Marktwert Solar bei 27 Cent pro Kilowattstunde im Dezember – 2021 möglicherweise 7,5 Cent pro Kilowattstunde Vergütung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

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Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt derzeit kontinuierlich um 1,4 Prozent pro Monat und erschwert nach Ansicht von Experten zunehmend den wirtschaftlichen Betrieb. Ganz anders sieht es beim Marktwert Solar aus, also die Einnahmen von denen Betreiber mit Photovoltaik-Anlagen in der Direktvermarktung profitieren. Er hat sich seit Mai stetig erhöht. Damals betrug er knapp 4,2 Cent pro Kilowattstunde – im Dezember erreichte er schließlich den Rekordstand von 27,075 Cent pro Kilowattstunde, wie die Übertragungsnetzbetreiber am Freitag veröffentlichten. Dies ist ein Sprung von 8,7 Cent pro Kilowattstunde gegenüber November.

Zurückzuführen ist die Entwicklung auf die allgemeine Entwicklung an den Strombörsen, wo die Preise im Dezember nochmal kräftig nach oben gingen. So stieg der Spotmarktpreis von 17,6 im November auf 22,1 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Marktwerte für Windkraft an Land und auf See erhöhten sich im letzten Monat des Jahres 2021 nochmals – sie lagen bei 16,1 respektive 18,4 Cent pro Kilowattstunde.

Auf Basis der Marktwerte wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der mengengewichtete Jahresmarktwert ermittelt. Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, ist er der Vergütungssatz, wenn sie ihre Systeme weiterbetreiben und den Solarstrom einspeisen. Aufgrund der Corona-Pandemie war der mengengewichtete Jahresmarktwert Solar 2020, den die Ü20-Photovoltaik-Betreiber im vergangenen Jahr erhielten, bei 2,458 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2021 könnte er nach einer pv magazine vorliegenden Rechnung bei 7,55 Cent pro Kilowattstunde fast dreimal höher ausfallen. Offiziell veröffentlicht haben die Übertragungsnetzbetreiber den mengengewichteten Jahresmarktwert Solar noch nicht. Er werde bis zum 10. Werktag des Monats veröffentlicht, hieß es von den Übertragungsnetzbetreibern auf Nachfrage von pv magazine.

Wenn sich die 7,55 Cent pro Kilowattstunde bestätigen, dann würden die ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen eine höhere Vergütung erhalten als die neuen Dachanlagen bis 100 Kilowatt. Die Tarife für diese Anlagen bewegten sich im Januar zwischen 5,19 und 6,83 Cent pro Kilowattstunde. Da die Vergütung rückwirkend für die Erzeugung aus den Ü20-Anlagen gezahlt wird, erhalten die Betreiber damit zumindest in der zweiten Jahreshälfte 2021 mehr Geld als Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Seit Juli liegen die festen Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 Kilowatt unter der Marke von 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

Vor diesem Hintergrund scheinen die Forderungen, wie zuletzt in einem Impulspapier aus dem Photovoltaikforum nach einer Anpassung der Vergütungssätze für neue Dachanlagen dringlicher denn je. „Wichtig ist, dass wir jetzt schnell eine Art Sprinter-Programm bekommen“, sagt auch Markus Meyer, Head of Regulation und Energy Policy bei Enpal, vor dem Hintergrund rapide sinkender Vergütungen und steigender Kosten für Neuanlagen. „Eine zeitnah kommunizierte auskömmliche Untergrenze für die Einspeisevergütung würde für mehr Planungssicherheit sorgen. Der erwartete Jahresmarktwert Solar kann als Übergang eine solche Untergrenze sein“, so sein Appell an die Politik.

Die neue Ampel-Regierung hat ein 100-Tage-Sofortprogramm versprochen, um den ambitionierteren Ausbau der erneuerbaren Energien mit begleitenden Maßnahmen anzureizen. Immerhin haben sich SPD, Grüne und FDP zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 200 Gigawatt zu erreichen. Dazu müssen in den verbleibenden neun Jahren noch Photovoltaik-Anlagen in Deutschland mit etwa 140 Gigawatt brutto zugebaut werden. Immerhin in diesem Jahr sollte ein großer Anreiz für Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen bestehen, ihre Systeme weiter am Netz zu lassen.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 10. Januar nachträglich geändert worden. Zum einen ist die Rückmeldung der Übertragungsnetzbetreiber ergänzt worden. Zum anderen wird klargestellt, dass der ermittelte Jahresmarktwert Solar als Vergütung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2021 gilt. Die Vergütung des Solarstroms erfolgt nach dem EEG 2021 rückwirkend.

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