Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Vor dem EEG 2021 betraf es sogar alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Mit dem EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat zu Monatsanfang, dass die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt.
Im Zuge der sich verschärfenden Gas-Krise und drohenden Engpässen bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung wohl nochmal in sich gegangen. Am Donnerstag stellte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein zusätzliches „Energiesicherungspaket“ vor. Es besteht im Kern aus drei Elementen: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen ausgeweitet.
Als Maßnahme zur Senkung des Erdgasverbrauches sollen die Erneuerbaren einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. Dabei stünden Biomasse und Photovoltaik im Fokus. Insbesondere die Biogaserzeugung solle ausgeweitet werden, indem unter anderem die vorgegebenen jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird, erklärte das Ministerium. Damit die Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, sei angestrebt, die 70 Prozent-Kappungsregel für Bestandsanlagen zu streichen. „Derartige Maßnahmen verlangen gesetzliche Änderungen, die eng innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“, hieß es aus dem Ministerium weiter. Die Maßnahmen für das „Energiesicherungspaket“ würden in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause schrittweise umgesetzt, so der Plan.
Wie groß die Abhängigkeit vom Gas ist, zeigen Daten, die das Statistische Bundesamt am Donnerstag veröffentlichte. Demnach ist Erdgas der wichtigste Energieträger für Industrie und private Haushalte. 2020 lag der Anteil von Erdgas in der Industrie bei 31,2 Prozent und die privaten Haushalte deckten 2019 rund 41,2 Prozent des Wohnenergiebedarfs mit Erdgas. Im ersten Quartal 2022 wiederum stammten 13 Prozent des erzeugten und eingespeisten Stroms aus Gaskraftwerken. 95 Prozent seines Erdgasbedarfs hatte Deutschland im vergangenen Jahr nach den Angaben importiert.
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Schon von Anfang an geschehen was will man denn einen 7kwp ost West reglimentieren, habe ich schon immer für Unsinn gehalten.
Bei Ost West spielt es eh keine Rolle. Da stelle ich 70% ein und es ändert sich nichts, weil es keinen Mittags-Peak gibt.
Moin und grüsse vom YT Kanal Weissnichs Welt.. das ist alles toll und bei Südanlagen mit harter Abregelung macht es im Sommer sicher was aus – es nutzt nur wenig im Winter – da liegen wir leider alle weit unter den 70% – ausserdem fehlt natürlich im Tweet des BMWK jeglicher Ausblick ab wann das dann in Kraft treten wird und gerade aktuelle schaffen Sie es ja nichtmal das Osterpaket zeitnah in Kraft zu setzen..
die Abschaffung von 70% bei der Bürokratie würde also eventuell mehr helfen also die Abschaffung der 70% Regel:-))
man könnte im Sommer aber durch das „zu viel“ ja beispielsweise Wasserstoff herstellen, und diesen als CH4 speichern für den Winter. Braucht natürlich Speicherkapazitäten etc.
Es gibt sicherlich Wege, den Strom vom Sommer in den Winter zu bringen.
Die Wasserstoffgegner kommen aber dann immer mit dem dummen Argument das es Ineffizient ist.
Bin voll deiner Meinung. Besser als viel Geld zu bezahlen das das Ausland uns den kram ab nimmt.
Wasserstoffherstellung ist tatsächlich recht ineffizient und sollte meiner Meinung nicht favorisiert oder lanciert werden.
Jedoch ist es noch viel unsinniger Anlagen abzuregeln oder die Energie ohne einen Nutzen verpuffen zu lassen, da zuviel da ist.
In dem Fall sollte man alles in die Wasserstoffproduktion stecken, denn eine geringe Menge Energie bei geringen Wirkungsgrad in etwas langfristiges umzuwandeln ist immer noch besser als gar nichts zu haben.
Ich denke dass das auch die Gegner mit ihren dummen Argumenten verstehen.
Die Erzeugung von Methan ist daher eine gute Idee und sollte endlich mal aktiv angegangen werden. (auch wenn das Zeug leider nicht in Christians Porsche funktioniert)
Aktuell bringen 60GWp Solar bis zu 40 GW Leistung. Gebraucht werden an Wochentage bis zu ~ 75GW, an Wochenende bis zu ~60 GW.
Was sollen wir 2030 mit installierten 200 GWp anfangen?
Da braucht es Speicher, Speicher, Speicher.
Aber bis ~ 200 GWp reichen effiziente Kurzzeitspeicher.
Erst ab ~ 200 GWp müssen wir darüber nachdenken, die Energie vom Sommer für den Herbst zu speichern.
Um über den Winter zu speichern, brauchen wir vermutlich mehr als 1000 GWp Solar (und zusätzlich noch viel mehr WKW als wir jetzt haben)
Wir Haushalte und Kleingewerbe nicht, Wir inflexible Industrielle und Großverbraucher schon
Gut wenn das weg kommt. Das diente und dient in erster Linie nur der Gängelung der Erneuerbaren unter dem Deckmäntelchen der Netzstabilität. Dahinter steckte die Weigerung der Netzbetreiber die Netze an die Erneuerbaren anzupassen.
Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass die Netzbetreiber in der Zwischenzeit ausgebaut haben?!
Habe ich noch nie verstanden, wenn jetzt noch die Abstandsregelung zum Nachbarhaus in allen Bundesländern fallen würde, wäre das eine Nachricht, die tausende neue PV Anlagen ermöglichen würde.
Es gibt aktuell eine Petition dafür : „Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen“
Warum wartet man damit bis zum 31.1.2023 ?
Warum dürfen bestehende voll funktionsfähige Solaranlagen wegen Formalien nicht ans Netz ? **
Wir warten seit knapp 3 Jahren auf die Bearbeitung eines Netzverträglichkeitsantrags.
Warum werden allen die Anlagen errichten wollen von Bürokraten ständig neue Steine in den Weg gelegt um Solaranlagen möglichst zu verhindern ?
**
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/solaranlagen-nicht-am-netz-angehaltene-windraeder-nicht-genutzte-speicher-wie-die-buerokratie-die-energiewende-ausbremst-spiegel-tv-a-79356e56-cb35-4859-a04c-573d21926dc6
Wo gibt es denn das ? Haben Sie mal nachgehakt ? Selbst im bürokratisch lahmen Wuppertal ging das innerhalb von 2 Wochen.
Sehr geehrter Herr Thümler,
all die dies monieren und auf die Bürokratie schimpfen haben zwar recht, aber die Lobbyisten wollen dieser Branche haben ein feines Netz gesponnen, um mehr Gewinne zu erzielen, – vor allem zu erhalten – unter dem Deckmantel und Schlagwörtern „Netzsicherheit“, „ausgewogener Energiemix“, „Nachhaltigkeit“ usw.
