EU-Kommision schlägt weltweit erstes Regelwerk für Wasserstoffwirtschaft vor

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Die Wasserstoff- und Erdgasbranche der Europäischen Union blickte in dieser Woche erwartungsvoll nach Brüssel. Nachdem die EU den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft sowie die Dekarbonisierung der Gaswirtschaft durch das „Fit for 55“-Paket in Aussicht gestellt hat, legte die EU-Kommission nach und stellte eine Verordnung und eine Richtlinie sowie eine Regelung zu Methanemissionen vor. Ziel sei es, eine günstiges Investitionsumfeld für die Entwicklung spezieller Infrastruktur für den Wasserstoffmarkt zu schaffen. Bereits im Oktober wurden ein Gesetzesaufschlag bekannt und sorgte für Gesprächsstoff.

Aktuell werden jährlich rund 300 Millionen Tonnen Rohöläquivalente gasförmige Brennstoffe in der Europäischen Union verbrannt, wovon 95 Prozent Erdgas ausmachen. Gas macht 39 Prozent der Wärmeversorgung aus, und stellt 20 Prozent der Stromerzeugung. Insgesamt fallen so 25 Prozent des Energieverbrauchs der EU auf gasförmige Brennstoffe zurück.

Um schrittweise den Anteil von Erdgas am Markt zu reduzieren, hat die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Erdgasfernleitungsnetze und die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt gemacht. So solle der Markthochlauf von Wasserstoff institutionell und rechtlich flankiert werden. Zum Beispiel sehe die Kommission die Einrichtung eines europäischen Netzwerks der Wasserstoffnetzbetreiber (European Network Operators for Hydrogen, ENNOH) vor. Diese neue Behörde werde zentrale Steuerungsstruktur fungiere und sich mit der grenzüberschreitenden Koordinierung beim Ausbau der Infrastruktur befassen. Darüber hinaus soll die Behörde laut dem Kommissionsvorschlag technische Vorschriften für ein Wasserstoffleitungsnetz erörtern.

„Mit den heutigen Vorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für den ökologischen Wandel in unserem Gassektor, indem wir für die verstärkte Nutzung sauberer Gase sorgen“, sagte Energiekommissarin Kadri Simson. „Ein Eckpfeiler dieses Wandels ist die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkts mit spezieller Infrastruktur. Wir wollen, dass Europa zum Vorreiter wird und die weltweit ersten Marktregeln für diese wichtige Energiequelle und Speichermöglichkeit festlegt.“

Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge sollen die nationalen Netzentwicklungspläne anhand eines gemeinsamen Szenarios für Strom, Gas und Wasserstoff erstellt werden. Die nationalen Pläne sollen künftig auch mit dem EU-Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan abgeglichen werden. Brüssel schlägt außerdem vor, langfristige Erdgas-Lieferverträge ohne CO2-Minderungsplan nicht zu über das Jahr 2049 hinaus zu verlängern. So sollen Investitionen in fossile Infrastruktur vermieden werden.

Die Integration von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen in das Bestandsnetz solle erleichtert werden, indem die Tarife für grenzüberschreitende Verbindungsleitungen abgebaut und Tarife an Einspeisepunkten gesenkt werden. Hinzu komme ein Zertifizierungssystem, was sich besonders an Endverbraucher richtet. So sollen diese die Möglichkeit erhalten, sich über den Kohlenstoffgehalt ihres Gases zu informieren und darauf basierend eine Kaufentscheidung zu treffen. Zudem sollen Handelsstrukturen für Wasserstoff mit Drittländern gefördert werden.

Die Maßnahmen aus der Vorschrift und der Richtlinie sollen, sofern die Vorschläge der Kommission von Parlament und Rat angenommen werden, in zwei Phasen vor und nach 2030 in Kraft treten. Damit will die EU in allen Themenbereichen vom Zugang zur Wasserstoffinfrastruktur, der Erzeugung der Transportfähigkeit bis hin zu Tarifen Rechtssicherheit schaffen. Die Kommission legte zu dem auch einen Legislativvorschlag zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor vor. So solle es künftig die Verpflichtung zur Messung der Methanemissionen im Öl-, Gas- und Kohlesektor geben. Außerdem stehen in dem Vorschlag Vorschriften zur Erkennung und Behebung von Methanlecks sowie zur Begrenzung des Ablassens und Abfackeln.

Mehr Transparenz bei Methanemissionen

„Zudem schlagen wir strenge Vorschriften für Methanemissionen aus Gas, Öl und Kohle vor, um die Emissionen in den entsprechenden Sektoren bis 2030 um 80 Prozent zu senken und Impulse für Maßnahmen in Bezug auf Methan außerhalb der EU zu schaffen,“ fügte EU-Energiekommissarin Simson hinzu. Das soll auch globale Überwachungsinstrumente beinhalten, um Transparenz über Methanemissionen in den globalen Lieferketten zu gewährleisten. Die Unternehmen sollen laut Kommissionsvorschlag zur Messung der Methanemissionen „an der Quelle auf Anlagenebene“ zu messen und zu quantifizieren. Der Vorschlag verbiete auch das Ablassen und Abfackeln von Methan, lässt die Praxis allerdings unter „eng eingegrenzten Bedingungen“ zu. Diese Regelung gelte jedoch nur für Unternehmen auf europäischen Grund und Boden.

Durch eine Transparenzdatenbank sollen EU-Bürger und Unternehmen ein Bild über die Methanemissionen der Energieunternehmen auf der ganzen Welt erhalten. Auch über Satelliten sollen die Methanemissionen dann gemessen werden. In einem zweiten Schritt will die Kommission in einen diplomatischen Dialog mit internationalen Partnern gehen, um die Methanemissionen, die sich durch Energieimporte ergeben, weiter zu reduzieren. Bis 2025 will die Kommission dann überprüfen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen.

„Mit unseren Vorschlägen werden auch die Sicherheit der Gasversorgung und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten gestärkt, um Preisschocks entgegenzuwirken und unser Energiesystem widerstandsfähiger zu machen,“ so Simson. “Wie von den Mitgliedstaaten gefordert, verbessern wir die Koordinierung der Gasspeicherung der EU und schaffen die Möglichkeit der freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasreserven.“

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