Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das sogenannte EEG-Osterpaket aus dem Wirtschaftsministerium verabschiedet. Darin enthalten sind zahllose Maßnahmen, die für einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik und Windkraft in Deutschland sorgen sollen. Demnach ist etwa die Bereitstellung neuer Flächen für Photovoltaik geplant sowie eine Beteiligung der Kommunen auch an bereits bestehenden Solar- und Windparks. Zudem will die Regierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und auch den Netzausbau vorantreiben. Ferner wird künftig der Vorrang von Erneuerbaren im EEG festgeschrieben, idem der Grundsatz gilt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Einhergehend mit den höheren Ausbauzielen werden die Volumina für die Ausschreibungen bei Photovoltaik und Windkraft signifikant angehoben. Ziel ist es, den Zubau der Photovoltaik bis 2026* auf ein Niveau von 22 Gigawatt zu heben und dann in den Folgejahren stabil zu halten. So könnte dann bis 2030 eine kumuliert installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt in Deutschland erreicht werden. Der Ausbau soll dabei möglichst hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte ja bereits zu Jahresbeginn verkündet, dass das EEG-Osterpaket auch noch einen Photovoltaik-Booster enthalten soll. Daher sind in dem Entwurf ein großes Bündel an Einzelmaßnahme für die Photovoltaik enthalten. Allen voran soll es künftig „eine auskömmliche Förderung“ für neue Photovoltaik-Dachanlagen geben, die ihren Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen. Für Dachanlagen, die auf Eigenverbrauch setzen, gebe es eine geringere Förderung als für die Volleinspeiser. „Die neuen Vergütungssätze sollen vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein, um zwischenzeitlichen Attentismus zu vermeiden“, hieß es aus Regierungskreisen. Demnach soll auch die Degression der Einspeisevergütung auch bis Anfang 2024 ausgesetzt werden. Danach sei eine halbjährliche Degression für die Solarförderung geplant.
Zudem ist in dem EEG-Entwurf vorgesehen, dass die Flächenkulisse für Solarparks „unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher und naturschutzverträglicher Aspekte maßvoll erweitert“ wird. Dies betreffe die Optionen für Agri-, Floating- und Moor-Photovoltaik. Dabei sollen Photovoltaik-Anlagen in Moorgebieten in die regulären Freiflächenausschreibungen integriert werden. Für Agri- und Moor-Photovoltaik sei dort jedoch ein Bonus vorgehen, um aufgrund der höheren Kosten wettbewerbsfähig zu sein. Ebenfalls im Osterpaket festgelegt ist, dass Bürgersolarparks bis zu 6 Megawatt künftig ohne die Beteiligung an Ausschreibungen realisiert werden können.
Bei den Innovationsausschreibungen, bei den Zuschläge für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen vergeben werden, die mit einem Großspeicher kombiniert sind, soll künftig auch die gleitende Marktprämie gelten. Die bislang gezahlte fixe Marktprämie habe sich nicht bewährt. Zudem sei geplant, ein neues Segment bei den Ausschreibungen einzuführen. Künftig könnten auch Zuschläge für „innovative Konzepte erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung“ erteilt werden. Dies soll den Markthochlauf beim grünen Wasserstoff befördern.
„Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, erklärte Habeck nach dem Kabinettsbeschluss. „Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.“ Er sieht in dem Osterpaket die Grundlage für Energiesicherheit, Energiesouveränität und Klimaneutralität Deutschlands. „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent“, so Habeck weiter.
Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, wies Kritik aus der Photovoltaik-Branche zurück, dass Prosumer-Modelle benachteiligt würden. Es gehe darum die Dächer möglichst voll mit Photovoltaik zu belegen, verteidigte er die höheren Einspeisetarife für Volleinspeiser. Gleichzeitig könne von einer Benachteiligung für Prosumer-Modelle nicht die Rede sein.
Reaktionen
Die Reaktionen auf das EEG-Osterpaket waren eher verhalten. „Der Bundestag muss das Osterpaket jetzt dringend nachbessern“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Der EEG-Kabinettsentwurf setzt ambitionierte Solarziele, springt bei den Instrumenten zur Umsetzung aber zu kurz.“ Nach Körnigs Einschätzung sind die Photovoltaik-Ausbauziele nur zu erreichen, wenn die Bundesregierung die solare Eigen- und Direktversorgung deutlich attraktiver mache. Zudem müssten ausreichend Flächen für Solarparks bereitgestellt werden, so Körnig weiter.
Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) sieht einen ersten Schritt in die Zukunft gemacht, hält die skizzierten Maßnahmen jedoch auch nicht für ausreichend. „Viele der Maßnahmen finden unsere Unterstützung, bei manchen werden wir uns im weiteren Verlauf mit Änderungsvorschlägen einbringen. Beispielsweise bei den Anforderungen für einen marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien“, kündigte Dena-Geschäftsführer Andreas Kuhlmann an.
Urban Windelen vom Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) zeigte sich enttäuscht vom beschlossenen EEG-Entwurf. Es seien“keine systemischen Elemente aufgegriffen worden“, kritisierte er.
„Der Ampel gelingt es mit dem Entwurf leider nicht, Innovation und Flächeneffizienz bei der Dach-Photovoltaik zusammenzubringen“, erklärte Markus Meyer, Leiter Energiepolitik bei Enpal, mit Blick auf das Osterpaket. „Statt mindestens ebenso die Prosumer und damit die Sektorenkopplung anzureizen, hängen die hoch gesteckten Ausbauziele nun vor allem an dem Erfolg der Volleinspeisung. Offenbar will Minister Habeck unter Beweis stellen, dass man auch auf einem Bein stehen kann. Glücklicherweise gilt auch bei dieser Novelle das Strucksche Gesetz“, so Meyer weiter. Das Strucksche Gesetz besagt, dass keine Gesetzesvorlage den Bundestag so verlässt, wie sie eingebracht wurde.
Etwas wohlwollender fällt der Kommentar von Greenpeace aus. “Habecks Gesetzespaket ist entschlossener als alles, was wir dazu in den vergangenen Jahren gesehen haben“, Es kommentiert Reenie Vietheer, Greenpeace-Expertin für erneuerbare Energien. „Werden in dem Entwurf noch wesentliche Punkte ergänzt, kann der Ausbau der Erneuerbaren die notwendige Geschwindigkeit aufnehmen.“ Dazu zähle unter anderem, die Hürden für Eigenversorgungsmodelle und Photovoltaik-Mieterstrom abzubauen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte vor allem die Anhebung der Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und Windkraft, die kommunale Beteiligung und die Einführung von Differenzverträgen im EEG-Entwurf. „Unabdingbar ist aber auch ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht, das den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich beschleunigt“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Dies ist leider erst für das Sommerpaket geplant. Wir brauchen hier aber mehr Tempo: Die Bundesregierung sollte deshalb die Voraussetzungen für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ins Osterpaket integrieren. Wir müssen beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller vorankommen und dauerhaft den Turbo einstellen.“
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) lobte die großen Fortschritte im EEG-Osterpaket, sieht allerdings auch noch viel Luft nach oben. „Low hanging fruits wie das Repowering von Solarparks, der konsequente Abbau von Bürokratie und weitere leicht zu regelnde Sachverhalte wurden liegen gelassen. Im parlamentarischen Verfahren muss sichergestellt werden, dass dies noch ins Paket kommen“, hieß es vom bne.