Eine Dezentralisierung wäre der Anfang von Abhängigkeiten, aber dann sind die Erträge nicht mehr gebündelt! Die Politik und ihre Akteure sind abhängig vom Wohlwollen der großen Player in der Wirtschaft. Nach dem Ausscheiden als „ehrliche“ Volksvertreter winken lukrative Einnahmen für diese Entscheider.
Alles leere Versprechungen. Sie schaffen es einfach nicht,es scheitert wie immer am Tempo und an der Umsetzung.
Moin,
ich betreibe seit 2015 eine kleine PV-Anlage mit Südausrichtung. Das Monitoring zeigt deutlich, dass die 70%-Abregelung (dynamisch unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs) bereits an den ersten sonnigen Februartagen zuschlägt. Die Anlage wurde 2016 durch Ost-West-Ausrichtungen erweitert. Dadurch verschiebt sich der Start der 70%-Abregelungsperiode auf Mitte März.
Die Abregelung ist also kein «Sommerproblem», sondern findet schon im Winterhalbjahr statt. Dann, wenn wir jede Kilowattstunde regenerativen Strom dringend brauchen, regeln wir PV-Anlagen ab um den benötigten Strom nuklear oder fossil zu erzeugen.
Das sind keine grossen Mengen, aber vor dem Hintergrund unserer aktuellen Klimarealität, einem Krieg in Europa und Energieknappheit können wir uns das nicht leisten. Höchste Zeit, diesen Blödsinn zu beenden!
@Frau Enkhardt, bitte mir mal den Link zu dem verabschiedeten Gesetz senden; konnte es im Netz nicht finden.
Und es bezieht sich bestimmt auf PV Anlagen bis 25kWp und hängt irgendwie mit dem Roll-Out der smarten Meter zusammen ( welcher derzeit gestoppt ist ) – also NICHT
@Dipl. Ing.
für die Verringerung der Bürokratie bin ich auch
Hallo BotU,
es ist kein Gesetz, sondern ein Energiesicherungspaket mit Vorschlägen, was getan werden sollte und wie ich schrieb, bedarf es dafür noch gesetzlicher Anpassungen. Daher konnten Sie es nicht in einem Gesetz finden.
Den Link zu dem Paket, wo es drinsteht, hatte ich im Artikel gesetzt, aber hier gern nochmal: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20220721_energiesicherungspaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Es sollen auch die Abstandsregelungen für die Luftwärmepumpe gelockert werden, sonst kann man nicht die in einem Reihenhaus anbauen! Besonder nchtreglich, wo nicht alle Nachbar mitmachen.
Da ist alles nur oberflächliches Geplänkel, und lenkt ab vom eigentlichen Übel. An die Wurzel des Übels traut sich leider immer noch keiner ran. Solange die EE nicht wieder vorrangig im Lande verbraucht werden müssen, wie das bis 2010 der Fall war, ist jedem „Missbrauch“ der Erneuerbaren Tür und Tor geöffnet. Was nutzt es denn der Energiewende wenn die 70% Begrenzung aufgehoben wird, dann haben wir lediglich 30% mehr Überschuss, der an der Börse verramscht werden muss. Zur Erinnerung, weil der dezentral erzeugte EEG Strom physikalisch gar nicht bis an den Spotmarkt der Börse kommen kann, darf der seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden, Grennwashing lässt grüßen.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Und für neu hinzugekommene Leser siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Zitat Ende.
Das ist mir tatsächlich neu, oder ich habe das verdrängt. Aber ich bin schockiert 🤯 – das gibts doch gar nicht 😡
Lieber Hans Diehl,
ich weiß, ihr großes Thema ist Stromhandel, dennoch möchte ich in diesem Fall gern relativieren. Es sind nicht 30 Prozent Solarstrom, die durch die aktuelle Regelung verloren gehen oder um es in ihren Worten zu sagen, dann mehr an der Börse „verramscht“ wird. Es sind eher 3 bis 6 Prozent und diesbezüglich lege ich Ihnen gern nochmal das Interview mit dem HTW-Forscher Johannes Weniger ans Herz:
https://www.pv-magazine.de/2022/03/30/vorausschauendes-laden-der-batteriespeicher-kann-verluste-durch-70-prozent-abregelung-bei-kleinen-photovoltaik-anlagen-auf-nahezu-null-reduzieren/
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Hallo Herr Diehl, aber auch die Welt hat sich seit 2010 weitergedreht.
Mit dem Redispatch 2.0 hat erneuerbare Energie Einspeisevorrang (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201130_Redispatch2.html).
Dass dies an und für sich gut funktioniert, kann man den Energy Charts entnehmen. Hatten wir 2020 noch Börsenpreise von -15 Cent / kWh, so gehen die Börsenpreise nur noch äußerst selten unter -1 Cent / kWh. Der EEG Kontostand spricht für sich selbst.
Ich sehe eine Reihe von Abmahnungen an Netzbetreiber, die ihrer Aufgabe nicht nachgekommen sind als wegweisend.
Problematisch ist gerade eher, dass die Preise mit 80 Cent / kWh durch die Decke gehen und das hat weniger mit Merit-Order als mit ‚der Konkurrenz ja nicht die Butter auf dem Brot zu servieren‘ zu tun.
Bei einem Preishub von 30 bis 50 Cent / kWh könnten einfache Batteriespeicher für Resilenz sorgen, wenn man ihnen freien Zugang zum Netz und Börse gewähren würde. industrielle Speicher kann man bereits ab 5 Cent Preishub wirtschaftlich betreiben. Wenn man allerdings wie im Mittelalter an jedem Kuhnest einen Schlagbaum aufstellt und Abgaben verlangt, dann wird es sicher nicht funktionieren.
Was soll der Qatsch, dass Kohle- bzw. Graustrom nicht vom Netz in Speicher und wieder zurück ins Netz gespeichert werden darf?
Unsere eigene Intelligenz steht uns hier im Wege und wir werden damit nur an der Nase herumgeführt.
Damit möchte ich nur sagen, lasst uns die Probleme, die vor uns liegen lösen. Die Energieversorger haben 2010 ihre Chance abgelehnt und ihre Versprechen, ab 7 Cent / kWh wieder einzusteigen nicht eingehalten. Nun darf der Staat seinen Invest zurückholen.
Hallo Frau Enkhard.
Natürlich sind es nicht genau 30% die da verloren gehen. Darum ging es mir auch nicht. Ich wollte lediglich einmal mehr auf das „Faule Ei“ hinweisen, welches 2010 den Erneuerbaren ins Nest gelegt wurde, wo der gesamten Energiewende viel mehr verloren geht, als nur läppische 30% die zwar im Gesetz stehen, aber in der Realität bei weitem ohnehin nicht zustande kommen. Deshalb habe ich doch in meinem Kommentar diese Thema als oberflächliches Geplänkel bezeichnet, gemessen an dem, was tatsächlich zu beklagen wäre.
