pv magazine: Sind die Maßnahmen im EEG-Osterpaket geeignet, um den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland unmittelbar zu beschleunigen?
Kerstin Andreae: Mit der Anhebung der Ausschreibungsvolumina für große Dachanlagen und für Freiflächen-Photovoltaik wurden zunächst einmal die Ausbauziele im EEG umgesetzt. Zur Beschleunigung des Ausbaus trägt beispielsweise die Anhebung der Ausschreibungsschwelle auf ein Megawatt bei. Leider gibt es jedoch auch Vorgaben im Osterpaket, die den Ausbau ausbremsen können. Das ist zuallererst die geplante Vorgabe, dass Kommunen in ihren Verträgen mit Anlagenbetreibern zur finanziellen Beteiligung jetzt zusätzliche naturschutzfachliche Anforderungen vorgeben dürfen. Vor dem Hintergrund, dass wir den Ausbau dringend beschleunigen müssen, ist diese Regelung für mich nicht nachvollziehbar. Des Weiteren ist die Bundesregierung viel zu vorsichtig bei der Öffnung der Flächenkulisse. Wenn wir die ambitionierten Ausbauziele erreichen wollen, braucht es ein deutlich mutigeres Vorgehen. Neben Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen in der Volleinspeisung braucht es außerdem weitere regulatorische Vereinfachungen für Prosuming- und Mieterstrom-Projekte.
Neben höheren Ausschreibungsvolumina wird auch eine Anhebung der Einspeisevergütung vorgeschlagen, allerdings nur für Volleinspeiser. Ist das aus Ihrer Sicht sinnvoll und ist die vorgeschlagene Erhöhung ausreichend?
Aus Sicht des BDEW ist gerade der Mix aus Volleinspeisung, Prosuming, gesetzlichen Ausschreibungen und privaten PPA wichtig, damit Investorinnen und Investoren aus den für sie passenden Refinanzierungsformen wählen können. In den letzten Jahren ist der Ausbau von kleinen Photovoltaik-Anlagen in der Volleinspeisung stark eingebrochen. Dieses Segment muss wiederbelebt werden. Das gelingt beispielsweise durch eine Anhebung der Vergütungssätze und eine Verbesserung des Degressionsmechanismus. Die Vorschläge im Osterpaket gehen da schon in die richtige Richtung. Um weitere Prosuming-Potenziale zu erschließen, müssen insbesondere die regulatorischen Vorgaben vereinfacht werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 und die Umgestaltung der Umlagensystematik durch das Energie-Umlagen-Gesetz sind ein erster Schritt hierfür. Darüber hinaus darf das Merkmal der Personenidentität kein Hemmnis mehr für das Prosuming darstellen.
Große Photovoltaik-Anlagen können sich ja auch schon ohne Förderung rechnen. Was sollte aus ihrer Sicht bei PPAs getan werden, dass dieser Markt weiter wächst?
Wir beobachten aktuell bereits eine erhöhte Nachfrage der Industrie nach PPA, die die Energiewirtschaft gerne bedienen möchte. Um den Abschluss von PPAs weiter voranzutreiben, ist es wichtig, dass die technischen Anforderungen an Erneuerbare-Energien-Anlagen außerhalb der EEG-Förderung nicht höher sind als für Anlagen, die über das EEG gefördert werden. Die Möglichkeiten langfristiger Verträge werden momentan allerdings teilweise durch das Kartellrecht begrenzt. Daher muss im nationalen und im europäischen Rechtsrahmen klargestellt werden, dass zukünftig langfristige Stromlieferverträge technologieunabhängig ausdrücklich gestattet sind. Zudem muss die Regulatorik in Deutschland so angepasst werden, dass stromintensive Unternehmen auch dann die vollständigen CO2-Kosten-Kompensation erhalten, wenn sie Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Um in Zukunft eine Differenzierung und erhöhte Wertigkeit der grünen Eigenschaft im Rahmen von green PPAs zu ermöglichen, könnten beispielsweise bestehende oder neue Handelsplattformen eine wichtige Rolle spielen. Hier könnten die Transparenz und die Vergleichbarkeit für die Werthaltigkeit von Herkunftsnachweisen für alle Marktteilnehmer erhöht werden.