Auch Detlef Neuhaus, Geschäftsführer von Solarwatt, fand lobende Worte: “Das EEG-Osterpaket ist richtungsweisend, da es neue Anreize und eine schnellere Umsetzung verspricht. Das ist heute wichtiger denn je, wenn wir unsere Klimaziele erreichen und schneller unabhängiger von Öl und Gas werden wollen.” Zugleich mahnte er mit Blick auf die aktuelle Situation der Solarbranche in Deutschland an, dass es wieder eine „durchgängige Wertschöpfung und Zulieferindustrie, um die Kundenanfragen auch tatsächlich bedienen zu können”. Dazu zählten auch mehr Handwerker. “Der größte Engpass ist aber aktuell die Installationskapazität. Es reicht nicht, wenn wir hier in Deutschland nur mehr Module und Speicher produzieren, wir brauchen auch mehr Handwerker, die die Solaranlagen dann beim Kunden installieren“, so Neuhaus weiter. „Die Wartezeit für die Montage einer Photovoltaik-Anlage beträgt schon heute weit mehr als ein halbes Jahr – und das wird sich noch weiter verschlimmern, wenn wir nicht schnellstmöglich neue Elektriker, Installateure und Monteure ausbilden.”
Der Heimspeicher-Anbieter Sonnen kritisiert die Benachteiligung von Photovoltaik-Eigenverbrauch. „Um die Dächer voll zu machen, schlägt die Bundesregierung jetzt vor, dass Volleinspeiser zukünftig doppelt so viel EEG-Vergütung erhalten sollen wie Eigenverbraucher“, erklärt Geschäftsführer Oliver Koch. „Und was bekommen die Kunden, die ihren Photovoltaik-Strom trotzdem selbst nutzen möchten? Ihrem Installateur wird für das Jahr 2024 eine Internetseite versprochen, die ihm den Weg zu den individuellen Anmeldeformularen der 900 Netzbetreiber weist. Der Abbau von Bürokratie ist doch der Schlüssel für den beschleunigten Ausbau – IHK Mitgliedschaften, Steuern für eine 11 Kilowatt-Anlage und komplizierte Anmeldungen schrecken die Verbraucher ab. Die Nachfrage der Kunden ist so hoch wie nie. Hier wird der Bundestag hoffentlich noch nachbessern“, fordert Koch.
Anmerkung der Redaktion: Wir werden den Artikel fortlaufend mit weiteren Statements und neuen Erkenntnissen ergänzen.
*Die Jahreszahl ist von 2023 auf 2026 korrigiert, ab dann soll ein jährlicher Photovoltaik-Zubau von 22 Gigawatt erreicht werden. Vielen Dank an den aufmerksamen Leser.
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Schade, da muss ich wohl Volleinspeiser machen.
Eine Dachanlage mit Eigenverbrauch lohnt sich kaum.
@ Thoma.
Bei uns schon, wir tanken zwei E- Autos, fahren mit denen 100 Km für 1,50 Euro, und bedienen zeitweise unsere Wärmepumpenheizung.
Angesichts der steigenden Strompreise, ist gerade noch ein Speicher in Planung. Unsere Förderung steigt ständig.
Siehe hier z.B.
https://utopia.de/ratgeber/strompreise-explodieren-was-du-jetzt-sofort-tun-kannst/
Ja Hans,
allerdings habe ich ein Auto mit wenig Verbrauch. Es macht wenig Sinn, jetzt schon ein neues Auto zu kaufen, nur dass sich die PV besser rechnet.
Ich fahre auch nicht extra 30km mit dem Auto, nur damit dann der Motor warm ist und Verbräuche besser werden. Ein Diesel PKW lohnte sich im Vergleich zum Benziner in der Vergangenheit ab einer jährlichen Fahrtstrecke von ca. 12.000km. Es macht aber dennoch keinen Sinn, da unnütz erstmal 10.000km zu fahren, nur dass sich die Anschaffung für die eigentliche Fahrstrecke von 2.000km lohnt…
Kann man den Auftrag zur PV-Installation schon jetzt erteilen um die Einspeisevergütung lt. „Osterpaket“ zu bekommen?
„Habeck hat den Schuß nicht gehört“!
Bewusst setze ich hier eine Verbindung zum Krieg in Europa. In einer Zeit in der wir jede kWh PV Strom im Netz brauchen um Kohle und Gasstrom zu verdrängen, bringt ausgerechnet ein grüner Minister ein Osterpaket mit faulen Eiern.
Fakt ist: mit der nun wohl beschlossenen Einspeisevergütung für „normale“ Dachanlagen, also Überschußeinspeiser, wird die private Einspeisung brutal abgewürgt, da sie wegen steigender Anlagenpreise nicht mehr kostendeckend ist.
In Folge wird jeder nur soviel aufs Dach machen, um den weiter attraktiven Eigenverbrauch zu maximieren. Der Rest vom Dach bleibt leer!
Heute muss ich mich als „Öko“ der 1. Stunde für die Grünen schämen.
Hallo Andreas. Herr Habeck hat den Schuss sehr genau gehört. Mit einer höheren Einspeisevergütung für Eigenverbraucher würde er nur Geld für nichts hinaus schmeißen. Auch mit 20 Cent pro kWh würden die Zubauzahlen nicht massiv steigen. Man kann hier schreiben so oft man will, dass die Kapazitäten einfach nicht da sind. Die Nachfrage ist trotz der schlechten Einspeisevergütung katapultartig gestiegen. Wartezeiten sogar bis 2024 haben gute Solarteure jetzt schon. Selbst Balkonkraftwerke werden jetzt 20-fach mehr bestellt und manche Händler haben die Bestelleingänge gestoppt. Habeck macht sehr viel richtig. Wind- und Solarparks können wesentlich schneller zugebaut werden, da maximal 10% der Facharbeiter für dieselbe Leistung benötigt werden. Beim Solarpark kostet 1 kWh 3 Cent, beim Windpark sind es Park 7 bis 8 Cent. Hier werden dann auch Speicher eingebunden um die Gemeinde rund um die Uhr mit preiswertem Strom zu versorgen. Das ist auch nachhaltiger, als wenn jeder Häuslebauer seinen eigenen Speicher im Haus hat. Sie brauchen sich also bestimmt nicht schämen.
Sehe ich genauso. Wenn ich bei uns sind an sonnigen Tagen viele Windräder aus dem Wind, weil u.a. zuviel nicht kurzfristig regelbarer fossiler Strom und nicht regelbarer PV Strom im Netz sind.
Also jede kWh die Ich tagsüber speichere, muss nachts nicht mehr von fossilen Kraftwerken erzeugt werden. Also ist Volleinspeisung kontraproduktiv.
@Ewald: wie wäre es mal mit Biogasanlagen abschalten oder das Gas pufffern anstatt Wind und PV anbzuregeln. Die BGA laufen zu 90% 24/365 und verbrennen Energiermais von Flächen, die wir dringend für Menschengetreide brauchen. Stets haben die Grünen BGA gefördert und agieren heute gemeinsam mit den Lobbyisten des Bauernverbands. Ich muss das Alles nicht mehr verstehen.
Was soll das für eine Förderung sein, wenn für den Stromüberschuss bei PV-Eigenverbrauch dem Bürger deutlich weniger gezahlt wird als die monatliche Marktprämie. Wer steckt sich das uns zustehende Geld ein? Förderung von Solaranlagen mit Eigenverbrauch sieht anders aus!
Wenn der Marktpreis dann 3 Cent beträgt sind Sie damit dann auch sicherlich einverstanden!
Da ich jetzt Volleinspeiser werde, sind natürlich E-Auto und Wärmepumpe gestorben. Es lebe die Gasheizung.
Wenn das politisch so gewollt ist, dann soll es so sein..
