Durchschnittlicher Zuschlagswert in zweiter Ausschreibung für Photovoltaik-Dachanlage mit 7,43 Cent pro Kilowattstunde deutlich höher

Große Photovoltaik-Dachanlage auf Gewerbehalle nahe der Autobahn

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Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die noch ausstehenden Ergebnisse der Ausschreibungen 2021 veröffentlicht. Dazu zählte auch die zweite Auktionsrunde für Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung mit dem Stichtag 1. Dezember. Für das ausgeschriebene Volumen von 150 Megawatt seien 209 Gebot für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 233 Megawatt eingereicht worden. 136 Gebote mit 154 Megawatt erhielten der Behörde zufolge einen Zuschlag, 38 Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen.

Die Zuschlagswerte lag deutlich über dem Niveau der ersten Ausschreibungsrunde für das sogenannte zweite Segment. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert habe im Dezember bei 7,43 Cent pro Kilowattstunde gelegen – in der Juni-Ausschreibung waren es noch  6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Spanne der Zuschlagswerte lag über dem Vorrundenniveau und reichte demnach zwischen 5,70 und 8,28 Cent pro Kilowattsunde. Im Juni lag sie noch zwischen 5,35 und 7,89 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte für die Anlagen liegen damit teilweise höher als die festen Einspeisevergütungen, die aktuell für Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt werden. Die Tarife für diese Anlagen bewegten sich im Januar zwischen 5,19 und 6,83 Cent pro Kilowattstunde – sie sinken aktuell monatlich um 1,4 Prozent.

Regional ging die größte bezuschlagte Menge nach Sachsen-Anhalt: Insgesamt waren es 25 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 34 Megawatt. Dahinter folgen der Bundesnetzagentur zufolge Brandenburg mit 32 Zuschlägen für 22 Megawatt Photovoltaik-Projekte und Niedersachsen mit 16 Zuschlägen für 25 Megawatt.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung hat den Stichtag 1. April. Die Auktionen waren mit dem EEG 2021 eingeführt worden. Wenn Betreiber für ihre Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt die volle Solarstrommenge vergütet haben wollen, benötigen sie einen Zuschlag. Andernfalls werden nur 50 Prozent vergütet und der Rest muss direkt vor Ort verbraucht werden. In der nächsten Runde sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch neue gesetzliche Regelungen greifen, die das Verfahren deutlich vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen reduzieren. Die Behörde will dazu in Kürze nähere Informationen online stellen.

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