Hanwha Q-Cells mit weiterem Erfolg in den Niederlanden gegen Longi

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Das Berufungsgericht in Den Haag hat nach Angaben von Hanwha Q-Cells in einem Vollstreckungsverfahren ein Urteil erlassen, dass den Umfang der zuvor gegen die niederländische Longi-Tochter verhängte Rückrufaktion bestätigt. So hätten die Richter des Berufungsgericht in Den Haag am 16. Mai 2022 das am 15. März 2022 erlassene Urteil des Richters für Vorläufigen Rechtsschutz des Bezirksgerichts Rotterdam bestätigt, welches den Umfang der Rückrufverpflichtungen gegen die Longi (Netherlands) Trading B.V. regele, hieß es am Mittwoch von dem koreanischen Photovoltaik-Hersteller. Hanwha Q-Cells hatte unter anderem Longi wegen einer Patentverletzung seiner Technologie zur Solarzellenpassivierung verklagt. Eine Anfrage von pv magazine bei Longi zu dem Fall blieb zunächst unbeantwortet.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Berufung seitens Longi gegen das Urteil: Die Entscheidung des Haager Berufungsgerichts geht auf sein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 1. März 2022 zurück, das Longi NL die direkte und indirekte Verletzung des Europäischen Patents (EP) 2 2280 689 („EP ‚689“) in 11 europäischen Ländern untersagt, in denen die Hanwha Solutions Corporation, eine Tochtergesellschaft von Q-Cells, eingetragener Inhaber ist. Es handele sich dabei um Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Österreich, Portugal, Spanien, Großbritannien und die Schweiz. Zudem hatte das Berufungsgericht Den Haag Longi NL aufgefordert, ein Rückrufschreiben an seine Kunden in den genannten Ländern zu senden und die verkauften patentverletzenden Produkte zurückzugeben.

Nach Angaben von Hanwha Q-Cells habe Longi bei dem erfolgten Vollstreckungsverfahren versucht, die Rückrufverpflichtungen nur für im Lager befindliche Ware geltend zu machen – also auf zukünftige und nicht bereits erfolgte Verkäufe zu beziehen. Die Richter am Bezirksgericht Rotterdam und dem Berufungsgericht Den Haag hätten jedoch entschieden, dass die Rückrufmaßnahme auch für alle Produkte gilt, die das EP ‚689 verletzen und von den Kunden von Longi NL beruflich genutzt werden. Bei den verletzenden Produkten handelt es sich um Longi-Solarmodule der Typen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m, hieß es von Hanwha Q-Cells weiter. Die mit HIH, HIB und HIBD bezeichneten Produkte seien jedoch nicht betroffen.

Für Hanwha Q-Cells steht nach dem jüngsten Urteil fest, dass Longi NL die Rückrufaktion auf alle seine Kunden ausweiten muss, also Händler, Installateure, Projektentwickler und Betreiber, die ein entsprechendes Modul erworben oder nutzen haben, was nun unter den Patentstreit falle. Wie Hanwha Q-Cells weiter berichtet, geht aus dem Rückrufschreiben hervor, dass die Kunden von Longi NL die Solarmodule auf Kosten des Unternehmens gegen sofortige Erstattung des Kaufpreises zurückgeben können. Der koranische Photovoltaik-Hersteller kündigte an, Longi NL und die weitere Abwicklung genau beobachten zu wollen. Gegebenenfalls würden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Patentstreit zwischen Hanwha Q-Cells und Longi Solar reicht bereits bis in den März 2019 zurück. Damals hatte das koreanische Photovoltaik-Unternehmen eine Klage gegen Longi, Jinko Solar und REC wegen der Verletzung seiner Patenten bei der passivierten Solarzellentechnologie zunächst in Deutschland und den USA, kurz darauf auch in Australien eingereicht. In Deutschland entschied das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz für Hanwha Q-Cells und stellte eine Verletzung der Patentansprüche fest. Allerdings gingen die beklagten Photovoltaik-Hersteller in Berufung und die finale Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht weiterhin aus. Auch die Entscheidung des Europäischen Patentamts über die Gültigkeit der Patente sei noch offen. In den USA entschieden die Richter im Patentverletzungsverfahren hingegen bereits zugunsten von Longi Solar und die weiteren beklagten Photovoltaik-Hersteller.

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