Mit den erhöhten Zielen im Koalitionsvertrag wurde die Photovoltaik zum Garant für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien erklärt. Denn mit Solaranlagen kann kurzfristig schneller ausgebaut werden – im Gegensatz zum Bau von Windkraft-Anlagen, die einen wesentlich längeren Vorlauf haben.
Ein Forschungsteam des Öko-Instituts hat vier Maßnahmen präzisiert. Sie helfen, die jährlichen Zubauraten an Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen und auch langfristig zu halten. Die im folgenden dargestellte Kurzanalyse basiert auf der Studie „Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen“, die die Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes im Oktober 2021 veröffentlicht haben. Die dort entwickelten Empfehlungen für Politik-Maßnahmen wurden nun aktualisiert und konkretisiert.
Die erste der Maßnahmen muss kurzfristig bis Ende Januar umgesetzt werden und sollte daher der Gesamt-Novelle vorgelagert werden.
Handlungsempfehlungen:
- Die automatische Degression der Vergütungssätze wird kurzfristig bis zum Inkrafttreten der EEG-Novelle ausgesetzt.
- Die Vergütungssätze werden einmalig um mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde in der Vergütungskategorie bis 10 Kilowattpeak und mindestens 1,5 Cent pro Kilowattstunde für größere Anlagen angehoben. Dies setzt einen Impuls, um die Zubauraten schnell zu steigern.
- Zusätzlich wird ein Vergütungsaufschlag in Höhe von 4 bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde für Volleinspeise-Anlagen gezahlt, da diese unter den aktuellen Umständen nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
- Der Degressionsmechanismus wird überarbeitet, um langfristig die geplanten Zubauraten zu sichern und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten: vom „atmenden Deckel“ hin zur „atmenden Hebebühne“.
Maßnahme 1: Kurzfristiges Aussetzen der Degression
Seit Anfang 2020 sind Photovoltaik-Anlagen kleiner 100 kWp um etwa 20 Prozent teurer geworden (Photovoltaik-Preismonitor Deutschland, 3. Quartal 2021 des Fachverbandes BSW-Solar). Gleichzeitig fielen Vergütungssätze um mindestens 1,4 Prozent monatlich und liegen nun etwa ein Drittel unter dem Wert von Anfang 2020. Nachdem der PV-Zubau seit Oktober 2019 durchgehend angestiegen war, macht sich die verminderte Wirtschaftlichkeit seit Mai 2021 auch in den Hochrechnungen für die Jahreszubauten bemerkbar, und der atmende Deckel lässt die Zubauraten an die Zubaukorridor des EEGs 2021 annähern (Abbildung 1).
Ende Januar werden die Vergütungssätze für Februar bis April 2022 festgelegt werden. Damit diese Entwicklung nicht noch weiter manifestiert wird, muss als kurzfristige Maßnahme die Degression mindestens bis April 2022 ausgesetzt und damit die Vergütungssätze eingefroren werden. Eine längerfristige Aussetzung sollte dann im Rahmen der Maßnahme 4 bei der EEG-Novelle geprüft werden.
Maßnahme 2: Vergütungssätze einmalig anheben
Die beschriebene gegenläufige Entwicklung von Anlagenpreisen und Vergütungssätzen sollte durch ein einmaliges Anheben der Vergütungssätze ausgeglichen werden. Wie hoch diese ausfallen sollte, ist im Folgenden beschrieben.
Zur Methode: Die nachfolgende Berechnung basiert auf den in UBA (2021) dokumentierten Inputdaten. Die Anlagenpreise wurden basierend auf dem BSW PV-Preismonitor für das 3. Quartal an die aktuelle Entwicklung angepasst. Die EEG-Umlage wird ab 2023 auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesetzt, entsprechend dem Koalitionsvertrag.
Die Berechnung: In Abbildung 2 sind die Vergütungssätze für Januar 2022 und die Stromgestehungskosten (LCOE) für die Anlagenklassen 5, 30 und 60 Kilowattpeak dargestellt. Entsprechend dem Ansatz in UBA (2021) wurde zwischen niedrigen, mittleren und hohen Stromgestehungskosten variiert – etwa Vollbenutzungsstunden, Zinssatz, Anlagenpreise. Für die Entwicklung der Endkunden-Strompreise liegen drei Szenarien zugrunde: mit konstanten Preisen, einem jährlichem Preis-Anstieg von einem Prozent sowie einem jährlichem Preis-Rückgang von einem Prozent angesetzt.
In Abbildung 2 sind die aktuell gültigen Vergütungssätze für Januar 2022 den Stromgestehungskosten (Levelized Costs of Electricity, LCOE) für Eigenverbrauchsanlagen gegenübergestellt. Die Eigenverbrauchsquote wurde mit 25 Prozent für private Haushalte und 35 Prozent für Gewerbe angesetzt. Stromgestehungskosten geben an, welche Kosten aufgewendet werden müssen, um eine Kilowattstunde Strom zu erzeugen.
Wählt man die mittleren Stromgestehungskosten als Zielwert, ergeben sich zu den Vergütungssätzen nach EEG 2021 zusätzliche Finanzierungsbedarfe von etwa 2 Cent pro Kilowattstunde für 5-Kilowatt-Anlagen und von jeweils etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde für 30- und 60-Kilowatt-Anlagen. Dies entspricht in etwa den Vergütungssätzen von August 2020 und Dezember 2020 für 30-Kilowatt-Anlagen.
Damit eine größere Anzahl an Anlagen wirtschaftlich wird, könnte auch ein etwas höherer Aufschlag geprüft werden.
Die Höhe der einmaligen Anhebung hängt auch davon ab, auf welches Niveau die Vergütungssätze bis zum Inkrafttreten der EEG-Novelle sinken werden. Das ist abhängig davon, ob die Degression vorher ausgesetzt wird, wie bei Maßnahme 1 beschrieben.
Maßnahme 3: Aufschlag für Volleinspeise-Anlagen
Abbildung 3 zeigt die aktuell gültigen Vergütungssätze für Januar 2022, die erhöhten Vergütungssätze entsprechend Maßnahme 2 und die Stromgestehungskosten für Volleinspeiseanlagen.
Volleinspeise-Anlagen benötigen nach einer Umsetzung der einmaligen Vergütungserhöhung für eine wirtschaftliche Realisierung einen Aufschlag von mindestens 4,5 Cent pro Kilowattstunde für 5-Kilowatt-Anlagen, 3,9 Cent pro Kilowattstundefür 30-Kilowatt-Anlagen sowie 4,4 Cent pro Kilowattstunde für 60-Kilowatt-Anlagen.
Diese höheren Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Stromnetz einspeisen, sollten im EEG aufgenommen werden. Dies kann entweder als Zuschlag auf den regulären Vergütungssatz oder als separates Vergütungssegment erfolgen.
