BSW-Solar gibt Einschätzung zu Photovoltaik-Themen im Koalitionsvertrag ab

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Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung finden sich viele Hebel zur Beseitigung der Hemmnisse für Investitionen in die Photovoltaik. Die wichtigsten Aussagen des Koalitionsvertrages hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einem achtseitigen Merkblatt zusammengefasst und durch eigene Stellungnahmen ergänzt.

So steht im Koalitionspapier der neuen Ampel-Regierung, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 Prozent des Stromverbrauchs steigen soll. Zudem wird auch die Prognose des Bruttostromverbrauchs bis 2030 von 580 Terrawattstunden auf 680 bis 750 Terrawattstunden angehoben. Dieses Ziel soll unter anderem durch einen dynamischen Ausbau der Photovoltaik-Leistung auf 200 Gigawatt bis 2030 erreicht werden.

Der BSW-Solar begrüßt die Vorhaben und verweist darauf, dass der Ausbaupfad weitestgehend eigenen Forderung entspreche. Allerdings betont er, dass es jetzt wichtig sei, das Vorhaben durch die klare Definition eines Zielkorridors in die Wege zu leiten. Die konkrete Empfehlung des Verbands sieht für die Photovoltaik einen Ausbaupfad von 12 Gigawatt ab 2022 vor. Bis 2030 solle dieses Kontingent schrittweise auf 20 Gigawatt im Jahr erhöht werden. Explizit soll der Photovoltaik-Ausbau dabei zur Hälfte auf Dächern und zur Hälfte als Freiflächenanlage realisiert werden. Außerdem sei es zu begrüßen, dass die Koalitionäre sich auf eine Förderung von erneuerbaren Energieanlagen bis 2030 einigen konnten.

Die EEG-Umlage wird laut Koalitionsvertrag dennoch gekippt. Pünktlich zum 1. Januar 2023 soll die Umlage weichen und die Förderung über Haushaltsmittel, vornehmlich über die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert werden. Für den BSW-Solar sind das erst einmal gute Nachrichte, denn so werde auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entfallen. Eine Forderung, die der Verband schon seit Langem gestellt habe. Allerdings gibt der BSW-Solar auch zu bedenken, dass im Falle einer nachhaltigen und signifikanten Absenkung der Strompreise infolge der Streichung der EEG-Umlage werde eine kostengerechte EEG-Einspeisevergütung beziehungsweise Marktprämie noch wichtiger, um den wirtschaftlichen Betrieb und somit die Investition in Photovoltaik-Dachanlagen zu sichern. Daher solle der „atmende Deckel“ umgehend zu einer „Photovoltaik-Hebebühne“ reformiert werden.

Auch bei der Flächenbereitstellung begrüßt der Verband zunächst, dass im Koalitionsvertrag Schritte zu einer schnelleren Flächenbereitstellung aufgezeigt werden. Trotzdem legen die Autoren des Merkblatts noch einmal nach und sagen, dass in einem ersten Schritt alle sogenannten benachteiligten Gebiete für Photovoltaik-Projekte geöffnet werden sollten. In einem zweiten Schritt sollen dann alle landwirtschaftlich genutzten Flächen für EEG-Anlagen geöffnet werden. Dabei stehe es den Ländern frei, über eine Opt-out-Regelung einige Flächen davon auszunehmen.

Die neue Bundesregierung plane den Umbau des Strommarktes hin zu einem System, dass Kapazitätsmechanismen und Flexibilitäten besser einbinden könne. Bis 2022 sollen dafür Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erste Vorschläge liefern. Bis 2023 werde daraus ein Fahrplan für den Umbau des Strommarktdesigns abgeleitet. Der BSW-Solar sieht in dieser Aufgabe einer der drängendsten der Legislaturperiode und kündigt an, sich aktiv in die Diskussion darum einzubringen. Zudem sei es wichtig, die Verhältnismäßigkeit möglicher Anforderungen im Bereich Steuerbarkeit und Smart-Meter-Rollout, insbesondere für Kleinstanlagen zu berücksichtigen.

Die Ampel-Koalition plant zudem die Einführung eines CO2-Mindestpreises für den EU-Emissionshandel ETS, zur Not auch auf nationaler Ebene. Aus Sicht des BSW-Solar wäre es aber sinnvoller, einen stufenweisen steigenden Mindestpreis einzuführen. Das werde die Planungssicherheit für Unternehmen verbessern. Beim Thema Speicher sehe die Pläne der neuen Regierung vor, Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich zu definieren. Ein Schritt, den der BSW-Solar sehr begrüßt. Zugleich moniert er, dass die wesentlichen Hemmnisse wie die doppelte Netzentgeltbelastung sowie die Vergrauung von Grünstrom bei Strombezug aus dem Netz nicht explizit adressiert wurden.

Bereits lang vor der Bundestagswahl hat der BSW-Solar sich immer wieder gegen eine allgemeine Solarpflicht ausgesprochen. Der Nutzen sollte nicht überschätzt werden und die Nachteile, die sich auf Akzeptanz und Qualität der Anlagen auswirken, nicht unterschätzt werden. Trotzdem werde der Verband sich für eine „kluge“ Ausgestaltung der Solarpflicht, wie im Koalitionspapier für gewerbliche Neubauten gefordert wird, einsetzen. Dazu zähle die Sicherstellung der parallelen Förderfähigkeit, um eine zu kleine Dimensionierung der Anlagen und Qualitätsmängel zu vermeiden.

Neben der eigenen ersten Auswertung der Eckpunkte des Koalitionspapiers ersucht der Verband die Meinungen und Einblicke der Photovoltaik-Branche. Noch bis zum Jahresende können Branchenmitglieder auf der Seite des BSW an der Umfrage teilnehmen.

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