12 Cent für Volleinspeisung. Bei einer Anlage mit 10 kWp bekommen sie ca 10000 kWh vom Dach. Das gibt bei 12 Cent 1200 € im Jahr. Das das ist sicherlich eine gute Rendite bei circa 15000 € Anschaffungskosten. An ihre zwölf Cent sind sie aber 20 Jahre lang gebunden, egal ob der Strompreis in der Zeit auf 50 oder 60 Cent ansteigt. Wenn ihr Haus tagsüber bewohnt wird und sie betreiben Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner und Herd hauptsächlich bei Sonnenschein dann schaffen sie auch einen Eigenverbrauch von 30 %. Damit können Sie 900 bis 1000 € im Jahr einsparen. Falls Sie tagsüber nicht zu Hause sind, dann reicht ein kleine Speicher zu mehr Autarkie aus. Sie haben aber die Möglichkeit mit Wärmepumpe und e-Auto ihren Eigenverbrauch auf 80 % und mehr zu steigern. Das sind bei 30 Cent schon 2400 € Sie können diese Rechnung jetzt auch mit 40 Cent, 50 Cent und 60 Cent pro kWh ausrechnen. Ich würde mir die 20 Jahre mit zwölf Cent nicht ans Bein binden. Die Energiepreise werden die nächsten 10 Jahre sehr hoch bleiben, bis die Erneuerbaren stark genug ausgebaut sind und diese billige Energie und die Masse an Strom zu niedrigen Preisen führt. In fünf Jahren gibt es sicherlich bidirektionales Laden, aber sie werden ihren gesamten Strom schön brav dem lächelnden Energieversorger geben.
Bitte auch hier die Zahlen veröffentlichen, sobald die bekannt werden.
Habe es gerade am Beispiel meiner Anlage grob überschlagen.
Damit ich bei Volleinspeisunng nicht schlechter dastehe als bisher, müsste die Einspeisevergütung schon deutlich über 20Cent pro Kilowattstunde liegen – ohne dass darauf noch irgendwelche Steuern oder gar noch Netzgebühren erhoben werden.
Man darf auch nicht den Strompreisanstieg in der jüngsten Zeit außer Acht lassen. Dafür müsste es noch eine jährliche Anpassung on Top geben.
Warum erhöht man nicht einfach die Einspeisevergütung für Eigenverbrauchsanlagen, um zu größeren Anlagen zu motivieren? So bleibt meine restliche Dachfläche wohl leer, denn das ganze hier erscheint mir sehr zweifelhaft.
@Thoma Mit nur Eauto oder WP hätte Sie schon eine höhere Rendite als ein Volleinspeiser, mit beidem erst recht.
Hallo Ernst,
Ich kann natürlich jährlich zum Teileinspeiser wechseln. Bevor ich mich 20 Jahre binden würde, würde ich lieber nichts einspeisen.
Der Speicher lohnt sich in meinen Fall auch nicht. 5Kwh Speicher kostet mit Anschluss und Mehrpreis für Hybridwechselrichter ca. 6.000€. Garantiert sind 6000 Ladezyklen. Demnach kostet eine KWh aus dem Speicher 20 Cent. Da man die Zyklen nicht voll ausnutzen kann und es noch zu Ladeverlusten kommt, sind die 20 Cent schon schön gerechnet. Herstellungskosten für die kWh ca. 10 Cent. Bei uns kostet Nachtstrom inkl. Mwst 25 Cent. Wärmepumpenstrom 22 Cent. Unser Landkreis ist zu 100% Autark und zu 100% ein kommunales Unternehmen. Ob hier die Strompreise so stark steigen möchte ich bezweifeln.
Ich habe auch kein Problem damit, dass Teileinspeiser weniger Vergütung bekommen soll. Nun ist es so, dass ich Volleinspeiser den Strom produziere und dennoch selbst verbrauche. Nur verdient dabei mein Stromversorger eben den Differenzbetrag von Einspeisevergütung zum Tarifstrom. Die Logik musst du mir mal erklären. Verbrauche ich selbst meinen Strom, bekomme ich 50% weniger Vergütung. (12,5 cent zu 6,1 Cent)
Richard,
Stimmt. Aber ich hab ein Auto und ich fahre wenig. Also bleibt der Diesel
Wärmepumpenstrom kostet im Mittel 0,21cent pro KWh inkl Mwst und Derzeitiger EEG.
Wärmepumpenstrom brauche ich im Winter und bringt die PV wenig. Im Sommer ist das umgekehrt. Allerdings bekomme ich 6,1 Cent anstatt 12,5 Cent.
Zur Info. 9,75 kwp Anlage und 2.500kwh Stromverbrauch zur Zeit. Bei maximal 40% Autarkie verbrauche ich nur 1.000 KWh meines Stroms. Und deswegen soll ich 9.000kwh und 6,4Cent billiger verkaufen?
Warum wird hier immer von Rendite hier und Rendite da gesprochen?
Es ist aktuell so, dass ein Solateur für eine 5kWp PV Anlage mit 13,5 kWh Powerwall 2 und dem Installationsklimbim (Zählerschrank nach TAB „updaten“) Mal eben 18.000€ verlangt.
Wenn man dann den Jahresertrag mit realistischen 4000kWh bemisst komme ich auf folgendes Ergebnis. Eigenverbrauchanteil in % habe ich dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin entnommen:
2800kWh werden im Jahr selbst verbraucht.
1200kWh werden ins Netz eingespeist.
2800kWh * 0,35€/kWh = 980€ Ersparnis im Jahr durch Eigenverbrauch
1200kWh * 0,0663€/kWh = 79,56€ Vergütung durch den Netzbetreiber im Jahr
Das sind zusammen 1059,56€ Ersparnis und Ertrag.
Das Amortisiert sich theoretisch erst in ca. 17 Jahren.
Bis dahin muss der Akku und Wechselrichter aber wieder getauscht werden.
Man kann sich alles ganz schön Rechnen aber schon ist das nicht.
Sie haben aber schon bemerkt, dass im EEG-Entwurf eine jährliche Wechseloption zwischen Volleinspeisung und Eigenversorgung vorgesehen ist?
Hatte gerade heute ein Gespräch mit einer Firma die PV-Anlagen verkauft. Dort ebenfalls die Empfehlung, nur 80% des Eigenverbrauches als PV-Anlage zu installieren, da für die Einspeisung 0,07 ct bezahlt werden. Der Ansatz ist für mich mehr als Verwunderlich, warum nutzt man nicht die gesamte Fläche eines Daches und vergütet dieses entsprechend. Meine Antwort dafür: Weil sich große Unternehmen bereichern wollen und man zusehen muss, die bei Laune zu halten.
Man will eigentlich offensichtlich gar nicht, dass private Haushalte Ihren Teil dazu beitragen.
Ja…ich bekomme im Juli meine 9,75kwp und stelle fest, dass ich der Dumme bin, wenn ich meinen Strom selbst zu gigantischen 10% selbst verbrauche, da entsprechend meine Einspeisevergütung um mehr als 50% gemindert wird.
Dann hol ich mir noch eine 1 Kwp Balkon PV und meine Frau macht das auch noch. Dann haben wir auch 30% Autarkie und überhaupt kein Fiskus Getue. Die Balkon PV kommt auch aufs Dach. Zum Glück habe ich da genügend Platz gelassen…
Lassen Sie mich als Einspeiser der ersten Stunden 1992 , und von da an, als akribischer Beobachter der Entwicklung, mit all den Knüppeln die der Energiewende dabei in den Weg gelegt wurden, zwei Reaktionen herausgreifen.