Diese Maßnahme würde es auch ermöglichen, Dachpotenziale zu erschließen, bei denen der Photovoltaikstrom nicht oder nur mit erheblichem Aufwand selbst genutzt werden kann. Der Volleinspeise-Aufschlag kann somit auch als ergänzender Ansatz zum Mieterstrommodell genutzt werden, das auch nach seiner Reform keinen substanziellen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leistet. So entfallen nur 0,7 Prozent der in diesem Jahr bis Ende Oktober im Nicht-Ausschreibungssegment installierten Anlagen auf das Mieterstrommodell. Gerade in Städten mit großem Anteil von vermieten Häusern oder Häusern mit Eigentümergemeinschaften geht dadurch der Photovoltaik-Ausbau zu langsam voran. Mit einem Volleinspeise-Zuschlag würde sich für diese Dachpotenziale eine Wahlmöglichkeit ergeben und der innerstädtische, verbrauchsnahe Photovoltaik-Zubau könnte erheblich beschleunigt werden.
Um etwaigen Mitnahmeeffekten vorzubeugen, sollten die Wechselmöglichkeiten zwischen Eigenverbrauchsnutzung und Volleinspeise-Aufschlag eingeschränkt werden. Möglich wäre das, wenn sich Anlagenbetreiber bei der Inbetriebnahme entscheiden müssen oder nur einmalig in das Eigenverbrauchssegment wechseln können.
Maßnahme 4: Degressionsmechanismus überarbeiten
Aktuell ist es unklar wie sich die Anlagenpreise in den nächsten Monaten entwickeln werden. Ein Rückgang ist zunächst unwahrscheinlich, da sich insbesondere der Mangel an Handwerkern durch den höheren Zubaubedarf weiter zuspitzen wird.
Eine Möglichkeit, der Situation zu begegnen, wäre, die Degression längerfristig als in Maßnahme 1 vorgesehen auszusetzen – zum Beispiel für ein Jahr. In dieser Zeit sollten die Entwicklungen der Anlagenpreise und des Zubaus evaluiert werden. Auf dieser Basis kann der Degressionsmechanismus neu justiert werden.
Hierbei sollte der Fokus auf dem Erreichen des notwendigen Zubaus liegen, also eine „atmende Hebebühne“ statt eines „atmenden Deckels“. Als zentrales Element muss zunächst die Basisdegression entsprechend dem erwarteten Kostenrückgang gewählt und regelmäßig evaluiert werden. Vor dem Anstieg der Anlagenpreise sind diese jährlich um etwa zwei Prozent pro Jahr gesunken. Dies würde einer monatlichen Degression von 0,2 Prozent entsprechen und wäre unter Umständen perspektivisch eine Option für die Basisdegression. Die Basisdegression sollte für einen relativ großen Bereich bei einer Überschreitung des Zielwerts gelten. Bei einer Unterschreitung des Zielzubaus sollten die Vergütungssätze angemessen erhöht werden und um den Zubau wieder stärker anzureizen.
— Der Autor David Ritter ist Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz am Standort Freiburg des Öko-Instituts. Schwerpunkt seiner Arbeit sind der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor und deren Finanzierung sowie Szenarien- und Datenanalysen zur Entwicklung des Energiesystems. Der Beitrag erschien zuerst im Blog des Öko-Instituts. —
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Ich dachte immer, die Sonne schickt keine Rechnung und erneuerbare Energien wären so super billig.
Das scheint mir jetzt der Offenbarungseid zu sein, wenn man für die Klimarettung nur dann was tut, wenn andere Leute dafür bezahlen sollen.
Peak Heuchelei.
Die Sonne schickt auch nach wie vor keine Rechnung, daher OPEX nahe 0.
Aber der Kram wird teurer, also CAPEX steigen. UND der Gesetzgeber lässt einen mit seinem Strom nicht zu Marktpreisen ins Netz (PV-Wert Solar deutlich über EEG-Vergütung).
Das Problem sind also eigntlich nicht die Stromgestehungskosten, sondern der Marktzugang, insofern gehen sie Lösungsansätze auch meiner Meinung nach klar am Ziel vorbei und reden nur Herrn Fell das Wort, das EEG mit festen Vergütungssätzen sei das einzig wahre…
Insofern: PV-Marktwert für sämtliche Einspeisung wenn nicht anders vertraglich festgelegt.
Ein Anreiz für private Anlagen wäre, wenn der eingespeist Strom gegen den aus dem Netz entnommenden Strom 1 zu 1 verrechnet würde und man nur die Differenz bezahlt, was man mehr verbraucht. Funktioniert so in Holland.
Michael Schrimpf.
Genau muss es heißen, die Sonne schickt keine „Rohstoffrechnung“
Vor diesem Hintergrund müssen Sie betrachten. Dazu bedarf es etwa Grundwissen
Wenn das System leider so konzipiert ist, dass den EE das nicht zugute kommt, sondern sogar noch kontraproduktiv ausgelegt wird, ist das nicht deren Schuld.
Schauen Sie mal hier.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Von 2011 bis 2016 haben Sonne und Wind wegen ihrer „Null“ Rohstoffkosten die Börsenpreise fast halbiert. Wegen dem „paradoxen“ System ist deshalb die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent gestiegen.
Sie müssen schon etwas tiefer einsteigen in die Materie, wenn Sie hier unwidersprochen kritisieren wollen.
@Ingo: Und wer zahlt dann das Netz und den Strom, der im Winter aus konventionellen Anlagen erzeugt werden muss?
@Hans: Nicht das Thema. Die Leute wollen einfach nur auf andere Kosten leben und kein eigenes Geld in die Klimarettung investieren.
Das ist und bleibt Heuchlei.
@ingo:
Die effektive Einspeisevergütung ist bei Net-Metering mehr als doppelt so hoch wie die Stromerzeugungskosten, und das auf Kosten derer, die keine PV-Anlage bauen können, weil sie im Mehrfamilienhaus wohnen. Net-Metering ist ein gutes Marktanreizprogramm in einem entstehenden PV-Markt. In dem reifen deutschen Markt wäre es einfach unsozial zu Lasten der unteren Einkommensgruppen. So lange es auch mit niedrigeren Einspeisevergütung genug Zubau gibt, besteht keinerlei Notwendigkeit, das Geld dermaßen von unten nach oben zu verteilen.
@ Tim Wolf: PV Strom ist nicht wertvoller als die EEG Vergütung, sondern im Wert deutlich drunter, da von den Wettterbedingungen abhängig, schwankend und nur ca. 3000h im Jahr überhaupt nutzbar.
„die Sonne schickt keine Rechnung“, aber Herr Habeck schon („Strompreisbremse“).
