Im Januar stellte der neue Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne), seine Pläne vor. Er kündigte ein Oster- und Sommerpaket für das EEG samt Photovoltaik-Booster an. Nun sind erste Details des „Osterpakets“ bekannt geworden. Es umfasst eine EEG-Reform sowie eine Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und ein EEG-Entlastungsgesetz. Letzteres dient dazu die Ergebnisse des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche umzusetzen. Die Vertreter der Ampel-Regierung hatten sich dort auf die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 – also ein halbes Jahr früher als geplant – geeinigt. Dabei soll per Gesetz sichergestellt werden, dass die Entlastung zu 100 Prozent bei den Verbrauchern ankommt.
Die Kerninhalte für die geplante EEG-Reform umfassen die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien auf 80 Prozent bis 2030. Entsprechend sollen die Ausbaupfade und Volumen der Ausschreibungen für die Technologien angepasst werden. Der Ausbaupfad der Photovoltaik sieht vor, dass er bis 2028 sukzessive auf 20 Gigawatt pro Jahr gesteigert wird und auf diesem Niveau dann bis 2035 verbleiben soll. Um den benötigten Ausbau von Photovoltaik und Windkraft zu erreichen, sollen sie zudem Vorrang eingeräumt bekommen. So soll im EEG der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit liegt, wie aus dem pv magazine vorliegenden Papier hervorgeht.
Ausschreibungsvolumen steigt für Freiflächenanlagen auf 9000 Megawatt und für Dachanlagen auf 1000 Megawatt bis 2027
Die Pläne der Ampel-Regierung sehen vor, die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt anzuheben. Aktuell müssen Freiflächenanlagen ab 750 Kilowatt Leistung und Dachanlagen ab 300 Kilowatt in die Ausschreibungen, wenn sie die Marktprämie erhalten wollen.
Für Photovoltaik-Anlagen des ersten Segments, also Freiflächenanlagen, ist im Referentenentwurf, der pv magazine ebenfalls vorliegt, vorgesehen, im kommenden Jahr das Volumen in den insgesamt drei Ausschreibungsrunden mit Stichtagen 1. März, 1. Juni und 1. November auf 5859 Megawatt zu erhöhen. 2024 soll es dann auf 7200 Megawatt steigen und sukzessive weiter bis auf 9000 Megawatt, die in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen sind. Sollten Mengen ab 2024 nicht bezuschlagt werden, dann werden die in dem Jahr danach jeweils zusätzlich ausgeschrieben, wie es in dem Entwurf heißt. Allerdings sollen auch Photovoltaik-Kraftwerke, die außerhalb der EEG-Förderung errichtet werden, auf die Mengen angerechnet werden.
Für das zweite Segment, was Dachanlagen sind, sind eine Erhöhung auf 650 Megawatt für das kommende Jahr geplant. 2024 liegt das Ausschreibungsvolumen dem Entwurf zufolge dann bei 800 Megawatt und steigt bis 2027 auf 1000 Megawatt an. Bei Dachanlagen sind weiterhin zwei Ausschreibungsrunden zum Juni und November geplant.
Bei den Innovationsausschreibungen plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Anhebung des Volumen im kommenden Jahr auf 600 Megawatt. Ab 2028 soll es dann 850 Megawatt betragen und bis dahin Jahr für Jahr um 50 Megawatt erhöht werden.
Höhere Vergütung für Volleinspeiser
Zudem ist im „Osterpaket“ ein „großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik“ vorgesehen. Die konkrete Anpassung der Ausschreibungsvolumina ist noch nicht enthalten, aber zugesagt. Dabei solle der Photovoltaik-Zubau weiterhin hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt bleiben. Es ist ferner geplant, dass die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen künftig differenziert wird – zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern. Nach den Plänen des Ministeriums sollen Volleinspeiser künftig höhere Vergütungen erhalten. Im Referentenentwurf sind demnach eine Anhebung der Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen, bis 100 Kilowatt Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent pro Kilowattstunde und bis einem Megawatt Leistung auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.
Die neuen Fördersätze sollen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung noch im Laufe dieses Jahres greifen sowie rückwirkend angewendet werden, um ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern, wie es in dem Papier heißt. Ferner ist geplant, die Degression der Vergütungssätze künftig nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich vorzunehmen. Vorgesehen ist dann eine Absenkung um jeweils ein Prozent. „Die kleinteilige Steuerung über den sogenannten ‚atmenden Deckel‘ entfällt“, so die Pläne des Ministeriums. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen sollten die Rahmenbedingungen für die Solarförderung künftig durch eine Verordnung angepasst werden können.
Entbürokratisierung des Eigenverbrauchs
Neben der EEG-Umlage gibt es weitere Umlagen, die im Strompreis enthalten sind. Sie sollen in ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt werden, wie das Ministerium ankündigte. KWKG- und Offshore-Umlage sollen dabei künftig nur noch bei der Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben werden. Damit fielen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an, was diese attraktiver mache. Im Interesse der Sektorkopplung sei geplant, auch Wärmepumpen von den Umlagen auszunehmen. Teil des EnUG sollen auch die Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Industrien sein. Diese sollen im Zuge der Abschaffung der EEG-Umlage überarbeitet werden.
Erweiterung der Flächenkulisse
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei eine maßvolle Erweiterung der Flächenkulisse geplant, die sich speziell auf neu ausgewiesene benachteiligte Gebiete und landwirtschaftlich genutzte Moorböden beziehen soll. Dazu hatten die Grünen-Bundesminister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft erst kürzlich in gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Dieses solle mit der Novelle umgesetzt werden. Für die sogenannten „besonderen“ Solaranlage, die schwimmende, Agri- und Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen umfassen sollen überdies „eine dauerhafte Perspektive“ erhalten. Sie würden dafür von den Innovationsausschreibungen in das EEG überführt.
Keine Ausschreibungspflicht mehr für Bürgersolarparks bis 6 Megawatt
Auch zur Stärkung von Bürgerenergie sind Verbesserungen geplant. Künftig könnten demnach Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Bürgerenergiegesellschaften bis sechs Megawatt Leistung von der Ausschreibungspflicht befreit werden. Bei Windparks ist diese Regelung sogar bis 18 Megawatt Leistung vorgesehen. Damit werde auch die neue De-minimis-Regelung aus den Beihilferichtlinien der EU-Kommission umgesetzt. Die Koalition erhofft sich dadurch eine Steigerung der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort sowie einen Bürokratieabbau. Zugleich sollen auch die Kommunen noch stärker vom Erneuerbaren-Ausbau profitieren. Sie könnten auch bei bestehenden Wind- und Solarparks finanziell beteiligt werden. Währenddessen könnten Kommunen naturschutzfachliche Vorgaben für den Bau von geförderten und ungeförderten Photovoltaik-Freiflächenanlagen machen.
Fokus auf Innovationen und Speicher
Das Bundeswirtschaftsministerium will die Förderung künftig stärker auf Innovationen und Speicher fokussieren. Mit Blick auf den Markthochlauf von Wasserstoff-Kraftwerken sollten innovative Erneuerbaren-Hybrid-Kraftwerke mit lokaler Speicherung gefördert werden. Die Pilotprojekte im Kleinen sollten zeigen, wie die Stromversorgung basierend auf Erneuerbaren in Zukunft funktionieren kann. Hierfür sei eine Verordnungsermächtigung geplant, die noch in diesem Jahr erlassen werden soll. Auch die Förderung der Biomasse solle stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden. Neue Biomethan- und KWK-Anlagen müssten auf Wasserstoff ausgerichtet werden. Daneben sind auch Vorschläge enthalten, die den Ausbau der Windkraft in Deutschland zukünftig wieder auf das notwendige Maß forcieren sollen. Zudem werde die Einführung von Differenzverträgen zur Förderung erneuerbaren Energien geprüft, die zunächst aber grundsätzlich mit Marktprämien fortgesetzt wird.
Der Zeitplan
Am Montag ist die Ressortabstimmung für alle drei Gesetzentwürfe eingeleitet worden. Die Formulierungshilfe für das EEG-Entlastungsgesetz soll nach Möglichkeit bereits kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, um die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli sicherzustellen. Das EEG-„Osterpaket“ und die Novelle des Gesetzes für Wind auf See sollten möglichst am 6. April im Kabinett beraten werden können. Das Gesetzgebungsverfahren sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, um im zweiten Halbjahr mit der EU-Kommission verhandeln zu können. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung rechnet das Bundeswirtschaftsministerium allerdings erst gegen Ende des Jahres.
Anmerkung der Redaktion: Die Details aus dem Referentenentwurf sind noch nachträglich in den Artikel eingefügt worden. Sie betreffen die erhöhten Ausschreibungsvolumen und geplanten Vergütungen für Volleinspeiser.
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Teils gute Neuigkeiten. Ein verändertes Strommarktdesign und netzdienliche Speicher bis in das Einfamilienhaus hinein hätte aber sicherlich eine größere Wirkung:
– PV-Eispeisung auch nachts aus dem Speicher
– und Speicherladungen bei Winderzeugungsspitzen zum Verbrauch für Wärmepumpen
…würden beim Glätten der volatilen EE helfen.
ich hoffe, da kommt noch etwas nach…
Zitat aus dem Artikel.
Um den benötigten Ausbau von Photovoltaik und Windkraft zu erreichen, sollen sie zudem Vorrang eingeräumt bekommen. So soll im EEG der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit liegt, wie aus dem pv magazine vorliegenden Papier hervorgeht. Zitat Ende.
Na endlich…..genau das, was hier mit ständigen.. „Wiederholungen“.. mein Thema ist. Die EE müssen wieder ..„zwingend“..vorrangig im Lande verbraucht werden, wie das bis 2010 der Fall war. Seit 2010 dürfen die Hauptakteure der Energiewende gar nicht mehr konstruktiv mitspielen beim Wendeprozeß, weil sie separat als Überschuss an der Börse verramscht werden müssen.
Für neu hinzugekommene Leser siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:… Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Es wurde damit also die Nachfrage für Ökostrom in Deutschland massiv verringert, was ein deutliches Absinken der Börsenstrompreise zur Folge hatte und dadurch die EEG-Umlage verteuerte. Zitat Ende.
Dieses „Faule Ei“ das der Energiewende damals von Lobbyisten ins Nest gelegt wurde, zog sich seither wie ein roter Faden „nachteilig“ durch alle Bereiche der Energiewende. Angefangen mit der EEG Umlage die seit 2010 nur deshalb so rapide gestiegen ist, weil die EE an der Börse als Überschuss anfallen, infolge dessen die Börsenpreise nach unten drücken, und demzufolge die Umlage nach oben.
Vom Ex Chef des Fraunhofer Instituts im folgenden Video beeindruckend deutlich gemacht
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Schlagzeilen wie z.B um die Netze nicht zu überlasten, mussten wieder für Millionen Euro Ökostrom ins Ausland verschenkt werden“ hören damit auch der Vergangenheit an.. Das Gegenteil wird nun der Fall sein, die Netzsicherheit profitiert davon, weil die Spekulanten nicht mehr zocken können, wie schon einige mal geschehen.
Siehe hier: https://www.diepresse.com/732800/gefahr-durch-stromhaendler-zocken-bis-zum-blackout.
