Bereits im Sommer kam massive Kritik an der geplanten Novelle der EU-Beihilferichtlinie auf. So sieht sie eine Absenkung des Schwellwerts für Ausschreibungen von 1 Megawatt auf 400 Kilowatt vor. Dies kritisierte bereits der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf. Brüssel scheint jedoch an seinen Plänen festhalten zu wollen. Zumindest griff der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) das Thema aktuell wieder auf und warnte vor einem weiteren Rückgang des Photovoltaik-Zubaus, sollte die Bagatellgrenze auf 400 Kilowatt gesenkt werden. Ab 2026 soll sie sogar auf 200 Kilowatt fallen.
Dies dürfte in Bayern den weiteren Photovoltaik-Ausbau stark behindern, da eine Teilnahmepflicht unter anderem mit massiven Unsicherheiten bei den zu erwartenden Einnahmen verbunden sei, so Aiwanger. Gerade Bürgerenergieprojekte und kleine Investoren könnten sich dann aus dem Markt zurückziehen und auf die Umsetzung weiterer Projekte verzichten. „Es ist völlig unverständlich, dass die EU einerseits die Klimaziele deutlich verschärft, aber andererseits den zwingend erforderlichen Photovoltaik-Ausbau ausbremst“, so der bayerische Wirtschaftsminister.
Er forderte die Bundesregierung auf, dies gegenüber der EU-Kommission zu thematisieren, um auch zukünftig den raschen Zubau von Photovoltaik-Anlagen garantieren zu können. „Deshalb habe ich Bundesminister Altmaier in einem Schreiben aufgefordert, sich für die Beibehaltung der bisherigen Schwellenwerte einzusetzen“, so Aiwanger weiter.
Aktuell ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Ausschreibungspflicht ab 750 Kilowatt Leistung im EEG 2021 festgeschrieben. Bei Dachanlagen liegt Deutschland jedoch schon faktisch unter der Bagatellgrenze. Seit April greift die Neuregelung des EEG 2021, wonach Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung einen Zuschlag aus einer Ausschreibung brauchen, um den kompletten erzeugten Solarstrom vergütet zu bekommen. Andernfalls wird nur 50 Prozent der eingespeisten Menge vergütet und der restliche Solarstrom muss für den Eigenverbrauch genutzt werden. Diese Regelung führte zu einem massiven Einbruch des Zubaus im Segment der Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung in den vergangenen Monaten. „Es sollte bereits jetzt gegengesteuert werden, da wir rasch möglichst viele Photovoltaik-Anlagen auf die Dächer bringen müssen“, forderte Aiwanger.
Eine Änderung dieser Vorschrift steht auch weit oben auf der „Wunschliste“ des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) an die neue Bundesregierung. Allein zwischen Mai und August verzeichnete der Verband einen Rückgang um 68 Prozent des Segments der Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt gegenüber den vier Monaten davor. Daher sollten nicht nur die Restriktionen bei den Photovoltaik-Dachanlagen rückgängig gemacht werden, sondern die Pflicht zur Ausschreibung allgemein für Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt angehoben werden.
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Der Punkt wird um so wichtiger, wenn man auch bei Gewerbeimmobilien eine PV-Pflicht bei Neubau verpflichtend vorschreibt. Mann kann es den potentiellen Akteuren ja kaum vermitteln, dass Sie sich eine Anlage aufs Dach schrauben müssen, und dann aber gezwungen werden an den schwierig zu kalkulierenden Ausschreibungen teilzunehmen. Gerade im Hinblick auf die sich anbahnenden Konflikte für sehr große Freiflächenanlagen, sollte man die Hürden für Dachanlagen nicht immer weiter verschärfen.