pv magazine: Bei größeren Photovoltaik-Anlagen hört man ja immer wieder, dass sich die Inbetriebnahme wegen des fehlenden Anlagenzertifikats verzögert. Wie sieht es denn bei Dachanlagen aus, gibt es da ähnliche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme, die auf die Netzbetreiber zurückzuführen sind?
Patrick Bagusch (Foto): Ja, es kommt immer wieder dazu, dass es sich durch die Netzbetreiber verzögert. Zum Beispiel wenn spezielle, eigene Formulare gefragt sind, die nicht zum VDE-Standard gehören oder zusätzliche Formulare, die trotz Inbetriebnahme im Onlineportal gefordert werden.
In der Regel gibt es ja immer gute und schlechte Beispiele: Was erleben Sie bei Netzbetreibern, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage für den Netzanschluss anmelden wollen? Vielleicht fangen wir an, mit einem positiven Beispiel.
Als positives muss man hier den Anmeldeprozess bei Westnetz hervorheben. Hier ist es wirklich unkompliziert, da der Prozess sehr verschlankt wurde – kein Übersichtsschaltplan, Lageplan, Konformitätserklärungen und ähnliches sind notwendig. Nach dem Absenden der Anmeldung gibt es im Regelfall direkt die Zusage. Auch die Inbetriebsetzung wurde so angepasst, dass es einfach und unkompliziert ist.
Und wenn die Verteilnetzbetreiber nicht über eine solche digitalisierte Lösung wie etwa Westnetz verfügen, was erleben Sie dann?
Ein Wirrwarr aus verschiedensten eigenen Formularen, die teilweise sehr detaillierte Zusatzinformationen benötigen. Dadurch steigt die Fehlerquote, wodurch es durchaus zu Nachfragen kommen kann, und das kostet im Mailverkehr natürlich wieder Zeit. Als Installateur, der deutschlandweit agiert, ist es immer wieder mühsam, wenn Netzbetreiber über die VDE-Vorlagen hinaus gehen.
Sind alle diese Dokumente aus ihrer Sicht wirklich notwendig?
Nein. Besonders der Übersichtsschaltplan ist aus unserer Sicht veraltet. Auch Einheitenzertifikate sind unserer Meinung nach zu 95 Prozent bereits vorhanden oder bekannt. Die VDE-Vorlage ist an sich schon eine gute Basis mit allen notwendigen Informationen, die leider zu oft noch unnötig erweitert wird.
Was sind ihre Erfahrungen, wie lange brauchen sie von der Anmeldung des Netzanschlusses bis zur Genehmigung und wie lange dauert in der Regel die Vorbereitung der notwendigen Dokumente?
Die Vorbereitung dauert je nach Art und Weise 30 Minuten bis hin zu 3 Stunden. Bis zur Genehmigung vergeht dann eine Minute – wie im Fall von Westnetz – bis hin zu acht Wochen.
Wenn die Genehmigungen teilweise so lange brauchen, kann es ja sein, dass die Anlage schon fertig installiert ist und eigentlich nur noch der Zähler gewechselt werden müsste, oder?
Das ist korrekt. Das kommt sogar relativ häufig vor.
Solange der Zähler nicht getauscht ist, darf der Betreiber nicht einspeisen. Wie regieren die Betreiber darauf und welche finanziellen und andere Folgen hat dies?
Die Betreiber sind natürlich teilweise verärgert da sie ja theoretisch schon einspeisen könnten und damit weniger Strom verbrauchen und bei Überschusseinspeisung auch etwas Geld verdienen könnten.
Ließe sich die Situation aus ihrer Sicht leicht ändern?
Ja, ich denke die Situation ließe sich durch vereinfachte und angepasste Prozesse deutlich beschleunigen. Auch der Zählerwechsel durch Dritte/den Installateur könnte hier entlasten.
Was würden Sie sich wünschen, wie die Anmeldung des Netzanschluss laufen sollte?