Ich könnte den „Roten Faden“ noch eine Weile weiter verfolgen, möchte aber letztendlich noch auf einen wesentlichen Punkt aufmerksam machen.
Wäre 2010 nicht beschlossen worden die EE aus den Bilanzkreisen der Versorger raus zunehmen, und separat an der Börse zu vermarkten, hätten wir Milliarden an Abfindungen für Kohlekraftwerke sparen können. Die wären nämlich mit zunehmenden EE immer weniger zum Einsatz gekommen, und somit kontinuierlich unrentabel vom Netz gegangen.
Jetzt muss man nur mal beobachten, wie der vorrangige Verbrauch „verankert“ wird, und wie das kontrolliert wird. Nach meiner Meinung sollten die EE wieder zwingend den Versorgern zugeteilt werden, denn nicht alle handeln freiwillig so Wende freundlich wie der folgende Manager.
Siehe hier:
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Hallo Herr Diehl. Ihr hundertfaches Flehen und Beten wurde erhört. Ich hoffe Sie haben auch weiterhin noch was zu schreiben, denn ihr Hauptthema hat sich wohl jetzt verabschiedet.
Hallo Herr Gruber, ich werde jetzt beobachten ob, und wie es umgesetzt wird. Das „Verankert“ klingt mir noch so vielsagend. Ich hätte lieber gelesen, die EE werden den Versorgern mit Ökobändern, entsprechend ihrem Versorgungsvolumen anteilmäßig, zwingend zugeteilt. So wie das bis 2010 der Fall war. Dann wären die EE dokumentiert als Ökostrom beim Verbraucher. Dazu kommt, dass diejenigen Versorger die mit einem prozentualen Anteil Ökostrom in ihrem Portfolio werben, auch Ökostrom drin haben. Gegenwärtig wird ja Werbung gemacht mit dem was sie an Ökostrom Vergütung bezahlen müssen. Was physikalisch gar nicht gewährleistet ist. Da tut sich schon einiges zugunsten der Energiewende wenn das richtig umgesetzt wird.
Übrigens mein diesbezügliches flehen und beten, habe ich öfter an die Umweltbeauftragten der verschiedenen Parteien gemailt, und dabei auf diesbezügliche Kommentare hier im Forum aufmerksam gemacht. Zuletzt an den Herrn Habeck mit seinen vielversprechenden Experten, wie z.B. das Ex Vorstandsmitglied der Agora Denkfabrick Patrick Graichen.
Möglicherweise hat der eine oder andere doch mal gelesen. Die Mail Eingänge wurden jedenfalls größtenteils dankend bestätigt.
Das kann ich aber da noch nicht raus lesen. In dem Abschnitt geht es nach meiner Interpretation eher darum Ausbauhindernisse abzustellen. z.B. weil Dörfer keine PV auf den Dächern genehmigt haben weil das Dorfbild gestört würde, Windkraftanlagen „Sichtlinien“ zerstören, Bayern H10 eingeführt hat, oder was auch immer an Gründen gefunden wurde um Erneuerbare zu verhindern.
Die EEG Novellierung damals war ne abgekarterte Sache und eine riesen Sauerrei, aber ob das jetzt angegangen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ebenso vermisse ich Regelungen zum Mieterstrom und zur abgabenfreien Zwischenspeicherung von Strom, die unbedingt kommen müssen. Weiterhin brauchen wir ebenfalls eine Anpassung der Einspeisevergütung für Eigenverbraucher. Eine 30 kwp Anlage die im Juli ans Netz geht bekommt noch knapp 6 cent. Alternativ könnte man auch Speicher fördern, aber da sind wir leider noch nicht weit genug um die netzdienlich zu steuern. Bis die Steuerung dafür nicht steht, sollte da kein Geld reingebuttert werden.
morchel2k sagt:
Das kann ich aber da noch nicht raus lesen. In dem Abschnitt geht es nach meiner Interpretation eher darum Ausbauhindernisse abzustellen. z.B. weil Dörfer keine PV auf den Dächern genehmigt haben weil das Dorfbild gestört würde,
@ morchel2k
So kann man das allerdings auch sehen. Meine Interpretation geht von dem aus, was bis 2010 zum Wohle der Energiewende gut funktioniert hat, und ab 2010 total kontraproduktiv wirkt. Das gegenwärtige separate Verramschen der EE an der Börse ist ja auch in der Politik bekannt, konnte lediglich von den seitherigen Verantwortlichen klein gehalten werden.
Ich habe ja geschrieben, die Aussage im Gesetz .. „Verankern“, ist vielsagend. Warten wir mal was kommt.
Dieses Osterpaket ist gut, aber nach den aktuellen Ereignissen wird es noch mal stark überarbeitet werden. Der wichtigste Satz in diesem Paket ist der Vorrang der erneuerbaren Energie beim Verkauf an der Strombörse. Die Beschränkung auf 8 MW für die Ausschreibungspflicht von Kommunen sehe ich sehr kritisch. Auch die 18 MW für Windkraft bremst kommunale Aktivitäten aus und bevorzugt wieder die großen Player, welche Solarparks mit 200 MW auf die Wiese stellen. Man sollte Gemeinden untereinander den Verbund von Wind- und Solaranlagen ermöglichen indem sie sich Energie und Speicher teilen. Auch dezentraler Wasserstoff würde eine komplette Unabhängigkeit von Energie im regionalen Raum sichern. Die neusten Windräder haben 250 m Rotordurchmesser und produzieren 18 MW Energie. Somit wäre nur ein Windrad ohne Ausschreibung möglich. Das bremst die regionale Erzeugung aus. Das PV 50 : 50 Prozent auf Dach und Acker gebaut werden sollen kann mit 20 GB vielleicht noch realisiert werden, aber wir brauchen schnell die doppelten und dreifachen Mengen. Dafür ist die Manpower für Dachanlagen doch sehr beschränkt. Die Ziele sind gut aber sollten jetzt massiv nach oben ausgeweitet werden.
Heliade X schafft 13 MW peak, aber dass ist eine Offshore Anlage. An Land werden aktuell bis 5 MW gebaut, die meisten neuen Anlagen sind aber zwischen 2 und 3 MW. Da kann man mit 18 MWp Begrenzung schon noch ein paar hinstellen.
Ich plane zur Zeit eine 9,75 KWP Anlage.
Da ich natürlich den Strom, der von meiner PV Anlage erzeugt wurde, auch selbst teilweise verbrauchen möchte, bin ich kein Volleinspeiser? Ich bekomme dann nur niedrige Einspeisevergütung von 7cent pro KWh.
Für mich bringt das Osterpaket keinen Vorteil?
Vermutlich nicht.
Sicher gibt es dann nur 7 Cent. Aber beim Selbstverbrauch nicht vergessen das mann ja gleichzeitig beim Selbstverbrauch ca. 35 Cent pro kWh nicht zahlen muss.
Selbstverbraucher profitieren dann besonders, wenn sie einen hohen Stromverbrauch haben. Wenn sie dann noch für den Reststrom, den sie einspeisen (der weniger wert ist, also schlechter weiterverkauft werden kann) das gleiche erhielten, wie ein Volleinspeiser, der auch seinen wertvollen Winterstrom und zu den Tagesrandzeiten der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, dann würde der Selbstverbraucher doppelt gefördert, und besonders hoch, wenn er viel Strom verbraucht. Es gibt aber eigentlich keinen Anlass, überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch besonders zu fördern.
Manche Leute können doch den Hals nicht voll genug kriegen! Ich gönne jedem eine angemessene Rendite, wenn er eine Investition tätigt, die gesellschaftlich erwünscht ist. „Angemessen“ heißt aber nicht „so hoch wie möglich“. Es heißt, dass Risiken und Erträge für den Investor fair austariert sind. Wenn Sie Zweifel haben, ob sie mit dem Selbstverbrauchsmodell eine faire Rendite erwirtschaften können, wählen Sie die Volleinspeisung: Das ist solidarisch, und die Einspeisevergütung sollte so festgelegt sein, dass ein paar Prozent (jedenfalls mehr als am Markt für öffentliche Anleihen) Rendite herausspringen.
Wenn die im Sommer dann fertig ist wohl eher 6,3 cent.
Zitat:
„Für mich bringt das Osterpaket keinen Vorteil?“
…naja, ich würde sagen es bringt -anscheinend- keinen größeren Vorteil, als den, der jetzt schon besteht.
Bei immer noch möglichen guten Installationspreisen, kann sich die PV Anlage auch bei 7ct/kWh Vergütung nach 20 Jahren gerade noch selber abbezahlen. Die Anlage gibt es also gleichsam geschenkt!
Ok, bei Ost/West Anlagen wird es damit schon schwer. Dennoch: Welches andere Invest bekommt man denn heute zu >80 oder 90% gefördert?
Der „Gewinn“ kommt dann durch die Einsparung beim Eigenverbrauch. Der ist zwar überschaubar, wenn man ihn mit anderen Renditeorientierten Anlageformen vergleicht, senkt aber schon spürbar die laufenden Kosten. Und nach 20 Jahren, hört die Anlage ja nicht auf zu produzieren. Selbst die allerersten, noch unausgereiften Anlagen aus den 1990-er Jahren sind ja teilweise heute noch in Betrieb!
Den Vorteil des Umweltaspektes muss man nicht mehr extra beleuchten, der sollte inzwischen jedem klar sein.
P.S. Die PV Planung schon im Photovoltaikforum unabhängig und kostenfrei überprüfen lassen ? 😉
JCW….
Warum sollte ich meine Anlage dann überdimensionieren? Ich verbrauche nur 15% vom PV Strom selbst.
Dann halt doch lieber nur eine angemessene 6kwp Anlage. Den Hals nicht vollkriegen halte ich für komplett daneben…..
Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgelegt. Ohne Inflationsausgleich. Strom kostet in wenigen Jahren an der strombörse schon mehr…
Beim Osterpaket geht es darum die großen Ziele zu erreichen, nicht die bereits rentablen Privatkundenanlagen zu vergolden. Wenn Sie bei Ihren ca. 10 kWp nur 15% selbst Verbrauchen sollten Sie über eine Größenoptimierung nachdenken. Dann doch lieber etwas kleiner bauen und eine deutlich höhere Eigenverbrauchsquote erzielen und schon stimmt die Wirtschaftlichkeit wieder 😉
Lieber Thoma,
guter Hinweis mit dem Problem, dass bei einer großen Anlage nur ein kleinerer Anteil selbst verbraucht werden kann, was dann zusammen mit einer geringeren Vergütung für den dann höheren Einspeiseanteil die Rendite zu stark schmälern könnte, aber leider keine gute Lösung angeboten.
Man sieht, dass das Mischmodell Einspeisung+Selbstverbrauch schwer gerecht zu bepreisen ist. Deshalb ist es so wichtig, dass das Volleinspeisermodell für jeden eine angemessene Rendite erbringt. Wer dann einen Funken Idealismus mitbringt, macht sein Dach voll und rechnet erst danach aus, welches Modell in dieser Konstellation das günstigere für ihn ist. Dabei behält der Anlagenbetreiber immer noch viel Freiheit, denn zumindest den Wechsel vom Volleinspeiser zum Teil-Selbstverbraucher, wenn sich Stromverbrauch oder Strompreis so geändert haben, dass das vorteilhafter geworden ist, kann man nicht verbieten. Nur der umgekehrte Wechsel, der könnte dann nicht mehr möglich sein.
