Kürzlich ist eine Petition gestartet, die eine bundesweite Abschaffung der Mindestabstände bei Photovoltaik-Anlagen fordert. Bislang dürften lediglich in Baden-Württemberg die Solarmodule bis zum Rand der Dächer zum Nachbarn installiert werden. In anderen Landesbauordnungen würden durch „überzogene Abstandsflächen“ die Nutzung von Reihenhausdächern und Doppelhaushälften für Photovoltaik massiv eingeschränkt, heißt es in der Petition. So müssten nach den meisten Verordnungen bei Glas-Folien-Modulen 1,25 Meter zu jedem Nachbarn als Abstand eingehalten werden. Bei Glas-Glas-Modulen sei die Abstandsregelung in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Bremen auf 50 Zentimeter reduziert.*
Nach Ansicht der Petitionsstarter sei diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Anpassung. Dies sei auf zwei Wegen möglich. So könnte das Bundesbauministerium Photovoltaik-Anlagen nicht mehr als Dachaufbauten deklarieren. Diesen Weg sei Baden-Württemberg mit seiner Landesbauverordnung gegangen. Alternativ könnte das Bundesbauministerium auch eine Ausführungsverordnung erlassen, in der deutlich reduzierte oder gar keine Abstandsregelungen für Photovoltaik-Dachanlagen mehr beschlossen werden.
Seit dem Start der Petition vor rund einem Monat auf der Plattform von „Campact“ haben sich bereits etwa 33.000 Unterzeichner gefunden. Ziel sind 35.000 Unterschriften zu sammeln und dann die Petition an das Bundesbau- und -wirtschaftsministerium zu übergeben.
Mit einem Wegfall oder zumindest einer deutlichen Reduzierung der Abstandsregelungen könnten auf den Dächern oftmals doppelt so große Photovoltaik-Dachanlagen installiert werden. Neben der deutlich höheren Solarstrom-Erzeugung für Haushalte und Kommunen verweisen die Initiatoren der Petition auch darauf, dass die bestehenden Abstandsregelungen angesichts des sehr geringen Brandrisikos durch Photovoltaik-Anlagen nicht mehr zeitgemäß seien. Es wird dabei auf eine Auswertung des Brandrisikos durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme verwiesen: „Die Einhaltung der bestehenden Regeln durch qualifizierte Fachkräfte ist der beste Brandschutz. 0,006 Prozent der Photovoltaik-Anlagen verursachten bisher einen Brand mit größerem Schaden. In den letzten 20 Jahren gab es 350 Brände, an denen die Solaranlage beteiligt war, bei 120 war sie Auslöser des Brandes. In 75 Fällen war der Schaden größer, in 10 dieser Fälle brannte ein Gebäude ab.“
*Nachtrag der Redaktion: Wir haben den ursprüngliche Version am 9.6.2022 geändert. Auch in Hessen ist die Abstandsregelung für Glas-Glas-Module auf 50 Zentimeter reduziert, nicht wie zunächst irrtümlich berichte auf 25 Zentimeter.
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„Bei Glas-Glas-Modulen sei die Abstandsregelung in Hessen auf 25 Zentimeter…reduziert“
Können Sie mir hierzu die Quelle nennen? Vom LBO finde ich nur die Äußerung zu einem Abstand von 50 cm.
Siehe hierzu:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-07/erlass_solaranlagen_berichtigung.pdf
Bzgl. des verkürzten Abstandes für Hessen für Glas-Glas-Module hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Es gelten 50 cm wie z.B. in NRW und Bayern.
Ich bin auch betroffen. Zuerst musste eine Reihe Module entfernt werden, wegen 1,25m Abstand zur Gebäudeabschlusswand, dann aber wieder eine Reihe weil zu nahe ( <2,50m ) an der Grenze. Wegen 25cm entfielen wieder eine Menge Module.
So ist das eben. Das sind die NICHT überarbeiteten Bauordnungen.
