Redispatch 2.0 startet mit Übergangslösung

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Alles erinnert ein bisschen an das Marktstammdatenregister oder besser an dessen wiederholte Verschiebungen bei dessen Einführung. So ist es jetzt auch beim Redispatch 2.0: Eigentlich sollte es am 1. Oktober 2021 das bisherige Einspeisemanagement für alle Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung ablösen. Die Bundesnetzagentur hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Festlegungen zum Verfahren veröffentlicht. Dennoch herrschte am Markt, etwa unter den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, eher Verwirrung als Klarheit.

Darauf haben das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Bundesnetzagentur nun reagiert und eine vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ausgearbeitete Übergangslösung akzeptiert. Sie soll bis 1. März 2022 für Anlagen bis 10 Megawatt Leistung sowie alle Erneuerbaren- und KWK-Anlagen gelten und nach einem dreimonatigen Testbetrieb am 31. Mai 2022 auslaufen.

„Zwar teilt die Beschlusskammer 6 die Einschätzung des BDEW, dass die gesetzlichen Ansprüche auf bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen nicht außer Kraft gesetzt werden. Allerdings nimmt die Beschlusskammer 6 auch zur Kenntnis, dass die für die flächendeckende Einführung des bilanziellen Ausgleichs notwendigen Implementierungen noch nicht im ausreichenden Maße erfolgt sind und daher ein geordneter Übergang der bilanziellen Verantwortung auf die Netzbetreiber zum 01.10.2021 nicht sichergestellt ist. Um Risiken für die Systemsicherheit zu vermeiden, sollte den beteiligten Unternehmen ein geordneter Weg aufgezeigt werden, wie mit dieser Situation für eine Übergangszeit umgegangen werden kann“, heißt es auf der Website der Bundesnetzagentur.

Der BDEW verweist darauf, dass die Übergangsregelung „ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe“ beinhalte. Es sei vielmehr „eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs“. Die gesetzlichen Anforderungen des Redipatch 2.0 blieben damit erhalten. „Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Residpatch-2.0- Zielprozesse“, erklärt der BDEW. Die Bundesnetzagentur erklärte weiter, dass sie „vorerst keine Aufsichts- und Zwangsmaßnahmen wegen etwaiger Verstöße“ ergreifen werde.

In der September-Ausgabe des pv magazine Deutschland hat Margarete von Oppen die wichtigsten Praxisfragen rund um das Redispatch 2.0 beantwortet, darunter wer von der Neuregelung des Einspeisemanagements betroffen ist, zwischen welchen Modellen gewählt werden kann oder wie der finanzielle Ausgleich für die Abregelung von Anlagen künftig ausgestaltet ist.

Aktuelle Ausgabe

In der pv magazine Deutschland September-Ausgabe finden Sie den Beitrag von Rechtsanwältin Margarete von Oppen zu den Neuregelungen im Zuge des Redispatch 2.0.

Redispatch 2.0 – Die wichtigsten Fragen (nur für Abonnenten zugänglich)

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