Photovoltaik-Ausschreibung für März mit Volumen von mehr als 1,1 Gigawatt geöffnet

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Die Große Koalition hatte im vergangenen Sommer die Erhöhung des Photovoltaik-Ausschreibungsvolumens von 1,9 auf 6 Gigawatt für 2022 beschlossen – jeweils zwei Gigawatt zusätzlich für Freiflächen- und Dachanlagen sowie 100 Megawatt für die Innovationsausschreibung. Kurz vor Weihnachten genehmigte die EU-Kommission die erhöhten Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland unter Vorbehalt. Die Bundesnetzagentur hat jetzt die erste Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen zwischen 750 Kilowatt und 20 Megawatt Leistung geöffnet. Stichtag ist der 1. März. Das Volumen beträgt statt der ursprünglich vorgesehenen 617 Megawatt nun 1107,729 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur erklärt auf ihrer Website, dass das Ausschreibungsvolumen für die Freiflächenanlagen insgesamt bei 3600 Megawatt liegt und gleichmäßig auf die drei Ausschreibungsrunden aufgeteilt werden soll. Das Gesamtvolumen wird dabei um die Freiflächenanlagen reduziert, die 2021 außerhalb der Ausschreibungen realisiert wurden. Bei diesem Gebotstermin sei daher das Volumen um 92,271 Megawatt reduziert worden. Der Höchstwert für die Gebote ist mit 5,57 Cent pro Kilowattstunde für die Märzrunde angegeben.

Mit den Photovoltaik-Ausschreibungen 2022 haben sich auch einige Details beim Verfahren geändert. So seien Erst- und Zweitsicherheit zusammengefasst worden. Die volle Sicherheit muss nun bereits bei der Gebotsabgabe geleistet werden. Sie beträgt 50 Euro pro Kilowatt. Wenn die Gebote eine Zustimmung des Flächeneigentümers für die Bebauung mit einem Solarpark enthalten oder eine Kopie eines entsprechend beschlossenen Bebauungsplans beigefügt werden*, dann reduziert sich die Sicherheit auf 25 Euro pro Kilowatt. Auch die Gebühren für die Ausschreibungen haben sich der Bundesnetzagentur zufolge geändert. Die Vorabgebühr eines Gebots für Photovoltaik-Anlagen betrage ab sofort 624 Euro.

Mehrere Bundesländer haben mittlerweile auch von der EEG-Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, die Gebot auf Acker- und Grünlandflächen für Photovoltaik-Anlagen erlaubt. Das größte jährliche Kontingent weist dabei Bayern mit 200 Zuschlägen auf. In Baden-Württemberg sind in diesem Jahr Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 100 Megawatt auf diesen Flächen zulässig, in Hessen 35 Megawatt, in Niedersachsen 150 Megawatt, in Rheinland-Pfalz 200 Megawatt und in Sachsen 180 Megawatt. Im Saarland sind ebenfalls noch Zuschläge möglich. Von dem ursprünglichen Kontingent von 350 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis Ende 2025 sind noch knapp 230 Megawatt verfügbar.

Verlängerung der Realisierungsfristen

Ebenfalls in der Novelle des EEG 2021 vom Sommer enthalten, war die Verlängerung der Realisierungsfrist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 24 auf 32 Monate. Diese gilt für alle Zuschläge aus den Jahren 2021 und 2022 sowie Zuschläge, die am 26. Juli 2021 noch nicht erloschen waren. Allerdings ist gleichzeitig ein zusätzlicher Abschlag auf den Zuschlagswert von 0,3 Cent pro Kilowatt nach 24 Monaten beschlossen worden. Dieser weitere Abschlag ist für viele EPC-Unternehmen gerade vor dem Hintergrund der aktuell steigenden und hohen Modulpreisen schwierig.

*Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich hatten wir geschrieben, dass auch „ein Nachweis für die Durchführung eines solchen Verfahrens“ zur Änderung des Bebauungsplans ausreichend sei, um die Sicherheit zu reduzieren. Dies scheint nach dem Gesetz jedoch nicht der Fall. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und haben den Artikel nach Hinweis einer Leserin am 11. Februar 2022 geändert.

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