Sehr geehrte Frau Enkhardt,
können sie sagen, wie es dann generell mit der Fernabregelbarkeit mit Rundsteuergerät aussieht? Es gibt ja die Wahlfreiheit zwischen 70%-Regel und Einbau eines Rundsteuergerätes zur Fernabregelung. Wenn die 70%-Regel wegfällt, wird dann auch alternativ kein Rundsteuergerät mehr benötigt?
MsG
Detlef Stoffers
Aus meiner Sicht ist die Abschaffung der 70% Regel ein sehr wichtiges Thema. Förderungen der Länder und KfW erweitern die 70% Abregelung auf 50% Abregelung. Bei einigen Förderungen würde die Abregelung der geförderten Anlagen auf 80% gehen und damit an Relevanz verlieren.
Aussage meines Solateurs war, dass bei meiner Ost- / Westanlage keine nennenswerte Überschüsse entstehen würden. Tatsächlich habe ich im Sommer fast täglich 2 bis 4, manchmal auch 6 kWh, die nicht mehr in meinen Speicher passen. Das ist fast genügend Energie für einen Haushalt.
Setzt man 3kWh allein für die 4000 im Jahr 2021 vom Land Baden-Württemberg geförderte Solarspeicher mit neu errichteter PV Anlagen (https://www.pv-magazine.de/2021/05/18/baden-wuerttemberg-foerdert-mehr-als-4000-neue-photovoltaik-speicher/), dann sind das 12 MWh täglich, die nicht eingespeist werden. Das entspricht 200 PV Anlagen, die wir auf Knopfdruck einschalten können, um damit 2400 Haushalte zu versorgen.
Wenn die von der HTW ermittelten 3 bis 6% stimmen, dann sind das von Mai bis Mitte September aus etwa 250 GWh täglich zwischen 7,5 und 1 GWh, die wir nicht zum Einsatz bringen (https://www.energy-charts.info/charts/energy/chart.htm?l=de&c=DE&chartColumnSorting=default&interval=day&legendItems=00000000000000000010) bzw. 1.5 bis 3 Millionen Haushalte, die wir ohne Not nur mit reinem Gas- oder Kohlestrom Strom versorgen.
Neben Haushalten gibt es Industrie und die vielen Bürogebäude, für die jeder Cent Energie wirtschaftlich doppelt zählt. Ohne ein attraktives und belastbares Angebot werden wir die Energiewende kaum in die richtige Richtung bringen.
Das nenne ich einen Schaden an Umwelt und Volk, der abzuwenden ist.
Wir sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Kleine Korrektur, es sollte lauten: „Wenn die von der HTW ermittelten 3 bis 6% stimmen, dann sind das von Mai bis Mitte September aus etwa 250 GWh täglich zwischen 7,5 und 15 GWh, die wir nicht zum Einsatz bringen.“
Von dieser Schätung muss man sicherlich Anlagen über 25 kW Einspeiseleistung anteilig abziehen.
Der Wegfall der 70%-Regelung ist zwar zu begrüßen, bringt aber in Realität noch viel weniger als auf dem Papier.
Auf den einschlägigen Monitoring-Portalen kann jeder mal nachsehen, wie viele Kleinanlagen sich an die 70%-Regelung tatsächlich halten. Nach meinen Beobachtungen weniger als 10%. Gott sei Dank hat keiner ein Interesse, die Zeit oder die Ressourcen sowas jemals zu kontrollieren. Wenn es jetzt offiziell legalisiert wird es deshalb eher zu einer homöopathischen Erhöhung der Erzeugung kommen.
Alter Falter schreibt.am 22. Juli um 20.41 Uhr.
Hallo Herr Diehl, aber auch die Welt hat sich seit 2010 weitergedreht.
Mit dem Redispatch 2.0 hat erneuerbare Energie Einspeisevorrang (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201130_Redispatch2.html).
@ Alter Falter.
„Einspeisevorrang“.. hatten die EE – nach 2010 – noch immer, nur der Verbrauchsvorrang wurde ihnen 2010 genommen, als sie aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und zum separaten Verkauf an die Börse verbannt wurden, und daran hat sich bis Heute nichts geändert.
Siehe hier:. https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:.. Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Zitat Ende.
Diese Redispatch Veränderungen, die die Netzagentur da veröffentlicht hat, wären ja gar nicht nötig geworden, wenn die EE noch – wie bis 2010 der Fall – den Bilanzkreisen der Versorger mit Ökobändern zwingend zugeteilt würden. Lediglich Prognoseabweichungen wären belastend auf die Netze zugekommen, und die wären vernachlässigbar, wie einer sagt, der es wissen muss, und offensichtlich der Energiewende wohlwollend gegenüber steht..
Siehe hier
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Zitat:..Frage:…In der Debatte über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fällt immer wieder das Argument, der Ausbau gehe zu schnell. Der Strom könne nicht ins Netz integriert werden. Stimmt das?
Antwort:..Wir verstehen uns als Labor der Energiewende. Unser Netzgebiet umfasst mit dem Nordosten etwa ein Drittel Deutschlands. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rechnerisch bei 49,5 Prozent. Wir werden in diesem Jahr deutlich oberhalb von 50 Prozent liegen. Es gibt keine andere Region, die vergleichbar viel nicht stetige Energien, wie Solar- und Windstrom, sicher ins System integriert hat. Die Versorgungssicherheit ist derweil sogar noch gewachsen.
Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Zitat Ende.
Und was die Börsenpreise betrifft, die sind doch nur deshalb so rapide nach unten gegangen, weil die EE 2010 zum Verramschen an die Börse verbannt wurden. Kann man alles dem bekannten Link oben entnehmen. Dass die jetzt weniger negativ werden, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass viele Geschäftsmodelle schon auf die zu erwarteten Schnäppchen am Spotmarkt der Börse ausgerichtet sind.
Die Welt hat sich seit 2010 weiter gedreht, da haben Sie Recht. Genauer gesagt, die „Altgedienten“ haben sie so gedreht, dass sie zu dem „Faulen Ei“ passt, das man der Energiewende 2010 ins Nest gelegt hat. Die Energiewende der „Großen“, wie ich diese Entwicklung nenne, lässt grüßen.
Damit ich nicht falsch verstanden werden, ich finde es gut, dass die „Altgedienten“ nun endlich erkannt haben, dass die Wende nicht mehr aufzuhalten ist. Mir ist auch klar, dass deren Erfahrung beim Gelingen der Energiewende wichtig ist, ich möchte lediglich deutlich machen, wo sie sich die ursprüngliche Energiewende, als „Mittel zum Zweck“ dienlich machen.
@ Alter Falter
Nachtrag zu meinem Kommentar. vom 23 Juli 1.13 Uhr
Wie gewohnt Verklausulierung pur.