Es ist sicher auch sinnvoll, die unterschiedlichen Risiken der zwei Vergütungsmodelle zu vergleichen: Selbstverbrauch ist ein Vorteil, wenn der Strompreis und Stromverbrauch hoch sind und höher werden, und wird zum Nachteil, wenn Stromverbrauch oder Strompreis sinken. Volleinspeisung mit Garantievergütung über 20 Jahre ist da mit weniger Risiko verbunden. Die individuelle Risikobereitschaft ist unterschiedlich. Für die risikoscheuen ist es gut, wenn es ein vernünftiges, risikoarmes Modell gibt. Auch das spricht für die Volleinspeisung, ganz abgesehen davon, dass, wie Sie so richtig festgestellt haben, ein Teil-Selbstverbrauchermodell dazu verleitet, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen, statt an das, was auf das Dach draufpassen würde.
Also die Aussage von manchen hier, warum man seine Anlage denn überdimensioniert, finde ich mal gelinde gesagt daneben. Jeder Bürger muss sich doch Glücklich schätzen, dass es eben Privatleute gibt, die ihr Dach bis auf die letzte Fläche mit PV-Modulen belegt, damit wir weniger Atom, Kohle oder Gaskraftwerk brauchen. Mitunter auch der Grund gewesen, warum ich sogar mein Norddach mit PV-voll belegt habe. Alles dafür tun, dass Strom produziert wird ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.
Warum soll dann dieser Nutzer, selbst wenn er einen Teil des produzierten Stromes selbst nutzt (und dieser besteuert wird, genauso wie der gespeicherte und selbstgenutzte Strom), dann viel weniger an Geld für seinen eingespeisten Strom bekommen, als jemand der volleinspeist?
Ich als jemand mit 14,72kWp (Baujahr 2021) will keine Geschenke haben, aber ich möchte fair behandelt werden. Und dazu gehört ein halbwegs annähernd gleiche Vergütung und vor allem, dass endlich dieser Irrsinn aufhört, dass man den selbstgenutzten und auch gespeicherten Strom versteuern muss. Das macht alles nur kompliziert und bringt auch keine große Einnahmen für den Staat…nur ein haufen Verwaltungsarbeit. Ich kenne viele Menschen, die genau aus diesem Grund sich keine PV-Anlage installieren.
Dabei könnte der Staat enorm von profitieren, wenn die Privaten auf ihren Dächern so viel wie möglich PV und Speicher in die Keller installieren würden. Jede PV-Anlage auf einem privaten Dach spart Investitionen die der Staat tätigen muss. Und es gibt genug Berechnungen, dass 1/3 aller Dächer in Deutschland mit PV-Anlage belegt mehr als genug Strom liefern würde um das ganze Land zu versorgen.
Hallo in die Runde,
ich plane ebenfalls eine PV Anlage auf unser Dach zu setzen (ca. 9,8 KWP). In der Meldung habe ich gelesen, dass die Einspeisevergütung auf 12,5 ct gesetzt werden soll. Das ist doch höher als die 6,xx ct die es aktuell gibt. Ich habe etwas darauf gehofft, dass diese zählen wird für Dächer auf kleinen EFH. Ist dem etwa nicht so?
VG
Markus
@naturewallpaper:
Sie fragen
„Warum soll dann dieser Nutzer, selbst wenn er einen Teil des produzierten Stromes selbst nutzt (und dieser besteuert wird, genauso wie der gespeicherte und selbstgenutzte Strom), dann viel weniger an Geld für seinen eingespeisten Strom bekommen, als jemand der volleinspeist?“
Die Antwort konnten Sie hier schon lesen: Der Reststrom, den Sie einspeisen, ist weniger wert als der Strom, den ein Volleinspeiser abliefert. Im Winter und zu den Tagesrandzeiten, wenn der PV-Strom im Netz knapp ist, liefern Sie wenig ab, weil Sie diesen Strom selber gut brauchen können. Im Sommer, zur Mittagszeit liefern Sie viel ab, weil Sie mehr produzieren, als Sie verbrauchen können. Da weiß aber auch das Netz nicht, wohin mit dem Strom, der Börsenpreis wird nahezu Null. Der Schaden, den das für den EEG-Fonds bedeutet, weil er die schlechten Verkaufserlöse ausgleichen muss, ist im Durchschnitt höher, als der, der durch den Verkauf des Volleinspeiserstroms entsteht. Der Volleinspeiser liefert auch Strom zu den Zeiten, wo man ihn gut im Netz verkaufen kann, und entsprechend der EEG-Fonds keinen Ausgleich zahlen muss. Gleichzeitig fehlt dem Volleinspeiser der Vorteil, dass er seine Stromrechnung durch Selbstverbrauch reduziert – er wäre der Dumme, wenn Selbstverbraucher die gleiche Einspeisevergütung bekäme. Gleichzeitig beziehen beide, Selbstverbraucher und Volleinspeiser Strom aus dem Netz. Der Volleinspeiser mit dem üblichen Verbrauchsprofil, für das der Durchschnittspreis, der in seinem Stromtarif vereinbart wurde, berechnet wurde. Dieser Durchschnittspreis ist zu bestimmten Zeiten höher, als der aktuelle Marktpreis, zu anderen niedriger. Der Selbstverbraucher will seinen Netzstrombedarf zum gleichen Durchschnittspreis beziehen, obwohl er kein übliches Verbrauchsprofil hat. Er will nämlich (im Durchschnitt) zu Zeiten Strom aus dem Netz beziehen, zu denen der Marktpreis dort höher ist als das, was er dafür bezahlt. Zu den Zeiten, zu denen der Marktpreis aber niedrig ist, will er nichts beziehen – da liefert ihm ja seine PV-Anlage selber Strom. Die Mischkalkulation geht also beim Lieferanten im Falle des Selbstverbrauchers nicht mehr auf. Er müsste entweder einen höheren Sondertarif für Selbstverbraucher verlangen, oder, wenn er es sich bequem machen will, die Verluste, die er mit den Selbstverbrauchern macht, mit einer Tariferhöhung für alle decken. Damit wären wieder die Volleinspeiser die Dummen.
Sie sehen: Selbstverbrauch macht abrechnungstechnische Probleme, mindestens erhöht er den administrativen Aufwand und damit die Kosten für alle. Es gibt keinen Grund, ihm eine Doppelförderung (durch Ersparnisse+Einspeisevergütung) zu gute kommen zu lassen. Es wäre in einem freiheitlich verfassten Staat wie unserem nicht gut, ihn zu verbieten, aber an den Kosten, die er verursacht, muss man ihn gerechter Weise schon beteiligen. Und wenn die Alternative Volleinspeisung attraktiv genug gemacht wird, findet auch kaum noch jemand den Selbstverbrauch interessant. Leider finden ihn dann immer noch die interessant, die einen überproportional hohen Stromverbrauch haben, aber daran wird man (Stichwort: Freiheit) nichts ändern können und wollen.
Meines Wissens müssen übrigens Selbstverbraucher, selbst wenn Sie Steuern und EEG-Umlage zahlen (die meisten müssen es nicht), in jedem Fall nicht die Netzpauschale bezahlen und darin liegt ein wesentlicher Teil des Preisvorteils des Selbstverbrauchs. Und das, obwohl der Selbstverbraucher beim Bezug seines Reststrombedarfs aus dem Netz genauso von Bestandteilen dieser Netzpauschale (Kosten für Primär- und Sekundärreserve) profitiert, wie alle anderen Stromverbraucher.
Sie sehen: lange Antwort auf eine kurze Frage. Aber ist halt komplex. Man kann nicht jede kWh 1:1 mit einer anderen vergleichen. Man muss noch dazusagen, wann sie erzeugt bzw. verbraucht wird. Wenn das nicht zusammenpasst, muss man speichern oder abregeln und später teurer nachproduzieren. Eine kWh, die produziert wird, wenn sich kein Abnehmer dafür findet, ist ziemlich wertlos, während eine kWh, die zu Zeiten, wo die günstigen Erzeuger nicht viel liefern, abgefragt wird, sehr teuer werden kann.
Da gibts wohl noch einige offene Fragen zu klären…
Wovon ich jetzt nichts gelesen habe, ist eine nachvollziehbare Regel, nach der die Einspeisevergütungen von Nicht-Ausschreibungsanlagen festgelegt werden. Der bisherige „atmende Deckel“ war ja eher ein Erstickungsinstrument. Die ständige Neufestlegung per Odre de mufti wäre aber auch kein gutes Modell. Da die Kostensituation sich sehr schnell ändern kann, insbesondere wenn jetzt zur Inflation auch noch die Zinswende kommt, sollte man eine Regel entwickeln, die schnell und marktorientorientiert die Vergütungssätze an die Kosten anpasst.
Mein Vorschlag (hier auch schon öfter dargestellt) ist der, dass man ein bestimmtes Ausschreibungssegment hernimmt (z.B. Freiflächenanlagen zwischen 1 und 2 MW), und die Ausschreibungsergebnisse dann mit spezifischen Aufschlägen je nach Anlagenart und -größe für die folgenden Monate als garantierte Vergütungssätze übernimmt. In den Ausschreibungsergebnissen sollten eigentlich alle Kostenbestandteile drinstecken. Wichtig wäre allerdings, dass dann auch für alle Anlagen das Vergütungsmodell gleich ist. Anlagen in der Direktvermarktung können noch auf Zusatzgewinne bei hohen Strompreisen spekulieren und deshalb versucht sein, mit einer niedrigeren Garantievergütung zufrieden zu sein. Aber diesen Windfall-Profits soll ja vernünftiger Weise ein Ende gesetzt werden. Dann entfällt auch diese Art der Preisverzerrung.
Moin
Ich hätte dazu nun doch noch eine Frage. Wird der bürokratische Aufwand bei Mieterstrom, also wenn man eine PV Anlage auf das Dach bei den Mietern setzen würde und diese den Strom verbrauchen, nun endlich abgeschafft oder enthält das Papier dazu keine Angaben.
MfG Mathias
Das Modell Mieterstrom ist insbesondere mit dem bürokratischen Aufwand, den er bedeutet, ein PV-Verhinderungsinstrument. Mieterstrom sollte so behandelt werden, wie Selbstverbrauch. Dann bedarf es keiner besonderen Förderung. Es wird sich allerdings wahrscheinlich ergeben, dass es, wie im Privatbereich auch, weniger risikobehaftet ist, Strom aus einer PV-Anlage vollständig einzuspeisen.
Selbstverbrauch, der per Mieterstrommodell gefördert werden soll, ist immer aufwändiger, weil man einen zusätzlichen Zähler für die dritte Sorte braucht: Bei Volleinspeisung gibt es zwei Sorten Strom: Eine wird erzeugt und eingespeist, die zweite aus dem Netz zum Verbrauch bezogen. Bei Selbstverbrauch gibt es noch eine dritte Sorte, die selbst erzeugt aber nicht eingespeist, sondern selbst verbraucht wird. Diese muss für ein Mieterstrommodell gesondert erfasst werden. Schon alleine aus diesem Grund ist es ein totgeborenes Modell.