Was wären sinnvolle Maßnahmen, um den Zubau von Floating- und Agri-Photovoltaik zu beschleunigen?
Auch hier gibt es gleich mehrere Stellschrauben, die der Gesetzgeber optimieren kann. Zunächst einmal sollten die Ausschreibungen dieser Photovoltaik-Technologien schnell in die EEG-Regelausschreibungen überführt werden. Dabei sollten für innovative Photovoltaik-Konzepte eigene Ausschreibungssegmente geschaffen werden, weil sie sich noch nicht mit den kostengünstigeren klassischen Freiflächenanlagen werden messen können. Gleichzeitig können so Erfahrungen für die Entwicklung dieser Technologien gesammelt und Kostensenkungspotenziale für die Zukunft gehoben werden. Zudem müssen die Ausschreibungsvolumina der Innovationsausschreibungen schon in diesem Jahr auf 450 Megawatt und bei Überzeichnung der Ausschreibungen bis auf 1000 Megawatt jährlich angehoben werden. Und es wäre sinnvoll, die Grenze für die maximale Leistung der Gebote in der Ausschreibung auf 30 Megawatt anzuheben. Auch bei den Flächen gibt es noch Optimierungspotenzial: Die vorgesehene Flächenkulisse für die Agri-Photovoltaik kann deutlich ausgeweitet werden. Einen Ausschluss der Nutzung von Grünland oder gar ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Schutzgebiete sehen wir kritisch. Derzeit wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen häufig auf Länderebene pauschal ausgeschlossen, beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten, in Special Protected Areas (SPA) zum Vogelschutz und in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten. Dieser europarechtlich nicht geforderte, pauschale Ausschluss muss begrenzt werden.
Für Parkplätze und gewerbliche Neubauten gibt es ja in manchen Bundesländern bereits eine Photovoltaik-Pflicht. Ist das aus Ihrer Sicht zielführend und sollte diese Vorschrift bundesweit eingeführt werden, was ja zumindest für gewerbliche Neubauten im Koalitionsvertrag vorgesehen ist? Sie plädieren auch für bundesweit einheitliche Standards für Photovoltaik. Wie sollten diese aussehen und was sollten sie beinhalten?
Wir beobachten eine zunehmende Zahl von Bundesländern, die unterschiedliche Vorgaben für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen einführen. Um einem regulatorischen Flickenteppich entgegenzuwirken und bundesweit den Photovoltaik-Ausbau auf Dächern anzuregen, setzen wir uns für bundesweit einheitliche Mindeststandards ein, von denen die Bundesländer nach oben abweichen können. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Solarpflicht für gewerbliche Gebäude ist ein Beispiel dafür. Wir würden aber noch darüber hinausgehen und auch die Träger öffentlicher Gebäude in die Pflicht nehmen. Photovoltaik-Standards für öffentliche Gebäude und für Gewerbegebäude mit Dachflächen größer 75 Quadratmeter sollten eingeführt und gleichzeitig Vorgaben im Planungsrecht verankert werden, die neue Wohngebäude „PV-ready“ machen. Damit wir die Potenziale auf den Dächern vollständig heben, muss bei der Ausgestaltung der von der Bundesregierung angestrebten Solarpflicht darauf geachtet werden, dass sie nicht zu einer Teilbelegung der Dächer führt, zum Beispiel durch passende Prosumingregeln und bessere Vergütungen. Wir halten es außerdem für sinnvoll, auch bei größeren neuen Parkplätzen Photovoltaik-Standards vorzusehen, wie es Baden-Württemberg schon vorgegeben hat. Es muss aber klar sein, dass hiermit vor allem ein Photovoltaik-Ausbau bei Neubauten erreicht werden kann. Um die großen Bestandsgebäude und Gebäude außerhalb der Regelungen zu erreichen, müssen die Förderbedingungen weiter verbessert werden. So ist unter anderem darauf zu achten, dass durch eine Solarpflicht gewisse Fördermechanismen wie beispielsweise Investitionszuschüsse nicht außer Kraft gesetzt werden.