Wenn der Staat nicht endlich Anreize für Privatnutzung +Einspeisung anbietet, dann gute Nacht mit der Energiewende. Wenn ich mir Photovoltaik auf mein Dach investiere um meinen eigenen Strom zu erzeugen und das ,was ich nicht verbrauche einspeise sind die Vergütungen mikrig. Da zahle ich für etliche Jahre im Voraus die Kosten für die erneuerbare Energie aus meiner Tasche. Das wird nicht funktionieren. Der Staat muss begreifen, dass er die Menschen mitnehmen muss, wenn er was verändern will.
Wirklich schwer nachvollziehbar. Seit etlichen Jahren wird und das baldige Kommen der Netzparität versprochen – dann darf sie ja auch mal kommen. siehe z.b.: https://www.pv-magazine.de/2019/08/16/studie-photovoltaik-dachanlagen-haben-in-wichtigsten-eu-maerkten-netzparitaet-erreicht/
Und ausgerechnet bei den aktuellen Strompreisen an den Spotmärkten nach mehr Förderung zu rufen….zumindest vom timing her ist das richtig ungeschickt.
Wir produzieren mit selbst gebauten Solaranlagen im Ausland für 2 Cent die kWh unseen eigenen Strom für unser Werk.
Wir würden gerne in Deutschland das Gleiche tun, werden aber durch ein völlig überzogenes Regelwerk daran gehindert. selbst Solaranlagen zu errichten oder eigenes Material zu verwenden. Dazu kommt daß im Baubereich jede Genehmigung ein Spießrutenlaufen geworden ist und Jahre dauert.
Solange die Bürokratie nicht drastisch auf das Notwendige reduziert wird, mit Zertifizierung Eigenleistung und Wettbewerb verhindert wird das nix.
Nicht „mehr“ oder „andere“ Regulierung ist der Schlüssel, sondern „weniger“.
Es gibt ja einen Marktpreis für eingespeisten PV Strom, den Marktwert PV. Warum kriegen den nur ausgeförderte Anlagen, und nicht auch neu gebaute? Er liegt deutlich über den EEG-VErgütungen….
Ich dachte auch, dass Solaranlagen mittlerweile ohne Förderung auskommen. Deshalb finde ich die gemachten Vorschläge kontraproduktiv. Besser wäre es den Eigenverbrauch und die Vermarktung in Mehrparteienhäusern und die Vermarktung an die direkten Nachbarn zu erlauben.
Wenn wir wirklich schneller mit der Photovoltaik werden wollen, dann gilt es auch folgendes zu bedenken: Für die Installation und die Wartung derselben Leistung benötigt man für Dach-Anlagen ca. 17 mal mehr Personal als für Freilandanlagen. Wenn ich an den schon vorhandenen und noch kommenden Fachkräftemangel denke, dann ist es als nicht klug, auf Dächer zu setzen, die auch noch viel teureren Strom erzeugen als Freilandanlagen.
Mein Rat: deutsche bzw. europäische Produktionskapazitäten für Solarmodule und Wechselrichter aufbauen und massiv die kommunale Planungshoheit für die Errichtung von Freilandanlagen (ohne Förderung) stärken. Die Kommunen können und sollten durch klare Regeln – z.B. in Form von Grundsatzbeschlüssen – die Verfahren aktiv managen und so auch den sozialen Frieden wahren, in dem sie die Freilandanlagen nur dann zulassen, wenn die regionale Wertschöpfung im Vordergrund steht und alle Stakeholder in der Kommune mit eingebunden werden.
Sie werden aber auch die genau gegenteilige Meinung hören: Statt Äcker zweckentfremden, solle man doch erstmal alles, was schon überbaut ist (also Häuser, Straßen, Parkplätze, ..) mit PV versehen. Dem einen sind Äcker wichtiger, dem anderen Geld. Die Wahrheit wird, wie so oft, in der Mitte liegen…
Die Abwägung, ob nur Dächer oder auch Freiflächen mit PV belegt werden, sollte bei den Kommunen liegen, ganz richtig.
Das fast lächendeckende Solarverbot in der Freifläche muss weg, das derzeit von Landesplanung und Regionalplanung ausgeübt wird.
Wenn etwas nur durch Steuergelder ‚wirtschaftlich‘ wird, ist es nicht wirtschaftlich.
Das, was hier unter der Überschrift ‚Photovoltaik-Dachanlagen wieder wirtschaftlich machen‘ präsentiert wird, ist eine merkwürdige Vorstellung von Wirtschaftlichkeit.
Wie es aussieht können PV Anlagen nicht wirtschaftlich arbeiten, es sei denn, sie werden bezuschusst?
Erneuerbare Energieformen (Wind, Solar) sind einfach teurer als die herkömmlichen, die leider unseren schönen Planeten schädigen.
Da wir nicht so weitermachen können wie bisher, werden wir nicht umhin kommen, das zu akzeptieren.
Es gibt halt unterschiedliche Arten von Wirtschaftlichkeit: Es gibt die Betriebswirtschaft, und es gibt die Volkswirtschaft. Was betriebswirtschaftlich sinnvoll ist (Betrieb einer Spielhalle oder Drogenhandel) kann volkswirtschaftlich sehr schädlich sein. Das umgekehrte gibt es aber auch: Was volkswirtschaftlich sinnvoll ist (Umweltschonung, Nachhaltigkeit), rechnet sich oft betriebswirtschaftlich nicht. Es muss sich aber auch betriebswirtschaftlich lohnen, sonst macht es keiner, oder zumindest zu wenige. Nichts anderes bedeutet hier „Wirtschaftlichkeit“: Für das volkswirtschaftlich Erwünschte werden die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass es auch betriebswirtschaftlich tragfähig wird.
Die Vorschläge sind doch weltfremd. PV-Anlagen werden doch allein durch den steigenden Marktwert-PV zur Zeit immer wirtschaftlicher. Und beim Eigenverbrauch durch die steigenden Strompreise.
Es wäre weit sinnvoller das EEG weitgehend zu entschlacken und ansonsten die Förderung auslaufen zu lassen.
Man fragt sich in welcher Welt der Autor lebt und woher er seine Informationen bezieht.
Den Marktwert können nur große Anlagen realisieren. Der Verweis darauf, stellt also nur für Großanlagen eine Alternative dar. Und er begrenzt die Errichtung auf Anlagen mit optimalen Erzeugungsbedingungen. Anlagen mit schlechteren Bedingungen werden dann nicht errichtet. Wir müssen die Vergütungen aber so festlegen, dass die Zubauziele erreicht werden. Das schaffen wir nur, wenn auch schlechtere Standorte eine Chance haben.