Zitat aus der Redispatch Sanierung
Mindestfaktoren sichern den Einspeisevorrang
Damit EE- und KWK-Strom-Kapazitäten je nach ihrer Wirksamkeit berücksichtigt werden können und ihr Einspeisevorrang grundsätzlich gewahrt bleibt, bedarf es der Vorgabe von Mindestfaktoren. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestfaktoren geben vor, um wie viel besser die Abregelung von vorrangberechtigtem EE- und KWK-Strom gegenüber der Abregelung von konventioneller Erzeugung in der Regel wirken muss, um in die Fahrweise dieser vorrangberechtigten Erzeugung eingreifen zu dürfen. Zitat Ende.
Da wird kein Vorrang gesichert, sondern lediglich offiziell der Bock als Gärtner festgeschrieben, denn der bestimmt die Wirksamkeit. Bis 2010 war das mal anders, da wurden die EE mit Ökobändern den Versorgern zwingend zugeteilt, und die waren somit sicher im Wendesystem integriert. Redispatch ( Netzsicherheit ) wurde allenfalls mal mit Prognoseabweichungen konfrontiert, und die sind vernachlässigbar wie sich in dem von mir verlinkten Beispiel des Managers von 50 Hertz zeigt.
Wenn man dahin zurückgekehrt wäre, hätte man nicht nur die Netzsicherheit bewahrt, sondern gleichzeitig auch noch die Hauptakteure der Energiewende, nämlich die EE selbst nicht, aus dem Versorgungssystem ausgrenzen müssen, in dem man sie zum separaten vermarkten an die Börse verbannt hat. Denken Sie mal darüber nach und Sie werden merken wohin sich die Welt seit 2010 gedreht hat.
@Hans Diehl
jetzt sollte doch bitte endgültig Schluss sein mit dem ewigen Blick in den Rückspiegel.
Hätte, Könnte…wennte, Sie haben ja Recht, aber es bringt Niemanden weiter.
Bitte lassen Sie uns mal die jetzige Situation zum Anlass nehmen, ob nicht doch etwas Nutzbringendes für die EE zu erreichen wäre:
“ Angesichts der prekären Situation auf dem Energiemarkt, insbesondere der Strom-Produktion würden wir folgende Vorgehensweise befürworten:
Jegliche Energieproduktion Kwh von PV oder Windenergie wird als entsprechende Grundlast behandelt und entsprechend als Lieferung zum Energieversorger und vom Energieversorger direkt vergütet.
Die Vergütungssätze werden jährlich neu berechnet und zu einem Termin angepasst.
Zur Deckung oder Regelung des Strombedarfes des jeweiligen Versorgungsgebietes hält der Energieversorger zusätzliche Kraftwerke in Bereitschaft oder im Regeleingriff in Eigenregie.
Vereinbarte Vergütungen werden monatlich neu justiert und angepasst; Minder und Überschussproduktion werden entsprechend bepreißt.
Zum technischen Ausgleich von Überschussmengen werden von Stromversorger Speicher mit ausreichender Dynamik im Eigenbetrieb betrieben.
Vergütungen hierfür sind von der Netzargentur in Form der Fortschreibung der bisherigen Regelenergie für Ein- und Auspeisung zu realisieren.
Energieversorger werden bei Blackout von einem Versorgungsgebiet zur Zahlung vom 1/12 jährlichen Umsatz der von Ausfall betroffenen Verbraucher als Strafzahlung verpflichtet. (Also entsprechend der monatlichen Einnahme)“
USW.
Störender Einfluß einer Strombörse wird ausdrücklich nicht vorgesehen; warum auch.
Stromversorgungsverträge sind weiterhin direkt zw. Kunden und Versogern zu gestalten.
@Hans; was meinen Sie
Hallo Herr Diehl, Ihre Ausführungen sind mir wohl bekannt.
Einen Unterschied zwischen Einspeisevorrang und Verbrauchsvorrang gibt es nicht, da im Netz immer Einspeisung gleich Verbrauch ist.
Mit Redispatch 2.0 gibt es jetzt feste Regeln zur Einspeisung statt Zielvorgaben.
Nun zurück zum Thema. Zukünftig wird es sicherlich Überschüsse geben. Am 16.7 und 17.7 wurde so viel Strom produziert, dass wir diesen nicht mehr ins Ausland verkaufen konnten. Man sieht es deutlich an der kleinen Delle im Kohlestrom (https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&stacking=stacked_absolute_area&week=28). Einen Tag später hat schon wieder der Strom gefehlt und der Preis ging auf 80 Cent / kWh (https://www.energy-charts.info/charts/price_spot_market/chart.htm?l=de&c=DE&week=29).
Darum sage ich, dass abregeln uns nicht weiterhilft. Es drückt uns wirtschaftlich nur in die Ecke. Wir müssen dahin kommen, dass wir diese verhältnismäßig kleine Menge Strom speichern können. Am 16.7 sprechen wir über 5 GW über 7 Stunden, also 35 GWh. Wenn wir das mit den installierten 4 GWh Batteriespeicher vergleichen (https://www.energy-charts.info/charts/installed_power/chart.htm?l=de&c=DE&stacking=single&chartColumnSorting=default&expansion=installed_power&legendItems=00000000010000&year=-1), können wir unseren Rückstand erkennen.
Außerdem fehlt uns gesetzlich die Möglichkeit, diesen überschüssigen Strom wirtschaftlich zu nutzen.
Solange wir den Strom abregeln, entwickeln wir weder die Technik noch die Infrastruktur weiter. Mit den Verlusten im EEG Konto haben wir 2020 gesehen, wie dieser Zustand uns das Genick brechen kann. Dass jetzt die Fossilen den schwarzen Peter haben, hilft uns nur für kurze Zeit ein klein wenig weiter, dies treibt aber die Strompreise selbst ohne EEG Abgabe genauso in die Höhe.
Ohne das sogenannte Faule Ei wären wir heute aber genau an dem selben Punkt.
Thomas I schreibt.
@Hans Diehl
jetzt sollte doch bitte endgültig Schluss sein mit dem ewigen Blick in den Rückspiegel.
Hätte, Könnte…wennte, Sie haben ja Recht, aber es bringt Niemanden weiter.
Bitte lassen Sie uns mal die jetzige Situation zum Anlass nehmen, ob nicht doch etwas Nutzbringendes für die EE zu erreichen wäre:
@ Thomas.
Es bringt sehr wohl jemanden weiter. Jeder Leser der hier neu hinzukommt, und die gegenwärtige Situation diskutiert, oder auch kritisiert soll wissen, wie diese, für die Energiewende kontraproduktive Situation zustande gekommen ist, und was sich Negatives daraus weiter entwickelt. Ein interessierte Diskutant, bringt das schon etwas weiter in seiner Betrachtung wie ich meine. Die Tatsache, dass ein Teil der Energiewende Hauptakteure, nämlich die Erneuerbaren selbst, seit 2010 aus dem offiziellen Versorgungssystem ausgeschlossen sind, ist ein markanter Punkt, in der gegenwärtigen Situation und kann nur mit Blick in den Rückspiegel, den Betrachtungen informativ dienlich sein.
