Verbraucherzentrale prüft Musterfeststellungsklage gegen Sonnen wegen Kündigung der Sonnenflat home

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pv magazine: Im September hat Sonnen angekündigt, die Sonnenflat home zu Ende August 2022 einzustellen und die Verträge zu diesem Datum gekündigt. Wie bewerten Sie das?

Holger Schneidewindt (Foto): Unabhängig von der juristischen Bewertung stellt es für Sonnen einen Vertrauensschaden dar. Das Fallenlassen der Pionierkunden passt so gar nicht zu dem Unternehmen, das sich gern den aggressiven Werbemethoden a la Tesla bedient.

Und wie sieht die juristische Bewertung aus, wenn es um die Kündigung von Sonnen geht?

Zwar ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein ordentliches Kündigungsrecht  von 30 Tagen enthalten, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Kündigungsrecht nur für Kunden gilt und nicht für Sonnen selbst, da das Unternehmen an vielen Stellen mit einer ‚Amortisation in 10 Jahren‘ geworben hat. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass dieses Kündigungsrecht – sofern man es für Sonnen anwendbar hält – unwirksam ist, denn diese Klausel im Kleingedruckten steht im Widerspruch zum Hauptwerbeargument ‚Amortisation in 10 Jahren‘. Man kann im Kleingedruckten nicht etwas durch die Hintertür aushebeln, was man plakativ in allen Werbebroschüren verspricht. Das ordentliche Kündigungsrecht könnte also möglicherweise für Sonnen nicht wirksam vereinbart worden sein.

Stellungnahme von Sonnen

Sonnen hat sich nach Veröffentlichung des Interviews mit einer Stellungnahme bezüglich der Aussagen von Holger Schneidewindt zum Thema Kündigungsrecht und -frist an pv magazine gewandt. Diese finden Sie in voller Länge unter dem Interview.

Was bedeutet es, wenn es nicht wirksam vereinbart wurde?

Wenn das ordentliche Kündigungsrecht nicht für Sonnen gilt oder nicht wirksam vereinbart worden ist, dann war die Kündigung nicht zulässig, Betroffene haben einen Anspruch gegen Sonnen auf Weiterlaufen ihrer Sonnenflat home.

Bestehen auch Ansprüche gegen den Installateur, der die Speicher installiert und die Kunden zum Abschluss der Sonnenflat home bewegt hat?

Für mich sind die Flat und der Speicherkauf eine Einheit, da das eine oder das andere meist wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Installateure, die exklusive Partner von Sonnen sind, haben in den meisten Fällen im Rahmen der Vertragsverhandlungen die Sonnenflat beworben. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Amortisationszeit sogenannte Beschaffenheitsvereinbarungen sind. Insofern kommen Schadensersatzansprüche gegen Installateure in Betracht – sicher auch abhängig davon, wie stark sie das Angebot bei den Kunden beworben haben.

Das klingt alles noch vage.

Rechtsklarheit kann nur ein Gericht bringen. Alles andere – auch von Seiten Sonnens – sind bloße Rechtsmeinungen. Rechtlich ist das für die Betroffenen aber leider kein Selbstläufer, da es sich um juristisches Neuland handelt, weil es um einen Stromvertrag im Zusammenhang mit Prosumer-Anlage – in diesem Fall einen Batteriespeicher – geht. Da diese ‚gekoppelten‘ Stromverträge zukünftig stark zunehmen werden, ist die Sonnen-Kündigung und deren rechtliche Behandlung so wichtig.

Welche nächsten Schritte haben Sie geplant?

Die Verbraucherzentrale prüft, ob eine Musterfeststellungsklage in Betracht kommt.

Was bedeutet das für die betroffenen Sonnen-Kunden? Sie müssen ja bis Ende Oktober in die neue Sonnenflat wechseln, wenn sie vom Wechselbonus von 500 Euro profitieren wollen.

Betroffene Kunden sollten gut überlegen, ob sie den Wechselbonus in Anspruch nehmen, denn damit verlieren sie möglicherweise ihre Rechtsposition, falls später festgestellt wird, dass die Kündigung unzulässig war. Deswegen sollte man jedenfalls nur „unter Vorbehalt“ wechseln und auf die Rechtsauffassung hinweisen, dass die Kündigung unzulässig war und man der Auffassung ist, der Tarif müsste weiterlaufen. Alternativ können die Kunden den Tarif noch ein Jahr weiterlaufen lassen und gegebenenfalls erst dann wechseln. Das wäre wirtschaftlich auch interessant.

Können die Kunden auch selbst klagen, unabhängig von einer möglichen Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale?

Wer klagen will, weil beispielsweise seine Rechtsschutzversicherung das Risiko abdeckt, der kann das tun. Wir als Verbraucherzentrale bleiben dran, weil die Betroffenheit der Prosumer so stark ist und das Thema so wichtig und zukunftsträchtig ist. Daher brauchen wir eine Rechtsklarheit für solche Fälle.


Stellungnahme von Sonnen zum Interview der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Zum Interview der Verbraucherzentrale im pv magazine am 27.10.2021 bezüglich der Kündigung des Sonnenflat home-Stromvertrags möchten wir gerne einige der so nicht zutreffenden Aussagen der Verbraucherzentrale richtigstellen:

Nicht richtig ist, dass die Kündigungsfrist von 30 Tagen eine „Klausel im Kleingedruckten“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, man sie also quasi „versteckt“ hat. Richtig ist vielmehr, dass sonnen gegenüber dem Kunden bereits im Rahmen der Angebotserstellung immer sehr transparent und sehr offen sowohl die Laufzeit, als auch die Kündigungsfrist von 30 Tagen dargestellt hat: Zunächst – vor Aufgabe der Bestellung des Kunden – wurden Laufzeit und Kündigungsfrist sehr deutlich im Angebot dargestellt. Nach Aufgabe der Bestellung durch den Kunden wurden Laufzeit und Kündigungsfrist nochmals ausdrücklich in der Auftragsbestätigung wiederholt. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir keine Frist aufgenommen, sondern explizit auf das Angebot und die Auftragsbestätigung verwiesen.

In den Wirtschaftlichkeitsprognosen haben wir immer deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Beispielberechnung handelt, die von zahlreichen Variablen abhängt, welche sich natürlich verändern können. Eine Garantie dafür, dass sich diese Variablen, und damit auch die Berechnungsgrundlage des Stromvertrags, nicht ändern, wurde durch Sonnen nicht abgegeben.

Sonnen bietet ihren Kunden mit der deutlich verlängerten Kündigungsfrist (1 Jahr statt 30 Tage) beziehungsweise einem Wechselbonus, wenn man bis zum 31.10.2021 in die neue Sonnenflat wechselt, einen fairen Übergang in einen neuen Sonnenflat-Tarif an, der – gerade auch bei den aktuellen Entwicklungen im Energiemarkt – weiter häufig einer der günstigsten Ökostromverträge am Markt ist.


Anmerkung der Redaktion: Das Interview ist mit der Stellungnahme von Sonnen am 28.10.2021, 10:55 Uhr, atualisiert worden.

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