Ich hoffe daß die Solar-Bürokratie und Förderprogramme abgeschafft werden
Diese Überregulierung verhindert im Kleinlagenbereich Millionen von Anlagen.
Wieso belohnt man Menschen und setzt Anreize, dass Sie Ihr Dach nicht voll machen mit Photovoltaik?
Schon wieder kommt eine PV-Verhinderungsgrenze von 10kwp ins Spiel, die dafür sorgt, dass überall nur Mini-Anlagen entstehen werden bei Privathaushalten.
Was heißt das für die Inbetriebnahme von kleinen Dachanlagen? Ab wann werden (rückwirkend) die neuen Regeln und höheren Vergütungen gelten?
Wo kann man denn besagtes Papier nachlesen? Und wo die nächsten Schritte verfolgen/lesen sobald sie denn veröffentlicht werden? Wir planen gerade eine Mieterstromanlage und jeder Cent mehr Einspeisevergütung bedeutet noch weniger Überschuss aus dem Mieterstrom. (Bin für eine Erhöhung, nur muss entweder dafür Bürokratie beim Mieterstrom weg oder der Zuschlag in gleichem Maße erhöht werden. Anderenfalls ist das wohl das entgültige Ende dieses Modells. Persönlich fände ich das sehr schade denn eine Entlastung der Mieter ist ja prinzipiell immer gewünscht.
Bzgl. der Volleinspeisung mit höherer Vergütung verstärkt sich meine Angst das die Dächer wieder nicht voll bebaut werden um die maximale Rendite in % nicht zu schmälern. Je nach Anlagengröße/Eigenverbrauch.
So viel Mehrkosten können die kleinen Eigenverbrauchanlagen nicht verursachen, die sollten allein der Einfachheit halber die gleiche Vergütung bekommen. Wegen mir nur an Anlagen wo überhaupt kein Eigenverbrauch möglich und kleiner X kWp ein Zuschuss. Aber wenn die Vergütung hoch genug ist bedarf es diesen auch nicht mehr.
Oh weh, lang bebrütet und diskutiert und das soll das Ergebnis sein. Alle Mechanismen um mit nicht finanziellen Mitteln Anreize zu schaffen fehlen.
Am meisten ärgert mich, dass Lobbyarbei schon wieder grüßen lässt! Seit wann ist Volleinspeisung eine Eigenschaft, die man fördern sollte? Bei beiden Modellen gibt es die selbe Produktion und den selben Verbrauch. Unter dem Strich kommt die Selbe Leistung zur selben Zeit heraus.
Verbraucheranlagen werden mit Batteriespeicher gebaut. Aber genau das möchte man mit fadenscheinigen Argumenten verhindern. Das Konstrukt ist aber so gewählt, dass nur Hausspeicher betroffen sind. Strom aus Batteriespeicheranlagen ist grundsätzlich teurer. Der Mehrpreis wird aber von den Betreibern getragen und nicht vom Staat. Sollte man jetzt Hauskraftanlagen behindern. Meine Anlage muss auf 50% Leistung abregeln im Sommer lebe ich von meinem Abfallstrom. Damit ist meine Anlage sehr viel netzdienlicher als eine Vollseinspeiseanlage mit ihren Leistungsspitzen und vermeidet die Notwendigkeit von Kohlestrom in der Nacht.
Für die Regierung muss doch maßgeblich sein:
– Wie erreiche ich die größte Energieproduktion zum kleinsten Preis?
– Wie erreiche ich die größte Speicherkapazität zum kleinsten Preis?
– Wie schöpfe ich ungenutzte Potentiale aus (Park- und Dachflächen)?
Den Preis schafft die Konkurrenz. Ein Eingriff verändert Eigenschaften, verschlechtert jedoch den Preis. Die Energieproduktion oder Speicherkapazität erhöht man durch Anreize. In Verantwotung für zukünftige Generationen sollten zu aller erst nichtfinanzielle Anreize verwendet und Blockaden aufgelöst werden.
Die Relativ hohe Vergütung für die Volleinspeisung ist komplett daneben.
Zur Eigenversorgung baue ich eine kleine am Verbrauch angepasste Anlage und für den Rest der Dachflächen baue ich eine extra PV Anlage mit extra Zähler um den Strom dann voll einzuspeisen?
Die alten PV Anlagen, die keine Einspeisevergütung mehr bekommen sollten werden jetzt nachdem sich die Anlage schon rendiert hat nochmals mit einer hohen Vergütung belohnt?
Ausgeförderte Anlagen sind keine „neuen“ ANlagen, dieser werden nicht in den Genuss der erhöhten Einspeisevergütung (auch keine Förderung im eigentlichen Sinne!) kommen.
Die Differenzierung ist sinnvoll, da sonst nur Dachflächen mit entsprechedem Eigenverbrauch genutzt worden wären.
Herr Thoma, bitte gründlich lesen (und denken).
Thoma sagt:
Die alten PV Anlagen, die keine Einspeisevergütung mehr bekommen sollten werden jetzt nachdem sich die Anlage schon rendiert hat nochmals mit einer hohen Vergütung belohnt?
@ Thoma.
Ob die Vergütung zu hoch ist lassen wir mal außen vor. Meine Frage geht dahin, warum sollen Ökostrom Erzeuger anders behandelt werden als die konventionellen Erzeuger.
Wissen Sie warum man abgeschriebene AKW Gelddruckmaschinen nennt.
Wenn nein, dann schauen Sie mal hier:_
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Das letzte noch für die Nachfrage benötigte Kraftwerk bestimmt den Börsenpreis. Alle anderen benötigte Kraftwerke werden nach diesem Preis bezahlt.
Ihre Argumente sind zum Teil sehr gut. Aber die preiswerteste Energie lässt sich nicht auf dem Dach und in kleinen Hausspeichern richtig preiswert herstellen. Quartierspeicher oder Speicher für die ganze Gemeinde sind viel effektiver und kostengünstiger und vor allem kann die Abwärme zum Heizen genutzt werden. Strom von Hausdächern hat zwar den kürzesten Weg zum Verbraucher, aber ein Solar- und Windpark am Gemeinde- oder Stadtrand mit Speichern inklusive Fernwärme ist viel effektiver und nachhaltiger und wesentlich billiger. Deswegen werden die privaten Anlage auf dem Hausdach nicht weiter gefördert werden. Bei einer höheren Einspeisevergütung wäre die Bereitschaft den EE-Strom nicht selbst, auch über Sektorenkopplung, zu verbrauchen geringer. Umso niedriger die Einspeisevergütung, umso größer ist die Bereitschaft so viel wie möglich eigenen Strom zu verbrauchen. Es wird auch wieder separate Anlagen geben für Eigenverbrauch und Volleinspeisung. Hallen und Lager ohne Eigenverbrauch werden jetzt massiv ausgebaut werden. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille. Auch die soziale Komponente sollte man nicht außer Acht lassen. Der ein Haus hat ist schon wesentlich privilegierter als sehr viele Mieter, welche noch keine Möglichkeit haben billigen Strom für sich selbst und ihr E-Auto zu erzeugen. Balkonkraftwerke sind ein Anfang aber viel zu wenig.
Alter Falter,
beim Selbstverbrauch, der vor 10 Jahren sogar noch speziell mit höherer Vergütung gefördert wurde, wurde eigentlich auf den Effekt gehofft, dass die Leistungen bei Selbstverbrauch eben gerade nicht gleich sind, weil der Selbstverbraucher versucht, seinen Verbrauch auf Zeiten zu verschieben, wenn seine PV-Anlage Leistung bringt. Leider gibt es in den meisten Haushalten nur wenige Verbraucher, deren Stromverbrauch sich zeitlich flexibel an das PV-Angebot anpassen könnte. Wasch- und Spülmaschinen mit Zeitschaltuhr wären denkbar. Licht und Unterhaltungselektronik auf keinen Fall, und wer bringt an seinen Kühlgeräten eine Zeitschaltuhr an, damit sie nur tagsüber arbeiten, wenn die PV-Anlage liefert?
Hier geht es aber gar nicht um die physikalischen Stromflüsse, sondern um die Möglichkeiten, mit Selbstverbrauch finanzielle Vorteile zu erlangen. Das kann man derzeit, weil der Selbstverbraucher für den abgezweigten Strom keine Netzpauschale, EEG-Umlage, Steuer bezahlen muss und für den nicht benötigten Strom noch eine Vergütung bekommt, die aber für alle Erzeuger gleich ist, egal wie ihr Abgabeprofil ist.
Hier wird oft Strompreis mit Strompreis verglichen, aber am Markt werden nur Erzeugungs- und Verbrauchsprofile gehandelt. Es kommt also nicht nur auf Strommengen „irgendwann“ an, sondern das „wann“ ist fast noch wichtiger als das „wieviel“. Und dieses „wann“ stellt sich bei Selbstverbrauchern, wenn sie es nicht schaffen, ihr Verbrauchsprofil an ihr Erzeugungsprofil anzupassen, ungünstiger dar, als bei Volleinspeisern. Und die Möglichkeiten, bei dieser Anpassung viel zu erreichen, sind (siehe oben) begrenzt. Der Strom-Normalverbraucher steckt seine Geräte an die Steckdose und drückt auf den Einschaltknopf, wenn es bequem oder notwendig ist. Dem Durchschnitts-Selbstverbraucher wird das nach kurzer Zeit auch wieder so gehen, wenn er gemerkt hat, wie viel Aufwand damit täglich verbunden wäre, nur um ein paar ct zu sparen.
Der typische E-Auto-Besitzer hängt sein Auto, das er zum Pendeln zur Arbeit verwendet, abends an die Steckdose, damit es am nächsten Tag vorgewärmt und aufgeladen ihn sicher hin und zurück zur Arbeit bringt. Tagsüber mit Solarstrom können nur Rentner und Hausarbeiter aufladen. Wenn die Arbeitgeber Ladestationen anbieten müssten, dann wäre das was anderes. Ob man dann allerdings seinen eigenen Strom an der Ladesäule des Arbeitgebers wird abzapfen können? Wieder viel Aufwand, für wenig Vorteil. Und das morgendliche Vorwärmen des Autos entfällt dann auch eher, wenn es aus den Akkus erfolgen müsste.
Hallo JCW,
da mein Selbstkostenpreis höher als die Einspeisevergütung ist, ich 3/4 meines Stromes ins Netz einspeise und ich außerdem MwSt zahle lege ich mit meiner Anlage gegenüber Strombezug bei meinem Energieversorger im Jahr 2022 noch 1 Cent oben darauf. So viel zum Thema finanzielle Vorteile.
Der Bauernverband hatte zuletzt bemängelt, dass eine neu errichtete Volleinspeiseanlage nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist. Ich denke dass dies die Motivation ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass jedes kWp über den eigenen Bedarf die Wirtschaftlichkeit schmälert. Dies ist in meinen Augen ein völlig falsches Signal.
