Berufungsverfahren: Hanwha Q-Cells erreicht weitergehende Unterlassungsverfügung gegen Longi

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Hanwha Q-Cells hat nach eigenen Angaben einen Erfolg vor dem niederländischen Berufungsgericht in Den Haag erzielt. Dieses habe die zuvor vom Bezirksgericht Rotterdam verhängte grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung gegen Longi Netherlands Trading B.V. (NL) bestätigt und noch ausgeweitet, teilte der südkoreanische Photovoltaik-Hersteller am Freitag mit. Nach dem vorläufigen Urteil des Berufungsgerichts sei die Liste der Länder, in denen Longi die vom Patentverletzungsverfahren betroffenen Solarmodule nicht vertreiben dürfe, von neun auf elf erweitert worden. Die Entscheidung sei bereits am 1. März gefallen. Die Entscheidung des einstweiligen Verfügungsverfahren in Rotterdam stammt von 1. Oktober 2021.

Die Unterlassungsverfügung sieht vor, dass die niederländische Tochtergesellschaft von Longi Solar die Kunden nicht zur Verletzung des Patents EP `689 in Ländern anstiften dürfe, in denen die Hanwha Solutions Corporation der registrierte Eigentümer sei. Dies umfasse die Länder Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Österreich, Portugal, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Schweiz, in denen Longi die betroffenen Solarmodule nicht zum Verkauf anbieten, verkaufen oder vertreiben dürfe. Überdies solle Longi eine Liste mit Kunden in den Ländern an Hanwha Q-Cells übermitteln.

Zudem habe das Berufungsgericht Longi NL verpflichtet, ein Rückrufschreiben an die Kunden zu senden. Diese müssten aufgefordert werden, die vom Patentstreit betroffenen Module zurückzugeben, heißt es von Hanwha Q-Cells weiter. Zudem hätten die Richter in Den Haag entschieden, dass Longi NL nicht nur bei der Anstiftung der Kunden zur Verletzung des Patents rechtswidrig handele, sondern auch direkt selbst gegen das Patent EP `689 verstoßen habe, da es seine Solarmodule in Ländern verkauft habe, in denen das Patent für gültig erklärt worden sei.

Nach Angaben von Hanwha Q-Cells soll es sich um die Longi-Solarmodultypen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m handeln, die das betroffene Patent verletzen könnten und gegen sofortige Rückerstattung an Longi NL zurückgegeben werden müssen. Ausgenommen seien allerdings Solarmodule mit HIH, HIB und HIBD.

Wenn Longi den Auflagen nicht nachkomme, sei im Urteil ein tägliches Bußgeld vorgesehen, berichtet Hanwha Q-Cells. Die schriftliche Kundenliste sowie die Rückrufschreiben an die Kunden müssten zudem binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils versandt werden.

Longi hat pv magazine am Montag ein Statement zur Entscheidung zugeschickt. Der chinesische Photovoltaik-Hersteller kündigt darin an, in Berufung gehen zu wollen.

Der Patentstreit zwischen Hanwha Q-Cells und Longi Solar reicht bereits bis in den März 2019 zurück. Damals hatte das koreanische Photovoltaik-Unternehmen eine Klage gegen Longi, Jinko Solar und REC wegen der Verletzung seiner Patenten bei der passivierten Solarzellentechnologie zunächst in Deutschland und den USA, kurz darauf auch in Australien eingereicht. In Deutschland entschied das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz für Hanwha Q-Cells und stellte eine Verletzung der Patentansprüche fest. Allerdings gingen die beklagten Photovoltaik-Hersteller in Berufung und die finale Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht noch aus. Auch die Entscheidung des Europäischen Patentamts über die Gültigkeit der Patente sei noch offen. In den USA entschieden die Richter im Patentverletzungsverfahren hingegen bereits zugunsten von Longi Solar und die weiteren beklagten Photovoltaik-Hersteller.

„Q-Cells begrüßt die Entscheidung des niederländischen Gerichts im Berufungsverfahren. Dies bestätigt und stärkt die Gültigkeit der laufenden rechtlichen Bemühungen zum Schutz unseres rechtmäßigen geistigen Eigentums“, erklärte CTO Daniel Jeong.

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