Die Energieminister der EU haben im Rahmen der Neugestaltung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED III) eine gemeinsame Haltung zum Ausbau der Erneuerbaren gefunden: Bis 2030 sollen sie einen Anteil von 40 Prozent am gesamten Energieverbrauch der EU haben. Bislang liegt die Marke bei 32 Prozent. Mit dieser Position gehen die Mitgliedsstaaten in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament – das sich zuvor allerdings noch auf Ausbauziele einigen muss. RED III ist Teil der Fit-for-55-Pakets, das die EU-Kommission im vergangenen Jahr angekündigt hat.
Zudem haben die Energieminister ehrgeizigere sektorspezifische Ziele und Maßnahmen vereinbart. So wollen sie die Integration erneuerbarer Energien in Sektoren voranbringen, in denen dies bislang nur langsam geschehen ist.
So haben die Minister beschlossen, im Verkehrssektor den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, entweder die Treibhausgasintensität bis 2030 um 13 Prozent zu verringern – oder aber mindestens 29 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor bis 2030 mit den Erneuerbaren zu decken. Bei den erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs im Verkehrssektor – also grüner Wasserstoff und wasserstoffbasierte synthetische Brennstoffe – haben sich die Minister auf einen Anteil von 2,6 Prozent als nicht verbindliches Teilziel geeinigt.
Vereinbart wurde auch, die Ziele für erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung auf nationaler Ebene schrittweise anzuheben – um 0,8 Prozent pro Jahr bis 2026 und anschließend, von 2026 bis 2030, um 1,1 Prozent. Zudem wurde für die Industrie als nicht verbindliches Teilziel beschossen, den Erneuerbaren-Anteil um 1,1 Prozent pro Jahr zu steigern. Ebenfalls nicht verbindlich ist das Ziel für den Gebäudesektor, bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 49 Prozent zu erreichen.
Auch auf eine Position zur Energieeffizienz haben sich die EU-Energieminister geeinigt: Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 36 Prozent, der Primärenergieverbrauch um 39 Prozent sinken. Der öffentliche Sektor soll künftig verpflichtet werden, den jährlichen Energieverbrauch um 1,7 % zu senken – oder alternativ um mindestens 1,9 % pro Jahr, wenn der öffentliche Verkehr und die Streitkräfte ausgenommen werden.
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