anzulegende Wert auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anzulegenden Werte für die Direktvermarktung gelten. Gerade bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen. Zugleich ist mit dem Osterpaket für das EEG ein Zuschuss für Volleinspeiser beschlossen worden. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde.
Die neuen, höheren Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach Erscheinen des EEG 2023 im Bundesegestzblatt in Betrieb genommen werden. Zudem muss die EU-Kommission die höheren Tarif noch beihilferechtlich genehmigen, erst dann werden sie wirklich gezahlt. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess einige Monate.*
Diese neuen Tarife treten allerdings erst am Tag nach der Veröffentlichung des EEG 2023 im Bundesgesetzblatt in Kraft. Aktuell gelten damit weiterhin die niedrigeren Einspeisevergütungen, wie sie die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Zum Vergleich: Der anzulegende Wert für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt Leistung liegt demnach im Juli zwischen 5,14 und 6,64 Cent pro Kilowattstunde – und damit deutlich niedriger. Für August müsste die Bundesnetzagentur die aktuellen Sätze zum Monatsende veröffentlichen, sofern nicht zuvor die Unterschrift von Steinmeier erfolgt. Dann wäre von einer weiteren Absenkung der Solarförderung um 1,4 Prozent für August auszugehen.
Offene Fragen zum EEG 2023
Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundeswirtschaftsministerium ein neues „Energiesicherungspaket“ vorgelegt. Darin wird zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs unter anderem die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen im Bestand vorgesehen. Für neue Photovoltaik-Anlagen entfällt diese Vorschrift nach dem verabschiedeten EEG-Osterpaket ab dem kommenden Jahr. Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. „Die Abschaffung wird voraussichtlich im Zuge der nächsten EEG-Novelle erfolgen“, erklärte die Ministeriumssprecherin weiter. Diese sei noch in diesem Jahr geplant, da ebenfalls noch einige andere Änderungen im Gesetz notwendig würden.
* Anmerkung der Redaktion: Dieser Absatz ist zur Klarstellung am 26.7.2022 nachträglich in den Artikel eingefügt worden.
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In den allabendlichen Energie Nachrichten, oder Talkshow’s , überschlagen sich die verschiedenen Politiker mit Empfehlungen dessen was jetzt schnellstens energiepolitisch auf den Weg gebracht werden muss. Personalmangel steht oft im Vordergrund, wenn es darum geht wie schnell was geschehen kann.
In der Politik scheinen die auch Personalmangel zu haben, wie man dem Folgenden entnehmen kann.
Zitat aus dem Artikel: Es sind bereits mehr als zwei Wochen nach der Verabschiedung des EEG-Osterpakets durch Bundestag und Bundesrat vergangen, doch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fehlt noch. Zitat Ende.
Oder hat der Bundespräsident die Hand im Gibs.
Nachtrag:…Bei aller Ironie in meinem Kommentar, beim Gips meine ich den Echten, den mit „p“
@Hans, bitte halten Sie den Bundespräsidenten aus der beabsichtigten Ironie heraus.
Er hat es im Moment schwer genug.
Eventuell ist er im Urlaub, oder eine Ihm zuarbeitende Schlüsselfigur ist wg Urlaub oder Corona nicht verfügbar.
Wir haben Urlaubszeit.
Ärgerlich ist die Verzögerung allemal und zudem deren Ende nicht einmal absehbar.
Nicht zu glauben, der Herr Bundespräsident hat noch nicht unterschrieben, will er denn nochmal alles durchrechnen? Da versteht er bestimmt viel
von… Mittlerweile verpulvern wir weiter Gas. Ach da war doch noch so ein Hochintelligenter, genau der mit dem Duschkopf, der wird lange warten können bis die 15% durch sind. Au weia armes deutsches Deutschland.
Bedeutet das, dass man bei einer Anmeldung kurz vor der Unterzeichnung mit den alten Vergütungssätzen leben muss?
Müssen die neuen Vergütungssätze nicht auch von der Kommission beihilferechtlich geprüft und abgesegnet werden?
Was sind 2 Wochen in der Politik?
Man muss mal im Südwesten der Republik versuchen ein Windrad zu bauen. Da ist man 2 Jahrzehnte unterwegs. Selbst die grüne Landesregierung glänzt durch Untätigkeit oder Unfähigkeit.
Auch in der jetzigen Situation muss man keinesfalls die wegen dem vorgeschobenen Artenschutz verhinderten Anlagen genehmigen.
Mann kann ja neue Suchläufe, Gutachten etc. verlangen, und wieder ist das Unheil wieder für Jahre verhindert.
Meine Anlage steht kurz vor der Inbetriebsetzung. Der Netzbetrieber möchte gern am 8.8. zu mir kommen. Meine Anlage hat 9,8 kwp. sollte ich noch warten und um Aufschub des Termines bitten ?
Als Antwort meine Berechnung :
Mit meiner 10 kWp Anlage (mit Speicher und E-Auto) speise ich ca. 3000 kWh/Jahr ein. Bei 2 Cent Unterschied zur derzeitigen Vergütung sind das in 20 Jahren 1200€ Differenz = 60€/Jahr = 5€/ Monat.
Ich würde den Termin kurzfristig verschieben wenn das Gesetz nicht bis Anfang August veröffentlicht wird.
Gegenüber der Netzbetreiber braucht man auch kein schlechtes Gewissen zu haben – Erfahrungen zeigen, dass Die im „Warten lassen“ auch ganz groß sind.
