Erste Details des EEG-„Osterpakets“ bekannt – Viele Verbesserung für Photovoltaik geplant

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Im Januar stellte der neue Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne), seine Pläne vor. Er kündigte ein Oster- und Sommerpaket für das EEG samt Photovoltaik-Booster an. Nun sind erste Details des „Osterpakets“ bekannt geworden. Es umfasst eine EEG-Reform sowie eine Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und ein EEG-Entlastungsgesetz. Letzteres dient dazu die Ergebnisse des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche umzusetzen. Die Vertreter der Ampel-Regierung hatten sich dort auf die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 – also ein halbes Jahr früher als geplant – geeinigt. Dabei soll per Gesetz sichergestellt werden, dass die Entlastung zu 100 Prozent bei den Verbrauchern ankommt.

Die Kerninhalte für die geplante EEG-Reform umfassen die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien auf 80 Prozent bis 2030. Entsprechend sollen die Ausbaupfade und Volumen der Ausschreibungen für die Technologien angepasst werden. Der Ausbaupfad der Photovoltaik sieht vor, dass er bis 2028 sukzessive auf 20 Gigawatt pro Jahr gesteigert wird und auf diesem Niveau dann bis 2035 verbleiben soll. Um den benötigten Ausbau von Photovoltaik und Windkraft zu erreichen, sollen sie zudem Vorrang eingeräumt bekommen. So soll im EEG der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit liegt, wie aus dem pv magazine vorliegenden Papier hervorgeht.

Ausschreibungsvolumen steigt für Freiflächenanlagen auf 9000 Megawatt und für Dachanlagen auf 1000 Megawatt bis 2027

Die Pläne der Ampel-Regierung sehen vor, die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt anzuheben. Aktuell müssen Freiflächenanlagen ab 750 Kilowatt Leistung und Dachanlagen ab 300 Kilowatt in die Ausschreibungen, wenn sie die Marktprämie erhalten wollen.

Für Photovoltaik-Anlagen des ersten Segments, also Freiflächenanlagen, ist im Referentenentwurf, der pv magazine ebenfalls vorliegt, vorgesehen, im kommenden Jahr das Volumen in den insgesamt drei Ausschreibungsrunden mit Stichtagen 1. März, 1. Juni und 1. November auf 5859 Megawatt zu erhöhen. 2024 soll es dann auf 7200 Megawatt steigen und sukzessive weiter bis auf 9000 Megawatt, die in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen sind. Sollten Mengen ab 2024 nicht bezuschlagt werden, dann werden die in dem Jahr danach jeweils zusätzlich ausgeschrieben, wie es in dem Entwurf heißt. Allerdings sollen auch Photovoltaik-Kraftwerke, die außerhalb der EEG-Förderung errichtet werden, auf die Mengen angerechnet werden.

Für das zweite Segment, was Dachanlagen sind, sind eine Erhöhung auf 650 Megawatt für das kommende Jahr geplant. 2024 liegt das Ausschreibungsvolumen dem Entwurf zufolge dann bei 800 Megawatt und steigt bis 2027 auf 1000 Megawatt an. Bei Dachanlagen sind weiterhin zwei Ausschreibungsrunden zum Juni und November geplant.

Bei den Innovationsausschreibungen plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Anhebung des Volumen im kommenden Jahr auf 600 Megawatt. Ab 2028 soll es dann 850 Megawatt betragen und bis dahin Jahr für Jahr um 50 Megawatt erhöht werden.

Höhere Vergütung für Volleinspeiser

Zudem ist im „Osterpaket“ ein „großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik“ vorgesehen. Die konkrete Anpassung der Ausschreibungsvolumina ist noch nicht enthalten, aber zugesagt. Dabei solle der Photovoltaik-Zubau weiterhin hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt bleiben. Es ist ferner geplant, dass die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen künftig differenziert wird – zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern. Nach den Plänen des Ministeriums sollen Volleinspeiser künftig höhere Vergütungen erhalten. Im Referentenentwurf sind demnach eine Anhebung der Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen, bis 100 Kilowatt Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent pro Kilowattstunde und bis einem Megawatt Leistung auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.

Die neuen Fördersätze sollen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung noch im Laufe dieses Jahres greifen sowie rückwirkend angewendet werden, um ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern, wie es in dem Papier heißt. Ferner ist geplant, die Degression der Vergütungssätze künftig nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich vorzunehmen. Vorgesehen ist dann eine Absenkung um jeweils ein Prozent. „Die kleinteilige Steuerung über den sogenannten ‚atmenden Deckel‘ entfällt“, so die Pläne des Ministeriums. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen sollten die Rahmenbedingungen für die Solarförderung künftig durch eine Verordnung angepasst werden können.