Sie wissen doch, dass die EE seit 2010, außerhalb des offiziellen Versorgungssystemes, separat an der Börse als Überschuss angeboten werden. Um nur ein Beispiel zu nennen.
Und im Übrigen wird niemand gezwungen meine Kommentare zu lesen.
Alter Falter schreibt.
Hallo Herr Diehl, Ihre Ausführungen sind mir wohl bekannt.
Einen Unterschied zwischen Einspeisevorrang und Verbrauchsvorrang gibt es nicht, da im Netz immer Einspeisung gleich Verbrauch ist.
Mit Redispatch 2.0 gibt es jetzt feste Regeln zur Einspeisung statt Zielvorgaben.
@ Alter Falter.
Physikalisch ja… aber leider hat man 2010 gleich mit beschlossen, dass EE Strom nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird. Ein Schelm, der sich Böses dabei denkt. Solange EE Strom virtuell gehandelt werden muss, ist der vorrangige Verbrauch eine Farce. Dazu kommt, dass der Greenwashing Maschine keine kontrollierte Grenzen gesetzt sind..
Und was beim Redispatch die Zielvorgabe betrifft, die hat mit der „Wirksamkeit“ auch ihren Haken. Wenn die konventionelle Seite ausrechnet dass das ab regeln eines Kohlekraftwerkes teurer ist, als ein Windrad abzuschalten, ist das kein vorrangiger Verbrauch von EE Strom..
Alter Falter schreibt.
Ohne das sogenannte Faule Ei wären wir heute aber genau an dem selben Punkt.
@ Alter Falter.
Nein…. eben nicht, denn ohne das „Faule Ei“, wenn die Erneuerbaren noch als Ökobänder den Bilanzkreisen der Versorger zwingende zugeordnet würden, wären die im Sinne der Energiewende „Grün“ im System integriert, und würden nicht — wie gegenwärtig der Fall — zu Graustrom degradierte Überschüsse am Spotmarkt der Börse anfallen, und diese Umstände hervorrufen, die Sie gerade beschrieben haben. Die Überschüsse wären lediglich Prognoseabweichungen, und die sind vernachlässigbar, wie im Folgenden einer aus der Praxis erklärt.
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Frage:…In der Debatte über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fällt immer wieder das Argument, der Ausbau gehe zu schnell. Der Strom könne nicht ins Netz integriert werden. Stimmt das?
Antwort:..Wir verstehen uns als Labor der Energiewende. Unser Netzgebiet umfasst mit dem Nordosten etwa ein Drittel Deutschlands. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rechnerisch bei 49,5 Prozent. Wir werden in diesem Jahr deutlich oberhalb von 50 Prozent liegen. Es gibt keine andere Region, die vergleichbar viel nicht stetige Energien, wie Solar- und Windstrom, sicher ins System integriert hat. Die Versorgungssicherheit ist derweil sogar noch gewachsen.
Wir entwickeln mit den Partnern im elektrischen System neue Verfahren und Technologien für die sichere Integration von Solar- und Windstrom. Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Zitat Ende.
Danke für den interessenten Beitrag und die sehr informativen Kommentare. Ich möchte noch folgenden Aspekt hinzufügen (vielleicht hat ja jemand eine „unbürokratische“ Lösung):
Auf dem Dach unseres Gebäudes soll eine Solaranlage errichtet werden. Die Planungen und die Verträge sind abgeschlossen und der Baubeginn steht unmittelbar bevor. Es ist vorgesehen, die Anlage möglichst bald noch in diesem Jahr in Betrieb zu nehmen. Dumm ist nur, dass der Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung (70-Prozent-Regelung) erst für Anlagen gelten soll, die nach dem 1.1.2023 in Betrieb genommen werden. Im Grunde werden wir – und das dürfte sehr viele andere auch betreffen – gewungen, eine fertige Anlage erst Monate später in Betrieb zu nehmen, obwohl gerade jetzt und vor allem im kommenden Herbst und Winter neue Solaranlagen so schnell wie möglich zur Stromproduktion und zum Ausstieg aus der Gasverstromung beitragen könnten und müssen. M.E. wird mit der Gesetzesregelung der Beschleunigungszweck des EEG 2023 erheblich unterlaufen. Ob und wann der „angestrebte“ Wegfall der 70-Prozent-Regelung auch für Bestandsanlagen kommt (dazu würde unsere neue Anlage gehören), steht derzeit leider völlig in den Sternen. Darauf sollte man also nicht hoffen.
Frage deshalb: Lässt das EEG 2023 Ausnahmeregelungen zu, die es ermöglichen würden, eine neue PV-Anlage ohne Wirkleistungsbegrenzung noch in diesem Jahr effektiv in Betrieb nehmen zu können und nicht bis in das nächste Jahr warten zu müssen? Eigentlich treffen doch die Begründungen, die für die Fortgeltung der Vorschrift auf Bestandsanlagen angeführt wurden, auf die noch in diesem Jahr fertig werdenden Solaranlagen gar nicht zu. Der Netzbetreiber kann bei neu beantragten Anlagen den Wegfall der Drosselung direkt berücksichtigen. Der Solarteur kann außerdem gleich den passenden Wechselrichter einbauen und von wegen geringer Mehrwert (siehe z.B. oben Kommentar Thomas Koch). Ich denke z.B. auch an eine Vereinbarung mit dem Neutbetreiber, nur lässt das Gesetz dies derzeit überhaupt zu oder würde ggf. der Netzbetreiber sogar „mauern“? Hat jemand – trotz des noch sehr frischen EEG 2023 – vielleicht schon Erfahrungen. Bin für jeden Tipp dankbar.
Hallo Herr Pfeil, wir haben in unserer Anlage (12,5kwp) einen Energiemanager, welcher mit Peak-Shaving den 10 KW Speicher so schlau belädt, dass es wirklich nur partiell und Abwesenheit von uns zur Abregelung kommt. Ja es lässt sich bei dem aktuell ununterbrochenen sonnigen Wetter nicht vermeiden aber durch so eine Regelung und etwas Mühe (Geräte zur Mittagszeit laufen etc..) können wir das hier gut beeinflussen.
Grundsätzlich sind wir auch gegen diese 70% Grenze…. wollen wir doch alle das gleiche fürs Klima tun…
Beste Grüße Stephan
Es gibt noch einen ganz anderen Grund zu warten bis zum neuen Jahr, und das ist die Dauer der Einspeisevergütung. Diese kriegen Sie nämlich 20 Jahre zzgl. Jahr der Inbetriebnahme. Eine Inbetriebnahme Anfang Januar sorgt somit für fast 21 Jahre Einspeisevergütung.
