Grüner Wasserstoff aus Photovoltaik: rechtliche Grundlagen zur Projektentwicklung in Spanien

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Grüner Wasserstoff wird derzeit vermehrt als der saubere Treibstoff der Zukunft gehandelt. Die Theorie ist einfach: Mit Solarenergie wird sauberer Strom erzeugt; ein zusätzlicher Elektrolyseur nutzt diesen Strom um – mittels Elektrolyse – aus Wasser „grünen“ Wasserstoff zu produzieren. Theoretisch kann der Wasserstoff dann zu diversen Zwecken eingesetzt werden – etwa als Treibstoff im Personen-, Schiff und Flugverkehr, aber auch in der Industrie.

Spanien bietet sich aufgrund der guten Sonnenverhältnisse und des günstigen Bodens für Photovoltaik-Projekte an. Dabei könnten Photovoltaik-Wasserstoff-Projekte eine gute Alternative zum klassischen Solarparks mit Netzanschluss und Einspeisung in das Stromnetz darstellen. Nachdem der Markt aufgrund mangelnder Netzkapazität zuletzt begrenzt waren, eröffnet grüner Wasserstoff in Spanien neue Möglichkeiten.

Das Interesse an der Projektentwicklung im Bereich Photovoltaik-Wasserstoff steigt! Wissen Sie bereits, wie es rechtlich geht?

Aus rechtlicher Sicht ist die Lage in Spanien ähnlich wie in anderen EU-Ländern: Für Projekte dieser Art mangelt es noch an einer passenden Regelung, der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Einsatzes von Wasserstoff in der Energiebranche noch nicht bedacht. Derzeit wird die Wasserstoffproduktion juristisch noch als „industrielle Aktivität der Chemiebranche“ eingestuft; auch wird kein erheblicher Unterschied gemacht, welche Technologie zum Einsatz kommt.

Grundsätzlich sind Photovoltaik-Wasserstoff-Projekte in Spanien juristisch aus zweierlei Hinsicht zu bewerten:

  • Die Vorschriften für den Bau einer Photovoltaik-Anlage richten sich nach klassischem spanischem Energierecht. Also: Sicherung der Flächenrechte, Bestätigung der geeigneten städteplanungsrechtlichen Klassifizierung des Baulands; Dann: gegebenenfalls Aval-Stellung, Netzanschlusspunkt- und Einspeisegenehmigung. In jedem Fall: Umweltgenehmigung, verwaltungsrechtliche Genehmigung des Projektes und Genehmigung der technischen Planung, Baugenehmigung, Bausteuer…das übliche Spiel!
  • Zusätzlich sind die Vorschriften für die Produktion von Wasserstoff zu beachten. Das bedeutet vor allem ein umfangreiches umweltrechtliches Genehmigungsverfahren. Auch wichtig ist die korrekte Klassifizierung des Bauland als „industriell“. Für die spätere Inbetriebnahme und den Betrieb gelten in Spanien zusätzliche Auflagen (Umwelthaftung, Sicherheitsvorschriften, Meldepflichten…), weitere Vorschriften ergeben sich auch aus dem Europarecht (man beachte besonders die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Mitteilung an die ECHA und die REACH-Verordnung). Eine besondere sektorale Genehmigung ist derzeit nur bei Einspeisung in ein Gasnetz (Power to Gas) nötig – in Spanien ist dies nur beschränkt zulässig (…derzeit ist grundsätzlich eine Konzentration von 5 Prozent erlaubt).

Die praktische Erfahrung bei der Umsetzung solcher Projekte ist noch beschränkt – auch auf Seiten der Behörden. Es empfiehlt sich also den Genehmigungsprozess direkt mit den zuständigen Behörden zu besprechen.

Künftig ist mit gesetzlichen Neuerungen zu rechnen, welche die Entwicklung von grünen Wasserstoffprojekten erleichtern könnten. In dieser Hinsicht ergeben sich erste Hinweise aus der spanischen Roadmap für Wasserstoff „Hoja de Ruta del Hidrógeno“ vom Oktober 2020, welche im Rahmen des Nationalen Integrierten Klima- und Energieplanes 2021-2030 (Plan Nacional de Energía y Clima 2021-2030 (PNIEC)) im Einvernehmen mit dem Gesetzesentwurfs für ein spanisches Klimawandel- und Energiewendegesetz (Proyecto de Ley de Cambio Climático y Transición Energética)) entwickelt wurde. Die spanische Zielsetzung steht im Einklang mit der europäischen Ausrichtung – vor allem in Bezug auf die im Rahmen des europäischen Green Deal verabschiedeten europäischen Wasserstoffstrategie.

Ob, wann und wie der spanische Gesetzgeber seine ambitionierten Ziele umsetzen wird, ist noch ungewiss. Bis dahin, wird man sich an das alte Genehmigungsverfahren halten müssen – der Markt wird nicht warten.

Es bleibt spannend!

— Die Autorin Pia Kohrs ist Rechtsanwältin und Abogada von der deutsch-spanischen Wirtschaftskanzlei Mariscal & Abogados in Madrid. Sie ist auf internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, Energierecht und erneuerbare Energien spezialisiert. —

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