Mein Argument ist, dass sich gegenüber dem Netzbetreiber nichts ändert wenn ich starre Lasten habe. Der Netzbetreiber verwendet sogar jeweils das selbe Einspeiseprofil und das selbe Verbraucherprofil.
In der Realität schaffen wir es Spühlmachine, Waschmaschine und Trockner ohne technischen Klimbim weitgehend bei Sonnenschein laufen zu lassen. Das BEV wird in der Regel am Wochenende geladen. Damit möchte ich sagen, dass wir typischerweise dann laden, wenn die Srompreise am niedrigsten sind und viel Strom ins Ausland verkauft wird.
Der Staat hat keinen Vorteil, wenn bei Volleinspeisung der Übertragunsnetzbetreiber für die 20 cm Strecke Einspeisezähler Bezugszähler in meinem Zählerschrank die volle Übertragungspauschale bekommt.
Wollte man das EEG zukunftsorientiert gestalten, dann könnte man sagen, dass es für einen zertifizierten Speicher die Differenz zu der Volleinspeisung gibt. Speicher können Netzdienlich sein. Ich sehe aber in diesem Bereich noch großes Potential. Damit sollte dann auch die ständige Kritik hinfällig sein, dass Batteriespeicher mit den ersten Sonnenstrahlen geladen werden und damit nicht netzdienlich seien.
Lieber Falter,
vielleicht ist Ihnen im Artikel aufgefallen, dass die Einspeisevergütung für Volleinspeiser wieder angehoben werden soll? Das wird Ihnen für Ihre Anlage freilich nichts mehr nützen, die ließ sich nur mit Selbstverbrauch finanzieren.
Das war eine politisch gewollte Fehlsteuerung der Merkelregierung, damit nur noch Leute mit Eigenheim und hohem Stromverbrauch profitieren können, und sie bloß nicht ihre Dächer voll machen. Ist doch schön, dass diese Fehlsteuerung jetzt korrigiert wird!
Dass unsolidarische Vielverbraucher weiterhin mit Selbstverbrauch mehr profitieren können als mit Volleinspeisung, wird man nicht verhindern können. Es ist aber ein vergleichsweise marginales Problem.
Die obigen Kommentare hängen doch sehr stark in der Vergangenheit. Lasst uns mal bis 2030 denken. Bis zu 50% der Autos werden elektrisch fahren. Im Wohnbereich werden Wärmepumpen Einzug halten. Wer jetzt seine Anlage für die Zukunft größer baut, der kann ruhig schlafen, trotz steigender Strompreise, die jahrelang bis zum vollständigen Ausbau der EE vorhanden sein werden. Auch ist die Anlage billiger, wenn sie in einem Ruck aufs Dach kommt. Wenn ihr ein E – Auto kauft ist die Kilowattstunde 80 Cent wert im Vergleich zu Benzin und Diesel. Wenn ihr einen Heizstab in eurem Warmwasserkessel baut habt ihr den ganzen Sommer über Warmwasser aus der eigenen Anlage. Diesen kann man bei Stromspitzen am Mittag bestens aufheizen. Beim Wechselrichter sollte man ruhig 2000 € ausgeben, dann kann er das Auto dreiphasig intelligent versorgen und den Speicher ohne Umwandlung laden. Der Speicher wird bei diesen Strompreisen wirtschaftlich und erhöht die Autarkie gewaltig. Entscheidend ist dass man so viel wie möglich Strom selber verbraucht und die komplette Strom- und Wärmeversorgung intelligent steuert um die eignen Energie selbst zu nutzen. In ein paar Jahren kommt auch das Laden vom E- Auto ins Haus oder bei Bedarf ins Netz. Dann macht deine Anlage mit 15 oder 20 kWp richtig viel Spaß und Sinn. Gewinnen sie über Mittag 50 kWh und laden Sie diese EE in Ihr E-Auto und geben Sie am Abend, wenn der Strom knapp ist, diesen mit Gewinn wieder in das Netz ab. Diese Abgabe können Sie nach ihrem eigenen Bedarf regulieren. Für diejenigen welche gleich schreiben werden, dass sie den Akku ihres geliebten E- Autos nicht kaputt machen lassen wollen. VW bringt mit dem Know-how von e3dc dieses Jahr die ersten Fahrzeuge auf den Markt welche diese Technik beherrschen. Nächstes Jahr sollen ca 1000 Autos in den Probebetrieb gehen. Der Akku ist dabei kein Problem, denn ein E-Auto fährt mit Akku problemlos 500 000 km. Bei Teslas Autos aus Berlin kann der Akku nicht mehr getauscht werden, denn er ist komplett in den Unterboden integriert und eingeschweißt, um Gewicht zu sparen. Laut e3dc gibt es noch Probleme mit der Leistungselektronik, welche man aber in naher Zeit in den Griff bekommt. Der Akku selber hat keinerlei Probleme das bidirektionale Laden möglich zu machen.
Es hilft nicht, irgend etwas schön zu reden.
In dem Papier geht es um die Basis der Energiewende und dem Ausbau erneuerbarer Energie!
Der Weg für V2x ist zwar von der Koalition versprochen aber vom Gesetzgeber meines Wissens noch nicht freigegeben.
Hallo Alter Falter. Ich rede hier gar nichts schön. Ich versuche nicht nur zu meckern sondern auch Lösungswege zu sehen. Was ist denn für sie Energiewende? Für mich ist das in Deutschland 100 % EE für alle Bereiche oder Sektoren und zwar komplett bis spätestens 2035. Wenn dieser Strom aus erneuerbaren Energien nicht so billig wäre, dann würde die Grenze niemals ausreichen. Er ist aber wesentlich günstiger und volkswirtschaftlich der einzige Weg! Es gibt dabei noch Technologie die sind noch nicht wirtschaftlich und sehr teuer. Das sind Subventionen sinnvoll und angebracht. Bidirektionales Laden ist noch mit Kosten von ca 5000 € pro Wechselrichter viel zu teuer und würde sich nicht amortisieren. Die Haltbarkeit der Technik ist auch noch nicht fertig. Deswegen kann vom Bund auch noch nichts freigegeben werden. Wenn VW diese Technik hunderttausendfach verkauft, werden die Kosten auf ein Drittel sinken. Die Deutschen werden ihr E-Auto genauso lieben wie ihren Verbrenner, trotz robotaxis und immer besseren grünen Nahverkehr. Darum macht es sehr viel Sinn diesen mindestens 20 Stunden am Tag herumstehenden Speicher zu nutzen, da er auch durch die Massenproduktion viel billiger ist als ein Hausspeicher. Das würde dann die Reichweitenjäger welche sehr große Akkus haben wollen bei E-Autos etwas rechtfertigen.
Akku fest in die Karosserie geschweißt – bitte belegen
@Arno Seitzinger.
Ich kann ihn da ein YouTube Video von Martin Hunds handshome empfehlen. Er erklärt in ca einer Stunde warum Tesla so erfolgreich ist und für seine Autos pro Fahrzeug 10 Stunden braucht und VW braucht 30 Stunden dafür. Elon Musk hat den Autobau neu erfunden. Er baut Autos welche bessere Leistungen bringen als ein Porsche und das zum halben Preis. Tesla baut den Unterboden komplett wie ein Matchbox-Auto und spart auch noch mehrere hundert Roboter, da sehr viel Schweißarbeiten und Klebearbeiten wegfallen. Der Akku hat dabei stabilisierende Wirkung und hat keine übliche Verpackung mehr. Auch andere Youtuber wie TeslaMag bringen jeden Tag interessante Neuigkeiten.
Das Osterpaket zu entpacken wird noch spannend.. hoffe es wird ein anderes werden, welches auch klar sagt, wohin wir denn wollen? Autarkie/Importabhängigkeit? Dezentral-zellular/Zentral? Das was ich hier lesen kann mag gut gemeint sein, aber ist nicht gut zu Ende bedacht, denn es gibt mehr zu wenden, als den Strommarkt und nicht jedes Solarfeld oder Solardach kann mit einem Speicher nach- oder ausgerüstet werden. Sinnvoller wäre folgendes: Speicherung (Tag), Speicherung (Woche), Speicherung (Monat), Speicherung (Sommer-Winter) und zwar wie folgt: Speichern/Entspeichern von grünem Strom/Energie wird zur Pflichtaufgabe aller Netzbetreiber bzw. der lokalen Stadt- und Gemeindewerke. Nur dort vor Ort erledigt man mit der neuen Königsdisziplin der Energiewende – dem Nutzen der Abwärme aus diesen neuen Energiespeichern – die Wärmewende gleich mit. Dazu gehören Nahwärmeanschlusszwang (Beispiel Dänemark nach der ersten Ölkrise) und Rekommunalisierung der Netze. Mit Netze meine ich Strom/Wärme/Gas, wobei Strom und Wärme immer zusammen zu denken, zu planen und zu betreiben sind. So entsteht eine dezentrale, zellulare Energieversorgung, die sozial verträglich ist und welche die Rendite der Energiewirtschaft im Dorf läßt…Und dann bitte nicht nur schlappe 20 Gigawatt Zubau, sondern 100 Gigawatt – die dann aber nur in Solarparks gehen, die 20 Megawatt bis 50 Megawatt groß sind. Auch bräuchten wir eine heimische Modulproduktion samt Recycling…. Und ein Verbot des Energiepflanzenanbaus auf derzeit 2,4 Millionen Hektar des Agrarlandes. Dort könnte man locker 2.400 Terawattstunden Strom in Biodiv-Solarparks ernten und der Artenvielfalt nutzen. Der neue IPCC-Report mahnt das doch an. Sind wir nun im Kriegszustand oder nicht? Wenn ja, dann gilt es auch unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen und der Landnutzung an den Kragen zu gehen…..
Gut, dass Sie mal dran erinnern, was die notwendige Voraussetzung für die Wärmewende ist: lokale Wärmenetze. Die derzeitige Politik erlässt zwar Vorschriften, dass Heizungen in Zukunft erneuerbar sein müssen, aber der einzelne Hausbesitzer steht völlig hilflos vor dieser Aufgabe. Die einzigen Möglichkeiten zur Zeit sind Wärmepumpen oder Holzfeuerungen (Pellets, Hackschnitzel oder Stückofen).
Das Problem der Wärmepumpe ist einerseits die schlechte Jahres-Arbeitszahl, wenn keine vernünftige Umweltwärmequelle erschlossen werden kann, was dann zu hohem Stromverbrauch führt und zu hohe Kosten bedeutet, andererseits der Strombedarf im Winter überhaupt, wenn wenig PV-Strom im Netz ist. Windstrom gibt es über den Winter verteilt zwar viel, aber es kann auch mehrwöchige Flauten geben, die die individuelle Speichermöglichkeit für Wärme überfordern. Ingesamt wird nur ein Teil des Wärmebedarfs (ich schätze 30%) mit Wärmepumpen gedeckt werden können, weil es schwer sein wird, den dafür notwendigen Strom bei uns zu produzieren.
Das Potential von Holz als Brennstoff ist in Deutschland begrenzt. Eigentlich ist Holz auch zu schade, um es direkt zu verbrennen, ohne Erstnutzung als Bauholz etc. Nur wenn das meiste geerntete Holz erstmal viele Jahre aus dem Kohlenstoffkreislauf herausgenommen wird, stellen Wälder auch eine effektive CO2-Senke dar.
