Impulspapier: Drei Sofortmaßnahmen zur Belebung des Markts für kleine Photovoltaik-Anlagen

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Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland pendelt seit Monaten um die 400 Megawatt. Für das Gesamtjahr 2021 ist somit eine neu installierte Leistung von etwa 5,3 Gigawatt zu erwarten. Dies reicht bei weitem nicht aus, um die von der Ampel-Regierung anvisierten 200 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 zu erreichen. Dennoch sind aus den verschiedenen Segmenten immer wieder Unkenrufe zu hören. So verzögert sich die Realisierung vieler Photovoltaik-Freiflächenanlagen, weil vielerorts Module fehlen oder diese aktuell nur zu hohen Preisen zu beschaffen sind. Bei gewerblichen Dachanlagen sorgte die Neuregelung aus dem EEG 2021 dafür, dass viele Systeme unter der Grenze von 300 Kilowatt geplant und somit die vorhandenen Flächen nicht mehr voll belegt werden. Damit können die Investoren die Ausschreibungen vermeiden, die für Dachanlagen ab 300 Kilowatt notwendig sind, wenn die gesamte erzeugte Solarstrommenge vergütet werden soll.

Bei den privaten Photovoltaik-Dachanlagen wiederum sorgen die stark gesunkenen EEG-Vergütungssätze bei gleichzeitig steigenden Kosten dafür, dass Experten einen wirtschaftlichen Betrieb selbst mit Eigenverbrauch in Kürze nicht mehr für möglich halten. Aus dem Photovoltaikforum heraus ist daher jetzt eine Initiative gestartet, die neue Impulse zur Belebung des Segments der kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung setzen will. Die Vorschläge, die von rund 5000 Unterstützern bereits unterzeichnet wurden, gingen an das Bundeswirtschaftsministerium. Sie seien die Essenz der Ideen aus der Betreiberwelt. Zu den Unterzeichnern gehören so mehr als 3100 Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sowie gut 150 Elektriker und Solarteure und über 1400 Menschen, die aktuell die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage planen.

Drei Maßnahmen werden empfohlen, die kurzfristig umsetzbar sind und im Kleinanlagen-Segment eine große Wirkung entfalten könnten. So sollte das Anmeldungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen vereinfacht und entbürokratisiert werden, etwa bei der vorgeschriebenen Netzanmeldung. Für die Sicherung eines wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen müsse die EEG-Vergütung angehoben werden. Der dritte Punkt sei die Umsatzsteuerbefreiung für alle Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, um den administrativen Aufwand für die Betreiber zu reduzieren. Die drei Maßnahmen würden die Nachfrage bei Dachbesitzern anregen und damit dem Handwerk eine langfristige Perspektive geben, um in den Ausbau seiner Kapazitäten zu investieren.

In dem Papier, das pv magazine vorliegt, werden die aktuelle Situation und die Wirkung von konkreten Änderungen gegenübergestellt. So wird vorgeschlagen, die aktuelle Schwelle für eine vereinfachte Netzanmeldung im EEG auf Photovoltaik-Anlagen von 10,8 auf 30 Kilowatt zu erhöhen. Zudem sollten die erforderlichen Informationen zur Anmeldung und Fertigstellung durch das EEG zentral definiert werden und nicht auf individuellen Vorgaben der rund 900 zuständigen Netzbetreiber beruhen, die stark variieren und die Anmeldung zeitintensiv machten. Perspektivisch wird vorgeschlagen, dass es eine einfache, digitalisierte Anmeldung über das Portal des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur erfolgen sollte. Die Netzbetreiber sind mit dem Portal verbunden, womit sich der komplette Anmeldungsprozess digitalisieren lasse.

Die Anpassung der Einspeisevergütung wird nach Ansicht der Unterstützer erforderlich, weil die Wirtschaftlichkeit der kleinen Photovoltaik-Anlagen aktuell nicht mehr gegeben ist. Durch die zubauabhängige Degression sinkt die Solarförderung aktuell monatlich um 1,4 Prozent. Im Januar lagen die festen Einspeisevergütungen, die für neue Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt werden, zwischen 5,19 und 6,83 Cent pro Kilowattstunde. Als Sofortmaßnahme in einem 100-Tage-Programm der neuen Ampel-Regierung sollte eine Anhebung der Sätze auf 15 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaik-Anlagen bis 5 Kilowatt Leistung erfolgen. Für Anlagen bis 10 Kilowatt sollte sie auf 10 Cent pro Kilowattstunde steigen und bis 30 Kilowatt auf 9 Cent pro Kilowattstunde. Bei Photovoltaik-Anlagen größer 30 Kilowatt wird eine Vergütung von 8 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen. Zudem wird vor dem Hintergrund aktuell steigender Rohstoffpreise, einer abflachenden Lernkurve und des Fachkräftemangels eine Abschaffung der monatlichen Degression gefordert. Die Vergütungssätze sollten stattdessen jährlich überprüft und wenn nötig angepasst werden.

Hinsichtlich der Forderung nach der Umsatzsteuerbefreiung argumentieren die Autoren des Impulspapiers, dass dies potenzielle Betreiber von steuerlichen und administrativen Aufwänden befreien. Gleichzeitig würden auch die Finanzämter entlastet. Flankiert werden könnte diese Maßnahme durch eine Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Das Gesamtpaket würde signifikant zum Abbau der Hemmnisse beitragen.

Nachtrag: Das komplette Impulspapier finden Sie hier.

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