Zum einen:
Zitat:…Etwas wohlwollender fällt der Kommentar von Greenpeace aus. “Habecks Gesetzespaket ist entschlossener als alles, was wir dazu in den vergangenen Jahren gesehen haben“, Zitat Ende.
Entschlossener als alles, was wir dazu in den vergangenen Jahren gesehen haben….Hundertprozentige Zustimmung.
Zum anderen.
Zitat:…Urban Windelen vom Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) zeigte sich enttäuscht vom beschlossenen EEG-Entwurf. Es seien“keine systemischen Elemente aufgegriffen worden“, kritisierte er. Zitat Ende.
Systemische Elemente sind zu mindestens nicht deutlich genug aufgegriffen worden.
Zum Beispiel das Folgende.
Zitat:….Ferner wird künftig der Vorrang von Erneuerbaren im EEG festgeschrieben, indem der Grundsatz gilt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zitat Ende.
Es bleibt abzuwarten, was mit dem „Vorrang“ der Erneuerbaren gemeint ist. Ob das nur bei der Ausweisung von Flächen und Dächern zur Erzeugung gilt, oder ob der EEG Strom auch vorrangig im Lande verbraucht werden muss, wie das.. „bis“.. 2010 der Fall war, und nicht wie.. „ab“ 2010 der Fall, separat an der Leipziger Strombörse zu Graustrom diskreditiert, als Überschuss verramscht werden muss.
Siehe hier unter Auswirkungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Mir hat sehr zu denken gegeben, wie gerade bei der PK bei der Frage nach der Benachteiligung von Prosumern reagiert wurde.
Zunächst Habeck mit dem ahnungslosen Blick und der Frage zu Herr Graichen „Patrick, hast du die Kritik schon mal gehört?“
Und Herr Graichen antwortet völlig abweichend, dass es ja für Volleinspeiser attraktiv gemacht würde und somit alle Dächer voll gemacht würden. Prosumer sei dann aber eine Spartendiskussion und man möchte nicht die eine oder andere Art der Bevor- oder Benachteiligung….
hä? … genau das wird aber mit diesem Modell pratkiziert und Sparte sind die vielen Eigenheim-Besitzer und Vermieter nun wirklich nicht… kapier ich nicht.
Mich beschleicht das Gefühl, dass das BMWK die Problematik gar nicht auf dem Schirm haben… dass also überhaupt nicht gesehen wird, dass private Dächer nicht mehr voll gemacht werden und dass somit dezentrale Erzeugung beim Bürger nur eine sekundäre Rolle spielen soll. Mindestens psychologisch ist das aus meiner Sicht ein schwerer Fehler und fahrlässig, den einfachen Bürger nicht mitzunehmen.
Klar… ich verstehe, dass Großanlagen sehr viel schneller aufgebaut werden können und diese somit dem Ziel der CO2 Freiheit schneller und effizienter folgen können, so wird aber die gesellschaftliche und soziale Komponente der Energiewende völlig außen vor gelassen… so funktioniert nach meiner Meinung Energiewende „von allen für alle“ definitiv nicht und schafft beim Bürger eher Frust statt Lust. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir in diesem Jahrzehnt für echten Aufbruch brauchen…
Ich habe auf unser neues Haus mit 2 WEH 50kwp PV gelegt, dazu ein 24kwh Speicher. Extra in O/W Ausrichtung um beide Seiten belegen zu können, plus Carport.
Wir Heizen mit Strom, wir machen Heisswasser mit Strom, wir fahren mit Strom. Der Rest geht für 7 Cent ins Netz, auch das ist noch kostendeckend, da grosse Anlagen viel viel günstiger sind als kleine 5kwp Anlagen.
Dadurch sind unsere Energiekosten für 20-30 Jahre fix.
Es gibt nichts besseres als PV Strom mit Eigenverbrauch fürs Haus. Und dann so gross wie möglich, diese ganzen Kleinstanlagen sind viiiiiel zu teuer und liefern in den Herbst/Winter Monaten viel zu wenig.
@ Detlef K. schreibt
Und Herr Graichen antwortet völlig abweichend, dass es ja für Volleinspeiser attraktiv gemacht würde und somit alle Dächer voll gemacht würden. Prosumer sei dann aber eine Spartendiskussion und man möchte nicht die eine oder andere Art der Bevor- oder Benachteiligung….
@ Detlef.
Und was ist da „abweichend“ oder falsch an dieser Aussage ???`
Da stehen die 12,5 Cent der Volleinspeiser den vermiedenen etwa 30 Cent der Eigenverbraucher gegenüber. Wenn die Eigenverbraucher für ihren Überschuss auch noch 12,5 Cent bekämen, wären die doch noch mehr im Vorteil, wie sie meiner Meinung ohnehin schon.. „sein können“, ..wenn sie richtig optimieren. Stellen Sie sich mal vor ein Prosumer optimiert auf 60% Eigenverbrauch. Dann haben diese 60% einen Wert von 30 Cent, gegenüber den 12,5 Cent des Volleinspeisers. Wenn Sie meine Beiträge hier schon mal gelesen haben werden Sie feststellen, dass ich mit meinen Thesen gegen die Benachteiligung von Dachstrom argumentiere. Aber über echte Benachteiligungen. Das hier sind keine.
@Gerd
„Es gibt nichts besseres als PV Strom mit Eigenverbrauch fürs Haus. Und dann so gross wie möglich, diese ganzen Kleinstanlagen sind viiiiiel zu teuer und liefern in den Herbst/Winter Monaten viel zu wenig.“
Da bin ich voll bei Ihnen. Das Osterpaket befeuert aber im Ergebnis genau die Kleinstanlagen, da ein großer Teil die größere Anlage nicht macht, weil sie sich auf dem Papier einfach nicht rechnen… auch wenn es eigentlich Unsinn ist, den deutschen Michel schätze ich da aber als recht starrsinnig ein.
@Hans_Diehl
ich rede nicht von den vollen 12,5 Cent, das ist völlig plausibel, dass Großanlagen besser gestellt sind. Ich halte es aber für extrem fragwürdig, für den einfachen Bürger noch unter dem Marktwert zu fördern… da fühlt man sich dann schon veräppelt… und vor allem ist das komplett kontraproduktiv, wenn die meisten Leute ihr Dach dann im Ergebnis einfach nicht voll machen… das kann ja wohl nicht der Sinn einer bürgernahen und breit geschulterten Energiewende sein, die mit dezentraler maximaler Erzeugung und Verbrauch vor Ort funktionieren soll. Es gibt ja schließlich in der Stadt beispielsweise noch Nachbarn ohne PV, die gerne den Strom auf direktem Wege beziehen.
Ein Kompromiss wäre beispielsweise eine Vergütung, die gekoppelt und geringfügig über dem Marktpreis liegt… von mir aus mit Deckelung. Eine andere Möglichkeit wäre keinerlei Förderung, dafür aber den direkten Verkauf einfach und ohne Bürokratie an den Nachbarn oder den Handel (mit geringen Netzleitungsgebühren) über virtuelle Dienstleister/Portale zu erlauben… möglicherweise sogar bilanzierend ohne örtliche Bindung. So etwas würde zu immer mehr anreizen und gute Energiewende-Laune ins Volk bringen, darum geht es doch auch…
Detlef schreibt.
@Hans_Diehl
ich rede nicht von den vollen 12,5 Cent, das ist völlig plausibel, dass Großanlagen besser gestellt sind. Ich halte es aber für extrem fragwürdig, für den einfachen Bürger noch unter dem Marktwert zu fördern… da fühlt man sich dann schon veräppelt…
@ Detlef.