Der Anschluss an ein Wärmenetz, in dem die Wärme als Abfallprodukt der verschiedensten Prozesse zur Verfügung steht, ist nur möglich, wenn die Kommunen ein solches Netz organisieren. Dazu müssen die verpflichtet werden! Schon heute dürfte eigentlich kein Baugebiet mehr erschlossen werden, das nicht ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk und Wärmespeicher beinhaltet. Jede Verzögerung hier erzeugt enorme Kosten später bei der Nachrüstung. Gewachsene Siedlungen sind viel schwerer umzustellen, weil sich nicht jeder Hausbesitzer gleich anschließen will, wenn seine Heizung noch länger nicht zum Austausch ansteht. Ein Neubaugebiet ist dabei der geeignete Kristallisationskern, von dem aus dann auch die bestehenden Siedlungsgebiete Stück für Stück erschlossen werden können.
Der häufigste Prozess, bei dem Abfallwärme entsteht, wird natürlich die Stromerzeugung in Wärmekraftwerken sein. Brennstoff dort werden grüner Wasserstoff, Holz oder Biogas aus Abfällen sein. Aber auch langzeitgespeicherte solarthermisch erzeugte Wärme wird dazu gehören, die aus Modulen kommt, die außerdem PV-Strom erzeugen. Je größer das Wärmenetz ist, desto mehr unterschiedliche Wärmequellen kann man erschließen, die je nach Wetter und Marktverhältnissen angepasste Beiträge leisten.
Na Ja, so ganz Überzugend ist der aufgezeigte Referentenentwurf und auch die richtig gute und vielseitige Diskussion noch nicht.
Bitte vergesst nicht die Lobby-Wirtschaft: die wird sich nach der Wahl nicht schlafen gelegt haben!
Nein, ein Osterei der Erneuerbaren Energieen müßte für mich anderst aussehen:
Der Energieversorger ist nicht Produzent, sondern nur noch Handelnder!
Er sollte einen Preis für eine Einspeisung in seine Netzstruktur aufrufen. Gerne auch mit Abschlägen bei einem möglichen Eigenverbrauch. Der Gestzgeber sollte nur Leitlinien setzen und ….überwachen – das war`s!
Die ganze Abstufungsfusselei für die versch. Kapazitäten sind nach meiner Auffassung ein Relikt der Verhinderungsphilosophie für die Erneuerbaren.
Der Konflikt von PV auf Dachflächen vs Freiflächen sollte durch die örtlichen Organe in Form von Genehmigungen oder Mindestinstallationen gelöst werden.
In Husum sind andere Maßstäbe an zu setzen als im Oberammergau.
Der Gestzgeber ist sehr wohl aufgefordert, die Anreizeffekte zu überlegen, eine Belegung der Dachfläche am individuellen Maximierungsprinzip oder an der Nontwendigkeit für die Allgemeinheit festzumachen. ( Minderungsfaktoren???)
Netzentlastung wäre vorteihaft durch durch ein Konstrukt von begrenzten oder kleinen Bilanzkreisen (der Stadtwerke)!
Erst danach wären übergeordnete Speicher in hoffentlich geringerem Maße erforderlich.
Danach würde in der Staffelung die Netzargentur eingreifen.
Die Idee von der Nutzung einer Batterie eines E-Autos halte ich für praktikabel, allerdings nur als Nischenfunktion, da meist nur Privilegierte auf einen eigenen Stellplatz mit entsprechender Infrastukrur zurückgreifen können. – 20% ??? 40 – 50% wohnen im Mietverhältnis.
Die MA des Wirtschaftsministeriums sollten sich m.E. von den Vorgaben der bisherigen Regierung lösen, die Erneuerbaren beststen in die Schranken weisen zu wollen, besser lösen und überlegen, wie denn eine zukünftig aufgestellte E-Energieerzeugung und deren Verbraussteuerung aussehen sollte.
Eine generelle Ausklammerung von „enenergieintensiven Betrieben“ und damit Alimetierung sollte ausgeschlossen werden.
Schlussatz: Ein weiterer Ansatz könnte auch die gesetzliche Vorgabe für einen verbindlich und maximalen Aufschlag von beispielhaft 100% auf den vergütenden Erzeugerpreis für die Stromhändler sein. Das hätte den Charme, auch mal Vertriebs- und Verwaltungsgebühren des Energieversorgers und deren wirklichen Aufwand für Werbung, technische Dienstleistung und Abrechnung in das Rampenlicht zu bringen……..
Das Mieterstrommodell ist hoffentlich Tod und wird durch eine kostendeckende Einspeisung ersetzt. Dann werden sich auch wieder Genossenschaften, Wohnungsimmobiliengesellschaften, private Eigentümer, etc. engagieren. Der meßtechnische und verfahrenstechische Wahnsinn war/ist eine Sackgasse, die keinem gerecht werden kann und zu 100% gegen das Potential gerichtet war.
V2x braucht vom Gesetzgeber überhaupt nicht geregelt werden. Hier müßte die Norm dieses Frühjahr Gültigkeit bekommen und gut ist. Der ePKW ist dann im Prinzip ein Generator (wie eine PV Dachanlage) und die Leistungselektronik muß halt die VDE-AR-N 4105 berücksichtigen. Und jeder Nutzer wird mit einer Nulleinspeiserregelung schon dafür sorgen, daß kein Strom das Haus verläßt.
Zu den Kosten, wenn ein 10 kW PV Wechselrichter für ca. 3 k€ zu beschaffen ist, warum soll ein 4,6 kVA bidirektionaler Umrichter (Netz-eAuto Batterie – Netz) mit DC Anschlußkabel als Wallbox ausgeführt teuerer sein ?
Einen Speicher als Generator einzustufen ist genau das, was nicht erwünscht ist. Dann ist der Strom nämlich zweimal mit allen Abgaben belegt: Beim Laden aus dem Netz und dann wieder bei der Verwertung im Netz. Ein Speicher ist ein Speicher und ein Generator ist ein Generator. Versuchen Sie mal, einen Generator (PV-Modul) zu laden. Sie werden sehen, das geht nicht. Deshalb sind Speicher und Generator zwei verschiedene Dinge.
Das V2x wird nie eine größere Bedeutung erlangen, es sei denn, mit Akkus, die als Wechselakkus außerhalb der Autos in großen Ladestationen geladen werden. Dann lohnen sich die Meßtechnik und der Aufwand für die Abrechnung. Sonst steht beides in einem so ungünstigen Verhältnis, dass es fraglich ist, ob man mit einem einzelnen Auto überhaupt Geld verdienen kann. Wenn doch gerade so etwas herausspringt, ist es nicht sehr viel.
Thomas III schreibt am 01.März um 21.16 Uhr.:
Na Ja, so ganz Überzeugend ist der aufgezeigte Referentenentwurf und auch die richtig gute und vielseitige Diskussion noch nicht. Bitte vergesst nicht die Lobby-Wirtschaft: die wird sich nach der Wahl nicht schlafen gelegt haben!
Nein, ein Osterei der Erneuerbaren Energieen müßte für mich anderst aussehen:
Der Energieversorger ist nicht Produzent, sondern nur noch Handelnder!
@ Thomas III.
Ich habe Verständnis für Ihre Skepsis. Allerdings hat die Energiewende seit 1992 dem Beginn des Stromeinspeisegesetzes, einiges mehr an Lobbyeinfluss, um nicht zu sagen „Grausamkeiten“, über sich ergehen lassen müssen.
Ihre Bemerkung der Energieversorger ist nicht Produzent, sondern nur Handelnder, stimmt nicht mehr ganz, und hat einen Markt beherrschenden Effekt. Wenn im Marktdesign nichts Grundlegendes – der Energiewende entsprechend – geändert wird, bleibt die Energiewende nach wie vor ein Spielball der „Altgedienten“ und das was hier diskutiert wird, sind mehr oder weniger Nebenspielplätze der großen Player.
Und warum das so ist, versuche ich im Folgenden darzustellen.
Schauen Sie mal hier:
Zitat aus einer Hochschulrecherche.: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Genau die ..Wenigen“.. die sowohl produzieren, als auch handeln beherrschen den Markt, wie gegenwärtig immer mehr deutlich wird, wo die „Nur“ Händler reihenweise Insolvenz anmelden müssen. Dabei sind die „Nur“ Händler diejenigen, die die Energiewende 1 : 1 umsetzen, in dem sie den Vorteil, dass Sonne und Wind keine Rechnung schicken an die Verbraucher weiter geben. Genauer gesagt seither weiter gegeben haben. Bei Strompreiserhöhungen wurde sogar von offiziellen Stellen empfohlen zu denen zu wechseln.
Dazu muss man wissen, bis an die Börse verläuft die Wertschöpfung für die Erzeugung und ab der Börse für den Handel. Sind die Börsenpreise niedrig, weil Sonne und Wind keine Rechnung schicken, verlieren die Erzeuger. Aber nicht wenn sie gleichzeitig Händler sind. Da ist das lediglich rechte Tasche linke Tasche. Bei steigenden Börsenpreisen, wie gegenwärtig der Fall, sind die Erzeuger die Gewinner, und die Händler die Verlierer. Mit anderen Worten, bei den zweifach aktiven werden die Taschen wieder andersrum gefüllt, während die „Nur“ Händler und eigentlichen Energiewende „Umsetzer“ Insolvenz anmelden müssen.
Wenn man dazu berücksichtigt, dass die maßgebenden Börsenpreise durch Angebot und Nachfrage zustande kommen, und nur die Erzeuger anbieten, oder auch nicht, oder „Weniger“ anbieten, wie 2005 schon mal ein Thema geworden war.
Siehe hier:
https://taz.de/!280669/
oder hier:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wettbewerbshueter-warnen-vor-preismanipulationen-auf-dem-strommarkt-17823799.html
Wenn da nichts Grundlegendes geändert wird, bleibt die Energiewende nach wie vor in den Händen der großen Player.
Hans Diehl; alles recht.
Bitte berücksichtigen Sie in der Argumentation, daß in 2-5 Jahren nach meiner Einschätzung keiner der Großen mehr als wesentlicher „Energieerzeuger“ in Erscheinung treten wird.
Hallo E. Wolf,
so einfach einfach ist es leider nicht. Um ins Netz einzuspeisen braucht man ein Recht auf Einspeisung und einen Anspruch auf Vergütung.
Hat man eine PV, dann wird es noch komplizierter. Ohne erneuerbare Energie oder mit nur einem kleinen Schluck Braunkohlestrom geht es überhaupt nicht.
Siehe dazu § 19 Abs. 1 und § 3 Nr. 1 EEG 2021.
Mein Netzbetreiber hat mich vorsorglich darauf hingewiesen: „Wird der Speicher aus dem Netz für die allgemeine Versorgung geladen, darf die gespeicherte Energie zu keiner Zeit in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden.
Damit ist V2H eventuell möglich, wenn technisch sichergestellt ist, dass in das Netz nicht eingespeist wird. Es ist fraglich, ob ein Nachweis, dass 100% erneuerbare Energie geladen wurde alternativ ausreicht.
