Alles erinnert ein bisschen an das Marktstammdatenregister oder besser an dessen wiederholte Verschiebungen bei dessen Einführung. So ist es jetzt auch beim Redispatch 2.0: Eigentlich sollte es am 1. Oktober 2021 das bisherige Einspeisemanagement für alle Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung ablösen. Die Bundesnetzagentur hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Festlegungen zum Verfahren veröffentlicht. Dennoch herrschte am Markt, etwa unter den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, eher Verwirrung als Klarheit.
Darauf haben das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Bundesnetzagentur nun reagiert und eine vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ausgearbeitete Übergangslösung akzeptiert. Sie soll bis 1. März 2022 für Anlagen bis 10 Megawatt Leistung sowie alle Erneuerbaren- und KWK-Anlagen gelten und nach einem dreimonatigen Testbetrieb am 31. Mai 2022 auslaufen.
„Zwar teilt die Beschlusskammer 6 die Einschätzung des BDEW, dass die gesetzlichen Ansprüche auf bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen nicht außer Kraft gesetzt werden. Allerdings nimmt die Beschlusskammer 6 auch zur Kenntnis, dass die für die flächendeckende Einführung des bilanziellen Ausgleichs notwendigen Implementierungen noch nicht im ausreichenden Maße erfolgt sind und daher ein geordneter Übergang der bilanziellen Verantwortung auf die Netzbetreiber zum 01.10.2021 nicht sichergestellt ist. Um Risiken für die Systemsicherheit zu vermeiden, sollte den beteiligten Unternehmen ein geordneter Weg aufgezeigt werden, wie mit dieser Situation für eine Übergangszeit umgegangen werden kann“, heißt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
Der BDEW verweist darauf, dass die Übergangsregelung „ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe“ beinhalte. Es sei vielmehr „eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs“. Die gesetzlichen Anforderungen des Redipatch 2.0 blieben damit erhalten. „Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Residpatch-2.0- Zielprozesse“, erklärt der BDEW. Die Bundesnetzagentur erklärte weiter, dass sie „vorerst keine Aufsichts- und Zwangsmaßnahmen wegen etwaiger Verstöße“ ergreifen werde.
In der September-Ausgabe des pv magazine Deutschland hat Margarete von Oppen die wichtigsten Praxisfragen rund um das Redispatch 2.0 beantwortet, darunter wer von der Neuregelung des Einspeisemanagements betroffen ist, zwischen welchen Modellen gewählt werden kann oder wie der finanzielle Ausgleich für die Abregelung von Anlagen künftig ausgestaltet ist.
Aktuelle Ausgabe
In der pv magazine Deutschland September-Ausgabe finden Sie den Beitrag von Rechtsanwältin Margarete von Oppen zu den Neuregelungen im Zuge des Redispatch 2.0.
Redispatch 2.0 – Die wichtigsten Fragen (nur für Abonnenten zugänglich)
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@Sandra, ein paar Zusatzinfos für die Lesenden wären da schon mal hilfreich:
https://www.next-kraftwerke.de/wissen/dispatch-redispatch.
Redispath liest sich wie eine Handlungsanweisung, des vor-vorigen Jahrhundets.
Wahrscheinlich wird die Informationsübertagenug noch mit FAX-Dokumenten gefordert.
Wir werden in absehbaren Zeit keine Großkraftwerke mehr haben(sollen/dürfen)!
Es lässt eine riesige Gelddruckmaschinerie für die etablierten Versorgungsunternehmen vermuten.
Befürchtung: Menschen werden die Flut an Fax-Nachrichten bei eher steigendem Zappelstrom der Erneuerbaren Enerieen nicht adäquat bearbeiten können!
Das Ganze scheint mir der falsche und überholte Ansatz:
Versorgungsbereiche sollten in einen E-Speicher mit Blick auf den Ladezustand als Regelkreis arbeiten; lokal den einzelnen Stadtwerken zugeordnet und/oder auch überregional in den Versorgungsbereichen.
Das war es!
Zu Zeiten der Einlagerung passiert ein vereinbarter Preis an den Produzenten; Zeiten der Ausspeisung aus dem Speicher werden entsprechend höher vergütet.
Was sagt die Versorgungswirtschaft und insbesondere deren wissenschaftliche Institutionen zu dem Redispatch 2.0 ?
Von redispatch wird die Verfügbarkeit und auch letzlich der Stromprei abhängen?
@Thomas.
Ich habe gerade beim BDEW, die ja federführend sind beim Redispatch, angefragt welche Rolle meine 23 kWp Anlage dabei spielt
Hallo Herr Diehl,
vermutlich keine 😉
Die Regelungen für das Redispatch 2.0 beziehen sich auf Anlagen ab 100 Kilowatt. Steht auch im Text…
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Hallo Frau Enkhardt.
Im Text steht aber auch das Folgende.
Zitat:…Darauf haben das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Bundesnetzagentur nun reagiert und eine vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ausgearbeitete Übergangslösung akzeptiert. Sie soll bis 1. März 2022 für Anlagen
..„bis“ ..10 Megawatt Leistung sowie alle Erneuerbaren- und KWK-Anlagen gelten und nach einem dreimonatigen Testbetrieb am 31. Mai 2022 auslaufen. Zitat Ende.
