Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat bereits am Mittwoch den Gesetzesvorschlag von SPD, Grünen und FDP zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht angenommen. Ab 2023 müssen demnach auf allen gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf gewerblich genutzten neuen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Mindestgröße muss dem Gesetz zufolge bei 60 Prozent der geeigneten Flächen für die Photovoltaik-Installation liegen. Die maximale Leistung könne aber so begrenzt werden, damit für die Photovoltaik-Anlage kein Zuschlag in Ausschreibungen notwendig wird – dies ist bei Dachanlagen, die die volle Einspeisevergütung erhalten wollen nach dem EEG 2021 ab 300 Kilowatt erforderlich.
Im Juli brachten die Regierungsfraktionen ihren Vorschlag für das „Landessolargesetz“ in den Landtag ein. Sie haben in ihrem Programm das Ziel eines jährlichen Photovoltaik-Zubaus von 500 Megawatt zwischen 2021 und 2026 festgeschrieben. 2020 lag die neu installierte Leistung bei etwa 200 Megawatt. Im Gesetz sind Ausnahmeregeln für die Photovoltaik-Pflicht enthalten und geeignete Flächen für Installationen genauer definiert.
Keine Pflicht für den Bau von Photovoltaik-Anlagen besteht so bei „unterirdischen Bauten, Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, Traglufthallen und Zelten“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Auch nur temporär genutzte und provisorische gewerbliche Bauten müssen nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Ersatzweise könnten zudem auch andere Außenflächen des Gebäudes oder Gebäude in unmittelbarer räumlicher Umgebung zur Erfüllung der Pflicht genutzt werden. Auch die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung könne auf die Erfüllung der Vorgabe angerechnet werden. Ebenfalls möglich ist eine Verpachtung geeigneter Flächen zur Photovoltaik-Nutzung an Dritte. Bei Parkplätzen entfällt die Pflicht, wenn sie sich unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen befinden. Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage ebenfalls entfallen.
Solarverband will Förderung von Stecker-Solar-Geräte
Der Solarverband Rheinland-Pfalz hat für einen beschleunigten Photovoltaik-Ausbau im Bundesland dagegen eine Förderung von Stecker-Solar-Geräten gefordert. Es schickte ein entsprechendes Schreiben an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Abgeordneten des Energieausschusses, um über die Umsetzung eines solchen Programmes zu diskutieren. „Solche Steckdosenmodule sind seit Oktober 2017 in Deutschland erlaubt und können problemlos auf Garagendächer oder Terrassen, bei denen sich in der Nähe eine Steckdose befindet, aufgestellt und angesteckt werden. Einfacher wird die Photovoltaik nicht mehr“, erklärte der Landesvorsitzende Wolfgang Müller. Auch an Fassaden oder Balkonen könnten diese Photovoltaik-Module befestigt werden.
„Eine vom Land finanzierte Förderung würde einen Anreiz bilden, sich ein Steckerdmodul anzuschaffen“, so Wolfgang Müller weiter. Nur ein solches Stecker-Solar-Gerät mit 300 Watt Leistung pro Einwohner würde eine Leistung von mehr als einem Gigawatt ergeben. Etwa vier Millionen Menschen leben in Rheinland-Pfalz. „Damit würden die selbstgesteckten Ziele der Energiewende in Rheinland-Pfalz wieder ein Stück näher kommen.“
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Wie erhalte ich die Förderung für die Balkon PV Anlage? Möchte mir eine anschaffen.
Hallo Herr Schäfer.
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ihren Bürgern Zuschüsse für Steckerkraftwerke an. Informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde. Holger Laudeley auf dem YouTube Kanal von Dennis Witthus hat in über 20 Jahren harter Arbeit und vielen Prozessen gegen die Stromlobby die Ungefährlichkeit von Stecker- solarkraftwerken bewiesen und hat auch eine VDE Norm durchgesetzt, welche für Anlagen bis 600 Watt normale Schukostecker zulässt.
Für ein Balkonkraftwerk ist keinerlei Anmeldung vonnöten. Viele Stadtwerke fordern immer noch eine feste Stromverbindung durch einen Elektriker, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu verschlechtern. Nach einem neuen Gerichtsurteil müssen sogar Vermieter ein Balkonkraftwerk dulden, da das Gericht im Sinne des Umweltschutz entschieden hat. Diese kleinen Anlagen decken zu einem Großteil ihre Grundlast im Haus und Sie können so Kühlschrank, Fernseher und andere Standby Geräte kostenlos versorgen. Wenn Sie noch einen alten Zähler installiert haben, dann läuft ihr Zähler bei Überproduktion rückwärts und Sie können das Netz als Speicher benutzen. In den Niederlanden können die Bürger auch mit größeren Solaranlagen ihre ganze Energie ins Netz einspeisen und diese Energie wieder verbrauchen, wenn es dunkel ist. Bei uns ist das nicht erlaubt, weil RWE und andere die Politik bestimmen, oder bestimmt haben. Es gibt Anbieter mit deutschen Modulen und natürlich sehr viele mit der Produktion in China. Die Module sind mittlerweile so ausgereift, dass man von allen von einer Lebensdauer von 20 bis 40 Jahren ausgehen kann. Auch bei Schwachlichtverhalten haben diese sich merklich verbessert. Die Preise schwanken bei 300 Watt von 200 bis 400 € und bei 600 Watt zwischen 400 Euro und 700 €. Die größere Anlage rentiert sich ein zwei Jahre früher, da nur ein Wechselrichter gebraucht wird. Ich empfehle dies jedem, welcher sonst keine andere Möglichkeit hat über eine größere Anlage Selbstversorger zu werden. Es macht auch Spaß über ein Strommessgerät seinen Ertrag zu verfolgen. Zusätzlich zur eigenen Freude tut man auch noch was für den eigenen Geldbeutel und trägt nicht so viel Geld zum Stromversorger. Auf den selbst erzeugten Strom gibt es auch keine Preiserhöhungen.
So ein Modul rechnet sich auch ohne Förderung. Sie sparen jedes Jahr rund 60 € an Stromkosten. Das Modul hat sich nach weniger als 10 Jahren amortisiert, hält 25 Jahre und hat so eine Rendite von rund 10 %.
Förderung ist unnötig. Die Module rechnen sich – ohne Bürokratie .
Diese Bürokratie muss weg. Das schreckt sehr Viele ab.
Wer will sich schon mit dem Versorger anlegen, Kontrolleure im Haus haben oder gar eine Stromabschaltung oder Strafen riskieren. Auch wenn es keine Referenzurteile gibt.
Der Staat, Tennet, die Stromversorger haben in Wirklichkeit keinerlei Interesse dass Privatleute Strom selbst produzieren, daher erfinden sie Auflagen um die Installation unnötig zu verteuern und kompliziert zu machen, und scheuen sich auch nicht davor gegen mit ihren Auflagen EU Recht zu verstoßen. Reden und Handeln sind eben 2 paar Stiefel. Andere Länder wie die Niederlande machen es vor wie es geht.