Wenn die Anlage allerdings jetzt schon (fast) fertig ist, dann ist die Abwägung noch eine höhere Einspeisevergütung zu bekommen. Glaube der Kipppunkt liegt Ende September/Anfang Oktober, da bin ich mir aber nicht ganz sicher, das könnte man mit Prognosen (PV GIS + erwartete Paneldegradation und Einspeisevergütungen hochrechnen) nochmal nachrechnen.
Ich habe meine Anlage damals aber aus diesem Grund im nächsten Jahr in Betrieb genommen; sie war etwa 2 Monate ‚umsonst‘ auf dem Dach wenn ich mich recht erinnere.
@ Fr. Enkhardt
vielen Dank
@ Moritz Pfeil
die einzige Möglichkeit die ich sehe ist: leiten sie den Überschuß in einen Wasserspeicher, laden sie ein Auto, etc. denn die 70% sind am Netzeinspeisepunkt zu messen und nicht irgendwo sonst.
Das geht aber nur mit zusätzlicher Elektronik und da müssen sie aufpassen, was man ihnen da so verspricht. Es gibt Teile die regeln den Wechselrichter runter ( nicht gut ) und es gibt Teile, welche Lasten zuschalten.
Es ist ja wohl angesichts der Klima- und Energiekrise schwachsinnig erneuerbaren Strom abzuregeln oder ihn als überflüssig zu deklarieren und an einer Börse zu verscherbeln, um gleichzeitig mit Atomkraft, Kohle und Gasstrom die Versorgung zu tätigen. Das öffnet dem Missbrauch durch Energieversorger und der Fossilhändler Tür und Tor unter dem Deckmäntelchen eines „Marktes“ dessen Regeln die Produzenten zu ihren Gunsten setzen. Eine tolle Staatswirtschaft haben die Lobbyisten von Kohle, Gas und Atom da durchgedrückt. Und die Politik macht da mit. So wird das nie was mit der Energiewende..
RSG schreibt.
Es ist ja wohl angesichts der Klima- und Energiekrise schwachsinnig erneuerbaren Strom abzuregeln oder ihn als überflüssig zu deklarieren und an einer Börse zu verscherbeln, um gleichzeitig mit Atomkraft, Kohle und Gasstrom die Versorgung zu tätigen.
@ RGS
Ich verfolge diese Entwicklung, die ich das „Faule Ei“ nenne, schon mit dem Referentenentwurf für die bekannte Ermächtigungsverordnung, die ich hier ständig verlinke. Einer der Wenigen, die diesen damals kritisch beurteilten, war Prof. Jarras von der Hochschule Rhein/Main, was auch im Folgenden erwähnt ist
https://energiewende-rocken.org/das-eeg-paradoxon/
Das was Sie Schwachsinn nennen, hat ja beim näheren betrachten einen „Milliarden“ Hintergrund.
Denn wenn das Gesetz so geblieben wäre wie bis 2010, wo die EE den Versorgern mit Ökobändern zwingend zugeteilt wurden, und Kohlekraftwerk deren Restbedarf angepasst werden mussten, wären bei zunehmenden Erneuerbaren immer mehr Kohlekraftwerke unrentabel vom Netz gegangen. Den Steuerzahlern wären Milliarden von Abfindung erspart geblieben.
Da kann man mal sehen, wie weitblickende Lobbyarbeit funktioniert.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
@ Thomas I.
Ob Herr Diehl seine sicherlich richtigen gebetsmühlenartigen Kommentare schreibt, oder ob sie Forderungen aufstellen welche mit den jetzigen Playern in Wirtschaft und Politik nicht machbar sind, bleibt sich gleich, ob sie in die Zukunft schauen oder nicht. Wenn ich ein Produkt wie den erneuerbaren Strom voranbringen will, dann muss ich ihn auch bevorzugen. Dies geht mit dem Vorhang bei der Einspeisung und natürlich auch mit dem Vorrang beim Verbrauch. Auch eine 70% Regelung ist nicht statthaft. Die fossile Energie hat sich nach den Erneuerbaren zu richten. Das läuft schief und wir müssen auch dafür sorgen, dass sehr viele Menschen diesen Missstand auch kennen.
Ernst Gruber schreibt:
Die fossile Energie hat sich nach den Erneuerbaren zu richten. Das läuft schief und wir müssen auch dafür sorgen, dass sehr viele Menschen diesen Missstand auch kennen.
@ Ernst Gruber.
Sehr viele Menschen müssen auf diesen Missstand im System aufmerksam gemacht werden.
Genau das ist meine Motivation, immer wieder in den Rückspiegel zu schauen, und darauf hinzuweisen, dass wir bis 2010, nach dem ursprünglichen EEG diesen Missstand nicht hatten, weil bis dahin die Erneuerbaren zwingend im System integriert waren. Darauf hinzuweisen wie, und durch wen, dieser Missstand eingeführt wurde, sehe ich als Grundlage für gegenwärtige Diskussionen. Besonders mit Leuten die hier neu sind, und nicht mit dem Vergangenen vertraut sind. Man kann doch nicht nach vorne schauen – wie der Thomas das von mir verlangt – und das beste aus einem System machen, wohl wissend, dass die Hauptakteure, nämlich die EE selbst da gar nicht mehr dabei sind, oder nur noch eine Nebenrolle spielen in dem sie für einen separaten „Schnäppchenmarkt“ missbraucht werden. Meine Hoffnung ist die, dass auch mal der eine oder andere Politiker hier rein schaut, und sich seine Gedanken macht. Denn zu widerlegen sind meine Thesen ohnehin nicht. Von der Energiewende Denkfabrik Agora hat ja schon einmal jemand hier kommentiert, aber nach meinem Widerspruch lautlos, und schnell wieder das Weite gesucht. Deren Kosten/Nutzenrechner, mit dem sie ihre Prognosen erstellen, ist mit allen möglichen Parametern programmiert, nur nicht mit dem wesentlichen, nämlich dem Merit Order Effekt der an der Börse diesen Missstand besonders deutlich macht, in dem ein sogenannter „Kannibalisierunseffekt“ für die Erneuerbaren entsteht. All das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist auch gesetzlich gut verklausuliert, damit nicht jeder auf Anhieb durchblickt. Deshalb sind die „Versteckten Foul’s“ bei der Entwicklung der Energiewende auch mein Lieblingsthema, mit dem ich mich schon seit 1992 dem Start unserer ersten PV Anlage hobbymäßig beschäftige. Glücklicherweise ist das hier ein Fachforum, wo man auf Diskutanten trifft, die Ahnung haben. Ich bin dankbar für jeden Widerspruch auf meine Thesen, weil man sich so gemeinsam einen Durchblick verschaffen kann.
In diesem Sinne hoffe ich, dass mir der Thomas I nicht mal bei Nacht und Nebel den Rückspiegel abmontiert.