Oft wird auch die Bürokratie beim Bau und Anschluss von Photovoltaik-Anlagen kritisiert. Was ist hier aus Ihrer Sicht der wichtigste Hebel, der sofort angegangen werden muss?
Gerade für kleine Photovoltaik-Dachanlagen behindern hohe bürokratische Hürden den Ausbau. Durch die geplante Umstellung der EEG-Umlage auf einen haushaltsbasierten Mechanismus zum 1. Juli 2022 werden die erforderlichen Messkonzepte in vielen Fällen bereits wesentlich vereinfacht. Gleichzeitig müssen jetzt aber weitere Hemmnisse abgebaut werden, die durch stromsteuerrechtliche Anforderungen und die Lieferanteneigenschaft nach dem EnWG entstehen. Dazu müssen sämtliche Prozesse der Anmeldung und Informationsbereitstellung künftig von allen Marktpartnern papierlos digital möglich sein. Auch sollte eine „One-Stop“-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingeführt werden, die sämtliche weitere Anmeldungen ersetzt. Dies wurde bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2020 avisiert, bislang aber nicht umgesetzt.
Sind Sie zuversichtlich, dass im weiteren parlamentarischen Prozess, die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen noch im EEG aufgenommen werden?
Wir setzen natürlich darauf, dass unsere zentralen Punkte im parlamentarischen Verfahren noch aufgegriffen werden und bringen diese in Gesprächen und in der anstehenden Anhörung zum Osterpaket am 16. Mai aktiv ein. Klar ist aber auch, dass es weiterer Gesetzesinitiativen bedarf. So ist zum Beispiel das Thema der bundesweiten Solarstandards nicht Gegenstand des Osterpakets. Und auch die Frage der Flächenverfügbarkeit für Photovoltaik und die notwendigen Netzinfrastrukturmaßnahmen sind noch nicht umfänglich adressiert. Wir erwarten, dass bereits im angekündigten Sommerpaket weitere Maßnahmen enthalten sein werden, die den Photovoltaik-Ausbau massiv voranbringen.
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Der PV-Ausbau ist doch auch ohne Osterpaket im März schon ordentlich in die Höhe gejuckt von 400MV/Monat auf über 900. Es kann natürlich sein, dass er in den nächsten Monaten auch wieder nachgibt, aber die PV scheint derzeit kein Mengenproblem zu haben. Viel problematischer ist der Windausbau. Da müssen mindestens vorübergehend die Ausschreibungen beendet werden, und wieder auf das System des freien Zubaus mit garantierter Einspeisevergütung und Einspeisevorrang zurückgegangen werden. Eine Andienungspflicht sollte noch ergänzt werden. Die Ausschreibungen waren ursprünglich von der EU gefordert, aber die EU kann auch nur das fordern, was die einzelnen Regierungen sich ausdenken. Nachdem die Windkraft-Ausschreibungen so offensichtlich gescheitert sind (alle Ziele verfehlt: Ausbau zu niedrig, Preise zu hoch), sollte es doch möglich sein, etwas, was erwiesener Maßen gut funktioniert hat, zumindest vorübergehend wieder einzuführen. Um auf Dauer wieder mehr Wettbewerb und Kontrolle über die Installationsmenge hineinzubekommen kann man ja mit Ausschreibungen für Repowering anfangen. Da sind die Unsicherheiten, die mit dem Standort verbunden sind, schon weitgehend erledigt.
