Baden-Württemberg will bis zu 500 Megawatt Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen erlauben

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Baden-Württembergs Landesregierung will künftig mehr Flächen für Photovoltaik-Kraftwerke zugänglich machen. Der Ministerrat beschloss am Dienstag die bislang festgelegte Grenze von jährlich 100 Megawatt für Ausschreibungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten auf 500 Megawatt zu erhöhen. Ziel sei es, möglichst viele Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Blick auf die Klimaschutzziele und den Umstieg auf Erneuerbare ins Ländle zu holen.

„Mehr Flächen für Erneuerbare sind die Grundlage für den Ausbau. Die deutliche Anhebung der Zuschlagsgrenze für Freiflächen-Photovoltaik ist ein nächster großer Baustein, den die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht hat“, erklärte der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach dem Beschluss. Die Öffnung der Freiflächenöffnungsverordnung bedeute auch, dass die Bremse beim Ausbau der Solarparks gelöst werde.

„Nur, wenn mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden, können wir unsere Klimaschutzziele schaffen und uns aus der Abhängigkeit von Russland bei der fossilen Energieversorgung befreien“, ergänzte Energiestaatssekretär Andre Baumann. Die Regierungsvertreter betonten zudem die Bedeutung von Solarparks für die regionale Wertschöpfung. Landwirte oder Gemeinden können von Solarparks profitieren – direkt durch Erlöse aus der Stromproduktion oder indirekt über Pachteinnahmen“, sagte Baumann weiter. „Im Vergleich zu Biogas-Maisäckern sind Solarparks wesentlich leistungsfähiger und tragen mit bunt blühenden Wiesen unter den PV-Paneelen zum Schutz von Natur und Heimat bei.“ Die Stromausbeute pro Hektar sei bei einem Solarpark rund 40-mal höher als bei Hochleistungs-Biogasmaisäckern.

Baden-Württemberg war neben Bayern das erste Bundesland, das von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machte und landwirtschaftliche sowie Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Ausschreibungsanlagen freigab. Allerdings blieben die Zuschläge immer deutlich hinter dem Nachbarbundesland zurück. Im vergangenen Jahr seien die 100 Megawatt bei den Zuschlägen jedoch erstmal voll ausgeschöpft worden und mehr noch – die Bundesnetzagentur konnte wegen Erreichen der Grenzen nicht alle Photovoltaik-Geboten aus Baden-Württemberg bezuschlagen.

Mittlerweile haben auch Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen nachgezogen, in dem sie ein jährliches Kontingent für Zuschläge von Photovoltaik-Anlagen in diesen Gebieten freigegeben haben.

Die Task Force für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau in Baden-Württemberg ist im Oktober 2021 gegründet worden. Seither arbeite das Gremium daran, die Zeiten für Genehmigungsverfahren zu halbieren. So sollen Solar- und Windparks schneller als bisher realisiert werden können. Im Fokus stehen dabei die Windkraftanlagen, die vielerorts auf Widerstand von Gemeinden und Anwohnern stoßen. Im Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg zudem verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen. Die Regionalpläne müssten nun entsprechend geändert werden, da zu wenig Flächen vorgesehen sind. 2025 sollen die geänderten Regionalpläne dann beschlossen werden.

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