Der Verweis auf Eigenverbrauch reduziert das Potential auf Einfamilienhausbesitzer und ist deshalb unsozial. Nur 1/3 der Deutschen wohnt im Eigenheim, und das der wirtschaftlich besser gestellte. Denen noch die Vorteile, die Eigenverbrauch bietet hinterherzuschmeißen, ist nicht notwendig. Sozialer wäre es, wenn jeder voll einspeisen müsste, damit von den günstigen Erzeugungsmöglichkeiten alle profitieren können.
Es ist doch furchtbar, wenn immer wieder die gleichen falschen Meinungen aus der Mottenkiste des Unverstands geäußert werden.
Dazu gehört die Rede von der „Netzparität“, wenn der Erzeugungspreis unter den Verkaufspreis an Haushaltskunden gesunken ist. Das ist nicht „Netzparität“, weil Haushalte ein anderes Verbrauchsprofil haben, als es dem Erzeugungsprofil der PV-Anlagen entspräche. Wollte man die Höhe Netzparität definieren, käme man letztlich doch nur auf das, was der billigste (oder durchschnittliche) Stromverkäufer für Haushaltsstrom in Rechnung stellt, der zu jeder Tages- und Nachtzeit, sommers wie winters ohne Vorankündigung abgerufen werden kann.
Genau so lächerlich ist das Gerede von der Sonne, die keine Rechnung schicken würde. Die Sonne tut das vielleicht nicht, aber der Grundstücksbesitzer, auf dessen Flächen die Anlagen errichtet werden. Auch On-Top-PV, ob das jetzt Parkplätze, Äcker oder Hausdächer sind, sind kein unbegrenztes sondern ein knappes Gut. Der Hersteller der „Sonnenfänger“ (meist als PV-Module bezeichnet) will Geld sehen, er seinerseits muss bezahlen für Rohstoffabbau und sonstige Umweltnutzung. Alles knappe Güter, die mit Umweltbelastungen erkauft werden. Die ökologische Rechnung ist zwar kleiner, als bei der Nutzung fossiler Brennstoffe, aber sie ist nicht Null.
Auf der anderen Seite der Idealisten stehen die Pessimisten mit ihren liebevoll gepflegten Irrtümern, die nicht erkennen (wollen), dass es sich bei der EEG-Vergütung nicht um einen „Zuschuss“ oder eine Subvention handelt, sondern schlicht um ein unbürokratisches und sachgemäßes Vergütungsmodell, um auch diese ökologische Form der Stromerzeugung zu fördern. (N.B: Förderung ist keine Subvention, sondern die Anerkenntnis, dass etwas besser als die derzeit gängige Alternative ist.) Die Betreiber von EE-Erzeugungsanlagen müssen vergütet werden weil sie selber Rechnungen zu bezahlen haben, und das können sie auch, weil der Strom, den sie liefern, einen Wert hat. Er ist nicht so viel wert, wie der 24/365 gelieferte Haushaltsstrom, aber zumindest einen guten Anteil daran, der sonst von teuren Spitzenlastkraftwerken geliefert werden müsste, kann er beitragen. Andere Vergütungsmodelle (insbesondere Direktvermarktung oder PPA) sind denkbar und möglich, sind aber für Kleinanlagen wegen des Vermarktungsaufwands nicht wirtschaftlich. Es ist deshalb nicht redlich, solche Vergütungsmodelle für alle zu verlangen. Damit würde der Zubau von Kleinanlagen abgewürgt.
Es ist sehr sinnvoll, dass der Staat einen großen Teil der EEG-Umlage, der nur zur Abdeckung von Vergangenheitskosten diente, übernommen hat. Dass er jetzt erstmal die komplette Vergütung (also auch für aktuellen Zubau) übernehmen will, ist ein politischer Fehler, der aus dem Vorgängerfehler resultiert, dass der EEG-Fonds keine Mehreinnahmen generieren kann, wenn der Marktwert über die Garantievergütung steigt, sondern dieser Mehrerlös in die Taschen der Anlagenbetreiber in Direktvermarktung fließt. Diesen Fehler, den die Unionsregierung vertreten durch Herrn Altmaier zu vertreten hat, kann man für die Zukunft natürlich korrigieren und sollte das auch so schnell wie möglich machen, aber für bisher gebaute Anlagen gegebene Garantien können nicht mehr zurückgenommen werden.
Der Autor hat eine sehr schöne Analyse geliefert. Die Idee, Eigenverbrauchern eine geringere Einspeisevergütung zu garantieren als Volleinspeisern, halte ich für überfällig, weil Reststrom von Eigenverbrauchern aufgrund eines netzschädlichen Abgabeprofils eben auch weniger wert ist, als der von Volleinspeisern. Auf welche Weise der Wechsel vom Eigenverbrauch zur Volleinspeisung oder zurück zu „Mitnahmeeffekten“ führen könnte, blieb mir allerdings verborgen. Beide Modelle sollten eine ähnliche Wirtschaftlichkeit bieten, und deshalb sollte es (abgesehen vom bürokratischen Aufwand für letztlich geringe Vorteile) immer möglich sein den Schritt in die eine oder andere Richtung zu gehen.
Etwas vermisst habe ich ein pragmatisches Verfahren, wie in Zukunft die EEG-Vergütung für Kleinanlagen an die Marktverhältnisse angepasst werden sollte. Ständige politische Eingriffe sind nicht wünschenswert, weil das eigentlich nicht Aufgabe der Politik ist. Die soll einen Rahmen vorgeben, aber nicht ständig nachbessern müssen. Statt der Idee der permanenten Degression nur schwach zu entkommen, sollte das System grundsätlich geändert werden. Es gibt inzwischen ein Segment, das der großen Freiflächenanlagen, in dem über die Auktionen sehr realistische Marktpreise ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Auktionen sollten als Ausgangspunkt für die Kleinanlagen dienen. Mit geringem zeitlichen Nachlauf sollten die Auktionsergebnisse mit je nach Anlagengröße passenden Aufschlägen auf die Kleinanlagen übertragen werden. Bei den Aufschlägen wären vielleicht ab und zu Korrekturen notwendig, aber das wäre nur noch ein geringer Preisbestandteil.
JCW sagt:
Es ist sehr sinnvoll, dass der Staat einen großen Teil der EEG-Umlage, der nur zur Abdeckung von Vergangenheitskosten diente, übernommen hat.
@ JCW
Leider stehen Sie mit dem Umlagensystem immer noch auf Kriegsfuß. Es gibt keine Vergangenheitskosten in der Umlage Es sei denn Sie können welche nennen. Was ich stark bezweifele. Die „paradox“ ermittelte EEG Umlage beinhaltet lediglich Kosten, für die es keine Ausgaben gib. Das sehen Sie ja daran, dass die „Nebelkerze“ EEG Konto gerade wieder mit über 9 Milliarden überläuft, für die die Verbraucher Strafzinsen bezahlen.
