Erdgas Südwest hat im Süden des Landes bereits erste schwimmende Photovoltaik-Anlagen realisiert. Nun präsentierte das Unternehmen sein neuestes Projekt dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein. Auf dem Baggersee des Baustoffherstellers und Kieswerksbetreibers Hermann Peter KG im Ortsteil Niederrimsingen soll eine schwimmende Photovoltaik-Anlage mit 1,1 Megawatt Leistung entstehen. Der Gemeinde rat begrüßt das Vorhaben. Nun beginnt das Genehmigungsverfahren. Mit einem Baustart sei frühestens Anfang 2023 zu rechnen.
„Mit ihnen werden bislang ungenutzte Wasseroberflächen zu einem wichtigen Baustein der regionalen Energiewende, denn sie geben einer energieintensiven Branche die Möglichkeit, auf grünen Strom umzustellen und schädliche Emissionen zu reduzieren“, heißt es vom Unternehmen weiter. Die geplante Floating-Photovoltaik-Anlage könnte im Optimalfall rund 1,2 Millionen Kilowattstunden Solarstrom jährlich produzieren. 60 Prozent davon sollen nach den vorgestellten Plänen direkt im Kieswerk genutzt, die verbleibenden 40 Prozent in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Im vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des EEG-Osterpakets sind überraschend scharfe Vorgaben für die Realisierung von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen enthalten. Projektierer fürchten deshalb schon um die Wirtschaftlichkeit ihrer Vorhaben. So ist eine Flächenbeschränkung auf 15 Prozent für die Photovoltaik-Nutzung auf künstlichen Gewässern wie Baggerseen vorgesehen. Vor gut zwei Wochen hatte sich unter anderem die Landesregierung in Baden-Württemberg im Bundesrat hinter einen Antrag aus Nordrhein-Westfalen gestellt, der die Streichung dieser Klausel aus dem EEG fordert. Der Antrag erreichte somit eine Mehrheit in der Länderkammer.
Das Potenzial für schwimmende Photovoltaik-Anlagen müsse dringend besser genützt werden. Denn Floating-Photovoltaik biete den Vorteil, ungenützte Flächen als zusätzliche Flächen für die Energiewende zu gewinnen – ohne Konkurrenz etwa zu Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaik, erklärte die baden-württembergische Energieministerin Thekla Walker nach dem Beschluss im Bundesrat. Sie forderte für den notwendigen Photovoltaik-Ausbau verstärkt auf die Doppelnutzung von Flächen zu setzen. Die geplanten Flächenrestriktionen bei Floating-Photovoltaik müssten entfallen, da ansonsten zu befürchten sei, dass das Ausbaupotenzial nicht ausgeschöpft werde. Allerdings unterstütze Baden-Württemberg die wasserrechtliche Flächenrestriktion. So sei im Gesetzentwurf des Bundes „zwecks Vorbeugung negativer gewässerökologischer Auswirkungen“ vorgesehen, schwimmende Photovoltaik-Anlagen nur in und über einem künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer errichten und betreiben zu dürfen. Dazu zählen auch Baggerseen.
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