Bereits die vormalige Bundesregierung hatte sich das Ziel einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis 2030 gesetzt. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP dieses Ziel bekräftigt; ergänzt um die Vereinbarung, einen Schwerpunkt auf die Schnelllade-Infrastruktur zu legen. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ eine Strategie vorgelegt, die sicherstellen soll, dieses Ziel zu erreichen.
Der mit Unterstützung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH erarbeitete Plan zielt vor allem auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz und die Digitalisierung „des Ladeerlebnisses“, wie das Ministerium es formuliert.
Dabei enthält der Masterplan allerdings weniger konkrete Maßnahmen als vielmehr Arbeits- und Prüfaufträge. So will das Verkehrsministerium bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur vorlegen. Dabei sollen auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden: Die Bundesregierung prüft bis Ende 2022, wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig würden die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt.
Besonderes Gewicht will das Ministerium darauf legen, den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen besser aufeinander abzustimmen. So soll das Zusammenspiel der beteiligten Akteure, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Betreiber von Ladepunkten, verbessert werden. Um Flächen für Lade-Infrastruktur zu mobilisieren, sollen Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften prüfen.
Steuerungsgruppe soll Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten
Auch den rechtlichen Rahmen will das Verkehrsministerium anpassen. Als Beispiel nennt es die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann. Zudem will die Bundesregierung 2023 eine Roadmap Digitalisierung erstellen. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
Um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen, will die Bundesregierung eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) einrichten. Dabei sollen die relevanten Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen eng eingebunden werden. Allen Maßnahmen soll eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür seien unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.
„Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität“, erklärt Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr (FDP). „Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können.“ Der Masterplan gibt den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor.
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Die Autoindustrie fordert Infrastruktur um seine E-Autos besser auf den Markt zu bekommen und der Gesetzgeber handelt. Jetzt bräuchten wir nur noch dieselbe Geschwindigkeit und Endbürokratisierung beim Ausbauen der erneuerbaren Energien. Aber da steht eine andere Lobby als die der Autobauer dahinter. Gegen diese Verhinderungslobby ist anscheinend noch kein Kraut gewachsen. Erst ein paar kalte Winter könnten uns da weiterhelfen.
Was für eine verschwurbelte Formulierung für einen an sich einfachen Auftrag:
Bitte stellen Sie sicher, dass die Beteiligten in jeder erdenklichen Lage eine ausreichene Lademöglichkeit vorfinden!
Es gib eine Anzahl von E-Fahrzeugen z.b. auf den Bundesautobahnen. Die fahren mit einem durchschnittlichen Verbrauch, haben eine durchschnittliche Streckenlänge und eine bestimmte Batteriekapazität.
Aus diesen Daten sollte sich auch ein Erstsemester die Kapazität einer erforderlichen Ladeleistung und schon annähernd die Anzahl an notwendigen Ladepunkten für das ges. Streckennetz errechnen können.
Nur die Lage, Abstand zueinander und deren individuelle Leistungskapazität wären als Variablen zu behandeln.
Puh! Nicht gerade trivial.
Es wäre nach meiner Auffassung Aufgabe des Staates, hier für eine Absicherung des Ertrages für die Lieferanten der Ladeinfrastruktur möglichst schnellstens nach zu denken. Nicht umsonst wurden die Tankstellen an den Bundesautobahnen einem besonderen Arangement zur Versorgungssicherheit unterworfen.
Wenn ich nicht mal weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis!
Hochachtung für die Teilnehmer.
Trotzdem viel Erfolg.
Die Zukunft der westlichen Welt hängt von ihren Entscheidungen ab……..