Verbessern statt Verwässern – diesen Appell richtet der Bundesverband Solarwirtschaft an die Mitglieder des Bundestages. Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse dringend nachjustiert werden, um nicht das Ziel der Bundesregierung zu gefährden, die jährlich installierte Solarstromleistung in den kommenden Jahren mehr als zu verdreifachen. Der Verband weist darauf hin, dass nach Daten der Bundesnetzagentur die Nachfrage nach gewerblichen Solardächern auch im Monat Mai rückläufig gewesen ist, und nennt weitere Daten zur Marktsituation. So sei der Behörde in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres 20 Prozent weniger Anlagenleistung bei Photovoltaik-Dächern der Leistungsklasse zwischen 30 und 300 Kilowatt gemeldet worden als im gleichen Vorjahreszeitraum. Erstmals sei auch eine Solarpark-Auktion unterzeichnet gewesen.
„Die jüngste Marktentwicklung bei gewerblichen Solarstromanlagen ist ein Weckruf an die Politik“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Nur wenn der Bundestag den Gesetzesentwurf jetzt deutlich verbessert und keinesfalls verwässert, sind die Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung erreichbar.“ Der BSW hatte in den vergangenen Wochen bereits mehrfach konkrete Nachbesserungen der Förderkulisse gefordert. Deutlich steigende Kapitalkosten bei der Finanzierung von Solarprojekten würden deren Dringlichkeit noch unterstreichen.
Mit Blick auf die zum 1. Juli wegfallende EEG-Umlage weist der BDEW darauf hin, dass diese Maßnahme allein die Preisanstiege an Energiemärkten nicht abfedern könne. Auch hier sei daher politisches Handeln erforderlin. So sollte die Bundesregierung die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollte weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden.
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