Das mit dem Marktwert ist so eine Sache. Wenn Sie meine Kommentare hier lesen müsste Ihnen aufgefallen sein, dass ich die Entstehung des Marktwertes, wie gegenwärtig der Fall kritisiere, weil den die EE nach dem Merit Order Prinzip selbst negativ beeinflussen.
Googln Sie mal unter Kannibalisierungseffekt.der Erneuerbaren.
Schauen Sie mal den folgenden Link, wie der Kannibalisierungseffekt wirkt und den Marktwert durch viel Einspeisen von EEG Strom nach unten drücken kann.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Um meinen Ökostrom, diesem Kannibalisierungsprozess nicht preiszugeben, lautet meine Devise wie folgt. So viel wie möglich meines wertvollen Ökostromes selbst zu verbrauchen, oder zu speichern, um ihn der flexiblen „Verramschung“ am Spotmarkt der Börse zu entziehen. Wenn ich dann für einen relativ kleinen Rest noch einen fixen Preis bekomme, ist das immer noch besser als gar nichts. Ist Ihnen bekannt, dass der Marktpreis auch schon mal negativ sein kann.
@Hans Diehl
Mit Marktwert meine ich natürlich den Durchschnitt, der sich aus einem Jahr gebildet hat. Und der ist nun mal 2021 höher, als die zur Zeit angestrebte Vergütung. Und das Jahr 2022 wird vermutlich noch deutlich krasser sein…
Aber ich möchte eigentlich gar nicht um die konkrete Höhe streiten… diese Regierung sollte nur verhindern… wie auch immer… dass wegen schlechter Förderpolitik die privaten Dächer nur halbvoll gemacht werden. Wie erwähnt, ein (wirklich) freies und einfaches Direktvermarktungs-Modell wäre ja auch eine gute Lösung.
Da kann noch so sehr an die Vernunft appelliert werden, dass eine maximale PV-Fläche und möglichst viel Eigenverbrauch sinnvoll ist. Es hilft nichts, wenn in der Praxis solchen Devisen wegen nackten Zahlen schlicht nicht gefolgt wird. Und leider ist davon auszugehen, dass bei der aktuellen Regelung die Solarteure nicht selten nach halber Arbeit von der Baustelle verschwinden. Das ist ineffizient und eine Verschwendung von manpower…
Hallo…
Man muss es leider sagen.. in der PK zum osterpaket wird mehr als deutlich das die Akteure nicht verstanden haben was sie da veranstalten. Es macht für viele leute keinen Sinn mehr das Dach voll zu bauen – man produziert den Strom ja deutlich teurer als man ihn verkauft – man subventioniert also die Volleinspeiser die wohl in der Hauptsache von Unternehmern errichtet werden. Es ist nicht drmatisch, das der Volleinspeiser höher vergütet wird – im Gegenteil das ist sogar in Ordnung.. so kann man auf dem grossen Mietshaus eine PV bauen ohne sich um das Problem Mieterstrom kümmern zu müssen. man verkauft einfach den Strom an den Netzbetreiber und die Mieter haben weiter ihre Verträge mit den Versorgern.
aber wie ich auch in meinem aktuellen Video von heute schon angemerkt habe: die Vergütungen für Überschusseinspeisung müssen mindestens mal den Marktwerten entsprechen. Denn als Strafe für nicht vollständiges Einspeisen eins Volleinspeisers ist Marktwert.. also man wird durch höhere Vergütung „bestraft“ die in nächster Zeit wohl noch höher sein wird. abstruss..
grüsse vom PV YT Kanal Weissnichs Welt
Hallo…
ich habe gerade Dein Video gesehen und meinen Solarteur gefragt, ob er meinen Auftrag erstmal stornieren könnte.
Es ist ja noch witziger, dass die Leute, die in den letzten Wochen die PV bestellt haben auch zu den alten Vergütungen abgespeist werden sollen. Es wurde doch vollmundig versprochen, dass man nicht mit Bestellungen abwarten soll, da die neuen Regelungen rückwirkend gelten sollen.
Und was bleibt nach Steuern übrig. Bestimmt keine 20 Cent liebe Gemeinde.
Vielleicht sollten wir etwas weniger jammern und uns überlegen, dass wir unser Geld bei der Investition in eine PV-Anlage nachhaltig anlegen und etwas für unsere Zukunft und die unserer Kinder tun. Dieses Anliegen sollte doch wohl so stark sein, dass uns die paar Euro Einspeisevergütung mehr oder weniger nicht davon abhalten. Und wie sich Inflation, Strompreis oder auch Vergütung in den nächsten 20 Jahren entwickeln, wissen wir alle nicht. Der Klimawandel aber wird in 20 Jahren unser aller Leben bedrohen und da nützt uns das nicht in die PV Anlage investierte Geld auch nichts. Und wenn ich mir die momentanen Lieferzeiten ansehe – ich warte bereits 5 Monate auf meinen 20kw Speicher und warte wahrscheinlich nochmal 5 Monate – dann ist die Nachfrage anscheinend so hoch, dass es derzeit keiner allzu hohen Subventionen bedarf.
Moin alle zusammen,
also vielleicht bin ich ja etwas dösbaddelig, wie man hier hin Norden sagt. Aber wenn ich mir den aktuellen Gesetzesentwurf von heute den 06.04.2022 auf der offiziellen Homepage des BMWK https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0406_ueberblickspapier_osterpaket.html
anschaue, wird zwar im Erklährungsteil von „bis zu 13,8 für Volleinspeiseranlagen“ gesprochen. Schaut man aber im Gesetzesteil bei 21. §100 b) (Zitat):
„Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage
erzeugten Strom mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage oder in deren
Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird, in das Netz eingespeist und dies dem Netzbetreiber im Kalenderjahr
2022 vor der Inbetriebnahme und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitgeteilt hat, erhöht sich der anzulegende
Wert nach Satz 1 in entsprechender Anwendung des § 24 Absatz 1 Satz 1 für den
jeweils zuletzt in Betrieb genommenen Generator
1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt um 6,87 Cent pro
Kilowattstunde,
2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt um 4,45 Cent pro
Kilowattstunde,
– 18 –
3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 100 Kilowatt um 5,94 Cent
pro Kilowattstunde und
4. bis einschließlich einer installierten Leistung von 300 Kilowatt um 4,04 Cent
pro Kilowattstunde. “
Also für mich sind da nun entgegen der Ankündigung Volleinspeiser doch wieder schlechter gestellt? Oder hat da das BMWK etwa einen Fehler gemacht?
Gerade selber gemerkt das da „erhöht“ und „um“ steht. Die Formulierung wurde hier geändert.
Hallo,
der anzulegende Wert „erhöht“ sich ….
Das wird also auf die Einspeisevergütung der Teileinspeiser hinzuaddiert.
Ich storniere meine PV Bestellung. Da zahle ich lieber einmalig eine Stornogebühr bevor ich mich jahrelang über die Abspeise-Einspeisegebühr ärgere.
Da ist ja jede kapitalbindende Lebensversicherung besser 🙂
@ Thoma.
Da werden sich einige freuen, die in der Warteschlange stehen.
Das ist alles grober Unfug. Würden die gleichen Grundsätze wie beim Wegfall der EEG-Umlage (30KWp) auch für die Themen Zwangsunternehmerschaft & UST auf Eigenverbrauch bei +9,99KWp angewendet werden, hätten alle Akteure Frieden mit diesem Kapitel. Dafür bräuchte es noch nicht einmal zwingend höhere Einspeisevergütungen. So einfach könnte man es haben – aber „keep it simple“ hat die Regierung (egal welche) noch die hinbekommen. Eine Schande die sich in halb vollen Dächern darstellt – wie soll man das seinen Kindern erklären?