Im Optimalfall wie bei Westnetz. Das System ist gut und funktioniert. Des Weiteren hat man als Installateur die Möglichkeit sich die Zähler für die Kunden zuschicken zu lassen und selbst zu tauschen, so dass das Zählerwesen der Westnetz entlastet wird. Im Allgemeinen aber durch einfache Digitalisierung. Dadurch spart man sich viele Formulare und nicht nur die Anmeldung oder Fertigmeldung, sondern auch die Prüfung dieser wird um einiges beschleunigt.
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In welchem Gesetz/Paragraphen steht denn, dass man erst nach Zählertausch einspeisen darf?
… nur zur Info:
Ich warte jetzt bei Westnetz schon 11 Monate auf den Anschluss und den neuen Zähler.
Also in Österreich ist es so, dass man erst einspeisen darf, wenn der Netzbetreiber den Vertrag geschickt hat, man Ihn zurückgeschickt hat, der Zähler „entsperrt“ wurde und das kann 3 Tage bis 6 Wochen dauern. Man hat als PV – Errichter manchmal das Gefühlt, das diese Schildbürgerstreiche von der Politik gewollt sind. Also von den Blockierern natürlich.
Und: Auch die österreichischen Netzbetreiber dürfen Ihre Regeln wann Sie den Zugang akzeptieren ziemlich selbst gestalten. Und damit bürokratische Hürden einbauen.
Die Behauptung des PV-Magazins „Solange der Zähler nicht getauscht ist, darf der Betreiber nicht einspeisen “ ist ein ziemlicher Bock. Der Kommentar von TobiH trifft es auf den Punkt. Leider hält sich diese Falschinformation insbesondere bei (bei VNBs gelisteten) Elektrikern sehr hartnäckig. Mein Ratschlag: PV bauen, anschließen und einschalten.
Solange der Zähler nicht getauscht ist, darf der Betreiber nicht einspeisen.
Ich habe das Gesetz und den Paragrafen nicht gefunden wo das festgelegt ist…
Liebes PV-Magazine Team
1.) Bitte EEG und MsbG aufmerksam lesen.
2.) mal bei der Clearingstelle nachlesen….
3.) ggf. Juristischen Rat einholen, falls das zu schwierig ist
Man hört hin und wieder das diese Falschinformation von VNBs genutzt wird um a) einen Vertragsabschluss zu forcieren der mit Kosten verbunden ist welche per Gesetz so nicht vorgesehen sind…
Einspeisen ist direkt möglich. Gibt keine Grundlage die das verbietet. ENEV sagt sogar, dass der VNB unverzüglich den Strom annehmen muss.
Wo ist dieser Passus im ENEV genau zu lesen? Was ist, wenn ein Zähler so alt ist, dass dieser Rückwärts läuft und bereits genutzter Strom neutralisiert wird?
M. E. darf die PV Anlage betrieben werden, wenn keine Einspeisung auf dem alten Zähler erfolgt.
Sorry ich meinte natürlich das EEG.
EEG 2021 §11 (1): „Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen.“
Hab das alles mit meinem VNB in 20 Mails durch. Am Ende folgende Antwort, obwohl zähler nicht nicht gewechselt:
Ich schlage vor, dass Sie Ihre Anlage morgen früh oder gerne noch heute zuschalten und die Ersatzwerte entsprechend der Empfehlung 2018/33 Nr. 5 (b) der Clearingstelle, bis zum Einbau eines Zweienergierichtungszählers selbst bilden.
Mit der Möglichkeit der Ersatzwertbildung bei vorübergehend fehlender geeichter oder passender Messeinrichtung hat sich die gesetzliche Clearingstelle intensiv in der genannten Empfehlung auseinandergesetzt.
CS 2010/01 Inbetriebnahme: „[…] 4. Nicht erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage zur fotovoltaischen Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG 2009 sind • der Anschluss eines Wechselrichters, • die vorherige Anmeldung zum Netzanschluss, die Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung, die Verlegung des Netzanschlusses oder von Anschlussleitungen, • der Anschluss bzw. der Betrieb von Zähl- oder Messeinrichtungen oder • die Einspeisung des in dem Modul erzeugten Stroms in ein Stromnetz.
