Mit dem neuen Jahr ist in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Photovoltaik-Pflicht gestartet. In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Januar auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Auch Parkplätze mit über 35 Stellplätzen müssen zukünftig durch eine Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
Allerdings nur für Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar einreichen. Bereits im Bau befindliche Vorhaben, sind von der Pflicht ausgenommen. Ab dem 1. Mai kommt noch die Photovoltaik-Pflicht für neugebaute Eigenheime hinzu. Zum Januar 2023 kommt im Ländle dann die Photovoltaik-Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
„Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein – fünf Jahre früher als der Bund. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil, um die erneuerbaren Energien auszubauen, Versorgungssicherheit zu schaffen und um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärt Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker.
Gerade bei der Frage nach der Größe der zu verpflichtenden Parkplätze gab es in Baden-Württemberg noch Diskussionsbedarf. Erst im vergangenen Sommer wurde das Klimaschutzgesetz novelliert und an einigen Stellen nachgeschärft. So hatte die Landesregierung die Grenze, ab welcher ein Parkplatz unter die Photovoltaik-Pflicht fällt, von 75 Stellplätzen auf 35 gesenkt. Auch in Nordrhein-Westfalen gilt die Verpflichtung bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen deren Bauantrag nach dem 1. Januar eingereicht wurde.
Damit sind Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die ersten beiden Bundesländer, in denen eine Photovoltaik-Pflicht in Kraft tritt. Zwar haben auch die Landesregierungen von Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz entsprechende Gesetze erlassen, jedoch gelten die Pflichten in diesen Ländern erst ab 2023.
Allerdings könnte Bayern noch vor diesen Ländern eine Solarpflicht einführen. Noch kurz vor Weihnachten kam die Nachricht, dass der Entwurf für die Novelle für das bayerische Klimaschutzgesetz die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht vorsehe. Dem Entwurf zufolge könnte so eine Vorschrift in Bayern für neugebaute Nicht-Wohngebäude die industriell oder gewerblich genutzt werden, bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres greifen. Auch in Sachsen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird über Photovoltaik-Pflichten diskutiert. Bisher ohne rechtsgültiges Ergebnis. Die bereits beschlossenen Vorschriften, wann die Installation einer Solaranlage verpflichtend wird, variieren bei stark zwischen den einzelnen Bundesländern.
Auch auf Bundesebene war die Photovoltaik-Pflicht Thema, da sich die Grünen und die Sozialdemokraten in ihren Wahlprogrammen offen für die Idee zeigten. Der Text aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung deutet nun auf eine Pflicht bei Nicht-Wohngebäuden hin, bei Eigenheimen hingegen „soll es die Regel werden“. Wie genau die neue Bundesregierung die rechtliche Ausgestaltung dieses Vorhabens plant, lässt sich noch nicht sagen.
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Eine Solarpflicht nur für Nicht-Wohngebäude und dann möglicherweise auch nur für Neubauten, greift eindeutig zu kurz, lässt sie doch das Gros der Gebäude außen vor.
Praktikabeler wäre es doch, für jede Dachneueindeckung die Installation von Photovoltaik und oder Solarthermie vorzuschreiben, sowie zusätzlich auch eine Verbesserung der Wärmedämmung.
Dass dann die für die Dacheindeckung benötigten Absturzsicherungen und der Dachaufzug bzw. Kran mitbenutzt werden können, wirkt sich kostensenkend aus.
Die Pflicht nützt nichts wenn die Bürokratie nicht im gleichen Maß abgebaut wird.
Ein Lob an die Gründer des Gedankens zur Solarpflicht. Schön wär´s!
Privat oder auch Nicht-Wohngebäude; egal. Zu groß sind die Daumenschrauben bei Dach- und auch Freiflächeninstallationen.
Im Moment sehe ich keinerlei Anlaß mein Geld der PV zur Verfügung zu stellen
Bitte richten Sie Ihren Blick auf die notwendige ausreichende finanzielle Situation des PV-Stromes.
Das ist der eigentliche Hebel um eine nachvollziehbare PV-Schwämme im Ländle zu erzeugen.
Kapital sollte in ausreichenden Maße verfügbar sein. Die Wirtschaftlichkeit sollte gegeben sein.
Vorschriften allein ohne Ertragsaussichten werden nur halbherzig oder auch mit Widerstand erfüllt.
Spannende Diskussion. Bei PV ist die Wirtschaftlichkeit scheinbar immer ein MUSS. Warum eigentlich? Als die Wärmeschutzverordung kam und später die EnEV – das sind auch Verordungen – kam auch kaum jemand auf den Gedanken, dass sich das rechnen muss, die Dämmung ausreichend zu gestalten, das Dach zu isolieren, die Fenster statt mit Zweifach mit Dreifachglas auszustatten. Alles im Sinne dessen, dass wir weniger Energie verbrauchen, was unabdingbar ist.
Jetzt müssen wir die Energiewende stemmen. Wir müssen, es bleibt uns keine Wahl. Vielleicht lässt sich angesichts dessen auch die Wertigkeit der Wirtschaftlichkeit bei einzelnen Maßnahmen neu überdenken. Mit Wirtschaftlichkeit haben wir die Energiewende nicht geschafft. Dann scheint eine Verordnung dieser Art eine der letzten Möglichkeiten zu sein, jetzt Tempo zu erzeugen.