Die unternehmerische Photovoltaik-Beteiligung als Investment: Die Absicherung der wirtschaftlichen Bewertung

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Einspeiserendite, Sonnenrendite, Rohertrag, EBITDA-Rendite oder IRR-Rendite lauten die verheißungsvollen Versprechungen in den Exposés zu den gewerblichen Photovoltaik-Anlagen, die dem Investor beim Vertrieb vorgelegt werden. Die Bezeichnungen für wirtschaftliche Kennziffern zur Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlagen sind so vielfältig wie deren Berechnungen durch die Anbieter und tragen damit erheblich zur Verwirrung der Investoren bei.

Da die Berechnungen in den Exposés keinerlei Norm oder einem Standard entsprechen müssen, sind die Ergebnisse der einzelnen Angebote kaum vergleichbar. Wie kann ein Investor nach der Übergabe der Exposés erkennen, ob eine 7 Prozent Sonnenrendite besser ist als eine 5,3 Prozent EBITDA-Rendite? Oder ist die Photovoltaik-Anlage mit einer 4 Prozent IRR-Rendite vielleicht doch besser, auch wenn 4 Prozent IRR-Rendite zahlenmäßig weniger versprechen als eine 7 Prozent Sonnenrendite. Ohne eine eigene Nachrechnung ist das kaum möglich. Wer sich die Mühe der Nachrechnung macht, erlebt häufig eine Überraschung.

Meistens enthalten die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anbieter zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu optimistischen Annahmen und halten damit einer intensiven Prüfung durch Branchenkenner kaum stand. Die ausgewiesenen Renditen der derzeitigen Angebote erweisen sich damit in der Regel als zu hoch.

  • Die Energieerzeugung wird vielfach zu hoch angesetzt, weil Verschattungen, Verschmutzung und Degradation der Module nicht in der Bewertung berücksichtigt werden. Der prognostizierte Umsatz zu EEG-Preisen wird damit im Durchschnitt über die Jahre selten erreicht.
  • Kosten werden regelmäßig zu niedrig angesetzt, in dem suggeriert wird, dass keinerlei Kosten für Reparaturen, Reinigung oder die Flächenräumung (Freifläche, Dach) anfallen. Insbesondere die Kosten zur Wiederherstellung der genutzten Fläche zum Ende des Vertragszeitraumes wird viele Investoren kalt erwischen, wenn es heißt, dass Kosten für den Abbau der Anlage, Entsorgung der Module und Wiederherstellung von Dächern oder Freiflächen anfallen.

Zudem leiden die Rechnungen der Anbieter allesamt darunter, dass in der Regel nur eine Rendite ohne Berücksichtigung von Steuern angegeben wird. Obwohl gerade die Nachsteuerbetrachtung für die Kaufentscheidung wesentlich ist, wird dazu auf den Steuerberater verwiesen.

Angesichts des Zeitdruckes bei der Kaufentscheidung entscheiden sich viele Investoren, den Angaben im Exposé blind zu glauben und kaufen sich ohne eine gewissenhafte Prüfung der Annahmen für Kosten und Erlöse in ein 30-jähriges Projekt ein.

Unsere Prüfungen in den letzten Jahren ergaben, dass sich eigentlich kaum ein Volleinspeiser-Projekt zu EEG-Preisen in den ersten 20 Betriebsjahren wirtschaftlich lohnt. Wenn es plangemäß läuft, dann amortisiert sich die Investition in den ersten zwanzig Jahren gerade so eben und hat damit keine Rendite erwirtschaftet.

Erst in der Post-EEG-Phase – und damit in weiter Ferne – soll dann die Rendite erwirtschaftet werden, die letztlich kaufentscheidend ist. Seit der starken Absenkung der EEG-Vergütungen in den Bereich von 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde erwarten die Anbieter, dass nach dem Auslaufen der zwanzigjährigen EEG-Förderperiode die Preise an der Strombörse höher liegen, als die vorherige EEG-Einspeisevergütung. Diese Annahmen wären, zunächst zu erklären und anschließend kritisch zu hinterfragen, da die Strompreise in 20 Jahren noch schlechter einzuschätzen sind, als in den ersten 20 Jahren des Betriebes.

Im Grunde entscheidet sich der Investor zu einem Kauf von einem stromerzeugenden Kraftwerk. Die wirtschaftliche Bewertung von Kraftwerken oder langlebigen energieerzeugenden Investitionsgütern ist seit langem in der Branche fest etabliert. Eine „Neuerfindung“ der wirtschaftlichen Bewertung in Form der eingangs erwähnten Renditen durch die Anbieter von gewerblichen Solaranlagen gibt es nicht. Vielmehr werden den Investoren im Ergebnis irrelevante Entscheidungsparameter präsentiert.

Dem Investor sollten in der Regel zwei wirtschaftliche Kennzahlen ausreichen, um eine Entscheidung über den Kauf eines Photovoltaik-Kraftwerkes zu treffen. Diese sind aber bisher nicht im Markt der gewerblichen Photovoltaik-Anlagen bekannt beziehungsweise werden nicht flächendeckend verwendet. Die Methoden zur Berechnung sind wissenschaftlich abgesichert, allgemein anerkannt und werden bei der Bewertung von Investitionsgütern im Bereich der Photovoltaik-Anlage durch Experten eingesetzt.