Mit „Vergangenheitskosten“ werden die Kosten für Vergütungen an Anlagenbetreiber bezeichnet, die nicht anfallen würden, wenn die Anlagen heute errichtet würden. In der Vergangenheit wurden wesentlich höhere Einspeisevergütungen garantiert, als für die heute errichteten. Diese höheren Vergütungen waren notwendig, weil die Anlagen teurer zu errichten waren und geringere spezifische Erträge erbrachten als heutige Anlagen. Es handelt sich also um Markteinführungskosten. Heute fallen keine Markteinführungskosten mehr an. PV-Anlagen werden schon heute nachhaltig teurer, bei Windanlagen ist das gleiche in wenigen Jahren zu erwarten, weil es physikalische Grenzen in der Größe und Leistungsdichte gibt, die wirtschaftlich nicht mehr zu überschreiten sein werden.
Die Markteinführungskosten sind nicht unbedingt von den Stromverbrauchern zu tragen, denn die Markteinführung nachhaltiger Stromerzeugungstechniken lag im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb sind diese Kosten systematisch auch besser bei der Allgemeinheit untergebracht. Diese Kostenerstattung der Vergangenheitskosten aus Steuermitteln ist zeitlich begrenzt, bis die teuren Altanlagen aus der Garantievergütung ausgeschieden sind.
Eine Marktordnung für die Zukunft wird so aussehen müssen, dass der EEG-Fonds möglichst viele Einnahmen aus dem Verkauf des EE-Stroms generieren kann. Bisher entgehen ihm beispielsweise Einnahmemöglichkeiten, wenn der Börsenpreis über die garantierte Marktprämie steigt. Die höheren Einnahmen verbleiben bisher als unerwartete Zusatzeinnahme bei den Anlagenbetreibern in Direktvermarktung. Das Risiko, wenn der Börsenpreis unter der Garantievergütung liegt trägt der Fonds (und damit die Stromverbraucher), die Chance, mehr zu erlösen, wenn der Börsenpreis über der Garantievergütung liegt, fällt aber den Anlagenbetreibern zu. Den höheren Börsenpreis müssen weiterhin die Stromverbraucher bezahlen. Dies ist natürlich ein Missverhältnis, das schnellstens beendet werden muss. Es ist dem wirtschaftlichen Unverstand der vorigen Regierung zu verdanken, die sich zum Schluss nur noch durchgewurschtelt hat und mehr als Sonntagsreden nicht mehr zustande brachte.
Weiterhin notwendig wird es sein, dass der Börsenpreis zeitweise sehr niedrig – nahe Null – ist, wenn die EE-Anlagen hohe Stromüberschüsse produzieren. Dieses Preissignal können dann die Betreiber von Speichern nutzen, um Reserven zu bunkern. Ohne Strom fast zum Nulltarif würden sich die ineffizienteren Langzeit-Speicher nicht rentabel betreiben lassen.
Wenn Angebot und Nachfrage am Strommarkt im Wesentlichen ausgeglichen sind, sollte sich der EEG-Fonds in den Zeiten, in den denen der Börsenpreis hoch ist, refinanzieren können. Da anzunehmen ist, dass wie in der Vergangenheit ein großes Sicherheitsbedürfnis bei der Stromversorgung besteht, wird das Angebot die Nachfrage übersteigen. Entsprechend wird der EEG-Fonds einen permanenten Nettobedarf haben, der aber nicht daraus resultiert, dass die EE-Anlagen nciht wirtschaftlich zu betreiben seien, sondern eben aus dem Sicherheitsbedürfnis. Ansonsten wird der EEG-Fonds weiterhin gebraucht werden, um langfristigen Investitionen vor allem der kleinen Anlagenbetreiber gegen die kurzfristigen Risiken des Strommarktes abzupuffern. Welchen Anteil am Strommarkt man den kleinen Anlagenbetreibern zugestehen will, ist letztlich eine politische Frage. Die höheren Stromgestehungskosten müssen schließlich von der Gesamtheit der Stromverbraucher getragen werden. Andererseits sind die ökologischen und politischen (also was Akzeptanz und soziale Aspekte betrifft) Kosten einer On-Top-PV-Anlage geringer, als die einer Freiflächenanlage. Ich bezweifle, dass hier bisher Kostenwahrheit erreicht ist.
JCW sagt:
Mit „Vergangenheitskosten“ werden die Kosten für Vergütungen an Anlagenbetreiber bezeichnet, die nicht anfallen würden, wenn die Anlagen heute errichtet würden. In der Vergangenheit wurden wesentlich höhere Einspeisevergütungen garantiert, als für die heute errichteten.
@ JCW
Sie müssen dabei auch das System berücksichtigen, das zu der Zeit gültig war. Die Kosten in der Umlage von denen Sie sprechen wurden damals noch nach dem Kosten/Nutzen Prinzip kompensiert. Mit anderen Worten, sinkende Börsenpreise – ausgelöst durch die EE – kamen der Umlage zugute. Das heißt die Kosten sanken, wenn die Börsenpreise niedrig waren.. Seit 2010 ist das gerade umgekehrt, wenn heute die Börsenpreise sinken steigen die Kosten in der Umlage.
Schauen Sie sich doch das bekannte Video vom Prof. an:
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 – was Sie Vergangenheitskosten nennen – war die Welt noch in Ordnung. Kosten für die es keine Ausgaben gibt sind erst ab 2010 entstanden.Da hat sich die Umlage „verfünffacht“ obwohl sich die Vergütungen „Nur“ verdoppelt haben.
Reingewaschen wird diese Energiepolitische Volksverdummung mit der „Nebelkerze“ EEG Konto.
Fazit. Wenn die damaligen Anlagen heute gebaut würden, wäre die Vergütung als solche niedriger, dafür aber die Umlage um das Fünffache höher als benötigt würde.
Das wollte der Troll Klaus Grün mit seinen Pseudonymen hier schon unter die leute bringen.
Kosten/Nutzen Prinzip? Was soll das sein? Soll das heißen, dass Anlagen, die den Strom für 40ct und mehr erzeugen, nichts mehr bekommen sollten, weil ihre Kosten höher sind als der Nutzen? Das ist doch Quatsch!