Entbürokratisierung des Eigenverbrauchs

Neben der EEG-Umlage gibt es weitere Umlagen, die im Strompreis enthalten sind. Sie sollen in ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt werden, wie das Ministerium ankündigte. KWKG- und Offshore-Umlage sollen dabei künftig nur noch bei der Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben werden. Damit fielen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an, was diese attraktiver mache. Im Interesse der Sektorkopplung sei geplant, auch Wärmepumpen von den Umlagen auszunehmen. Teil des EnUG sollen auch die Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Industrien sein. Diese sollen im Zuge der Abschaffung der EEG-Umlage überarbeitet werden.

Erweiterung der Flächenkulisse

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei eine maßvolle Erweiterung der Flächenkulisse geplant, die sich speziell auf neu ausgewiesene benachteiligte Gebiete und landwirtschaftlich genutzte Moorböden beziehen soll. Dazu hatten die Grünen-Bundesminister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft erst kürzlich in gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Dieses solle mit der Novelle umgesetzt werden. Für die sogenannten „besonderen“ Solaranlage, die schwimmende, Agri- und Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen umfassen sollen überdies „eine dauerhafte Perspektive“ erhalten. Sie würden dafür von den Innovationsausschreibungen in das EEG überführt.

Keine Ausschreibungspflicht mehr für Bürgersolarparks bis 6 Megawatt

Auch zur Stärkung von Bürgerenergie sind Verbesserungen geplant. Künftig könnten demnach Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Bürgerenergiegesellschaften bis sechs Megawatt Leistung von der Ausschreibungspflicht befreit werden. Bei Windparks ist diese Regelung sogar bis 18 Megawatt Leistung vorgesehen. Damit werde auch die neue De-minimis-Regelung aus den Beihilferichtlinien der EU-Kommission umgesetzt. Die Koalition erhofft sich dadurch eine Steigerung der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort sowie einen Bürokratieabbau. Zugleich sollen auch die Kommunen noch stärker vom Erneuerbaren-Ausbau profitieren. Sie könnten auch bei bestehenden Wind- und Solarparks finanziell beteiligt werden. Währenddessen könnten Kommunen naturschutzfachliche Vorgaben für den Bau von geförderten und ungeförderten Photovoltaik-Freiflächenanlagen machen.

Fokus auf Innovationen und Speicher

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Förderung künftig stärker auf Innovationen und Speicher fokussieren. Mit Blick auf den Markthochlauf von Wasserstoff-Kraftwerken sollten innovative Erneuerbaren-Hybrid-Kraftwerke mit lokaler Speicherung gefördert werden. Die Pilotprojekte im Kleinen sollten zeigen, wie die Stromversorgung basierend auf Erneuerbaren in Zukunft funktionieren kann. Hierfür sei eine Verordnungsermächtigung geplant, die noch in diesem Jahr erlassen werden soll. Auch die Förderung der Biomasse solle stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden. Neue Biomethan- und KWK-Anlagen müssten auf Wasserstoff ausgerichtet werden. Daneben sind auch Vorschläge enthalten, die den Ausbau der Windkraft in Deutschland zukünftig wieder auf das notwendige Maß forcieren sollen. Zudem werde die Einführung von Differenzverträgen zur Förderung erneuerbaren Energien geprüft, die zunächst aber grundsätzlich mit Marktprämien fortgesetzt wird.

Der Zeitplan

Am Montag ist die Ressortabstimmung für alle drei Gesetzentwürfe eingeleitet worden. Die Formulierungshilfe für das EEG-Entlastungsgesetz soll nach Möglichkeit bereits kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, um die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli sicherzustellen. Das EEG-„Osterpaket“ und die Novelle des Gesetzes für Wind auf See sollten möglichst am 6. April im Kabinett beraten werden können. Das Gesetzgebungsverfahren sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, um im zweiten Halbjahr mit der EU-Kommission verhandeln zu können. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung rechnet das Bundeswirtschaftsministerium allerdings erst gegen Ende des Jahres.

Anmerkung der Redaktion: Die Details aus dem Referentenentwurf sind noch nachträglich in den Artikel eingefügt worden. Sie betreffen die erhöhten Ausschreibungsvolumen und geplanten Vergütungen für Volleinspeiser.

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