Bei den beiden Kennzahlen handelt es sich zum einen um die Kennzahl der langfristigen Stromgestehungskosten [Levelized Cost of Electricity (LCOE)] und zum anderen um den Kapitalwert einer Investition aus dem Regal der dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Die langfristigen Stromgestehungskosten (LCOE)

Die Stromgestehungskosten ergeben sich aus der Summe der variablen und fixen jährlichen Betriebskosten, den Abschreibungen, den Rückstellungen und den Kapitalkosten für Eigen- und Fremdkapital über den gesamten Betriebszeitraum. Der Barwert dieser Kosten wird durch die abgezinste Produktion geteilt und man erhält eine griffige Kennzahl, die in Form von Cent pro Kilowattstunde angegeben wird.

So kann beispielsweise ein Ergebnis der LCOE-Rechnung lauten, dass die durchschnittlichen Stromgestehungskosten der angebotenen Photovoltaik-Anlage 4,5 Cent pro Kilowattstundebetragen. Wenn der Investor nun eine EEG-Einspeisevergütung von 6,0 Cent pro Kilowattstunde im 20-jährigen EEG-Zeitraum erzielt, dann erzielt der Investor eine durchschnittliche LCOE-Marge von 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Investor weiß damit, dass bei einer positiven LCOE-Marge das Projekt nicht nur seine geforderte Mindestrendite erwirtschaftet, sondern auch noch eine zusätzliche Rendite in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde erzielt.

Der Kapitalwert einer Investition

Die dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen ermitteln dagegen meistens den Wert einer Investition zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung, in dem alle Erlöse, Kosten und Steuerzahlungen auf das Jahr der Entscheidung abgezinst werden. Vom Barwert dieser Nettozahlungsflüsse, die dem Investor nach Steuern über den Projektzeitraum zufließen, wird dann der Barwert des Kaufpreises der Photovoltaik-Anlage abgezogen und man erhält den Kapitalwert der Investition. Ist der Kapitalwert positiv, erhält der Investor nicht nur seine geforderte Mindestrendite, sondern auch noch eine zusätzliche Rendite aus dem Projekt.

So kann der Barwert der abgezinsten Nettozahlungsströme zum Zeitpunkt des Kaufangebotes einer gewerblichen 220 Kilowatt Photovoltaik-Anlage beispielsweise 210.000 Euro betragen. Der Barwert des Kaufpreises der Photovoltaik-Anlage liegt bei 198.000 Euro (900 Euro pro Kilowattpeak). Der Kapitalwert der Photovoltaik-Anlage/der Investition liegt bei 12.000 Euro. Die Investition verdient damit nicht nur die geforderten Kapitalkosten in Form einer Mindestrendite, sondern erwirtschaftet damit eine Zusatzrendite in Höhe von 12.000 Euro über den Projektzeitraum.

Beide Kennzahlen werden in der Regel im Rahmen einer vollständigen Finanzplanung berechnet. Im Kern der vollständigen Finanzplanung steht die aus dem Steuerrecht bekannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Berechnung der Einkommenssteuer nach EStG, die um die Berechnung aller anderen vom Ertrag abhängigen Abgaben (Solidaritätszuschlag, Gewerbeertrag, Kirchensteuer) ergänzt wird.

Mit der vollständigen Finanzplanung wird der Zahlungsstrom oder Cash-Flow ermittelt, der dem Investor über den Projektzeitraum unter Berücksichtigung der Finanzierung (Eigenkapital, Bankkredite) und aller hoheitlichen Abgaben (Umsatz-, Einkommens-, Kirchen- und Gewerbeertragssteuer, sowie dem Solidaritätszuschlag) zufließen wird.

Mit der vollständigen Finanzplanung werden schnell die Stärken und Schwächen der Angebote der gewerblichen Photovoltaik-Angebote aufgedeckt sowie die wirtschaftlich unattraktiven Angebote entlarvt, weil deren Renditepotential aus heutiger Sicht so weit in der Zukunft liegt (mehr als 20 Jahre), dass der Barwert dieser Rendite aus heutiger Sicht keinen finanziellen Wert hat.

Lassen Sie sich als Investor nicht von einer vermeintlich anfänglichen Steuerersparnis durch den Investitionsabzugsbetrags (IAB) blenden. Rechnen Sie das Projekt für sich sauber vom Anfang bis zum Ende durch und entscheiden dann, ob sich diese Investition wirtschaftlich für Sie lohnt und sich mit Ihrer Lebensplanung vereinen lässt.

Machen Sie es daher wie die professionellen Investoren:

  1. Fragen Sie nach der LCOE-Marge oder den Kapitalwert der Investition, um eine relevante Entscheidungsgrundlage zu haben.
  1. Sichern Sie Ihre Entscheidung durch eine fundierte vollständige Finanzplanung ab.

Denken Sie immer daran, dass Ihnen niemand ein „Geschenk“, oder eine „einmalige Gelegenheit zum Steuersparen“ anbietet. In der Regel wollen die Anbieter zunächst einmal überteuerte Photovoltaik-Anlagen verkaufen. Es lohnt sich, damit sie keine Fehlentscheidung treffen.

Der Autor Kai-Wilfrid Schröder hat jahrelange Erfahrung in der Projektentwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekte für die Stromeigenversorgung. Aufgrund vieler bekanntgewordener Projektentwicklungsfehler aus Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien hat Kai-Wilfrid Schröder mit einem Ingenieurteam die Beratungsfirma Utility Consultants gegründet, die technische und kaufmännische Analysen für Geldanleger und Investoren in den erneuerbaren Energien anbietet. Der fachkundige Rat soll den privaten Investor vor Fehlentscheidungen in eine Investition oder eine Geldanlage schützen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.utility-consultant.de/

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