In Österreich müssen bis 2030 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Erzeugungskapazität von 5,7 Terawattstunden errichtet werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen. Das entspricht einer Gesamtfläche von 70 bis 80 Quadratkilometern – oder 0,25 bis 0,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Landes.
Der Branchenverband PV Austria und das Österreichische Institut für Raumordnung (ÖIR) haben nun eine 16-seitige Leitlinie für die natur- und raumverträgliche Gestaltung von Solarparks vorgelegt. Sie soll vor allem Kommunen und Planern Orientierung geben – etwa was die bauliche Ausführung, die ökologische Funktionsfähigkeit der Flächen, die Planungspraxis und das Flächenmanagement betrifft. Zudem wendet sich das Papier an die interessierte Öffentlichkeit. Die Leitlinie ist im Austausch mit Naturschutzorganisationen und anderen Institutionen entstanden.
„In Österreich wird sich aus unserer Sicht erst eine Genehmigungspraxis für Freiflächenanlagen einspielen müssen, da wir in dem Bereich erst am Anfang der Entwicklung stehen und deshalb noch viel Vorarbeit von den Projektentwicklern zu leisten sein wird“, sagt Johann Janker, Geschäftsführer von Ecowind Solar & Windenergie, der zusammen mit anderen Vertretern aus der Branche an der Leitlinie mitgearbeitet hat. „Diese Leitlinie soll diesen Prozess vereinfachen und damit für mehr Sicherheit im Genehmigungsverfahren sorgen und die Geschwindigkeit sowie Effizienz in den Verfahren erhöhen.“
Der Branchenverband und das ÖIR stellen die Planungsleitlinie am 1. März 2022 von 10 bis 11:30 Uhr in einem kostenlosen Webinar vor.
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Anmerkung: Im ersten Abschnitt wird als Gesamtfläche für 5,7 TWh 70-80 m^2 genannt, was bei einer Ackerlandfläche in Österreich von 1,32 Mio ha (laut statistik.at) deutlich unter den genannten 0,25-0,3 % der Fläche liegt. Da liegt sicher ein Tippfehler vor.
Der Flächenbedarf wurde inklusive Nebenflächen – also auch inklusive allfälliger Ausgleichs- und Freihalteflächen – mit 1,2-1,4 ha/MWp berechnet. Die reine Anlagenfläche mag in vielen Fällen geringer sein, doch ist es nicht im Sinne der Qualitätskriterien dieser Leitlinie, möglichst viel Leistung und Ertrag aus möglichst wenig Fläche zu generieren, sondern den Gesamtnutzen zu optimieren. Damit geht auch eine tw. extensivere Flächennutzung einher.
Bezugsgröße ist die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (2,67 Mio ha), also nicht nur die Ackerfläche, sondern auch lw. genutzte Grünflächen.
Vorweg: Frau Stötzel hat recht – für 5,7 Terawattstunden bedarf es nach überschlägiger Berechnung 5.700 Hektar (=0,43% der Ackerflächen Österreichs), wenn auf jeden Hektar eine Leistung von 1.000 Kilowatt installierbar ist. Das sollte in Österreich möglich sein. Jetzt zum eigentlichen Inhalt. Die Leitlinie ist gut, denn sie differenziert sehr genau hier: „In Abgrenzung dazu steht auch die Agrar-Photovoltaik (Agri-PV), bei der die land – wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht und die Elektrizitätsgewinnung einen gewollten Zusatzeffekt darstellt. Diese Anlagen richten sich in ihrer Bauform nach den Anforderungen der Landwirtschaft und sind daher ebenso nicht Bestandteil dieser Leitlinie.“ Diese Leitlinie definiert Umsetzungsstandards für die ökologische Multifunktionalität für PV-Freiflächenanlagen. Es geht also um die extensive landwirtschaftliche Nebennutzung und die Bewahrung, respektive Verbesserung der ökologischen Funktionen durch Brachwiesen, welche sich im Solarpark unter und neben den Modulreihen entwickeln. Kurz gesagt: eine sehr schöner Leitfaden für die Errichtung von Biodiv-Solarparks in Österreich.