@ Hans Diehl:
Mich wundert dass noch kein Umweltverband oder Erneuerbare Energieversorger eine Klage gegen Deutschland wegen unerlaubter Staatssubventionen für fossile und Atom-Kraftwerksbetreiber angestrengt haben wegen diesem Missstand im EEG!?
@ RGS
Bei Umweltverbänden müssen Sie vorsichtig unterscheiden. Ich erinnere mich, dass in den Neunzigerjahren mal eine solche Organisation zu einer Demonstration gegen Windräder aufgerufen hatte, das mit Briefköpfen von RWE geschehen ist.
Was den Missstand im EEG betrifft, über den wir gerade diskutieren, bewegt sich gegenwärtig was, in dem gegen den Deal EON/RWE geklagt wird. Man darf gespannt sein, was dabei heraus kommt.
Zur Erinnerung, RWE ist nach dem Deal nur noch Stromproduzent, EON heißt jetzt Netze, Handel und Vertrieb, handelt also nur noch mit Strom. Dazu muss man wissen, für die Stromproduzenten findet die Wertschöpfung „bis“ an die Börse statt, wo RWE anbietet, und für die Händler „ab“ der Börse, wo EON kauft und vertreibt. Wenn die Kläger die richtigen Sachverständigen haben, die deutlich machen können, was seit 2010 so alles am Spotmarkt der Börse — besonders mit den EE — geschieht, kann das schon spannend werden.
Hallo ihr Mitdiskutanten, besonders Ernst Gruber, Alter Falter, und Thomas I
Und schon wieder hat uns eingeholt, was ich hier als das „Faule Ei“ bezeichne, das der Energiewende 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung ins Nest gelegt wurde.
Gestern Abend bei der ARD „Plus Minus“.
Schaut mal hier so nach Minute 14.30
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/stromnotstand-durch-gasmangel/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy81YmNhMDUyMS1jOTFmLTRiNTUtODliOS1lYmI3MDkxNTdhY2E
Da geht es um die Verlängerung der AKW Laufzeiten..
Anhand der Merit Oder ( MO ) Grafik, die ich hier auch schon öfter benutzt habe, versucht der Prof. Karl von der Uni Erlangen zu erklären, warum die AKW dringend am Netz bleiben sollten.
Siehe hier die betreffende Grafik. https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Auf dieser MO Angebotskurve wird von links nach rechts mit ansteigenden preisen angeboten, und rechts werden die teuersten Kraftwerke verdrängt. Das letzte noch für die jeweilige Nachfrage benötigte Kraftwerk bestimmt den Preis für alle Anderen. So sieht also die Grundlage aus für das, was gegenwärtig das Thema ist.
Nun ist der Prof. der Meinung, dass wir links auf der Kurve viel mehr Kernenergie benötigten, um rechts die teuren Gaskraftwerk überflüssig zu machen. Dabei erwähnt er aber nicht, dass ganz links auf der Grafik, noch vor der gelben Kernenergie die Erneuerbaren – ohne Grenzkosten – vorrangig eingespeist werden. Und jetzt kommt das „Faule Ei“ . Die EE werden da zwar eingespeist, aber leider nur „Virtuell“
Physikalisch wurden die seit 2010 aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen, und zum „Verramschen“ an den Spotmarkt der Börse verbannt. Würden die noch physikalisch behandelt, wie vor 2010, und somit nicht als Überschuss geführt, wäre die Lücke die der Prof. ausgerechnet hat gedeckt.
@ ThomasI, ich hoffe Sie haben einmal mehr erkannt, warum ich zu oft in den Rückspiegel schaue, und nicht den Blick nach vorne richte, wie Sie mir empfehlen. Ohne diesen Missstand auszuräumen, wird es kein nach Vorne geben, zumindest nicht im ursprünglichen Sinne der Energiewende.
Korrektur:
Nicht ab Minute 14 erklärt der Prof. sondern ab 12.
Das ist sogar verpflichtend, wenn das Gefährt rückwärts bewegt wird, muss man die Lage hinter dem Fahrzeug einschätzen können.
Der Generationenwechsel in den Konzernetagen der großen Energieversorgungsunternehmen lädt nicht dazu ein, sich von langjährig in der Bevölkerung bekannten Vorurteilen, mit großer Anstrengung, zu befreien? Man könnte zur Ansicht gelangen, daß ohne die Transparenz des Börsenstromhandels die Strompreise keine anderen wären, wenn die Erneuerbaren Strom(Energie)mengen den (langjährig blockierenden) Konzernen (zum Dank?) zugeteilt würden, denn ohne Einblick in (teils und damals) privatrechtliche geführte Unternehmen wären alle Kostenanteile (zu begründeten Preiserhöhungen) immer noch intransparent (gegenüber „Normalkund*innen“).?
Wir vergessen:
„Die Höhe der Netzentgelte und die Schwärzung der veröffentlichten Genehmigungen wurde vom Bund der Energieverbraucher in den letzten Monaten mehrfach kritisiert. Wir sprachen darüber mit Karsten Bourwieg, dem Vorsitzenden der 8. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur.“ 2019 …
2022
https://www.lichtblick.de/presse/strompreise-endlich-mehr-transparenz-bei-netzentgelten/
Qualitätiv stimme ich Ihrer Einschätzung zu Preisentwicklungen an Börsen, mit Wirkung auf Kundenstrompreise und bei staatlichen Preisanteilen zu.
Quantitativ zeigt sich die Problematik vielschichtiger, als diese auf Preis- und Kostenbilanzen des kurzfristigen Stromhandels reduzieren zu können.
https://www.transparenzregister.de/treg/de/ueberuns?1
die passend korrigierte Verlinkung dazu
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentgelte/Transparenz/start.html
Umfragenersatz schreibt.
Qualitätiv stimme ich Ihrer Einschätzung zu Preisentwicklungen an Börsen, mit Wirkung auf Kundenstrompreise und bei staatlichen Preisanteilen zu.
Quantitativ zeigt sich die Problematik vielschichtiger, als diese auf Preis- und Kostenbilanzen des kurzfristigen Stromhandels reduzieren zu können.
@Umfragenersatz.
Quantitativ liegt das Problem darin, dass EEG Strom seit 2010 zum separaten vermarkten an den Spotmarkt der Börse verbannt wurde, dort als Überschuss anfällt, und nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden kann, oder genauer gesagt darf.
Siehe hier.
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Somit ist das, was der Prof. auf der Merit Order Grafik darstellt rein „Virtuell“
Auf der selbst gezeichneten Grafik, sagt er ab Minute 13.20 wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden, rutscht die gesamte Merit Order nach links, und will damit die AKW – die er schon durchgestrichen hat – ersetzen. Alles richtig dargestellt, aber wie gesagt leider nur „Virtuell“ Physikalisch sieht es nämlich anders aus, denn da ist ja noch die Tatsache dass der EEG Strom seit 2010 an der Börse als Überschuss anfällt. Wenn wir den wieder ins System integrieren, sind die AKW kompensiert. Womit wir wieder beim „Faulen Ei“ wären, das uns in alle Ecken der Wende verfolgt.
