Zweckverband gegen schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Lausitzer Seen in Sachsen

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pv magazine: Der Zweckverband Lausitzer Seenland hat sich gegen schwimmende Photovoltaik-Anlagen ausgesprochen. Ist das richtig und was ist der Grund dafür?

Daniel Just: Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Lausitzer Seenland Sachsen hat in ihrer Sitzung am 05.10.2021 den Beschluss gefasst, schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf einigen Seen im Verbandsgebiet grundsätzlich nicht zuzulassen. Der ZV LSS und seine Mitglieder sehen in Tourismus und Naherholung die Hauptentwicklungslinien der entsprechenden Seen des Lausitzer Seenlandes. Daher spielt unter anderem die Planung und Errichtung von wassertouristischer Infrastruktur als Grundlage für den Bootstourismus aktuell und in den kommenden Jahren die zentrale Rolle. Die hierfür geeigneten Seen und Seeflächen sind jedoch bereits jetzt in vielen Bereichen durch bergrechtliche, naturschutzfachliche, wasserrechtliche und andere Belange erheblich eingeschränkt.

Können Sie Beispiele nennen?

Als Beispiel sei hier der Knappensee genannt, der aufgrund einer großflächigen Rutschung im Frühjahr 2021 kurz vor Fertigstellung der Sanierung bis auf weiteres vollständig gesperrt sein wird. Zudem reduziert sich etwa die nutzbare Fläche des größten sächsischen Sees, des Bärwalder Sees im Südosten des Seenlandes, durch drei Naturschutzbereiche erheblich, davon eine Schutzzone für Zugvögel von mehreren Quadratkilometern mitten auf der Wasserfläche, die für Boote gesperrt ist. Daher sollen die Wasserflächen der für die touristische Nutzung vorgesehenen Seen von weiteren Nutzungsansprüchen möglichst freigehalten werden.

Wie viele Gewässer sind in dem Beschluss inbegriffen?

Der Beschluss bezieht sich auf die folgenden Seen: Bärwalder See, Bergener See, Bernsteinsee, Blunoer Südsee, Dreiweiberner See, Erikasee, Geierswalder See, Knappensee, Neuwieser See, Partwitzer See, Sabrodter See, Scheibe-See, Silbersee und Spreetaler See. Gleichzeitig bleibt eine Belegung mit schwimmenden Photovoltaik-Anlagen auf den übrigen Seen, wie beispielsweise. dem Mortkaer See und dem „Speicherbecken Lohsa 2“ mit einer Größe von etwa 1000 Hektar grundsätzlich weiterhin möglich.

Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung nun für die Gemeinden in der Region?

Der einstimmige Grundsatzbeschluss stellt eine Willenserklärung und Selbstverpflichtung der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet dar, die jeweilige kommunale Bauleitplanung auf das Ziel auszurichten, die genannten Seen bevorzugt in Richtung Freizeit- und Tourismusnutzung zu entwickeln. Diese Positionierung soll eine einheitliche Argumentation in der Region ermöglichen und nicht zuletzt die Kommunikation mit Investoren erleichtern. Der Beschluss des Zweckverbandes entfaltet eine Bindungswirkung für die Verbandskommunen hinsichtlich der Ausübung der jeweiligen kommunalen Planungshoheit. Weitergehende Einschränkungen sind damit nicht verbunden.

Die Nutzung der Seen wäre ja trotz Photovoltaik-Anlagen weiterhin möglich. Warum glauben Sie, dass sich Tourismus und saubere Energieerzeugung nicht in Einklang bringen lassen?

Der Zweckverband und seine Mitgliedskommunen sind sich der Bedeutung des Naturschutzes und Erzeugung regenerativer Energien im speziellen bewusst, stellen sie doch die Grundlage für eine langfristig tragfähige Regionalentwicklung dar. Die beiden Themen schließen sich auch keineswegs aus. Jedoch sind die Nutzungsansprüche an den oben genannten Seen vielfältig, so dass trotz der Größe der zur Verfügung stehenden Wasserflächen eine überlegte Schwerpunktsetzung im Hinblick auf die Entwicklungsstrategie vorgenommen werden muss. Angesichts der Tatsache, dass für Photovoltaik-Anlagen andere – landbasierte – Standorte zur Verfügung stehen, sollen die Wasserflächen der genannten Seen als prägendes Element des Lausitzer Seenlands so weit wie möglich freigehalten werden.  Aus Fachkreisen ist des Weiteren bekannt, dass beim Thema Floating-Photovoltaik noch hoher Forschungsbedarf besteht. Anhand Pilotanlagen soll unter anderem zunächst deren Wirkung und Einfluss auf das Gewässerökosystem fundiert untersucht werden. Solche Anlagen sind an den Seen im Verbandsgebiet, die nicht in der Auflistung enthalten sind, weiterhin grundsätzlich umsetzbar.

Es ist aber auch zu hören, dass sie ein Pilotprojekt für eine schwimmende Photovoltaik-Anlage der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg in ihrem Verbandsgebiet unterstützen. Wie kommt das und könnten positive Ergebnisse künftig doch noch zu einer anderen Entscheidung des Zweckverbands führen?

Hinsichtlich einer flächenmäßig kleinen Pilotanlage zur Erprobung von Technologien im Realversuch gab es in der Vergangenheit Gespräche mit der BTU Cottbus-Senftenberg. Eine Entscheidung für einen konkreten Standort ist jedoch noch nicht gefallen. Dieses Beispiel zeigt, dass die Mitglieder des Zweckverbandes grundsätzlich offen gegenüber der Thematik Floating-Photovoltaik eingestellt sind. Nach Auswertung der Forschungsergebnisse, die aus der Pilotanlage gewonnen werden, ist entsprechend der obigen Ausführungen auch eine Belegung der geeigneten Seen mit größeren Anlagen nicht ausgeschlossen.

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