Die privaten Dachanlagen könnten die Leistung im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln und das die nächsten 5 Jahre und das trotz der niedrigen Einspeisevergütung. Hier liegt es wirklich nur am Material und am Personal. Alle Firmen haben neue Mitarbeiter eingestellt und deswegen hat sich auch der Zubau erhöht. Dieser hohe Zubau funktioniert aber nur mit dem Vorteil des Eigenverbrauchs. Ihre manchmal etwas sozialistische Meinung, die Hausbesitzer sollten alles einspeisen funktioniert in der deutschen Gesellschaft nicht! Marx ist nett gemeint, aber die Ellenbogengesellschaft und der Egoismus sind stärker. Flächen für Energiepflanzen müssen PV Parks weichen und die Ökoflächen heißen nicht umsonst so und hier hat auch Photovoltaik nichts verloren, genauso wenig wie auf See oder im Moor. Auch Agri- Photovoltaik ist viel zu teuer und die PV Parks haben durch die landwirtschaftliche Nutzung die doppelte Größe. Mit Sonnenstrom stellt man mit Abstand die preiswerteste Energie her. Wenn wir nur ein paar Gigawatt bräuchten, dann würde ich mir diese Spielerein eingehen lassen. Aber wenn die Module in die Millionen gehen, dann kostet das massiv Geld und unsere Ausgaben für die Energiewende sind hoch genug. Der Wind ist extrem wichtig und Repowering ist hier sicherlich die schnellste zusätzliche Energieerzeugung. Dächer, Hallen und dicht besiedelte Gebiete können nur PV, deswegen müssen Kommunen muss nur noch 1000 Meter Abstand massiv Wind ausbauen. So lösen wir 95% unseres privaten Stromverbrauchs. Das ist das schnelle erste Ziel.
Die Frau Andreae kommt zwar von den Grünen, argumentiert aber naturgemäß vordergründig für ihren Arbeitgeber. Und der BDEW ist nun mal die Dachorganisation der „Altgedienten“ Stromerzeugern, die sich gegenwärtig vermehrt dem PPA System widmen, was für die kleinen EEG geförderten Betreibern, weniger infrage kommt.
Bei der Frage nach den PPA Verträgen gehen ihre Forderungen in die Details.
Zitat: Wir beobachten aktuell bereits eine erhöhte Nachfrage der Industrie nach PPA, die die Energiewirtschaft gerne bedienen möchte. Um den Abschluss von PPAs weiter voranzutreiben, ist es wichtig, dass die technischen Anforderungen an Erneuerbare-Energien-Anlagen außerhalb der EEG-Förderung nicht höher sind als für Anlagen, die über das EEG gefördert werden. Die Möglichkeiten langfristiger Verträge werden momentan allerdings teilweise durch das Kartellrecht begrenzt. Daher muss im nationalen und im europäischen Rechtsrahmen klargestellt werden, dass zukünftig langfristige Stromlieferverträge technologieunabhängig ausdrücklich gestattet sind. Zudem muss die Regulatorik in Deutschland so angepasst werden, dass stromintensive Unternehmen auch dann die vollständigen CO2-Kosten-Kompensation erhalten, wenn sie Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Um in Zukunft eine Differenzierung und erhöhte Wertigkeit der grünen Eigenschaft im Rahmen von green PPAs zu ermöglichen, könnten beispielsweise bestehende oder neue Handelsplattformen eine wichtige Rolle spielen. Zitat Ende.
Bei der essenziell notwendigen Änderungen für die kleinen dezentralen Erzeugern, das heißt denjenigen die nicht Mitglied beim BDEW sind, scheint ihr nur die forcierte Einspeisung wichtig zu sein. Wichtige Details übersieht sie leider.
Zitat:..Aus Sicht des BDEW ist gerade der Mix aus Volleinspeisung, Prosuming, gesetzlichen Ausschreibungen und privaten PPA wichtig, damit Investorinnen und Investoren aus den für sie passenden Refinanzierungsformen wählen können. In den letzten Jahren ist der Ausbau von kleinen Photovoltaik-Anlagen in der Volleinspeisung stark eingebrochen. Dieses Segment muss wiederbelebt werden. Das gelingt beispielsweise durch eine Anhebung der Vergütungssätze und eine Verbesserung des Degressionsmechanismus. Die Vorschläge im Osterpaket gehen da schon in die richtige Richtung. Um weitere Prosuming-Potenziale zu erschließen, müssen insbesondere die regulatorischen Vorgaben vereinfacht werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 und die Umgestaltung der Umlagensystematik durch das Energie-Umlagen-Gesetz sind ein erster Schritt hierfür. Darüber hinaus darf das Merkmal der Personenidentität kein Hemmnis mehr für das Prosuming darstellen. Zitat Ende.