Nachtrag.
Im Folgenden kann man den physikalischen Sachstand erkennen. Nach dem 2010 die EE an die Börse verbannt wurden und dort „Virtuell“ als Überschuss anfallen, ist der Export rapide ansteigend. Tatsächlich kann es aber nur konventioneller Strom sein, denn der dezentral erzeugte EEG Strom kommt „physikalisch“ gar nicht bis an die Börse.
Siehe hier.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/
Bis 2017 hat man damit lukrative Exportgeschäfte gemacht
Siehe hier.
https://www.iwr.de/news/stromexport-deutschland-erzielt-rekordeinnahmen-news26696
Bis man Geschäftsmodelle entwickelt hat, mit denen man die „Schnäppchen“ im Lande nutzen kann.
Besonders deutlich wird das gegenwärtig an Großanlagen, die über PPA Verträge abgewickelt werden. Da gehören zusätzliche Speicher schon zum Standard. Wenn diese Speicher dann mit dem billigen Überschuss Strom geladen werden, muss man halt weniger exportieren, und kann die Gewinnoptimierung im eigenen Lande realisieren..
Wie man der Grafik entnehmen kann, haben wir aber „physikalisch“ immer noch genügend Überschuss.
Und nun zurück zum Video, und den Darstellungen vom Prof. Würde der die Merit Order Grafik nicht „Virtuell“ betrachten, sondern der Wirklichkeit entsprechend, nämlich „physikalisch“, dann wäre ihm aufgefallen, dass die wegfallenden AKW gar keine Versorgungslücke verursachen, sondern lediglich lukrative Geschäftsmodelle in Gefahr bringen.
Hallo Ihr Interessierte.
Ich weiß, dass es ein komplexes System ist, deshalb möchte ich zum besseren Verständnis noch mal auf das Video zurückkommen, wo der Prof. ab Minute 12 seine Merit Order Grafik zeigt und sagt.
Wenn Kernenergie links wegfällt, rutscht die Merit Order nach links und rechts werden wieder Gaskraftwerke benötigt. Ich habe diese Darstellung als rein Virtuell bezeichnet, weil in Wirklichkeit, sprich physikalisch noch der EE Überschuss existiert, der dabei nicht berücksichtigt ist.
Siehe hier.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/
Wenn dieser EE Überschuss – wie bis 2010 der Fall – den Versorgern mit Ökobändern wieder zwingend zugeteilt würde, wäre die Darstellung vom Prof. physikalisch realistisch. Denn dann würden die Versorger für ihren Restbedarf ja auch „Weniger“ an der Börse nachfragen, und das geringere Angebot, wegen dem AKW Wegfall, ist kompensiert. Die Merit Order müsste nicht nach links rutschen, wie der Prof. ab Minute 12 im Video erklärt. Nun liest man ja ständig, dass namhafte Prof. und Wissenschaftler eine Versorgungslücke befürchten, und sich deshalb für eine Laufzeitverlängerung einsetzen. Wahrscheinlich alle – wie der Prof. im Video – auf der „Virtuellen“ und somit falschen Grundlage. Das Faule Ei von 2010 lässt grüßen.
Thomas I schrieb am 23. Juli 2022 um 20:49 Uhr:
„Bitte lassen Sie uns mal die jetzige Situation zum Anlass nehmen, ob nicht doch etwas Nutzbringendes für die EE zu erreichen wäre“
Ihr Vorschlag klingt plausibler und sinnvoller als die Ausgleichsmechanismusverordnung, die über 10 Jahre alt ist , die unsere CO2 Bilanz verhagelt die unseren Strom teurer macht nur um den Netzbetreibern und Kraftwerksbetreibern Übergewinne zu ermöglichen.
Strom sollte wie die Wasserversorgung und die Müllentsorgung so billig wie möglich und kostendeckend betrieben werden.
Der billigste Strom ist der EE Strom und den verkaufen wir an irgendwen, statt ihn selbst zu verbrauchen.
Die Ausgleichsmechanismusverordnung ist ein glänzender Lobbyistenerfolg, lehrbuchhaft.
Ein grenzenloser Ausbau der erneuerbaren ohne effiziente Speichertechnologien bringt rein gar nichts. Das solle jeder, mit etwas mehr Grips als zum Haare schneiden, verstehen.
„Physikalisch sieht es nämlich anders aus, denn da ist ja noch die Tatsache dass der EEG Strom seit 2010 an der Börse als Überschuss anfällt. Wenn wir den wieder ins System integrieren, sind die AKW kompensiert. Womit wir wieder beim „Faulen Ei“ wären, das uns in alle Ecken der Wende verfolgt.“
Selbst wer vorgesorgt hätte, könnte sich in „diesem“ System nicht vor „allen“ Widrigkeiten absichern.
Wer der Situation mit Verständnis begegnen kann, der verstand auch, daß der ursprüngliche Sinn der Energiewende zum einen (teils adäquate) Humanisierung erfahren hat und sich neuen Einflüssen anpasst. Wessen Energiewendeverhalten sich seit Jahrzehnten bewährt hatte, der versteht/vertritt auch einige sachliche Anpassungen der „modernen Novellierungen“ nicht (immer). Die dritte Anlagengeneration nach (theoretisch) 42 Jahren könnte dazu wieder Novellierungen erfordern (mit möglichen Wechseln zwischen Regierungs- und Oppositionsgesetzgebungsverantwortlichkeiten). Wieder wechselten die damit erklärten Empfehlungen.
Die Problematik ist vielschichtiger und die virtuellen Erkenntnisse sind nur die Aussenfläche der Turbulenzen? Die Preisgestaltung 2021/2022 für Haushaltsstromkund*innen (Strom/Heizenergie/Inflation) ist nur ein Ausdruck der turbulenten Entwicklungen (und eine jährliche Nutzen/Kosten-Bilanz nur eine Teilsumme der „Wahrheit“ zur ursprünglichen Energiewende).
Dieses Land hat(te) eine Sonderstellung in Europa? Wem (bzw. in welchen Details) muss man das erklären?
Korrektur, als Laie (zu pauschal):
einigen der großen Energieversorgungsunternehmen (und deren Aktionär*innen)?
Hier ein Beispiel gängiger Praxis mit dieser Marktordnung:
Der EE-Strom aus D. wird – da überschüssig – zum dann aktuell – billigen Marktpreis von Z.B. Österreich gekauft, dort gespeichert und dann bei hoher Nachfrage und ebenso hohen Preis nach Deutschland zurück verkauft.
Diese Marktordnung ist nicht mehr zeitgemäß und muss geändert werden.