Wir wollen uns auch eine kleine PV-Anlage (3-5kw) mit kleinen Akku (2-3kw) zulegen und die Vergütungssätze sind uns grds. weniger wichtig.
Habe das hier jetzt mal quergelesen und Frage mich, was dieses neue Gesetz erreichen will.
Für Selbstverbraucher ändert sich ja eigentlich nicht wirklich was.
Und für die Volleinspeiser können fixe 12 Cent über 20 Jahre (oder gelten die 20 Jahre nun nicht mehr?) bei anstehenden jährlichen Inflationsraten von größer 5% auch kein Anreiz sein.
Da werden aus 12cent kaufkrafttechnisch ja mittelfristig schnell 6cent.
Und Instandsetzungskosten (Wechselrichter kaputt oder sowas) entwickeln sich ja entsprechend der Inflation.
Für mich hört sich das nicht nach einer sinnvollen Investition für Volleinspeiser an.
Es wird immer deutlicher, in der deutschen Politik, ist Intelligenz keine Einstiegsbedingung.
Warum gibt man nicht allen Einspeisern 12,5ct und stellt den Eigenverbrauch frei.
Warum gibt man den Investoren kein Darlehen für 1%, solange die Bundesregierung das Geld umsonst leihen kann.
Warum immer mehr Regularien die sinnlos Geld verdummen und allen Beteiligten Aufwand machen?
Wollen wir so schnell wie möglich, so viel wie möglich an Sonnenstrom oder an Aufwand?
Herr Habeck ist herzlich zu einer kostenlosen Nachhilfestunde eingeladen.
Oh, wie deutsch sind wir doch alle … da warten wir auf eine gesetzliche Regelung und kaum ist diese soweit spruchreif wird gemeckert und gezetert. 100% Dachfläche muss ja nicht 100% Einspeisestrom bedeuten. Teilen wir die PV Anlage doch auf, ein Teil als Volleinspeiser, ein Teil als Balkonkraftwerk + X an den Bezugszähler anschließen lassen und nicht vergessen, es gibt ausserdem noch die Netz- freien Direktverbraucher ala Gartenteichpumpe. Etwas Kreativität bei den PV Nutzungswilligen hätte ich schon erhofft. Und … wie immer … beim Thema Eigenverbrauch daran denken, dass die PV so ausgerichtet sein sollte, damit man auch im Winter etwas davon hat … also so steil als möglich … auch mal an die Fassade denken. Ost / West alleine macht noch keine Ganzjahresvollversorgung. Hoffen wir mal, dass im Endtext die limitierenden und gängelnden Reglementierungen gegen die 17.000.000 EFH und DHH so wegfallen werden, dass es wieder etwas mehr Spaß macht.
Ich habe schon eine kleine PV auf dem Dach mit 3,9 kWp.
Die habe ich vor 2 Jahren installieren lassen. Ohne Speicher.
Die Bilanz: 9,5 MWh erzeugt in 29 Monaten, davon zw. 44% (2021) und 47% (2022) Eigenverbrauch.
Lohnt sich jetzt ein Speicher für mich? Wenn ich die Ertragskurve nach Export in Excel anschaue, dann muß ich sagen: Nein.
Über das Jahr betrachtet hat man ab März oder April bis Oktober trotz der kleinen Anlage einen massiven Überschuss, der eingespeist wird. Eine Batterie würde am Tag höchstens 2-3kWh Strom abgeben, wir haben in diesen Monaten ein Eigenverbrauch von bis zu 66%, es bleiben nur 2 – 3 kWh Stromzukauf übrig. Die Batterie ist also immer zu groß.
In den Wintermonaten ist kaum Ertrag da. Das ist genau dann wenn man am meisten verbraucht durch die kurzen Tage. Die Pufferbatterie ist spätestens am dritten Tag leer. Die Batterie ist also immer zu klein. Die Leistung der PV ist gering, ab welcher Leistung kann die Batterie überhaupt geladen werden? Der Eigenverbrauch in diesen Monaten ist zw. 17 und 25%.
Was soll da optimal sein? Hoher Materialeinsatz verbraucht auch unnötig Ressourcen und ist nicht effizient. Ich denke, daß bewußter Umgang mit Strom am allerwichtigsten ist. Als nächstes wäre eine örtliche oder zumindest regionale Betrachtung der Versorgungslage wichtig, weil das die Netze am wenigsten belastet. Gibt es dazu Bemühungen im Osterpaket? Es bringt uns kein Stück weiter wenn in Norddeutschland noch mehr Anlagen gebaut werden, und die Folge ist daß die Überproduktion keine Abnehmer findet, weil zB. irgendwelche Stromtrassen von Nimbys verhindert werden. Die Anlagen müssen besser verteilt werden entsprechend dem Bedarf.
Und dann bräuchte es noch einen regulatorischen Rahmen, der es ermöglicht, daß Dachflächenstrom als Grünstrom behandelt wird und auch als solcher verkauft werden kann, ohne dass die Netzbetreiber zu Datenkraken mutieren. Auf Teufel komm raus GW zu installieren ist möglich aber nicht effizient und daher mMn nur bedingt zielführend.
Zitat:….Ferner wird künftig der Vorrang von Erneuerbaren im EEG festgeschrieben, indem der Grundsatz gilt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zitat Ende.
Das ist natürlich noch zu wenig – besser wäre folgendes: Wind- und Solarparks unter den Punkt 3 des Abs. 1 im Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Bauen im Außenbereich zuzuordnen: Dann hätten sie die gleiche Vorfahrt wie Atom- und Kohle- und Gaskraft es in der Vergangenheit hatten und immer noch haben.
Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
Jeder Hausbesitzer kann doch hier machen was er will. Wenn ein paar Oberschlaue hier nur 10% Eigenverbrauch haben, dann schenken sie halt 90% fast her. Sollte man vielleicht nicht doch wenigstens ein paar Jahre in die Zukunft schauen? Das E-Auto vom Dach benötigt 1,50 € pro 100km, warum will das keiner sehen? Mit einem Heizstab habe ich den ganzen Sommer warmes Wasser. In ein paar Jahren dürfen keine Gas- und Ölheizungen mehr gebaut werden. Da gibt es dann nur noch Wärmepumpen und die brauchen vielleicht sogar Strom. Die jetzt nur meckern und ihr die Aufträge stornieren oder kleiner bauen müssen irgendwann für teures Geld nachrüsten. Ich kann mir Strompreise von 50 Cent und mehr vorstellen, bis die Energiewende fertig ist. Ich kann auch in 10 Jahren meine Energiekosten noch bezahlen und schlafe deswegen sehr ruhig.
Lieber Ernst,
nur weil ich heute storniert habe, heißt das ja nicht, dass ich später bestelle. Der Markt wird sich schon beruhigen und die Preise waren ja schon gestiegen.
Wenn ich die gleiche PV im kommenden Jahr bestelle und Volleinspeiser spiele bekomme ich in 20 Jahren 14.000€ mehr als jetzt.
Die Worte von Herrn Habeck, man solle mit Bestellungen nicht weiter zuwarten, die Vergütungssätze gelten rückwirkend, entpuppen sich als primitive Lüge. Ich hätte sogar als Volleinspeiser nur 6,9 Cent bekommen.
Das Oster-Paket ist eine wirkliche Überraschung!!!????:
Leider läßt es wesentliche Gestaltungs-Alternativen vollkommen liegen!
Wie wäre es mit einer Umkrempelung der Strompreisvergütung?:
Der Energiverteiler bekommt, als Sevice-Leistung, einen Fixebetrag je Abrechnungsstelle
bei Entnahme, Je Abnahmestelle in €/kWh
bei Einspeisung, Je Einspeisestellein €/kWh
Netznutzungsgebühren je kWh; minus wie plus!