Während sie bei der PPA Variante das Folgende sagt:
Um in Zukunft eine Differenzierung und erhöhte Wertigkeit der „GRÜNEN“ Eigenschaft im Rahmen von green PPAs zu ermöglichen, könnten beispielsweise bestehende oder neue Handelsplattformen eine wichtige Rolle spielen. Zitat Ende.
habe ich zu den kleinen EEG Erzeugern kein Wort zu der Tatsache vernommen, dass deren „Grüner“ Strom außerhalb des Versorgungssystemes an der Börse als „Graustrom“ verramscht werden muß.
Meine hier oft beschriebenen zwei Energiewenden, lassen einmal mehr grüßen.
Ich denke in Berlin und auch in den Länderparlamenten ist die Energiewende angekommen. Wo sie noch komplett fehlt ist in den Kommunen, Landrats- und Bezirksämtern. Hier sitzen immer noch Bürokräfte, welche nach reiner Gesetzeslage entscheiden und von der Materie keine Ahnung haben. Für einen Solarpark müssen immer noch 10 Gutachten von verschiedensten Stellen eingebracht werden. So dauert die Verwirklichung immer noch Jahre. Die Abstandsregel bei Wind muss vom Bund geregelt werden, ob die CDU CSU will oder nicht. Wo ist Herr Lindner für den versprochenen Bürokratieabbau?
O.K.
so, wie es aussieht, sind wir noch sehr weit entfernt von einer wahrlichen Aufbruchsstimmung für die notwendige Energiewende. Wie der Artikel zeigt, werden auch in Foren partikulären Sichtweisen von Interessensverbänden hochgehalten, ohne jedoch auf die Gesamtentwicklung oder dern unzureichende Performance abzuheben.
Wo bleibt die öffentlichwirksame Kampagne für ein Engagement pro Energiewende?
Ich habe noch keinerlei Plakatierung, wie z.B. für die Impfkampagne, feststellen können.
Wo sind die ehemals beabsichtigten monatlichen Meldungen als Wasserstansmeldung über die Erreichung des beabsichtigten Ausbaugrades oder die Mitteilung über ein % Energiepanel.
Öffentlichkeitsarbeit des Wirtschaftsministerium bis jetzt leider Fehlanzeige.
Ja, der Ukraine-Konflikt saugt leider an den Recourcen,aber da müssenwir durch!
Für die Windenergie wurde ein überschlägiges Ziel für den Flächenverbrauch bundesweit für deren Standorte von 2% benannt.
Für die PV lese ich nur eine Mixtur von geforderten oder auch realisierten Agri-PV, Flächenanlagen, PV-Pflicht für Neubauten und größeren Parkplätzen in einzelnen Bundesländern. Super großen Modulen, die doch auch nur einen Wirkungsgrad von 21 – 22% haben werden.
Eigenverbrauch versus Direkteinspeisung gestaffelt nach Einspeisetarifen, aber leider ohne Handlungsanweisung für Profilgruppen!
Geht´s noch.
Wo ist der eigentliche Fahrplan der Regierung und/oder der PV-Industrie?
Gibt es in den Bundes-Ländern jetzt entsprechende tel. oder E-Mail-Anlaufstellen, bei denen sich eine 40, 60 oder auch 70 jährige Interessentin für die Beteiligung an der Energiewende umfassend erkundigen könnte?
Ständig wird nur auf die überlasteten Installationsbetriebe, offensichtlich gerissene Lieferketten; im Fluss befindliche Steuerrecht und eventuell statische Mängel der Bausubstanz verwiesen zu werden, wird die Energiewende nicht wuppen..
Ein Leitfaden für eine PV-Investition sähe anderst aus.
Was machen da die anderen europäischen Staaten besser?
Wenn wir nicht aufpassen, werden wir den Zug verpassen!
Ein entscheidender Engpass ist die mangelnde Bereitstellung von Handwerklichen Leistungen. Privatleute haben längst die Bereitschaft zur Installation von Dachanlagen und Speichersystemen. Es mangelt an Handwerker und Materialien. Hier ist wohl eine politische und steuerliche Förderung angebracht. Wie Diese konkret aussehen sollte, ist der gut bezahlten Intelligenz unserer Wirtschaftsführer und Politiker überlassen.