Für das EEG zählt das Inbetriebnahmedatum auf der Fertigmeldung, nicht der Termin, wenn der Netzbetreiber den Zähler tauscht. I. d. R. gibt es den Termin nur, wenn die Fertigmeldung erfolgt ist. Damit ist es m.E. egal, wann der EVU kommt.
Bitte um einen Aufschub. Danach schaltest du die Sicherungen ein oder lässt die Anlage durch deinen Elektriker in Betrieb gehen. Dadurch kannst du den Strom so weit wie möglich selber nutzen und das ist auch legal.
Vielen Dank Sandra für den interessanten Bericht, der viele meiner Fragen direkt proaktiv beantwortet.
Gelten nach Unterschrift die neuen Einspeisesätze lediglich für neu ans Netz gehende Anlagen? Oder auch für Bestandsanlagen?
VG: Lars
Hallo Lars,
die neuen Tarife gelten nur für neue Anlagen, die nach der Veröffentlichung des EEG 2023 in Betrieb genommen wurden. Zudem habe ich gerade den Hinweis gelesen, dass auch die EU-Kommission den neuen Tarifen beihilferechtlich zustimmen muss, erst dann werden sie wirklich gezahlt (dann jedoch rückwirkend für die Anlagen seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Für Bestandsanlagen ist keine Erhöhung geplant. Und bevor sich die Frage stellt: Das Beihilferechtsverfahren dauert in der Regel Monate, wird wohl erst gegen Jahresende abgeschlossen sein.
Viele Grüße,
Sandra
Vor. Zurück. Sofort. Ab 2023. Oder doch noch nicht? Altanlagen, Neuanlagen. Demnächst bis zur Anlagengröße von x kWp. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.
Schade dass beim EEG keine Kontinuität zu erkennen ist.
Die einzige Kontinuität besteht in der Verkomplizierung durch die Schaffung immer neuer Regeln und Ausnahmen.
Auch der Bundespräsident ist ein Politiker welcher zum Wohle seines Volkes die rechte Hand zum Schwur gehoben hat. Auch Herr Steinmeier hat sich mit seiner freundlichen Politik gegenüber Putin mit schuldig an der jetzigen Misere gemacht. Wenn ihm das Gesetz wichtig wäre, dann hätte er auf eine Unterschrift vor seinem Urlaub drängen können. Aber vielleicht war es ihm auch nicht wichtig, dass tausende Bürger nicht wissen wie und vor allem wann es weitergeht. Seit wann hat es der Bundespräsident schwer genug? Er kassiert mehrere zehntausend Euro im Monat und ist im Moment im Urlaub, der Ärmste. Herr Diehl hat das schon richtig formuliert!
@Ernst, ich weiß es nicht, ob der Bundespräsident z.Z im Urlaub ist; vermutlich.
Ich weiß nur, daß es falsch ist, bei Ihm all die Unsicherheiten und auch bisherige Versäumnisse rund um EEG festmachen zu wollen.
Ja, ärgerlich bleibt die Verzögerung trotzdem; da muß ich auch Hans Diehl Recht geben.
Ich möchte hiermit ausdrücklich für ein Infoboard des Wirtschaftsministerium mit monatl. Aktualisierung werben, in dem insbesondere die Vergütungen rund um PV-Strom und beabsichtigte Änderungen deutlich gemacht werden; gerne in Form von Tabellen.
Es blickt ja kein Schw… mehr durch
Hallo Thomas, der Bundespräsident ist nur einer der Verantwortlichen. Es gibt sicherlich sehr viele Beschäftigte im Ministerium welche hier Versäumnisse eingebaut haben. Da diese auch von RWE, E.ON, Vattenfall oder EnBW bezahlt werden ist so ein Verzug schon verständlich.
Hallo Herr Gruber, wenn man zu oft auf die versteckten „Foul’s“ im Wendeprozeß aufmerksam macht, kommt man in Verruf sich zu wiederholen. Ich tue es aber trotzdem.
Siehe hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Zitat:..Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:
„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und […] mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. […]“
In dem Bericht wird als Beispiel geschildert, dass ein Mitarbeiter der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG einen Gesetzentwurf über weitreichenden Lärmschutz im Sinne seines Arbeitgebers verwässert haben soll. Zitat Ende.
Ehrliche Bürger mit Blick auf die Realitäten und Engagement für eine bessere Zukunft, dem vollen Einsatz auch bei Handwerkermangel und Materialnotstand, werden durch die Unfähigkeit hochdotierter Entscheider bestraft. Die Unfähigkeit ist das Einzige was wirklich in der Führungsriege klappt. Jede Firma wäre längst Pleite!
Es ist verkündet:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s1237.pdf%27%5D__1658998182243
Siehe Bundesgesetzblatt vom 28.07.2022, Seite 8, Punkt 25 d)
Danke Christian;
Ich frage mich, ob diese Darstellung der Verfügungsgewalt als verklausolierte Willensentscheidung der Gesetzgebung weiterhin so hingenommen werden muß.
Es ist nur mit absonderlicher Konzentration wirklich aufzunehmen und nachzu führen.
Wie kriegen das unsere Abgeordneten hin, den Gesetzestext ,in all seinen Unterverweisen umfassend zu verstehen?
Zurück zum Thema:
Extra Büros in dem Haus der Abgeordneten sollte umgenden ausgeschlossen werden!