Speicherkosten für die Aufwendungen des Energieversorgers zur Gewährleistung der Netzverfügbarkeit nach kWh und jeweiligen Einspeisepunkt
und nach ein extra-fee für Vertrieb und Gewinn!
Das wäre jetzt mal ein wirklich durchschaubares Oster-Paket auch für die Erneuerbaren.
Abbaa werden uns die Verbraucher der Industrie mit ihren großen Verbräuchen jetzt in einen Nachteil zwängen.
Naja, bissl entäuschend für Eigenverbraucher. Auch für Volleinspeiser im privaten Bereich nicht der Bringer. Warum soll ich Strom für ca 12cent einspeisen um ihn dann wieder für 35cent zu kaufen. Bis sich das rentiert dauert. Dabei liegt die Lösung soooo nahe. Zähler läuft rückwärts wenn eingespeist wird und umgekehrt. Liegt die Einspeisung dann im ganzen über dem Eigenverbrauch gibts halt ein bissl was dafür, da müßte die Vergütung auch garnicht so hoch sein, die meisten Eigenverbraucher wollen daran ja garnicht verdienen. Technich kein Problem, andere Länder machen es vor. Ich frag mich dann inmer was für Experten da rumwursteln. Oder aber die Energielieferer blockieren da.
@Gunni
Zur Info: Nach dem Osterpaket sollen Volleinspeiser 13,8Cent pro KWh bekommen. Dieser Fördersatz wurde also nochmals von 12,5 auf 13,8 angehoben!
Quelle:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/04_EEG_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Seite 2. Letzter Absatz
Ja, das ist richtig. Ich habe meine Anlage ohnehin vor Ankündigung des Osterpakets bestellt. 8,25kwp (kleines Dach) mit 12kw Speicher. Rechnen tut sich das erst nach ca. 20 Jahren, mit Erhöhung der Einspeisevergütung würde sich das halt schneller rentieren. Die Beschreibung im Gesetzestext ist da leider etwas schwammig was die Erhöhung um ca 6 cent angeht, da nicht erkennnar ist ob der Speicher als Nebenanlage gilt und der überschüssige Strom voll eingespeist wird, wo soll er denn sonst hin gehen ? Mir war eben zum einen der Ersatzstrom wichtig und bei steigenden Strompreisen die Ersparniss durch Eigenverbrauch.
Ich habe gerade ein Angebot über eine 13,5kWp PV-Anlage erhalten. Das Süddach mit 45 Grad soll auf eigenen Wunsch möglichst ganz belegt werden. Im UG ist eine Ein-Mann-Praxis, die nur montags von 8 Uhr bis freitags 12 Uhr auf hat, zusätzlich Urlaub und Außerdienst Tätigkeiten, oft nicht genutzt, jährlich Strombedarf derzeit ca. 3000 kWh , kWh-Gas für Heizung unbekannt, da erst 2021 Öffnung der Praxis, nachts kaum Stromverbrauch.
Im darüberliegendem Stockwerk 3 Wohnungen.
Mein Wunsch, im UG hohen Eigenbedarf anstreben und den überschüssigen PV-Strom nicht ins Netz für wenige Cent , sondern den anderen Mietern zur Verfügung stellen.
Hier wird es kompliziert, muß ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich den Strom an die Mieter über Zwischenzähler „verkaufe“ oder evtl. besser „verschenke? Ziel ist es die Gasheizungen im Haus zu reduzieren, besonders die 3 Einzelgasöfen in Wohnungen mit 36 m2 (4 kW) und 49 m2 (4+5KW) mit Strom für Heizung zu versorgen. Eine kleine Rendite reicht mir, hauptsache ich bringe einen Beitrag zur Gaseinsparung.
Weiß jemand, ob das erlaubt sein wird:
Anstatt einer 11 kW Anlage baut man auf das Dach eine Eigenverbrauchsanlage zu 5 kW und eine elektrisch völlig getrennte Volleinspeiseanlage zu 6 kW. Das könnte je nach dem wirtschaftlich Sinn machen.
Da bräuchte man zwei Einspeisepunkte. Geht also nicht. Auch wer seine Anlage nachrüstet verliert Geld, weil die zusätzlichen Module mit dem Durchschnitt des Gesamtstromproduktion angenommen werden, auch wenn die Module schlechtere Positionen haben nach Ost oder West.
Hallo Dieter,
Soweit ich das überblicke bleibt die Grenze, ab der du immer ein Gewerbe anmelden musst, bei 10kwp.
Die Sache mit Mieterstrom soll vereinfacht werden. Ob das rückwirkend zu einem Datum x gelten soll ist für mich noch nicht klar.
Ich selbst überlege nun, ob ich gleich 2 Anlagen installieren lasse. Eine 10kwp als Volleinspeiser und für meine Frau ein 3kwp für den Eigenverbrauch. Wir bleiben jeweils unter 10kwp und verzichten jeweils auf das Gewerbe. Vermutlich brauchen wir nur einen weiteren Smartmeter.
Ich verstehe absolut nicht, weshalb die kWh von eine, Volleinspeiser anders behandelt wird als von einem Überschusseinspeiser? Ist das besserer Strom? Verhält der sich irgendwie anders?
Dafür, dass ich den Strom dort erzeuge wo er auch zum Großteil verbraucht wird, werde ich jetzt auch noch bestraft bzw schlechter gestellt? Ich fühle mich verarscht.
@ Tsip
Das ist ganz einfach. Es geht doch um eine Förderung. Der Volleinspeiser bekommt für 100% seiner Erzeugung 12,5 Cent. Der Eigenverbraucher, aber für 30… 40% seiner Erzeugung 30 Cent mit steigender Tendenz. Das liegt dann an ihm selbst, wie wertvoll er seinen Überschuss gestaltet.
@Hans Diehl
Finde die Argumentation nach wie vor nicht schlüssig. Die Förderung wird ja auf die eingespeiste Energiemenge bezahlt. Anderes (sehr stark) vereinfachtes Beispiel:
Person A hat eine 10kWp Anlage von der er (wie auch immer) die Hälfte immer selber verbraucht. Die andere Hälfte speist er ein.
Person B eine eine halb so große Anlage, dessen Ertrag er voll einspeist.
Beide Personen speisen also eine gleich große Menge Strom ins Netz ein.
Wieso bekomme Person A für die gleiche Menge Energie nur die Hälfte an Einspeisevergütung?
@Hans Diehl, ja, Eigenverbraucher sparen den Strompreis, aber das ist doch kein Argument. Gerade wenn ich möglichst viel selbst verbrauchen will brauche ich ja einen Speicher, und dann wird die Anlage schnell mal doppelt so teuer. Zudem bauen sich die Leute dann gerade so viel aufs Dach wie nötig, und das kann ja nicht Sinn und Zweck sein wenn doch jede gesparte kwh zählt, laut Habeck. In der Pressekonferenz hat er auch auf die Frage diesbezüglich nicht antworten können und die Antwort von seinem Besitzer war auch mehr als dürftig. Also hier sollte man definitiv nachbessern. Jede kwh die ich selber erzeuge und verbrauche entlastet das Netzt, auf meine Kosten, das kann man dann auch gerne mehr fördern.
Gunni schreibt.
@Hans Diehl, ja, Eigenverbraucher sparen den Strompreis, aber das ist doch kein Argument. Gerade wenn ich möglichst viel selbst verbrauchen will brauche ich ja einen Speicher, und dann wird die Anlage schnell mal doppelt so teuer.
