In dieser Woche erreichten pv magazine mehrere Hinweise von Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die in einem Schreiben von Eon Edis informiert wurden, dass ihnen rückwirkende Kürzungen ihrer Vergütung ins Haus stehen. Konkret betroffen sind Photovoltaik-Anlagen im Marktintegrationsmodell. Dieses war mit dem EEG 2012 – quasi als Art Vorläufer der Direktvermarktung eingeführt worden. Es betraf alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen mehr als 10 bis 1000 Kilowatt, die zwischen dem 1. April 2012 und 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden. Die EEG-Regelung sah vor, dass nur 90 Prozent der erzeugten Solarstrommenge eine feste Vergütung erhalten und die restlichen 10 Prozent entweder selbst verbraucht oder vermarktet werden mussten.
Genau auf diese 10 Prozent beziehen sich nun die Rückforderungen des Netzbetreibers. „Für Photovoltaik-Anlagen im Marktintegrationsmodell gilt gemäß §33 Abs. 2 EEG 2014, dass der Stromanteil, der über der vergütungsfähigen Strommenge hinaus in einem Kalenderjahr eingespeist wird, auf den tatsächlichen Monatsmittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie ‚verringert‘ wird“, heißt es im Schreiben von Eon Edis, das pv magazine vorliegt. „Eine Verringerung setzt aber voraus, dass die zu verringernde Einspeisevergütung höher liegt als das Ergebnis. Demnach wurde Ihnen für Ihre Photovoltaik-Anlage im Jahr 2021 eine zu hohe Einspeisevergütung ausgezahlt und wir müssen den Vergütungsbestandteil für die nicht förderfähigen Strommengen rückwirkend korrigieren“, heißt es weiter.
Die Einspeisevergütungen für die betroffenen Photovoltaik-Anlagen lagen im April 2012 bei 16,5 bis 18,5 Cent pro Kilowattstunde je nach Größe der Anlagen und sanken dann bis Juli 2014 auf 10,9 bis 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Damit könnten Rückforderungen nicht nur für Dezember bei den Betreibern auflaufen, als der Marktwert Solar mit 27,075 Cent pro Kilowattstunde seinen bisherigen Höchststand verzeichnete, sondern je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme auch erzeugte Solarstrommengen seit September 2021 betreffen. Damals war der Marktwert Solar erstmals zweistellig und lag bei 11,715 Cent pro Kilowattstunde. Im Oktober stieg er schließlich auf 12,804 Cent und im November auf 18,307 Cent.
In dem Schreiben von Eon Edis an die Anlagenbetreiber heißt es weiter, für die „systemseitige Umsetzung der Rechnungskorrektur“ befinde man sich aktuell in Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern. Eine Nachfrage von pv magazine bei den Übertragungsnetzbetreibern ergab, dass diese in der kommenden Woche dazu eine Veröffentlichung in der Vergütungskategorientabelle auf netztransparenz.de dazu planen. So habe der Verteilnetzbetreiber Eon Edis den Anlagenbetreiber für Dezember 2021 wohl den Marktwert zunächst ausgezahlt und wolle nun die Monatsabrechnung kürzen.
Einer der betroffenen Betreiber bestätigte pv magazine, Eon Edis habe im November und Dezember die Marktwerte ausgezahlt, die oberhalb seiner gesicherten Einspeisevergütung lagen. Da es sich um Monate handelt, in denen die Photovoltaik-Erzeugung insgesamt eher gering ist, sehe er die Rückforderung als „nicht dramatisch“ an. Allerdings, so der Betreiber weiter, hätte es auch andere Monate treffen können. „Und die Energieversorger hätten aus meiner Sicht ja auch nicht die Möglichkeit gehabt, sich günstiger einzudecken“, argumentiert er weiter. „Es scheint nicht richtig, die Vergütung im Verhältnis zum Marktwert zu kürzen, in den Monaten in denen der Marktwert oberhalb der EEG-Vergütung liegt.“
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Das ist nicht richtig ihr müsst die einspeise vergütung erhöhen dann wird alles wieder für den endverbraucher intressanter und dann gehen auch viele auf das e-auto überdas ist der richtige schritt.
Meine meinung
Welcher vernünftige Mensch arbeitet denn mit EON wenn es um saubere Energie geht? Da ist im ungefähren so vernünftig als ob man beim Mexikanischen Kartell Medizin kaufen würde …
Und schwupps darf man rückwirkend 400% mehr zahlen weil die böse Solarenergie ja soviele Probleme macht.
@ Simon S.
Das hat nichts alleine mit EON zu tun, das liegt an der Gesetzgebung. Interessant ist, dass denen das nur auffällt, wenn es zu ihren Ungunsten läuft. Als die Börsenpreise kontinuierlich sanken, und wegen dem „Paradoxen“ System deswegen die EEG Umlage gestiegen ist, hatten die dagegen nichts einzuwenden.
Zum besseren Verständnis meiner Ausführungen siehe im Folgenden.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Von 2011 bis 2016 haben sich deren Strom Beschaffungskosten fast halbiert, deswegen ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen. Das heißt im Klartext, je billiger sich EON zu der Zeit Strom beschaffen konnte, desto höhere EEG Umlage mussten deren Kunden bezahlen.
Ich würde denen sagen, Rückforderungen sind abgelehnt, weil die jetzigen Nachteile Gesetzes bedingt mit den damaligen Vorteilen ausgeglichen sind.
Als Anlagenbetreiber dürfen Sie den Netzbetreiber nicht wählen. Und die Vergütung an sich wird nicht gekürzt. Es wird nur das zurückgefordert, was zu Unrecht ausgezahlt wurde und den Anlagenbetreibern nicht zustand.
Für die Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen müssen die MIM Anlagenbetreiber sanktioniert werden. Früher diente der Marktwert als Richtwert für die Sanktion. Wenn der Marktwert aber über die Höhe der EEG Vergütung steigt (die für 20J fixiert ist), muss ein neuer Wert als Richtwert gewählt werden, denn an der Tatsache, dass die MIM Anlagenbetreiber ihre Pflichten nicht erfüllt haben, hat sich nichts geändert. Dafür wird man bestrafft und nicht belohnt.