Betrifft zumindest kleinere Anlagen…
Auszug aus dem EEG §8
…Übermitteln Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 Kilowatt den Zeitplan nach Satz 1 nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang des Netzanschlussbegehrens, können die Anlagen angeschlossen werden.
zl
Exakt diese Situation ist das Ziel…. jeder weiß irgendwie etwas und meint zu wissen und los geht die Diskussion und das Erfebnis gerät in den Hintergrund.
Hut ab vor dieser Verhinderungstaktik, funktioniert perfekt.
Das wäre durch fähige Politiker schnell erledigt. Es Müsste nur ein maximal zulässiges Zeitfenster
gesetzlich festgelegt werden. Nach dessen Ablauf darf dann eingespeist werden.
Ein alter Ferrariszähler läuft dann bei Erzeugungsüberschuss natürlich rückwärts und alle würden
staunen wie schnell dann die langsamen Netzbetreiber in Bewegung kommen.
Ja prima,aber die Rücklaufsperre zu entfernen ist verboten.Wir hatten Kunden,dennen dann vom Netzbetreiber mit einer Anzeige wegen Stromdiebstahl gedroht wurde!Natürlich kann man auch ohne Zweirichtungszähler Strom einspeisen,aber dafür bekommen Sie keine Vergütung,da die Menge nicht gezählt wurde!
@Heyko Degenhart
danke, mir geht es auch so ! Ich dachte es gibt verlässliche Informationen und dann lese ich wieder schwachsinnige Falschinformationen. Ich versuche seit Jahren gegen die verschiedenen Bearbeiter/in bei den Verteilnetzbetreibern anzukommen, wegen Falschaussagen auf ihren Anmeldeformularen bei 600VA Anschlußbegehren – schier ein endloser Kampf
@Götzmann
Es ist KEIN Stromdiebstahl !! Das können sie ja behaupten, aber Fakt ist, auf den bezogenen Strom muß Umsatzsteuer bezahlt werden; und wenn dieser Zählerwert dann verringert wird durch Einspeisung, geht dem FA Geld verloren. Das ist ein Fakt. zu der Aussage: ### Natürlich kann man auch ohne Zweirichtungszähler Strom einspeisen, aber dafür bekommen Sie keine Vergütung, da die Menge nicht gezählt wurde! ### Achtung: natürlich kann man alles !! Ich kann mich auch VOR den Zähler anschließen !! Vorsicht mit solchen Aussagen
Vielen Dank für die Klarstellung: Natürlich geht es technisch einzuspeisen, aber welcher Betreiber möchte dies, ohne Einspeisevergütung für den gelieferten Solarstrom zu erhalten!?
Vorsicht mit solchen Aussagen.Jeder Netzbetreiber sieht das anders.Manche machen unseren Kunden richtig Ärger.Zudem ist es verboten die Rücklaufsperre harauszu nehmen.Wir tun es trotzdem,aber nur nach Rücksprache mit dem Kunden.Machen Sie sich bitte bei Nettbtreibern schlau!
@Sandra Enkhart: die eingespeiste Strommenge kann man per Ersatzwertbildung ermitteln und auf dieser Basis ggü. dem VNB einfordern. Hierzu gibt es entsprechende Schiedssprüche der Clearingstelle EEG|KWKG1 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Habe ich genau so erfolgreich durchgesetzt.
Leider wurde nicht nach Wieland- und Schukostecker gefragt.
Hier gibt es ja noch Klärungsbedarf. Manche VNB verlangen ungesetzlicherweise
den Wielandstecker und eine Wielandsteckdose.
Wie wird das bei Westnetz gehandhabt?