@ Gunni.
Dafür kommen Sie ja auch mit einem höheren Prozentsatz in die „ Dreißiger“ Vergütungszone.
Beisitzer sollte das heißen, der Herr Graichen 😉
@Hans Diehl, das sehe ich anders. Wenn die Einspeisevergütung bei Überschuß gerade mal dem Marktwert entspricht, dann werden Selbstverbraueranlagen genau Null gefördert. Die Anlage samt Speicher hab ich selber bezahlt und was ich nicht an Strom beziehe ist kein Gewinn sondern Ersparniss, für die ICH vorher kräftig in den Geldbeutel gelangt habe. Es gibt einfach keinen Grund die Einspeisevergütung unterschiedlich zu vergüten. Strom ist Strom, punkt 😉 Ich will jetzt auch garnicht die beiden Modelle gegeneinander aufrechnen, das kann jeder halten wie er will. Aber die Ersparniss bei Selbstverbrauch habe ich quasi vorher selbst bezahlt und dann ist eine Ungleichbehandlung bei der Einspeisevergütung einfach unfair.
Gunni schreibt.
@Hans Diehl, das sehe ich anders. Wenn die Einspeisevergütung bei Überschuß gerade mal dem Marktwert entspricht, dann werden Selbstverbraueranlagen genau Null gefördert.
@ Gunni.
Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie nicht vollständig autark sind. Mit anderen Worten Ihre Förderung basiert auf einer solidaren Einrichtung, nämlich dem Stromnetz. Während der Volleinspeiser über diese Einrichtung für 100% seiner Erzeugung mit 12,5 Cent gefördert wird, können Sie – mit Ihrem Speicher, selbst gestalten, wie viel Ihre Förderung über 30 Cent wert ist, und wie viel nur 6 Cent. Sie haben doch, nicht nur Überschuss, sondern, trotz Ihres Speichers auch „Unterschuss“ für den Sie aus dem Netz nicht doppelt so viel bezahlen wollen, als der Volleinspeiser, oder ????
@Hans Diehl
Sie betrachten die Wende offenbar aus der Sicht der Gerechtigkeit. Dabei ist die Frage, ob man die relative Gerechtigkeit von Prosumer zu Volleinspeiser ausspielen sollte oder ob man nicht einfach den Marktwert dabei berücksichtigt… und wenn die Vergütung nur ein Drittel des aktuellen Marktwertes erreicht, ist die Frage der Gerechtigkeit schon etwas seltsam anmutend.
Es gibt noch die andere Sicht der Solidarität, dass die Dächer mit solchen niedrigen Vergütungen einfach nicht voll gemacht werden. Und das ist nun mal konträr zu den Zielen und den Bestrebungen zu einer effizienten Wende mit maximalen Ausbau… ich sehe eine Lösung in der attraktiven Direktvermarktung an Nachbarn oder über Portale. Wenn so etwas die Politik frei und barrierefrei ermöglicht, kann sie sich da komplett heraushalten und allen wäre geholfen…
Detlef K. schreibt.
@Hans Diehl
Sie betrachten die Wende offenbar aus der Sicht der Gerechtigkeit. Dabei ist die Frage, ob man die relative Gerechtigkeit von Prosumer zu Volleinspeiser ausspielen sollte oder ob man nicht einfach den Marktwert dabei berücksichtigt… und wenn die Vergütung nur ein Drittel des aktuellen Marktwertes erreicht, ist die Frage der Gerechtigkeit schon etwas seltsam anmutend.
@ Detlef K.
Ich argumentiere vor dem Hintergrund dessen, was hier schon mal als „Asozial“ bezeichnet wurde, nämlich die Tatsache, dass Prosumer nur an sich denken würden.
Es gab schon mal Vorschläge da kamen Prosumer viel schlechter dabei weg.
Meine Argumentation hat insofern Gewicht, weil ich aus Erfahrung spreche. Wir haben das Dach randvoll, tanken zwei E- Autos, betreiben eine Wärmepumpenheizung, und ein Speicher ist gerade in Planung. Dazu komme „ich“ als Rentner mit viel Zeit, dessen Augen schon am frühen Morgen auf ein Display im Hausflur gerichtet sind, wo man sehen kann was unten im Keller geschieht.
Wenn gerade Überschuss anfällt, wird eines der Autos getankt, oder die Waschmaschine angeworfen, der Rasen gemäht, oder die Pumpe zum Rasensprengen eingeschaltet. Wenn der Speicher jetzt noch zur Verfügung steht, kann ich mir nicht vorstellen, dass da viel Überschuss für 6 Cent anfällt. Rationell agieren, im Sinne der Energiewende, das waren sicher auch die Überlegungen bei dieser Gesetzgebung.
Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass ein Mittelständiger Betrieb, der wegen des billigen Nachtstromes, in Nachtschichten gearbeitet hatte, wieder zur Tagesschicht übergegangen ist, nach dem sie ihre Hallendächer voll gelegt hatten. Der Eigenverbrauch übertreffe die Einsparungen durch den Nachtstrom, und mache die Nachtzulage hinfällig, hieß es in dem Artikel.
@Hans Diehl, ich freue mich für Sie das Sie so gut (bald auch mit Speicher) aufgestellt sind. Das meine ich ganz ernst und ohne Sarkasmus ! Und sicherlich hilft ein Speicher noch mehr selbst zu verbrauchen und weniger einzuspeisen. Aber das Thema ist doch „Förderung“ und wenn ich alles selber bezahle und den anfallenden Überschuss mit 6 cent vergütet bekomme ist das schlicht weg keine Förderung. Und darum geht es ja, man möchte das die Dächer so voll wie möglich sind, das rechnet sich bei Proconsumern oberhalb der kwh die man selber verbraucht dann eben nicht mehr, und so bleiben viele Dachflächen unbelegt. Auch die Grenze von <10kwh Anlagen , die man als Liebhaber betreibt müßte da angehoben werden, den viele schreckt die damit verbundene Bürokratie schlicht ab.
@Hans Diehl
Es sei Ihnen gegönnt, Sie argumentieren aber aus Ihrer „bequemen“ Situation mit einer bereits vollzogenen Energiewende. Sehr viele Menschen haben weder das Geld für volle Dächer noch für einen Speicher, der natürlich einiges zum Guten wenden würde. Der Normalfall ist die spitze Rechnung, was sich in einer überschaubaren Zeit wie rechnet. Und man kann dabei noch so oft an die Vernunft appellieren, dass alles andere als die Maximierung der eigenen Produktion bzw. Speicherung eigentlich völlig an der zukünftigen Entwicklung vorbei geht. Die Realität ist nun mal, dass die Dächer nur halb voll gemacht werden, wenn der Überschuss marktwirtschaftlich nur so unlukrativ veräußert werden kann, dass die zusätzlichen Investitionen für das volle Dach damit einfach nicht zu decken sind… wir haben jetzt das Problem der Unterförderung, nachdem (verständlicherweise) in der Gesellschaft Unmut aufkam, dass viele Jahre überfördert wurde. Das eine ist aus meiner Sicht wie das andere falsch und kontraproduktiv… und auch nicht bürgernah… möglichst alle sollen sich gerne maximal an der Energiewende beteiligen.
Meine PV Anlage aus dem Jahr 2018 ist noch auf 70% für die Einspeisung gedrosselt.
Ich hätte mir dazu eine Änderung gewünscht, da das doch verschenktes (Strom)Potential ist. Bei den dieses Jahr gebauten Anlagen gibt es diese Deckelung doch auch nicht mehr. Die technischen Gründe der „Peakspitze“ gibt es allem Anschein somit nicht mehr.