Geht ein Energieanbieter pleite, rutschen die betroffenen Kunden automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung des jeweils regional zuständigen Versorgers. Viele Unternehmen verlangen von ihren Neukunden in der Ersatz- oder Grundversorgung allerdings weit höhere Preise als von ihren Bestandskunden.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) verstößt dieses Praxis gegen geltende Vorschriften des Energierechts. Daher haben die Verbraucherschützer die Versorger Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG abgemahnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese hatten das abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, kurzfristig gestiegene Beschaffungskosten würden diese Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Um schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, hat die Verbraucherzentrale NRW nun gegen diese drei Grundversorger eine einstweilige Verfügung beantragt. Zwar hat auch die neue Bundesregierung angekündigt, der Zweiklassengesellschaft aus Neu- und Bestandskunden durch eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes ein Ende zu bereiten. Die aktuell betroffenen Kunden profitieren davon aber nicht. Daher will die Verbraucherzentrale NRW über die einstweilige Verfügung nun schnell eine rechtliche Klärung herbeiführen.
„Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringt, macht deutlich, dass hier etwas schief läuft.“
Aus Sicht der Verbraucherschützer dürfen Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, nicht nur deshalb einen teureren Tarif als Bestandskunden in der Grundversorgung erhalten, weil sie nach einem willkürlich von den Versorgern festgelegten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind. „Eine solche Benachteiligung von betroffenen Haushalten ist nach unserer Auffassung rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Ersatz – und Grundversorgung“, unterstreicht Schuldzinski. „Das deutsche und EU-Energieverbraucherrecht geben hier eindeutige Vorgaben.“
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Wenn man unterstellt, dass die Versorger für Ihre Bestandskunden günstige Kontingente erworben haben und für die Neukunden teuer am Markt nachkaufen müssen, dann ist das ein schwieriges Thema.
Nein! Man stelle sich vor, dass die bisher gesicherten Versorgungskontingente des bisherigen Versorgers auf den Versorger der Bestandsicherung autom. übertragen werden müsse, sollte die Differenz nicht so schlimm sein!
Der bisherige Versorger wird ja wohl seine Energiepakete bisher irgendwoher beschafft haben……
So schwer sollte es doch nicht sein.
@ Thomas
Ich sehe das so, dass es zwei Kategorien von Versorgern sind, die gegenwärtig in den Schlagzeilen sind. Die einen die nur am Spotmarkt kaufen und ihre Kunden versorgen, und die anderen die auch am Terminmarkt langjährige Verträge zu einem bestimmten Preis abgeschlossen haben. Bei den erstgenannten gibt es nichts zum übertragen an den neuen Versorger, die haben seither von der Hand in den Mund gelebt. Solange die Börsenpreise nur am sinken waren, hat das auch funktioniert. Wenn nun die Börsenpreise so rapide nach oben gehen, funktioniert das ganz schnell nicht mehr. Dann gibt es die anderen, die am Terminmarkt mit Langzeitverträgen für einige Jahre vorgesorgt haben. Wenn die nun die Situation nutzen, und dem Trend folgend Insolvenz anmelden, aber ihren über Jahre gesicherten billigen Strom nun am Spotmarkt lukrativ an den Mann bringen wollen, muss man das unterbinden. Solche Fälle soll es geben, wie gerade in einer Talkshow – im Beisein der BDEW Geschäftsführerin – zu hören war.
Im Übrigen sind diejenigen, die nun die Bösen, die seither ständig von offiziellen Stellen empfohlen wurden, weil sie an der Tatsache dass Sonne und Wind keine Rechnung schicken, auch die Verbraucher haben Teil haben lassen. Die haben quasi die Energiewende mit Leben erfüllt
Zur Erinnerung an das was empfohlen wurde.
Die EEG Umlage belastet einen Durchschnittshaushalt mit 220 bis 230 Euro im Jahr, und wer zu den Anbietern wechselt, die die gesunkenen Börsenpreise an ihre Kunden weiter geben, kann bis zu 300 Euro jährlich sparen. So auch Empfehlungen von der Politik.
Das war den großen Playern schon immer ein Dorn im Auge.
Wie man da Abhilfe schaffen kann, war im Jahre 2005 schon mal ein Thema.
Siehe hier: https://taz.de/!280669/