Bisher war ich der Meinung, dass die Abstandsregeln nur bei Brandwänden zwischen den Gebäuden gelten. Ansonsten wären sie ja auch ziemlich sinnlos. Kann mir jemand sagen wo die Regelung rechtsverbindlich zufinden ist?
Ich habe an 5 Mailinglisten aus dem Bereich Klimaschutz/Energiewende gerade folgende Info gesendet:
Liebe MitstreiterInnen,
dem LNG wird der rote Teppich ausgerollt. Schon Altmaier (CDU) sorgte als Wirtschaftsminister dafür, dass ein ganzes Bündel von Gesetzen geändert wurde, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Ruck zuck ging das durch den Bundestag. Sein Nachfolger Habeck (Grüne) setzt jetzt noch ein „Beschleunigungsgesetz“ obendrauf, damit Umweltschützer auch wirklich keinen Ärger machen können. Alles wird mit dem Ukraine-Krieg begründet.
Dass die Beseitigung der für die erneuerbaren Energien absichtlich geschaffenen Hindernisse an die allererste Stelle gehört, da Sonne und Wind Friedensenergien sind, um die keine Kriege geführt werden können, daran wird gezielt vorbei gedacht. Niemand anders als immer wieder die Bevölkerung selbst muss hier um jeden Zentimeter kämpfen – im direkten Sinn des Wortes: Es geht um Abstandsregelungen. Ich meine jetzt nicht die Abstände zwischen Windparks und Wohnbebauung. Wusstet ihr, dass es auch für die Photovoltaik Abstandsregelungen gibt? – Abgesehen von Baden/Württemberg, das in diesem Fall eine rühmliche Ausnahme darstellt, müssen bei Reihenhäusern Abstände zwischen den einzelnen Dachanlagen eingehalten werden. – Eine reine Schikane, die aber die Erzeugung von „Friedensstrom“ auch wieder nicht unerheblich einschränkt – im Interesse der Marktmacht von Großkonzernen.
Es reicht nicht, das grüne Wirtschaftsministerium in aller Ruhe und Sachlichkeit auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, um seine umgehende Beseitigung zu bewirken, nein, besagte Bevölkerung muss mehr tun, muss kämpfen. Eine online-Petition muss organisiert werden:
„Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen“
https://weact.campact.de/petitions/bundesweiter-wegfall-der-mindestabstande-fur-photovoltaik-dach-anlagen?bucket=20220601-wae-bt-bundesweiter-wegfall-der-mindestabstaende-fuer-photovoltaik-dach-anlagen&share=c92ed4c8-651d-496c-9ae0-bde1d62d21f3&source=email-share-button&utm_campaign=20220601-wae-bt-bundesweiter-wegfall-der-mindestabstaende-fuer-photovoltaik-dach-anlagen&utm_medium=recommendation&utm_source=email
Dort findet ihr detaillierte Infos über die „Abstandszentimeter“. Siehe auch den Artikel im pv-magazine https://www.pv-magazine.de/2022/06/07/petition-fordert-bundesweiten-wegfall-der-mindestabstaende-bei-photovoltaik-dachanlagen/ , durch den auch ich erst von dieser Materie erfahren habe. – Was mögen auch sonst noch für „Hunde“ im Bürokratiedickicht verborgen sein, von denen man als normal Sterblicher, der seine Lebenszeit nicht für genaueste Durchforstung des Irrgartens namens „EEG“ und weiterer Gesetze verwenden kann, gar nichts weiß?
Also bitte sorgt dafür, dass die 2000 Unterschriften, die für die Erreichung des Quorums 35.000 noch fehlen, bald zusammen kommen und übertroffen werden!
Dank und Grüße,
Christfried
0 cm Abstand. Bei der heutigen Energieknapheit
Bin für 0 cm Abstand
In Sachsen Anhalt gibt es auch keine Abstände einzuhalten.
Quelle ist leider nur ein Anruf beim Landes-Bauamt, nichts schriftliches.
Stimmt nicht. in der LBO von Sachsen Anhalt steht in §31 Abs5 Punkt 2. Technische Anlagenteile –> Abstand 1,25m