Offenbar haben die unterdessen gemerkt, dass mit Anlagen „bis“ 10 Megawatt auch einiges an Strom zusammen kommt, die man nicht vernachlässigen kann in dem man diese Erzeugungen, beim Bemühen die Netze stabil zu halten, außen vor lässt.
Höchstwahrscheinlich kommen die bei dieser Gelegenheit nicht drum herum die Erneuerbaren wieder zwingend den Bilanzkreise der Versorger zuzuordnen.
Das ist mein Hintergedanke bei dieser Anfrage.
Ich gehe mal davon aus, dass das Folgende auch dazu beiträgt, dass die Energiewende ein weiteres mal von dem eingeholt wird, was hier mein Lieblingsthema ist. Nämlich die Tatsache, dass die EE seit 2010 nicht mehr vorrangig verbraucht werden müssen, statt dessen separat am Spotmarkt der Börse verkauft werden.. Die nötige Netzstabilität wird dafür sorgen, dass man nicht drum herum kommt die EE wieder am Wendeprozeß teilhaben zu lassen, in dem man sie – wie bis 2010 der Fall – den Versorgern anteilmäßig, zwingend zuordnet.
Siehe hier, die Vorschläge der Klima Union bei der Prosumer Frage
https://www.pv-magazine.de/2020/08/21/cdu-csu-klimakreis-will-mutige-eeg-novelle/
Mit Redispatch haben wir schon wieder ein Bereich der Energiewende, wo die bekannte Ermächtigungsverordnung von 2010 ihre Spuren hinterlässt.
Für neu hinzugekommene Leser siehe hier unter Auswirkungen, und Gründe der Reform.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:..Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Zitat Ende.
Wie kontraproduktiv, im Bezug auf die Netzstabilität ( Redispatch ) dieses 2010 beschlossene Verlagern der EE aus den Bilanzkreisen der Versorger an den Spotmarkt der Börse wirkt, ist schon vor Jahren zutage getreten.
Schaut mal hier:
https://www.diepresse.com/732800/gefahr-durch-stromhandler-zocken-bis-zum-blackout
Die Bilanzkreis Verantwortlichen sind verpflichtet ihren Bedarf Tage im Voraus kalkulativ zu sichern. Differenzen, können dann noch kurzfristig viertelstündlich ( Intraday ) am Spotmarkt der Börse ausgeglichen werden. In Erwartung eines Sturmtiefs mit niedrigen, oder so gar negativen Börsenpreisen, reizt die Möglichkeit knapp zu kalkulieren, um dann zum Erfüllungszeitpunkt von den „Schnäppchen“ Gebrauch zu machen, um die Erträge zu optimieren. Wenn das natürlich viele machen, und zudem das Sturmtief nicht so erträglich wird, geht das ans Eingemachte, sprich an die Notreserve, und somit an die Netzsicherheit ( Redispatch )
Das alles hat man sich aber selbst eingebrockt, in dem 2010 die Erneuerbaren aus den Bilanzkreisen raus genommen wurden, und separat an der Börse vermarktet werden müssen.
Als die EE noch zwingend den Bilanzkreisen zugeordnet wurden, waren die schon mal allen Spekulationen entzogen. Was damals – bei einem Sturmtief – noch als Ramschware am Spotmarkt ankommen konnte, waren allenfalls Prognoseabweichungen, und die wären vernachlässigbar.
Wie es auch anders geht – offenbar nach der Methode wie vor 2010 – zeigt das folgende Beispiel.
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Frage:… Wie geht die Integration? Ich habe noch die fünf Prozent „physikalische Grenze“ im Ohr als Höchstanteil für Erneuerbare.
Antwort:…Wir entwickeln mit den Partnern im elektrischen System neue Verfahren und Technologien für die sichere Integration von Solar- und Windstrom. Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Aber es sind noch weitere technische Innovationen nötig. Wie schafft man es, dass erneuerbare Energien Systemverantwortung übernehmen können? Dass sie zur Spannungshaltung beitragen können, wenn wir bei einem Sturm mal einzelne Leitungen verlieren? Dann übernehmen mittlerweile auch Windanlagen die Spannungshaltung. Und das funktioniert hervorragend. Bei größeren Stürmen in der Region hat sich das in der Praxis schon erwiesen. Zitat Ende.
Hallo ihr Interessierten.
Schaut mal hier.
https://www.pv-magazine.de/2017/10/30/wie-communities-der-energiewende-dienen/#comments
Dieses Vorhaben kann doch auch nur funktionieren, wenn die EE wieder – wie bis 2010 der Fall – in die Bilanzkreise integriert werden.
Das wird insofern besonders schwierig, weil die gleichen Lobby Institutionen, die das 2010 der Energiewende als, für eine erfolgreiche Wende, unvermeidbar angedreht haben, das nun wieder rückgängig machen müssten.
„Lügen haben kurze Beine“ diese bekannte Redensart wird immer mehr zum Indikator der oben verlinkten Ermächtigungsverordnung von 2010