Das 600 Watt Balkonkraftwerk geht dem Netzbetreiber nichts an. Das wurde per Gesetz und VDE bestätigt. Die neue VDE Richtlinie empfiehlt jetzt wieder Wieland Stecker und Elektriker. Nichts von beiden ist notwendig und wer seine Anlage anmeldete bekommt meistens Schwierigkeiten irgendeiner fadenscheinigen Art, da den Energielieferanten die Anzahl der Balkonkraftwerke seit langem ein Dorn im Auge ist. Auch die Einspeisung dieser Anlagen ist erlaubt, da bis zu 600 Watt in die Messtoleranz des Zählers fällt. Die Wechselrichter von Balkonkraftwerken brauchen das Netz um einen Sinus zu erzeugen. Wenn der Stecker durch ein Kleinkind versehentlich gezogen wird, ist 0,3 Millisekunden später kein Strom mehr auf dem Stecker, auch bei Sonnenschein. Es passiert einfach nur nichts wenn dieses Kind den Stecker sofort in den Mund nimmt. Wir müssen diese Dinger bauen und den Stecker anschließen, mehr nicht. Alles andere ist nur sinnlose Bürokratie.
Ein Bekannter Elektriker hat für den kleinen Geldbeutel eine Einspeisesteckdose installiert die kein Kleinkind erreichen kann und damit war der größte Aufwand getan.
Die Anmeldung ist seit dem Marktstammdatenregister nur noch ein Kleinteil dessen, was zuvor nötig war und in den Niederlanden (war) nur eine formlose Weiterreichung der Einspeiseleistung an den Netzbetreiber.
Niederlande
1. PV-Anlage errichten
2. Online anmelden / Zähleraustausch wird ggf. angeordnet (kostenfrei)
3. Termin mit zertifiziertem Elektriker vereinbaren, der kommt, prüft, und nimmt in Betrieb (wird auch staatlich bezahlt)
alles ordentlich
Es gibt hier immer nur sehr schwammige Aussagen. Ich weiß nur eines, dass ein Anlagenbauer seine Anlage auch betreiben darf, da sie ja hauptsächlich für den Eigenbedarf gebaut wurde. Ein Nachbar hatte 8 Monate auf seinen Zweirichtungszähler gewartet. Nach vier Monaten hat er die Sicherung verärgert eingeschaltet und seine Zählerstände fotografiert. 14 Tage vor Zählerwechsel hat er seine Anlage wieder ausgeschaltet, denn er hatte nur noch 100 Kilowattstunden Schulden seit der letzten Abrechnung und er wollte nicht ins Plus kommen. Der Zweirichtungszähler wurde gegen den alten Ferraris Zähler getauscht und die Stadtwerke haben den sehr geringen Verbrauch kommentarlos akzeptiert. Wir Deutschen sind einfach zu korrekt und das nutzen unsere Energielieferanten aus. Eine VDE Norm ist auch nur eine Empfehlung und sie wird als Gesetz verkauft. Ich kann meinen Eigenverbrauch durch das nicht funktionieren der Anlage nicht einklagen, also muss ich mir anderweitig helfen. Auch wird mir das Finanzamt keinen Bescheid über 13,80 € Umsatzsteuer schicken, denn der Brief ist rechnerisch schon 30 € teuer. Bevor ich durch den verpassten Eigenverbrauch finanziell draufzahlen begebe ich mich lieber in eine komfortable Grauzone, wenn der zuständige Elektriker die Anlage abgenommen hat.
Gibt es hier Firmen die hier beratend tätig sind, das Anmelden übernehmen bzw bei schwierigen Fällen ( Netzanschluß und Solaranlage auf unterschiedliche Flurnummern, Leistung 60kWp ) die Vorgespräche mit dem Versorger übernehmen um eine optimale Lösung zu finden.
Ich musste nach der Installation der PV-Anlage (Januar 2021) lange warten, um aus dem Vertrag mit dem Stromlieferanten zu kommen. Warum gibt es kein Sonderlündigungsrecht bei Installation einer PV-Anlage?