Kosten-Nutzen Prinzip heißt, dass man Dinge, deren Kosten höher sind als ihr Nutzen nicht machen sollte. Es trotzdem zu machen kann man nur rechtfertigen, wenn ein höherer Nutzen erreicht wird. Im Falle der PV-Anlagen aus den 1990er- und 2000er-Jahren heißt das: Der höhere Nutzen war, eine Technik zu etablieren, die das Potential hatte, eine wirtschaftliche und ökologischere Konkurrenz zu den zu dieser Zeit noch gängigen fossilen Kraftwerken darzustellen. Es ging also um Markteinführung. Und diese Markteinführung machte es notwendig, Zahlungsgarantien auszusprechen für Anlagen, die eben nicht nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip betrieben werden konnten. Bis heute können diese Anlagen nicht nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip vergütet werden, weil ihre Kosten zu hoch sind. Die Garantien wurden aber vergeben, und deshalb muss irgendjemand sie erfüllen. Bisher waren das die Stromverbraucher, in Zukunft wird es der Staat sein. Die Gruppen sind weitgehend deckungsgleich, aber nicht ganz. Insbesondere wird der Strom konkurrenzfähiger, wenn man ihn von diesen Vergangenheitskosten entlastet. Das ist insbesondere wichtig im Vergleich mit dem Ausland. Dort ist der Strom durch den verspäteten Ausbau der Erneuerbaren nicht mit diesen Vergangenheitskosten belastet. Leider reichte der Arm des deutschen Gesetzgebers auch nicht so weit, dass er EEG-Umlage für exportierten Strom eintreiben könnte. Entsprechend mussten die deutschen Stromverbraucher auch noch die höheren Stromerzeugungskosten dieser Exporte tragen. Insgesamt eine unbefriedigende Situation, die sich zum Glück mit der Zeit von selber erledigt.
JCW sagt:
Kosten/Nutzen Prinzip? Was soll das sein? Soll das heißen, dass Anlagen, die den Strom für 40ct und mehr erzeugen, nichts mehr bekommen sollten, weil ihre Kosten höher sind als der Nutzen? Das ist doch Quatsch!
@ JCW
Das soll heißen, dass ein Versorger in seinem Portfolio 30% EEG Strom relativ teuer vergüten muss ( Kosten ) deswegen — Merit Order Effekt
— aber die restlichen 70% zum halben Preis einkaufen kann ( Nutzen ).
Wie hier z.B.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Oder hier in einem vereinfachten Beispiel mit fiktiven Zahlen.
1) ohne EEG-Strom: Es werden in einer Mittagsstunde an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EEG-Strom: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist…
Die teuren 0,30 Cent für den EEG Strom sind die.. „Kosten“.., und die 3,50 Einsparungen ist der „Nutzen.“
Die Leute vom Polit Magazin Monitor sind da 2011 schon drauf gekommen.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
So ab Minute 4 fragen sie, müssten die Milliarden Einsparungen nicht an den Förderkosten abgezogen werden.
So wurde die Umlage bis 2010 ermittelt. Die Versorger bekamen einen Anteil EEG Strom zwingend zugeteilt, mussten den relativ teuer ( Kosten ) Vergüten und den Rest mussten sie sich konventionell beschaffen. Wenn die Börsenpreise damals sanken ( Nutzen ) wirkte das kompensierend auf die Umlage.
Ich hoffe, dass ich deutlich machen konnte, dass das kein Quatsch ist.
Eine kurze Frage an die Profis hier; ist jetzt (noch) der richtige Zeitpunkt eine PV Anlage zu planen? Wir sind gerade dabei, aber ich habe etwas Bedenken, ob ich noch in den Gewinnbereich komme (eher aus steuerlichen Gründen, damit ich die USt absetzen kann)?
Wäre es sinnvoll noch zu warten?
Geplant wäre MeyerBurger 12,3kWp, E3DC E Series + 18 kWh Eigennutzungsgrad ca. 70-80%, je nachdem wie sauber ich mein eAuto und unsere WP angesteuert bekomme, um den Eigenanteil möglichst hoch zu halten.
Sprich, Jetzt sofort oder lieber warten? Wäre für eure Meinungen und Ansichten dankbar.
Hier ein Renditerechnung zu machen, wäre Kaffesatzleserei. Bei PV-Anlagen über 10kWp musste man bis vor kurzem noch EEG-Umlage für Eigenverbrauch abführen. Diese Grenze wurde auf 30kWp angehoben, seitdem sind solche Anlagen wesentlich rentabler zu betreiben. Es hängt also von den politisch gesetzten Rahmenbedingungen ab. Da sind zwei Tendenzen zu erwarten: Einerseits eine deutliche Verbesserung bei den Vergütungen (rauf) und Belastungen (runter). Andererseits könnte es auch sein, dass soziale Aspekte stärker berücksichtigt werden, als das bisher der Fall war. Das hängt auch von der Intelligenz des Gesetzgebers ab. Ihr Investitionsprojekt ist aus ökologischen Aspekten nicht zu tadeln, auch wenn man natürlich immer kritisch nachfragen sollte, ob es wirklich so groß sein muss oder ob es einlädt, mehr Strom zu verbrauchen, als es sozial verträglich ist. Sozial scheint es mir etwas bedenklich zu sein, dass sich nur die vermögendsten 5% so ein Projekt leisten könnten. Aber so ist das zu viele Geld wenigstens nicht für dickes fossiles SUV und/oder viermal im Jahr Karibik ausgegeben.
Ansonsten ist es eine Investition, bei der sie recht gut abschätzen können, was Sie Stromverbrauch, Wärme und Mobilität über die nächsten 20 Jahre kosten wird. Ob das dann günstiger oder teurer ist, als die Versorgung aus dem Netz bzw. der vorläufige Verbleib beim Verbrennerauto wird Ihnen niemand seriös sagen können. Wer weiß schon, was Putin morgen macht, wann uns eine AfD-Regierung erwartet, etcpp..
Mein Wunsch: Vereinfachte Rahmenbedingungen für PV
1) PV bis 30 KVA(bis 50 kWp auf dem Dach) wird Privatsache. D.h. standardmässig keine Anmeldung beim FA, keine USt Erstattung, keine Veranlagung in der ESt. Arbeitslohn beim Kauf der Anlage kann 100% als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden. Optional Wechsel in Gewerblichkeit.
2) Abschaffung der EEG Umlage und EEG Einspeisevergütung, es bleibt der EE Vorrang. Ebenso entfallen Grünstromzertifikate. Doppelvermarktungsverbot und Stromkennzeichnung (es gibt nur noch einen Strom, keinen Ökostrom mehr)
3) Dauervergütung für speicherlose Anlagen orientiert sich an der Rendite der Netzbetreiber (§7 StromEV) von derzeit 5%. Dazu wird eine dauerhafte(nicht nur 20 Jahre) Einspeisevergütung durch den Staat (nicht über VNB) berechnet und bezahlt, dazu wird Bezugsstrompreis im Bundesschnitt, Anlagenpreis in der EU bei mittleren Erträgen und mittlerer Eigenverbrauchsquote ermittelt, entsprechend höhere Vergütung für Volleinspeiser.
4) Anmeldung der Anlage durch Kunde oder Installateur (kein Elektrikerzwang) im zentralen PV Register (Fortführung Marktstammdatenregister). Hier sind alle zugelassenen Module, Wechselrichter, Speicher hinterlegt und müssen nur ausgewählt werden.
