Förderung von Effizienzgebäuden KfW 55 kurzerhand eingestellt

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Für viele Beteiligte überraschend hat die Bundesregierung angekündigt, die Förderung von energieeffizienten Neubauten nach dem KfW-55-Standard zu Ende Januar 2022 einzustellen. Zuvor war die Förderung erst am 1. Juli dieses Jahres neu ausgerichtete und im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wieder gestartet worden. Für Bauvorhaben, die derzeit noch in der Planung sind, dürfen demnach nur noch bis Ende Januar Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden.

Damit erlischt ein beliebtes Förderinstrumente für Neubauten. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums waren 2021 in den wenigen Monaten bis zum 30. September bereits 12 Milliarden Euro vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die neue Gebäudeförderung bewilligt worden. Ein Rekordbetrag, wie das Ministerium schreibt. 5,8 Milliarden Euro davon fließen in Neubauprojekte. Und hiervon der größte Teil, nämlich 4,2 Milliarden, in die Gebäude mit dem Effizienzstandard 55, die nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes haben. Künftig sollen die Mittel hier reduziert werden und stattdessen der Altbausanierung zugutekommen.

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Betroffen sind zwei Förderprogramme: der Wohngebäudekredit 261/262 und der Zuschuss Wohngebäude 461. Der Kreditbetrag für ein Effizienzhaus der Stufe 55 beträgt derzeit noch 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit. Mitbetroffen sind auch 55er Effizienzhäuser, die eine Zertifizierung „Erneuerbare Energien“ oder „Nachhaltigkeit“ erreichen. Bei ihnen steigt der Zuschuss auf 26.250 Euro. Zusätzlich wurden die Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten und die Zertifizierung selbst zu 50 Prozent bezuschusst.

Für Bauherren, die sich derzeit in der Planung ihres Gebäudes befinden, könnte es nun etwas knapp werden, sagte Kirsten Neumann, Expertin für Förderprogramme der Verbraucherzentrale NRW. Sie selbst habe erst Anfang November von der Neuregelung erfahren. Für die Beantragung einer Förderung sei es aber nötig, dass ein Energieberater die Planungen energetisch durchkalkuliert und die Förderfähigkeit bestätigt.

Fördergelder für Neubauten erhalten künftig nur noch Gebäude der Effizienzklassen 40 und 40 plus. Bei diesem Standard erhöht sich die Förderung auf 150.000 Euro Kreditsumme und bis zu 37.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Bauherren sollten somit prüfen, ob sie ihre Planung auf die effizientere Klasse umstellen. „Letztlich ist es ein Rechenexempel, ob sich der zusätzliche Aufwand für die zusätzliche Förderung lohnt,“ so Neumann.

Bauminister fordert Verlängerung der Förderung

Die Bauminister und Bauministerinnen der Länder beschäftigten sich bei ihrer Konferenz vergangene Woche mit der angekündigten Einstellung der Förderung und sind, wie aus ihrer Pressemitteilung hervorgeht, mit der Abschaffung nicht einverstanden. „Die Bauministerinnen und Bauminister sind sich einig: Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung dringend, von ihrem Vorhaben, die KfW55-Förderung ab Februar 2022 einzustellen, abzusehen. Wenn die Bundesregierung bei ihrer Ankündigung bleibt, entstehen kaum zu schließende Finanzierungslücken im Bau. Dies wird in direkter Folge zu Mieterhöhungen führen und konterkariert alle Anstrengungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,“ so Ministerin Ina Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen.

Jürgen Leppig, der Verbandsvorsitzende des Bundesverbands der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker erläuterte pv magazine auf Nachfrage: „Gerade bei größeren Bauprojekten von Immobilieninvestoren kann sich der Planungsprozess über ein Jahr hinziehen.“ So eine kurzfristige Entscheidung wirft dann das Projekt schnell aus der Bahn. Wenn der Antragstermin nicht eingehalten werden kann, liegt es in der Hand der Investoren, Bauvorhaben auf den höheren Standard 40 anzupassen, ohne Förderung bei den Plänen zu bleiben oder Investitionskosten zu sparen und auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückzugehen, der etwa bei 70 bis 75 Prozent Energieeffizienz liegt.

Für den Bundesverband der Freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen scheint dieser letzte Schritt am wahrscheinlichsten. „Ohne die Förderung ist nur noch der gesetzliche Mindeststandard wirtschaftlich darstellbar“, erklärte Präsident Andreas Ibel. Eine Umfrage unter Mitgliedsunternehmen hätte ergeben, dass rund 84 Prozent der Teilnehmer durch Umplanungen mit Verzögerungen bei der Fertigstellung von Projekten rechnen. Knapp 90 Prozent der teilnehmenden Firmen hätten angegeben, dass Wohnungsbau im KfW-55-Standard ohne Förderung nicht wirtschaftlich darstellbar sei.

Anhebung der Neubaustandards

Im Wirtschaftsministerium ist man anderer Ansicht: „Die Entwicklung der Förderzahlen und des Marktes zeigen, dass sich das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 – auch dank der umfassenden Förderung – als Effizienzstandard weitgehend durchgesetzt hat.“ Auch Jürgen Leppig ist überzeugt, dass es falsch wäre, Abstriche bei der Energieeffizienz zu machen, da die Wirtschaftlichkeit nicht allein von den Investitionskosten abhänge, sondern von den Energieeinsparungen über die gesamte Lebenszeit des Gebäudes. Er sieht aber auch, dass eine Umplanung in den meisten Fällen eher schwierig sei. Das lasse sich nicht einfach durch eine Änderung in der Energietechnik erreichen oder durch mehr Photovoltaik. Bei einem Gebäude mit Ziegeln müssten beispielsweise die Wände um einige Zentimeter verstärkt werden, was entweder die Kubatur vergrößert oder die Innenräume verkleinert. Er befürchtet: „Es wird vermehrt Fälle geben, in denen die schnelle Streichung der Mittel zu energetisch schwächeren Lösungen führt.“

Bislang war es üblich, energetische Standards zu fördern, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausreichen. Hier tut sich nun eine Lücke auf. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daher angekündigt, die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes auf 2022 vorzuziehen und die Neubaustandards anzuheben. In Anbetracht des Koalitionsvertrags ist dieser Plan jedoch fraglich. Die Ampel-Koalition plant nämlich zunächst, 2022 ein Neubau-Förderprogramm aufzulegen, dass auf Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiert. Voraussichtlich zum 1. Januar 2025 werden dann die gesetzlichen Neubau-Standards an den KfW 40 Standard angeglichen.

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