Ökostrom-Anbieter sehen großen Anpassungsbedarf bei EU-Erneuerbaren-Richtlinie

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Die EU bereitet derzeit eine Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) vor. Der Entwurf ist veröffentlicht und stößt an einigen Stellen auf Kritik. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern EWS Schönau, Green Planet Energy und Naturstrom von der EU-Kommission nun deutliche Nachbesserung, wenn das selbstgesteckte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 tatsächlich erreicht werden soll. Anpassung müssten dabei an verschiedenen Stellen vorgenommen werden.

„Wir schlagen vor, das Ziel über den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im gesamten EU-Energiemix bis 2030 auf mindestens 45, besser noch 50 Prozent anzuheben“, erklärt Sebastian Sladek, Vorstand bei EWS Schönau. Nur wenn das Ausbautempo in den kommenden zehn Jahren drastisch beschleunigt werde, bleibe das Ziel der Klimaneutralität in Europa in Sichtweite. Es benötige daher „ambitioniertere und verbindliche Erneuerbaren-Ziele sowie zugehörige Maßnahmenkataloge in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten“. Auch die künftige Bundesregierung müsse kräftig nachlegen, so Sladek.

Auch für die Erzeugung von grünem Wasserstoff in großem Maßstab sei ein höheres Ausbautempo bei den Erneuerbaren essenziell. Dabei dürfe eine europäische Wasserstoff-Wirtschaft nicht zum Spielfeld der alten Gas- und Ölindustrie werden, fordern die Ökostrom-Anbieter. Daher müssten strengere Kriterien angelegt werden. „Wasserstoff darf nur dann als grün anerkannt werden, wenn er nachweisbar mit erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Herkunftsnachweise allein genügen nicht, um die nötige grüne Qualität zu garantieren“, fordert Sönke Tangermann, Vorstand von Green Planet Energy – vormals Greenpeace Energy. Eine

zeitliche und räumliche Zusammenhang der Produktion des erneuerbaren Stroms und des Wasserstoffs müssten nachgewiesen werden. Ohne ausreichenden Ökostrom und die Korrelation von grünem Strom und damit erfolgter Wasserstoffproduktion würde die von Europa angestrebte Wasserstoff-Produktion mit fossilen Energieträgern erfolgen, warnen die Unternehmen. Dies wäre im Kampf gegen den Klimawandel kontraproduktiv.

Sehr kritisch sehen die Ökostrom-Anbieter auch die geplanten Änderungen bei den Herkunftsnachweisen. Sie sehen darin Potenzial, „den deutschen Strommarkt mit Greenwashing-Produkten zu überschwemmen“, da auch für geförderte Anlagen die Grünstromzertifikate ausgestellt werden könnten. Die EU-Kommission sollte den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumen, für geförderte Anlagen keine handelbaren Herkunftsnachweise auszustellen. In Deutschland ist dies aktuell der Fall und wird über das sogenannte Doppelvermarktungsverbot gewährleistet. Für die entsprechenden Strommengen aus den EEG-Anlagen wird somit kein Grünstrom-Herkunftsnachweis ausgestellt, den die Anlagenbetreiber dann handeln und damit zusätzlich zur Förderung Erlöse erzielen könnten.

„Sollten künftig für Strom aus EEG-vergüteten Anlagen Herkunftsnachweise ausgestellt werden, sinkt der Wert solcher Zertifikate ins Bodenlose“, warnt Thomas Banning, Vorstandschef von Naturstrom. „Das würde nicht nur Greenwashing-Tarifen Tür und Tor öffnen, sondern auch die gerade beginnende Entwicklung förderfreier Öko-Kraftwerke massiv zurückwerfen, die sich auch über ihre Herkunftsnachweise finanzieren.“ Daher brauche es auch künftig das Doppelvermarktungsverbot oder eine ähnliche Regelung.

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