5) Kein Zwangsumbau der Zählerkästen für neue PV nach VDE. Kosten für Steuertechnik, Zähler, Zählereinbau, iMsys, Meßstellenbetrieb usw. trägt 100% der VNB.
6) Wirkleistungsbegrenzung entfällt, optionale Abregelung durch VNB wird entschädigt.
7) für Speicheranlagen wird ein Zeittarif verpflichtend, Einspeisevergütung und Bezugspreis ergeben sich aus dem Börsenstrompreis zzgl./abzgl. Anpassungen, so daß im Jahresschnitt wieder Rendite von derzeit 5% erzielt wird. So werden Anreize für Netzdienlichkeit geschaffen.
8) Zur Orientierung der Zeittarif -Vergütung: die setzt sich aus Börsenstrompreis und Lokalzuschlag zusammen, gemeinsam bilden sie den Preis ab, den ein EVU beim nächstgelegenen Stromabnehmer für die Beschaffung und Herbeileitung (Netzentgelte) zahlen müsste. Erst wenn das Ortsnetz (zeitweise) gesättigt ist (lokale Autarkie), ist der Lokalzuschlag = Null.
Beitrag von Andreas Fendt zeigt das gesamte Ausmaß der mittlerweile manifestierten Regelungswut. Sind wir noch ganz bei Sinnen?
Mit der PV-Technik sollte doch nur das Mögliche von der immanennten Sonneneinstrahlung abgegriffen werden!
Wie soll denn das Konzept in 5 oder 10 Jahren aussehen, wenn weitestgehend Erneuerbare den Strom liefern werden (sollen)?
Nein, so sollten wir nicht weitermachen!
Bitte weg von bundeseinheitlichen Regelungen; der örtliche Energieversorger sollte die Gestaltungshoheit seiner Preisstruktur in Bezug zu Lieferungen und Vergütungen zurück erhalten.
Allerdings mit der Auflage, eine bitte jährlich zu steigernde Stromproduktion aus Erneuerbaren in seinem Verbreitungsgebiet zu erwirken.
Für PV einen Atleil x der vorhandenen Dachflächen; einen Anteil y der Freiflächen des Einzugsgebietes für Windenergie. Und bitte monatliche, mindestens quartalsweise Report über erreichten Zustand.
Eine Notwendigkeit der Abregelung von Anlagen wird der Energieversorger direkt im Blick haben.
Abstufung für teilweise Eigenverbrauch, Speicherbetrieb etc.gg.Volleinspeisung wäre als zweitrangig nachgelagert zu definieren.
Eine Definition für eine faire Preisbasis für Solarstrom könnte sein: Bezugspreis – Vertriebskosten-Verwaltungskosten – Gewinnpauschale. = Kalkulierter Gewinn für Versorger.
Sehr wohl unterschieden nach privat und gewerblichen Tarifen.
Irgendwie ist mir nicht klar, warum eine Volleinspeiseanlage besser vergütet werden soll.
Mit dem Gewinn aus dem Eigenverbrauch finanziere ich derzeit die Verluste aus der Netzeinspeisung.
Eine falsche Konsequenz wäre, Eigenverbrauchsanlagen kleiner zu bauen, um die Wirtschaftlickeit zu erhöhen.
Statt den oben genannte Stromgestehungskosten kenne ich nur die Selbstkostenpreis und das ist einfach die Summe aller Ausgaben inklusive Abschreibung pro Jahr geteilt durch den produzierten Strom pro Jahr. Diese Zahl ist bei beiden Anlagen gleich. Die Herleitung über Wirtschaftlichkeit ist Quatsch, da dies zwei Paar Stiefel sind.
Es wird ein fester Preisunterschied angegeben. Tatsächlich hängt er aber vom Eigenverbrauchsanteil ab. Außerdem gibt es andere Faktoren, die eine mindest genauso große Rolle spielen. In Süddeutschland sind PV Anlagen viel teurer als in Norddeutschland. Zugang zum Gebäude und Traufhöhe und Ausrichtung der Dachflächen sind genauso relevant.
Soll hier schon wieder eine verkappte fixe EEG Umlage für Eigenverbrauch eingeführt werden oder möchte sich hier nur jemand ein größeres Stück vom Kuchen herunterschneiden?
Das Problem ist doch einfach: Die Vergütung in vielen Fällen kleiner als der Selbstkostenpreis. Wir können derzeit nicht beschleunigen, weil einfach das Gaspedal fehlt.
@JCW Stichwort: „Äcker zweckentfremden“ Darüber würde ich gerne streiten. Ist es zweckdienlich, Äcker zu überdüngen, zu verdichten, mit Chemie zu beackern, den Humusgehalt systematisch abzubauen? Wäre es nicht zweckdienlicher den Boden nicht zu düngen, nicht zu spritzen, den Humusgehalt aufzubauen, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu erhöhen? Landwirte sind doch auch Umweltschützer und bekommen EU-Agrar-Mittel für Ökologische Systemdienstleistungen – genau das könnte man auf Freilandanlagen kombinieren. Strom plus Öko = Biodiv-Solarpark. Das Bundesamt für Naturschutz fordert 15-20% ökologische Vorrangfläche in der Agrarlandschaft. Die One-Planet-Bewegung fordert 30 %. Die Hummeln, Wildbienen, Wildblumen, Insekten, Kleinsäuger etc. fordern – wenn sie es könnten – gewiss noch mehr. Hier schauen: https://youtu.be/4BtbkscGNpE (2:37 Min.) dann streiten. DANKE
Je mehr Äcker mit PV belegt werden, desto intensiver müssen die verbleibenden bewirtschaftet werden, wenn man den gleichen Ertrag haben will.
Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber sagen Sie das mal einem vom Gefühl geleiteten Menschen. Vielleicht könnte man mehr erreichen, wenn jede Kommune genau angäbe, wieviel Flächen sie prozentual für Wohnbebauung, Verkehrswege, intensiv und extensiv bewirtschaftete Agrarflächen und schließlich auch die Energiegewinnung belegt und wie sich das zu den anzustrebenden Bundesdeutschen Durchschnittswerten verhält. Aber gerade letztere werden überhaupt nicht kommuniziert. Die kleinen Bürgermeister wissen das gar nicht, und ihre Gemeinderäte noch weniger, die Bürger, die dann in Bürgerentscheiden über Flächennutzungspläne befragt werden, schon gleich gar nicht. Da wird dann halt aus dem Bauch heraus entschieden, und wer am lautesten schreit, trägt den Sieg davon.
Aber wie gesagt: Extrempositionen, die das eine oder das andere ausschließen wollen, sind immer falsch. Wenn man ausreichend On-Top-PV hat, hat man auch gute Argumente für die Freiflächenanlagen – und umgekehrt.
