Der italienische Photovoltaik-Wechselrichterhersteller Fimer hat beim Gericht von Arezzo in Mittelitalien Gläubigerschutz beantragt. Die italienische Anwaltskanzlei Gatteschi sei von Fimer mit der Durchführung eines Umschuldungsverfahrens beauftragt worden. „Das Verfahren zielt darauf ab, eine Vereinbarung zur Umstrukturierung der Schulden zu erreichen“, sagte der Partner der Kanzlei, Marcello Catacchini, auf Anfrage von pv magazine. „Alles wird während vollständigem Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung der operativen Tätigkeit abgewickelt werden.“
Fimer hatte das Wechselrichtergeschäft des Schweizer Mischkonzerns ABB im März 2020 übernommen. „Das war zu Beginn der schweren Pandemie, die die ganze Welt betroffen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher pv magazine. „Dieses ehrgeizige und komplexe Sanierungsprojekt wurde durch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsnotstand und der daraus resultierenden Krise in der Lieferkette verlangsamt und beeinträchtigt.“
Der Photovoltaik-Hersteller behauptet, dass er vor allem von den Lieferengpässen nach der Corona-Pandemie betroffen war. „Auferlegte Sperrungen, Rohstoffengpässe und eine Verringerung der Lieferkettenkapazität führten zu erhöhten Betriebskosten und Lieferzeiten“, so der Sprecher weiter. „Diese Gründe haben dazu geführt, dass Fimer eine schwierige Zeit bei der Beschaffung von Rohstoffen, Bauteilen und Batterien durchlebt und sich mit ständig und stark steigenden Einkaufs- und Logistikpreisen auseinandersetzen muss, was zu Verzögerungen bei der Produktion und Auslieferung der Produkte führt.“
Das Gläubigerschutzverfahren soll bis zum 4. Mai abgeschlossen sein. „Wir haben uns zu diesem Schutzverfahren entschlossen, um das Unternehmen und alle Gläubiger bestmöglich zu schützen. Während dieser Zeit werden die italienischen Produktionsstätten des Unternehmens weiterarbeiten und Produkte für Kunden in aller Welt herstellen“, so der Fimer-Sprecher weiter.
„Wir sind zuversichtlich, dass dieser Schritt die Zukunft von Fimer sichern wird, so dass wir weiterhin eine grünere Zukunft für unsere Mitarbeiter, Vertriebskanäle, Lieferanten und vor allem für unsere Kunden weltweit vorantreiben können“, erklärte der Direktor des Unternehmens, Filippo Carzaniga, auf Anfrage von pv magazine. „Mit einem soliden Plan und einem riesigen Auftragsbestand strukturiert das Management das Unternehmen um, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und die Produktionslinien zu beschleunigen, um schnell wieder die volle Betriebskapazität zu erreichen, die Kontinuität der Lagerbestände weltweit zu gewährleisten und eine Reihe von interessanten Innovationen auf den Markt zu bringen.“
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Sehr geehrte Damenund Herren,
Ich habe eine Photovoltaikanlage (8,5 Kw/h ) mit 2 Wechselrichtern ABB. Im Dez. 2020 wurde ein defekter Wechselrichter ausgetauscht. Erst im Juni 2021 fiel mir auf, dass dieser Wechselrichter defekt war und in dieser Zeit „nur“ 75 Kw/h produziert hat. Dieser Wechselrichter wurde dann im Juli ausgetauscht. Für den Wechselrichterausfall habe ich bei Firma Fimer Deutschland Ausfallersatz in Höhe von 495,11 € gefordert. Mir wurde dann (auf deutsch) mitgeteilt, das Fimer in Italien dafür zuständig sei . Das Schreiben habe ich an Fimer Italien weiter geleitet. Dann bekam ich die Mitteilung von Fimer Italien, dass eine Kommunikation nur auf englisch, bzw. italienisch möglich sei. Das zog sich bis zum 12.11.21 hin, in dem mir Fimer Italien mitgeteilt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 139,32 € zu zahlen. Am 22,12.21 forderte Fimer meine Bankverbindung a, um die Summe zu überweisen. Am 18.1. bekam ich die Nachricht von Firma Fima Italien, dass Der Vorgang zur Buchhaltung gegeben wurde und die Auszahlung veranlasst wurde. Am 14.3.22 habe ich eine Anfrage auf italienisch gestellt, wann mit einer Auszahlung gerechnet werden könnte. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Nun lese ich, dass ab dem 4.5.2022 das „Gläubigerschutzverfahren“ abgeschlossen sei.
Meine Frage ist:
1. Was ist ein Gläubigerschutzverfahren?
2. Soll das heißen, dass ich noch mit einer Zahlung zu rechnen habe, da ich schon 2021 meine Forderung gestellt habe?
Ich würde mich freuen, wenn sie mir hierüber eine Auskunft erteilen würden wie Sie diese Sache beurteilen. Ausdrücklich ohne Rechtssicherheit!!!
Mit freundlichem Gruß
Hubert Upmeyer