Atommüll-Endlager: Nicht Ende, sondern Neubelebung der Atomenergie?

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Im dem Beitrag „Erdgas, CCS und Atom: fruchtlose Versuche gegen die Überlegenheit der Erneuerbaren“ hatte ich geschrieben:  „Das Endlager an sich ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wollen wir, dass der gefährliche Müll möglichst bald sicher gelagert wird, andererseits kann das Endlager Einladung für weitere Atomenergie-Nutzung sein, denn deren Hauptmanko, die fehlende Müllentsorgung, wäre damit beseitigt. Dieser ungewollten Wirkung könnte ein Riegel vorgeschoben werden, indem das Endlager nicht größer dimensioniert wird als zur Aufnahme des bis 2022 produzierten Mülls erforderlich.“

Hierzu meldete sich das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Aus der Diskussion ging eine offizielle Anfrage meinerseits an das Amt hervor, die kürzlich beantwortet wurde. Nach der Antwort von BASE lässt sich die Situation folgendermaßen zusammenfassen: EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen hat vorgeschlagen, in der Taxonomie Atomenergie und Erdgas als klimafreundlich und nachhaltig einzustufen. Wird es beschlossen, kommen diese beiden Energieformen in den Genuss von Fördergeldern, die den erneuerbaren Energien dann fehlen. In Deutschland läuft mit Hochdruck die Suche nach einem Endlager-Standort für hoch radioaktiven Müll. Besteht da ein Zusammenhang? Soll das Müll-Endlager etwa grünes Licht für einen Neustart der Atomenergie geben, indem deren Manko – die ungeklärte Abfallfrage – dann beseitigt ist?

Aus folgendem Grund drängen sich diese Fragen auf: Die gesetzlichen Regelungen legen keine maximale Größe des Endlagers fest! Wer meint, dass der in Deutschland bis 2022 produzierte Müll hineinpassen muss und das Kapitel „Kernenergienutzung“ damit abgeschlossen ist, täuscht sich also. Das Lager kann weitaus größer werden als zur Aufnahme des bis 2022 angefallenen hoch radioaktiven Mülls erforderlich. Es lädt dann zur Anlieferung von weiterem Müll, mithin zum weiteren Betrieb von Atomkraftwerken ein.

In § 1 (6) des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist das angelegt: „Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ Offenkundig eröffnet dies die Möglichkeit, schwach- bis mittelradioaktive Abfälle zunächst im Endlager unterzubringen, von dort aber in andere, für diese Kategorie ausreichende Lager zu verbringen, wenn im Endlager Platz für zusätzliche hoch radioaktive Abfälle benötigt wird.  Meine entsprechende Anfrage beim BASE erhielt eine diffuse Antwort, die die besagte Möglichkeit nicht verneint.

Basis der bisherigen im Großen und Ganzen konstruktiven Begleitung des Endlagersuchprozesses durch die Bevölkerung war der Glaube, dass die Endlagerung der Abfälle gleichzeitig auch das Ende des „technologischen Irrweges Atomenergienutzung“ bedeutet. Nachdem sich dieser Glaube getäuscht sehen muss, dürfte die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Suchprozesses in der bisherigen Weise hinfällig sein.

— Der Autor Christfried Lenz, politisiert durch die 68er Studentenbewegung,  Promotion in Musikwissenschaft, ehemals Organist, Rundfunkautor, Kraftfahrer und Personalratsvorsitzender am Stadtreinigungsamt Mannheim, Buchautor. Erfolgreich gegen CCS mit der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“, nach Zielerreichung in „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ umbenannt und für Sanierung der Erdgas-Hinterlassenschaften, gegen neue Bohrungen und für die Energiewende aktiv (https://bi-altmark.sunject.com/). Mitglied des Gründungsvorstands der BürgerEnergieAltmark eG (http://www.buerger-energie-altmark.de/). Seit 2013 verfügt der stellvertretende Sprecher des „Rates für Bürgerenergie“ im Bündnis Bürgerenergie (BBEn) über eine 100-prozentige Strom-Selbstversorgung durch Photovoltaik-Inselanlage mit 3 Kilowattpeak. —

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