@JCW interessant, was sie sagen. Die verbleibenden Flächen müssen natürlich nicht intensiver bewirtschaftet werden, weil der wirtschaftliche Druck vom Landwirt genommen wird, wenn er sich mit dem Solarpark ein sicheres Standbein verschaffen kann. Erst dann hat er die Freiheit – und ich betone hier die unternehmerische Freiheit – zu tun was er möchte. Das ist gewiss nicht, die Natur zu quälen. Auch gilt es immer zu bedenken, dass wir aktuell ca. 2,3 Millionen Hektar Ackerland für den Anbau von Energiepflanzen ver(sch)wenden. Der Energieertrag mit Biodiv-Solarparks wäre auf derselben Fläche ca. 40-80 mal höher und brächte auch locker 40 mal mehr Deckungsbeitrag / Hektar. Ich rede hier grob gerechnet von 50-100 Milliarden Euro jährlich, welche beim Verkauf des Stromes anfallen. Dafür müssten wir dann auch keine Energie mehr importieren (derzeit ca. 50-60 Milliarden Euro jährlich für Gas, Erdöl, Steinkohle). Dazu kämen sehr, sehr viele schöne Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft, weil nach der Produktion des Stromes kommen ja noch Speicherung und Verteilung und Abwärmenutzung und Hege und Pflege des so errichteten dezentralen, regional-zellularen Energieparks.
Zum Kleinen Bürgermeister: Bitte nicht unterschätzen. Ich bin für eine Stärkung der kommunalen Planungshoheit durch Beratung der Bürgermeister und Kommunen, damit diese die obersten Klimaschutz- und Energiewendemanager werden können. Dazu gehört dann auch das Thema „Virtuelle Gemeindewerke“, damit jede Gemeinde auch beim Stromkauf und -verkauf mitverdienen kann. Grundsatzbeschlüsse könnten sich alle Kommunen leisten, um in Sachen Solarparks vom Reagieren ins Agieren zu kommen. Da wird dann nicht aus dem Bauch heraus entschieden, sondern nach guten Gesprächen, Beratungen und ja – gerne auch Streit. Der ist Kernbestandteil der Demokratie und halten Sie den einfachen Bürger bitte nicht für Dumm. Zur Dummheit bitte hier mal eine Seite lesen, die es in sich hat und dann vielleicht anders denken: https://de.m.wikisource.org/wiki/Von_der_Dummheit
Extremposition sind übrigens nicht falsch, sondern wichtig, um die gesamte Bandbreite zu kennen. Meist gibt es noch andere Extreme, die gar keiner kennt. Sofern man die aber schon im Vorfeld verdammt, traut sich vielleicht nicht jeder in einer Bürgerversammlung mit seiner Meinung an die Öffentlichkeit. Das ist Demokratie-Gefährdend. Mit Öffentlichkeit meine ich aber nicht den virtuellen Raum der sozialen Medien, sondern Versammlungen in echten Räumen, wo ohne Angst zu haben, alles gesagt werden kann. Nur so werden sich die Wege finden lassen, die sich gehen lassen. Alles andere endet im Widerstand der Dummheit, wie es Bonhoeffer in seinem Artikel beschreibt! Das sieht man ja schon bei Coronamaßnahmen und auch bei Energiewendeprojekten, die von oben dekretiert werden.
Wenn Solarbatterien billiger wären, würde sich der Eigenverbrauch besser rechnen. Leider können Innovationen nicht regulatorisch erwirkt werden. Müssen Aufdachanlagen, die rein für den Eigenverbrauch Strom erzeugen, genehmigt werden? Für einen Gemüsegarten muss ich doch auch keine Genehmigung beantragen und auf den geldwerten Vorteil des Gemüses Steuern bezahlen. So ähnlich ist es aber bei Solaranlagen
Die neu eingeführte Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf neu errichteten Wohnhäusern und Gewerbebauten ist grundsätzlich zu begrüßen, weil es jetzt mehr als nur einen finanziellen Anreiz für die Installation einer PV-Anlage auf Gebäuden gibt.
Aber wie verträgt sich die neu eingeführte Pflicht zur Installation von PV-Anlagen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Anlage – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, d.h. wenn die nach EEG gezahlte Vergütung einschließlich der Einsparungen durch selbst genutzten Strom nicht kostendeckend ist? In diesem Fall wird der Gebäudeeigentümer quasi zu einer finanziellen Spende an die Gemeinschaft der Strom-Erzeuger und –Verbraucher gezwungen.
Macht die neue Verpflichtung nicht zwingend eine kostendeckende Vergütung erforderlich, um rechtlich bindend zu wirken? Oder wird von der Verpflichtung entbunden, wenn im Einzelfall kein wirtschaftlicher Betrieb dargestellt werden kann?
Erzeugung und Verkauf von elektrischem Strom ist seit je her ein Geschäft, d.h. eine gewerbliche Tätigkeit; die großen Energieversorgungsunternehmen, die Übertragungsnetzbetreiber und viele Stadtwerke leben seit Jahr-(zehnt)en z.T. sehr gut davon: Die Kosten der Stromerzeugung (Anlagen- u. Brennstoff kosten) plus Gewinnzuschlag werden über den Verkauf des Stroms wieder eingespielt. Die Erzeugungs- und Verteilungskosten des Stroms bestimmen, abgesehen von diversen Umlagen und Steuern, den Strompreis für die Verbraucher.
Wenn nun massenhaft dezentrale private und gewerbliche Erzeuger ihren PV-Strom aus kleinen und mittelgroßen Anlagen ins Netz liefern, kann das nicht anders sein. Jedenfalls sieht das Finanzamt auch private Anlagenbetreiber (bei Anlagen >10 kW) durchaus als (Klein-)Unternehmer.
Daraus ergibt sich, dass die kleinen und mittleren Erzeuger von erneuerbarem Strom den größeren und großen EVU gleichgestellt werden müssen und auch einen Anspruch darauf haben, dass ihr ins Netz eingespeister Solarstrom auch so vergütet wird, dass die jeweilige Anlage zumindest kostendeckend betrieben werden kann. Marktwirtschaftlich ausgedrückt darf der Strom nicht unter Einstandskosten vergütet werden und erfordert im Grunde für jede Anlage eine Berechnung des mindestens notwendigen, kostendeckenden Strompreises, ggf. mit Zuschlag für „Wagnis und Gewinn“.
Solarstrom ist auch super billig.
Wir produzieren im Ausland mit unseren Solaranlagen für 2 Cent die kWh für uns selbst.
In Deutschland geht das aber nicht. Da muß man erst viele bürokratische Hürden meistern, Nachweise führen, Kurse besuchen und Anträge stellen und die verdreifachen die Kosten und es dauert halt auch ewig bis so ein Antrag bearbeitet wird.
Wir haben keine Energiekrise – wir haben eine Bürokratiekrise.