@JCW. Ihre Batteriewechsel-Stationen werden nicht mehr gebraucht. Nio baut in China für wahnsinnig viel Geld 1000 Wechselstationen auf. Bei uns wird das nicht funktionieren. Ich wundere mich auch sehr, dass sie noch an diesem Thema festhalten. Der deutsche Autofahrer wird seinen Akku genauso lieben und pflegen wie sein E-Auto. Das ist zwar nicht nachhaltig, aber durch V2G rechtfertigt sich ein großer Akku doch etwas. Ich kann Ihnen das Video auf YouTube von Robin TV empfehlen. Da wurde die Firma LADE eingeladen. Die erklären mit Stromerzeugungstabellen wann und wo Überproduktion oder Strommangel im Netz vorhanden sind und wie man sie ausgleichen kann. Sie entwickeln dazu eine Software mit einem Schweizer Unternehmen. Einen Tesla stecken sie an der Ladesäule an und er lädt, ohne Karte, PIN oder anderen Schnickschnack. Elon Musk von Tesla arbeitet auch an V2G und er schafft das auch. Stromanbieter liefern Smartmeter aus und bieten Strom zu stundenaktuellen Preisen an. Technisch ist das kein Problem V2G einfach und sinnvoll zu gestalten. E-Autos bieten ein ideales deutschlandweites, weitverzweigtes, dezentrales Speichernetz. Nach Berechnungen würden 45 Mio. E-Autos alle anderen Speicher überflüssig machen, wenn man Wind und Sonne konsequent ausbaut. Auch der Akku würde durch schonendes Be- und Entladen länger halten, denn ein Akku will arbeiten und nicht rumstehen.
Ich glaube, „der Deutsche“ wird froh sein, eine definierte Reichweite mieten zu können, auch wenn das Auto schon ein paar Jahre alt ist. Ich kaufe ja für meinen Benziner auch kein Ölfeld, sondern verlasse mich darauf, dass die Tankstelle regelmäßig mit Ersatz beliefert wird.
Elon Musk ist wie Apple: Beide versuchen, ein zugegeben gutes, aber geschlossenes System aufzubauen, das die Zusammenarbeit mit anderen Herstellern verweigert oder zumindest so schwer wie möglich macht. Hersteller, die ein offenes System schaffen, riskieren wie IBM mit DOS/Windows vom Markt verdrängt zu werden, wenn sie sich auf ihren Lorbeeren ausruhen. Im Nachhinein wird IBM sicher öfter gedacht haben „hätten wir es doch exklusiver gehalten“.
Um diese Denkweise zu verhindern, bedarf es staatlicher Lenkung. Wenn die Unternehmen es nicht untereinander regeln, dann muss der Staat eine Norm vorgeben, und die Hersteller zur Teilnahme verpflichten. Das geht auch bei uns. Oder die chinesische Norm etabliert sich weltweit. Wenn das System Erfolg hat, und unser Staat bzw. die EU untätig bleiben, dann wird es so kommen.
Technisch erscheint mir das Nio-System allerdings schwierig: Der Akkupack wird von unten in das Auto eingebracht. Da ist die Abdichtung sicher nicht ganz einfach und durch Verschmutzung störanfällig. Von der Seite wäre es mir erfolgversprechender erschienen.
Ich persönlich scheue immer noch davor zurück, ein vollelektrisches Auto zu kaufen, weil ich – wenn ich mein Auto brauche – eher längere Strecken und dann noch meist ins Ausland fahre. Und ich möchte mal ein bißchen spontan sein oder mich auch mal verfahren können, ohne dass meine Frau gleich einen Herzkasper wegen der zur Neige gehenden Reichweite bekommt. Mit einem Auto mit Akkuwechselsystem hätte ich diese Bedenken nicht.
Ganz abgesehen von den positiven Auswirkungen auf Akkus und das Stromnetz, wenn die Akkus außerhalb des Autos und in Ruhe, angepasst an das Angebot im Netz geladen werden können. Natürlich kann auch ein eingesetzter Akkupack an einer Ladesäule nachbetankt werden, wenn die nächste Wechselstation weit weg oder dort nichts verfügbar ist. Die Logistik für die Akkupacks wird sicher anspruchsvoller, als die Treibstoffauslieferung.
Hallo JCW. Ihr
Argument für Wechselakkus war unter anderem, dass man kleinere Akkus einsetzen kann. Wenn ich ihr Fahrverhalten jetzt sehe, dann passt das gar nicht. E-Autos werden mittlerweile mit bis zu 250 kWh geladen. Die Energiedichte wird immer besser, dass Gewicht reduziert sich. Eine durchschnittliche echte Reichweite von 500 km ist früher da, als der Aufbau von Wechselstationen. Die Infrastruktur wird massiv ausgebaut. Tesla wird alle seine Supercharger öffnen. Sie hinterlegen einmal Ihre Daten und sie schließen ihren Stecker an und laden, ohne viel Firlefanz wie jetzt bei den anderen. Nach 400 km sollten auch Sie mal Pause machen. Auch ihre Frau wird sich leicht daran gewöhnen. Es ist halt einfach nur anders. Sie brauchen keinen Dieselhandschuh mehr. ENBW eröffnet alle 14 Tage einen ladepark. Für was brauche ich noch eine Wechselstation, wenn ich alle 30 bis 50 km laden kann. Normale Tankstellen haben auch Abstände zum Teil über 50 km. Das plant man doch auch ein. Wo hat hier ein Wechselakku noch Platz? Bei Firmenflotten würde es jetzt noch Sinn machen. Die Autos sind tagsüber unterwegs und der Wechselakku wird mit Sonne aufgeladen. Ich brauche hier aber die doppelte Anzahl an Akkupaketen. Stationäre Speicher werden in ein paar Jahren wesentlich billiger sein, als diese Zusatzakkus. Also wieder nichts!
Der kleinere Wechselakku reicht vor allem an den Tagen und Wochen, an denen mein Auto still im Stall steht, weil ich an 215 Tagen im Jahr mit dem Fahrrad in die Arbeit fahre. Am Ende meiner längeren Fahrt gebe ich den größten Teil des Wechselpakets an der letzten Station ab – für andere, und weil ich damit Mietgebühr spare. Das gehört aber schon zu den Detail-Fragen. Man muss es nur erwähnen, wenn behauptet wird, die absolute Zahl der Akkus würde vermehrt („verdoppelt“ habe ich schon gelesen – haha), wenn man ein Wechselsystem betreibt. Und selbst wenn man etwas mehr Akkus bräuchte: Jeder einzelne bringt immer noch mehr Nutzen als ein fest eingebauter. Der Nutzen steigt also überproportional und reduziert den Bedarf an stationären Batteriespeichern.
Ein weiterer positiver Aspekt von Wechselakkus ist, dass die länger im mobilen Betrieb verbleiben können, weil nicht jeder Autofahrer auf maximale Reichweite angewiesen ist. Weil der Wechsel so schnell geht, kann man Akkus einwechseln, die nur noch 70% der ursprünglichen Reichweite bieten – einen fest eingebauten Akku hat man da schon längst ersetzen müssen.
pro differenzierte EEG-Vergütung, pro Fassadennutzung, pro W-O-Dächer, Teilverschattung wegputzen, bzw. weg fördern :
Diskussionsgrundlage je eine Solarrebell-Anlage pro Phase ! vs. Norddach vollknallen:
=================:
PV gehört auf jedes Dach ? nicht zur Freiflächen verschandelung !
==================== ?
Eine Solarstromvergütung sollte sich an die tatsächlich vor Ort gewinnbaren Solarstrom in kWh/kWp mit 1/4-Stunden-Tages-Einspeisleistung orientieren. Die am Morgen auf einem Ost-Dach erzeugte kWh ist oft nicht nur für den Eigenverbrauch des morgens kostbarer und besonders für die Allgemeinheit, wenn die bisher zumeist gebauten 33°(DN)-Süd-optimierten teilweise sozusagen noch schlafen. <=== Oder meint Ihr das nicht auch ? ?
— Speicher kosten zusätzlich: u.a. CO2 bei der Herstellung, benötigen nicht nur zusätzlich Seltene Erden, … Frachtkosten, Fachkräfte bei der Produktion und besonders geschultes Personal bei der zudem zu bürokratischen Installation, etc. ! ! Ost-West und auch unverschattete Nord-W-O-Dächer, welche im Winterhalbjahr kaum etwas einfahren können, im Juni/Juli bei uns DN 45° z.B. auch noch bis über 20 Uhr hinaus direkt angestrahlt werden, sollten bevorzugt gefördert werden, denn jede dort gewonnen kWh ist für die Allgemeinheit kostbarer als der solare Überschuß um die Mittagszeit. !
— Wie kann man bei den Bestimmungen, Genehmigungen, Gesetzen immer nur die theoretische Modulleistung aufaddieren, was bei allen Betrachtungen – auch bei der hochgelobten MWp-Anlagen mit falschen unrealistischen Werten rechnen. Ein übliches horizontalläufer Windrad dreht sich i.d.R. in den Wind, eine Hausdach-PV-anlage kann das zumeist nicht ! … Es bedarf übrigens neben dem Ausgleich von Teilverschattung ein erhöht geförderter Einsatz von sog. Leistungsoptimierer (z.B. von SolarEdge) – nur die erhöhen leider die Kosten jedes 150-€-PV-Moduls um weitere 50€ ! 🙁 , jedoch können jene so auch auf nicht gerade optimale Süddächer noch einiges herauskitzeln und sollten speziell gefördert werden. — Es bedarf übrigens bereits beim Bebauungsplan-Entwurf einer genauen solaren Betrachtung und Ausweisung, hilfreich war über Jahrzehnte z.B. die "Solarfibel" des WirtschaftsMinisteriums aus Baden-Württemberg ==b mit einem Leitfaden für den städtebaulichen Entwurf, … Baumauswahl, Kronenformen, Durchlässigkeit des Blatt-Ast-werks, Belaubungsdauer, … etc. Jede Kommune, jeder Bauherr sollte sich dort einlesen und dann erst planen.
—- In unserem Anfang 2000 ökologisch nachhaltig errichteten Holz-Passivhaus heizen wir nur mit der Sonnenenergie und von Anf.Nov.-Feb. mit Geizstab-Unterstützung mit Naturstrom.de Passende kostengünstige Sole-Wärmepumpen für Passivhäuser gibt es immer noch nicht. — Ja weinten viele Baufritzen wegen der Kürzung der KfW-55-Förderung, das ist mir unverständlich, denn diese sind gegenüber Passivhäusern (<15 kWh/(m²a) Heizwärme & <120kWh/(m²a) Primärenergie inkl. Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom) immer noch neuste Energieschleudern!
Zum Bau einer PV-Anlage reichte es damals nicht und leider ist bis heute keine echtes PV-Modul-Recyling in Sicht, das ist NICHT nachhaltig ==p und entspricht nicht unseren Gedanken und Wünschen. 🙁 . Für den <4.0-l Super E95 Yaris Hybrid gab es einmal einen 5 kWh-Zusatz_LiIon-akku Entwurf für die Resereradmulde, nur lieferbar und nachrüstbar scheint dieser noch nicht zu sein.
