Kabinett beschließt Vorlage zur Abschaffung der EEG-Umlage zur Jahresmitte

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli beschlossen. Es werde nun den Koalitionsfraktionen für den weiteren Gesetzgebungsprozess zugeleitet.

Zu Jahresbeginn war die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Die Ampel-Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine komplette Abschaffung ab 2023 verständigt. Angesichts der Turbulenzen an den Strommärkten, die für signifikant höhere Strompreise bei Endkunden sorgen, verständigten sich SPD, Grüne und FDP den Termin ein halbes Jahr vorzuziehen.

„Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern“, erklärte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden.“ Mit dem Entwurf soll zumindest sichergestellt werden, dass die Abschaffung der EEG-Umlage direkt als Entlastung bei den Letztverbrauchern ankommt. Daher enthalte das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium hieß.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in der unterjährigen Absenkung der EEG-Umlage auf null ist eine effektive Maßnahme zur schnellen Entlastung der Verbraucher. „Allein die vorgeschlagene gesetzliche Verpflichtung zur Preissenkung ist nicht nötig und kann gestrichen werden. Der starke Wettbewerb im Strommarkt wird auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung dazu führen, dass die Senkung schnell und vollständig an die Verbraucher weitergegeben wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands zum Vorschlag.

Ab dem kommenden Jahr soll die EEG-Umlage komplett aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Die aktuell hohen Marktwerte für Solar und Windkraft sorgen dafür, dass der Überschuss auf dem EEG-Konto rasant anwächst, was gleichzeitig den Bundeshaushalt bei der vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage entlastet. Allein im Januar stieg der Überschuss und mehr als 2 auf 12,66 Milliarden Euro an. Die Daten für Februar haben die Übertragungsnetzbetreiber noch nicht veröffentlicht.

Habeck stellte zugleich klar, dass die Energieversorgung in Deutschland „auf robustere Füße“ gestellt werden müsse. „Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo“, sagte er. Die Bundesregierung wolle dafür alle Hebel in Bewegung setzen.

Keine Empfehlung für AKW-Laufzeitverlängerung

Der im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg diskutierten Verlängerung der AKW-Laufzeiten in Deutschland erteilte Habeck jedoch eine Absage, nach dem dies durch sein Ministerium und das Umweltministerium geprüft worden sei. „Beide Ministerien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Lösung des Problems leisten könnte, und dies zu sehr hohen wirtschaftlichen Kosten, verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen“, so das Fazit des am Dienstag veröffentlichten Prüfvermerks. Die Bundesregierung wolle mit Blick auf eine höhere Importunabhängigkeit von Russland den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben. Zudem würden seit Wochen „intensive Vorkehrungen“ getroffen, damit die Gasspeicher gefüllt werden und eine Reserve bei der Kohle angelegt werde. Neben dem EEG-„Osterpaket“, mit dem der Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. beschleunigt werden soll, werde das Bundeswirtschaftsministerium in Kürze auch eine Strategie zur Energiesicherheit vorlegen.

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