BSW-Solar: EEG-„Osterpaket“ setzt zu geringe Anreize für Photovoltaik-Dachanlagen

Große Photovoltaik-Dachanlage auf Gewerbehalle nahe der Autobahn

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Der Referentenentwurf für das sogenannte EEG-„Osterpaket“ des Bundeswirtschaftsministerium befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nutzt dies, um „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ anzumelden. Zwar sei die Anhebung des Photovoltaik-Ausbauziele zu begrüßen, doch es brauche dafür auch geeignete Maßnahmen, um die höheren Ziele zu erreichen. Nach einer ersten Analyse weist der Entwurf Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen für Photovoltaik-Dachanlagen und der weiterhin zu stark eingeschränkten Flächenkulisse für Solarparks auf, moniert der Verband am Montag.

„Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht“, erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Hemmnisse müssten vollständig abgebaut werden, damit der „Solarturbo“ für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit gezündet werden könne.

Mit Blick auf die Photovoltaik-Dachanlagen fordert der BSW-Solar eine stärke Anhebung der Fördersätze. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen“, so Körnig. Im EEG-Entwurf ist vorgesehen, die Solarförderung für Volleinspeiser anzuheben. Der BSW-Solar fordert, dass im Falle der Nutzung von Photovoltaik-Eigenverbrauch auch der Überschussstrom aus diesen Anlagen in etwa selber Höhe vergütet werde. Die derzeitigen Regelungen reichten nicht aus, um Unternehmen oder Endkunden zu Photovoltaik-Nachrüstungen ihrer Dächer zu bewegen. Der notwendige Ausbau der Dachanlagen werde nicht in dem Maße erreicht, wie er für die neuen Photovoltaik-Ausbauziele notwendig wäre. Diese Lücke könne nach Ansicht des Verbands auch nicht durch die geplante Photovoltaik-Pflicht auf gewerblichen Neubauten nur zu einem geringen Teil geschlossen werden.

Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die Ausschreibungsvolumina für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu steigern, begrüßt der BSW-Solar ausdrücklich. Allerdings sei gleichzeitig notwendig, dass „aktuelle Standortkorsett“ zu lockern. Die geplanten Erleichterungen für die Doppelnutzung von Agrarflächen für Photovoltaik-Anlagen sei „kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse“. Zudem müssten die Agri-Photovoltaik-Anlagen wegen der höheren Kosten für ihre Errichtung gesondert ausgeschrieben werden.

Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW hingegen ausdrücklich begrüßt. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-PV seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden.

Der BSW-Solar hofft darauf, dass diese Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt würden. Anfang April und damit noch vor Ostern soll das Bundeskabinett die EEG-Reform beschließen. Vor der Sommerpause soll sie dann auch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Angesichts der notwendigen beihilferechtlichen Notifizierung durch die EU-Kommission geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass die Änderungen dann erst gegen Jahresende greifen werden.

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