— Neben den Solarthermiekollektor ganz oben auf dem 45° DN SOS-Ausrichtung gibt es noch Platz für 2 + 2 Module a 330 Wp und die Gaube würde die meiste Zeit im Jahr seitliche Module daneben lange Zeit verschatten. 🙁
— Für uns reichten ZWEI Solar-Rebell-anlagen a 600 W neben den Solarthermiekollektor und ein zwei von "Balkon-Solaranlagen" auf der NW-Seite zur Eigenstromversorgung aus. Die benötigen einen erfahren Solarteur zur Installation, aber nicht unbedingt einen Elektromeister zum Netzanschluß.
Vorwiegend für die Nachbarschaft könnten wir die nordwestlich Satteldachhälfte DN45° mit fünf Reihen an 10 Solarmodulen vollknallen (+ 15 kWp "unverschattet, den Passivhäuser haben i.d.R. keine Schornstein, keine Dachflächenfenster und selten Gauben, etc nach Norden hin), nur wirtschaftlich macht das kam einen Sinn, … da hilft dann auch keine undifferenzierte VolleinspeiseVergütung von 12,5 ct/kWh, denn zusätzliche Stromerzeugungs-2R-Zähler fressen mit zusätzlichen Installationskosten im Bereich zwischen 1500 bis 2000 € und jährlichen Zählergebühren, auf Hausdächern i.d.R. die erhöhte Vergütung größtenteils auf. 🙁
<=== nachhaltig, auch Cradle2Cradle und für unser Portemonnaie sind drei sog. Stecker-Solaranlagen ohne Elektriker, für jede Phase eine 😉 …
… nur so gewinnen wir nicht so viel für die Energiewende, die bei uns bereits am Beginn des Jahrtausend begonnen hat, wo das Wort kaum Bekanntheit hatte, …
PS.: Übrigens ein TWIKE.de benötigt keine 11-kW-Wallbox um effizient bis zu 2 Personen plus Gepäck zu befördern, 600 km-Reichweite aus 24,7 kWh sind damit möglich.
Man sollte sich überlegen, was passiert, wenn der Heizölpreis auf 1,40 EUR / Liter steigt. Da kann man ja gleich mit einem Tauchsieder heizen. Die anderen schauen dann in die Röhre.
Vielleicht wäre es ein fairer Ansatz, wenn man die Hälfte des durchschnittlichen Marktwertes Solar am Ende des Jahres auf die Festvergütung draufschlägt, falls der Marktwert die Festvergütung übersteigt.
Nu, wars das?
Das soll jetzt die Energiewende einleiten, in der eine Verdrei- oder auch Vervierfachung der bisherigen Installationen zur Erreichung der Klimaziele vorrausgesagt wurde!
Das Klein-Klein wird uns nicht weiterbringen!
Forderung:
Fester Einspeisetarif
% Abschlag bei Eigenverbrauch
Kontrolle der Overhead-Kosten eines jeden Versorgers- Verwaltungskosten und dessen maximale Begrenzung.
Mal kurz meine Gedanken zum Osterpqaket im Bezug auf Volleinspeiser oder Eigennutzung.
Geplant waren bei mir ca 24 kWp mit 10,2 Kw Speicher in drei Himmelsichtungen Ost/Süd/West, Kosten ca 34 000 Euro. Dazu im nächsten Jahr ein E Auto.
Jetzt werde ich es nicht mehr so bauen sondern unter 10kWp bleiben, (Volleinspeisung) nur noch Süd.
Bedeutet ich speise immer dann Strom ein, wenn der Strom genug vorhanden ist. Wenn das so gewollt ist in der Energiewende, dann ist das halt so. Ich werde weniger einspeisen als mit der großen Anlage dabei aber ca 24 000 Euro sparen und ca 10 Jahre ( mindestens) früher meine Investition wieder raus haben. Da ich den Strom nicht selber nutzen kann werde ich leider auch kein E Auto bekommen, sondern halt noch mal ein Diesel . Ach die Wärmepumpe kommt natürlich auch nicht.
Fazit ich war bereit mein gespartes Geld für die Energiewende zu Investieren. Aber ich bin nicht bereit ,mich 20 Jahre zu ärgern. Mich hat das angekündigte Osterpaket umgestimmt und mir ging es nie ums Geld verdienen aber um das Gefühl ich mache was gutes für die Umwelt. Mach ich jetzt ja auch noch, halt nur viel kleiner. Ich glaube oder befürchte das ich in meinem Gedankengang nicht alleine bin. So nimmt man die Bevölkerung nicht mit, im Gegenteil.
Ich weiß, das ich dafür einige negative Kommentare bekomme, aber es ist halt meine ehrliche Meinung.
Hallo Georg.
Berücksichtigen Sie mal einen Krieg wie gegenwärtig der Fall, dann sieht Ihre Kostenrechnung wieder anders aus.
Nachtrag.
Habe gerade gesehen, dass Benzin über 2 Euro kostet.
Unser E-Auto hängt gerade wieder an der Sonne vom eigenen Dach.
Hallo Georg. Ich will jetzt sicherlich keine negativen Kommentar abgeben. Aber ich möchte Sie bitten nachzudenken. Sie bauen jetzt 10 kWp als Volleinspeisung. Sie erzeugen damit rund 10.000 kWh Ökostrom. Für diesen bekommt sie 1200 € Einspeisevergütung. Sie können mit 24 kWp und der sehr guten Ost- Süd-Westausrichtung und 10 kW Speicher circa 70% Autarkie erreichen. Ich denke ihr Verbrauch liegt bei 4 bis 5000 kWh. Das sind bei 30 Cent pro kWh 1200 bis 1500 Euro sichere Kosten. Bei 40 Cent pro kWh steigen die Kosten auf 1600 bis 2000 €. Wenn sie dann noch ein E-Auto haben, was spricht dann, auch bei 0 Cent Einspeisevergütung gegen die große Anlage? Eine kWh vom Dach ist im Vergleich zum Benzin- oder Dieselpreis 80 Cent wert. Vielleicht würde auch ein Heizstab oder eine Wärmepumpe Sinn machen. Das kommt auf die Dämmung ihres Hauses an. Von ihrer Bank bekommen Sie für das Geld keine Zinsen und wenn Sie ein Darlehen brauchen über die KfW Bank, dann ist es auch bezahlbar. Für mich ein sehr großes Argument wäre, dass ich ruhig schlafen kann und bei einem Netzbezug von maximal 20 oder 30 % Preissteigerungen viel besser verschmerzen kann. Wissen Sie wie lange der Konflikt mit Russland dauert. Benzinpreise von 3 € Pro Liter und Strompreise von 50 Cent pro kWh sind keine Utopie mehr. Sie haben mit Ost- Süd-West- Ausrichtung ideale Voraussetzungen, um von früh morgens bis spät abends Solarenergie für sich selbst und nicht für RWE zu erzeugen. Die 6,5 Cent pro kWh brauchen Sie dabei nicht einmal. Rechnen Sie mal alles gegen und Sie kommen an der geplanten Anlage nicht vorbei. Mehr Geld kann man nicht sparen und für die Umwelt tun sie auch noch etwas sehr gutes.
Wenn ein Ausbau der Erneuerbaren gewünscht wird, ist es zwingend erforderlich die Planungshoheit der Kommune einzuschränken, bzw. Anlagen bis zu einer bestimmten Größe zu privilegieren. Außerdem muss an den Einspeisungspunkten gearbeitet werden. Die Kosten dafür haben sich verdreifacht, das zehrt bei Anlagen bis 1MW den Gewinn erheblich.
Hallo zusammen,
meine Anlage ca. 10kWP wurde gestern aufgebaut und soll als Volleinspeisung laufen. Konkret ist meine Frage: Ob dies dann auch rückwirkend für mich gelten würde, wenn meine Anlage in den nächsten 2 Wochen angeschlossen wird? Heißt, dass ich dann erst die aktuellen Vergütungssätze und dann ab dem Beschluss die neuen erhöhten Vergütungssätze erhalte? Der installateur hatte nämlich sonst in Erwägung gezogen, mit dem Netzanschluss zu warten, was ich aber sehr untern machen würde.
Danke vorab. Liebe Grüße
Hallo Mirko, ich wäre an Ihrer Stelle sehr vorsichtig, da das sog. Osterpaket noch längst nicht verabschiedet ist und nach leidlichen Erfahrungen mit groß angekündigten „Wohltaten“ dann plötzlich diejenigen, die darauf vertraut haben, in die Röhre schauen mussten, sprich z.B.: keine Erhöhrung der Einspeisevergütung für bereits im Betrieb befindliche PV-Anlagen oder ähnliche Nachteile. Da muss man wirklich den endgültigen Gesetzestext abwarten. Immerhin steht heute Folgendes in der swp: „Das Bundeskabinett in Berlin befasst sich am Mittwoch, 06.04.2022, mit dem sogenannten Osterpaket. „Das Osterpaket ist morgen im Kabinett und geht dann an den Bundestag“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag in Berlin. „
Zunächst Danke für die gut verständliche Darstellung dessen, was jetzt geplant ist und auch für die vielen fundierten Kommentare dazu. Ich habe viel dazu gelernt.
Wir haben ein EFH mit Firstrichtung 330-150 Grad, d. h. die Dachflächen weisen nach WSW bzw. ENE. Auf die WSW Seite passen ca. 10 kwp. Nach dem, was ich jetzt gelernt habe, werde ich sinnvollerweise auf die ENE Seite oberhalb der Gaube eine Reihe Module anbringen. Die Anlage hat damit über 10kwp, was aber bei Teileinspeisung bei der Förderung nicht viel ändert und daher für mich kein Ausschlusskriterium ist. Ich werde keinen Speicher bauen und versuchen, die Großverbraucher so gut es geht tagsüber laufen zu lassen.
So viel zu dem, was mir nach den aktuellen Regeln sinnvoll erscheint.
Was mich sehr enttäuscht, ist die Starrheit des ganzen Systems. Wir leben doch in einer Zeit, in der sich die äußeren Rahmenbedingungen schnell und drastisch ändern können. Zudem sehe ich den Weg hin zu intelligenten Stromnetzen unumgänglich und gehe auch davon aus, dass die Entwicklung in den nächsten Jahren in diese Richtungen gehen wird. Dann machen auch Speicher Sinn.
Vor diesem Hintergrund sträubt sich alles in mir dagegen, mich mit einem Vertrag für 20 Jahre an eine festgelegte Einspeisevergütung zu binden. Ohne Inflationsausgleich!!
Ich habe ein bisschen weiterrecherchiert und gefunden dass sog. ausgeförderte Anlagen, zum Jahresmarktwert bis 2027 weiter einspeisen können. Dieser Jahresmarktwerte liegt schon für 2022 oberhalb der Vergütung für Teileinspeiser und wird angesichts der aktuellen Monatswerte im nächsten Jahr kräftig steigen.
Eine solche an den Marktpreis angepasste Förderung mit maximal 1-jahriger Bindungsfrist stelle ich mir vor, sollte es zumindest als Option auch für Anlagen geben, die neu in die Förderung gehen. Wer dann als sichere Kalkulationsgrundlage lieber die bestehende Regelung nutzen möchte, kann da ja tun.