Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage als naturverträglich gelten kann? Dazu gibt es viele Positionspapiere und Handreichungen, unter anderem von Naturschutzbund und Bundesverband Solarwirtschaft, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt oder vom Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat nun ein Dokument veröffentlicht, das einen Überblick über die wichtigsten Ansatzpunkte und Maßnahmen gibt. Eine Bewertung der Empfehlungen aus Verwaltung, Politik und Naturschutz nehmen die Experten ausdrücklich nicht vor. Die genutzten Quellen sind im Dokument verlinkt.
Das KNE führt in seiner Übersicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf. So sollte zum Beispiel die Bodenversieglung auf maximal zwei Prozent der Fläche, inklusive Gebäude maximal fünf Prozent, beschränkt werden. Höchstens 40 bis 50 Prozent der Freifläche dürfe mit Modulen überstellt werden. Zwischen Modulunterkante und Boden müsse ein Mindestabstand von 80 Zentimetern gehalten werden.
Die zuständigen Behörden sollten eine extensive Bewirtschaftung und ein naturschutzfachliches Pflegeregime mit Pflege- und Entwicklungskonzept vorschreiben. Die Betreiber sind angehalten, gebietsheimisches, artenreiches Saat- und Pflanzgut zu verwenden, wobei auch eine Mahdgutübertragung möglich sei. Ebenso sollten sie Vielfalt bei Relief, Untergrund und Strukturen erhalten und fördern, etwa durch die Anlage von Stein- und Totholzhaufen, Hecken, Rohbodenstellen, Wurzelstubben und Kleingewässern. Eine Beweidung könne die Fläche offen halten.
Die Umzäunung sei so gestalten, dass sie für Kleintiere keine Barriere darstellt. Das bedeutet zum Beispiel einen Mindestabstand von 15 bis 20 Zentimetern zwischen der Bodenoberkante und der Zaununterkante, ausreichend große Maschen und den Verzicht auf Stacheldraht in Bodennähe. Zur Biotopvernetzung solle der Zaun nach außen hin mit standortheimischen Gehölzen, Sträuchern oder Stauden eingegrünt werden.
Grundsätzlich gelte es, die Anlage in vorhandenes Relief und Topografie sowie Biotopstrukturen einzubinden, etwa durch die Platzierung in Senken oder unter der Horizontlinie, nicht jedoch an Hängen und auf Kuppen.
Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen
Darüber hinaus haben die Experten des KNE in einem zweiten Dokument Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solarparks zusammengestellt. Auch hier geben sie die Einschätzungen der verschiedenen Akteure wider, ohne diese zu bewerten. Das Quellenverzeichnis mit Links ermöglicht es, die Zuordnungen der Flächentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und Prüfgebieten im Detail nachzuvollziehen. Bei einzelnen Flächentypen kommen die heran gezogenen Quellen zu unterschiedlichen Bewertungen.
Als „in der Regel“ für Solarparks geeignete Flächen nennt die Übersicht unter anderem Große, vollversiegelte Flächen, aus Naturschutzsicht nicht relevante Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, Flächen ohne besondere landschaftliche Eigenart wie Ackerflächen oder Intensivgrünland, unwirtschaftliche Ackerflächen oder Standorte mit ästhetisch vorbelasteter Landschaft, etwa mit Verkehrswegen.
„Potenziell geeignet“ sind zum Beispiel nicht überwiegend versiegelte Industriebrachen und Militärflächen, Alttagebaue oder Bergbauhalden. „Eher ungeeignet“ sind „Natura-2000“-Gebiete , Biosphärenreservate samt ihrer Entwicklungszonen, Naturparks, regionale Grünzüge, Renaturierungsflächen und Vogelschutzgebiete. Gänzlich ungeeignet sind Nationalparks, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmäler, Gewässerrandstreifen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder Streuobstwiesen.
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Die beiden Dokumente des KNE sind hilfreich. Mir gefällt, dass folgende Flächenkategorien für gut geeignet gehalten werden:
– Flächen ohne besondere landschaftliche Eigenart, wie Ackerflächen oder Intensivgrünland
– Intensiv genutzter Acker ohne Saum- und Sonderstrukturen
Noch besser gefällt mir, dass das KNE in seinem eigenen Statement (https://www.naturschutz-energiewende.de/aktuelles/kne-veroeffentlicht-kriterienkataloge-fuer-eine-naturvertraegliche-standortwahl-und-gestaltung-von-solar-freiflaechenanlagen/) zur Veröffentlichung der Dokumente Biodiv-Solarparks als Mehrfachnutzung nennt: „Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden.“
Fläche als knappes Gut zu betrachten, halte ich für die deutsche Landwirtschaft allerdings für falsch.
Fläche ist gar kein knappes Gut, solange mehr als 2,3 Millionen Hektar mit ineffizientem und ökologisch höchst fragwürdigem Anbau von Pflanzen für die energetische Verwertung ver-(sch)-w-endet werden. Vielleicht kommt die oft genannte Flächenknappheit irgendwo anders her?
1. Kann es sein, dass Agroindustrie und Agrarhandel ein großes finanzielles Interesse daran haben, dass möglichst wenig Hektar für Solarparks aus der Agrarfläche stammen, weil jeder Solarpark für Agroindustrie und Agrarhandel Umsatzeinbußen bedeuten?
2. Kann es sein, dass Solarparks mit Hilfe von Lobbyisten der Agroindustrie und Agrarhandel seit geraumer Zeit in Politik und Wissenschaft wegen angeblicher Flächenknappheit als nicht zielführend positioniert werden und darum vielfach die Prioritäten auf Solardachanlagen, neuerdings sogar incl. Solarpflicht liegen?
Dieses wertungsfreie Sammelsorisum des KNE liest sich wie ein schlechter Witz – sind nach diesen Papier ja nahezu alle Flächen mit Ausnahme von Schutzgebieten und Wald (zu schattig ? 😉 ) als „in der Regel geeignet“ anzusehen. Das mit jeden Solarpark ein Stück „freie“ Landschaft als Lebensraum für Mensch und seine verwandten frei lebenden Grosssäuger hinter einen Hochsicherheitzaun verschwindet – vergessen und verdrängt.
Wenn sich die Solarbranche nicht darauf besinnt das die In der Regel am besten geeigneten Flächen für Solarparks aus ökologischer Sicht auf den Dachflächen vor und über unserer Haustür befinden – wird das wohl nichts mehr mit der naturverträglichen Energiewende. Dann wird die Photovoltaik , meine Meinung nach berechtigterweise, vor ähnlichen oder gar größeren Akzeptanzproblemen in der Gesellschaft stehen wir die Windkraft aktuell. Es wird Zeit den Holzweg zu erkennen auf dem sich das umsetzen der Energiewende aktuell befindet.
Lieber Sonnenhaus,
„Das mit jeden Solarpark ein Stück „freie“ Landschaft als Lebensraum für Mensch und seine verwandten frei lebenden Grosssäuger hinter einen Hochsicherheitzaun verschwindet – vergessen und verdrängt.“ das ist ja gerade der Witz bei den Biodiv-Solarparks. Der Schutz der Biodiversität gilt den Insekten, Kleinsäugern, und noch kleinern Mitbewohnern. Bitte legen Sie ihre antropozentrische Brille ab und freuen sie sich über die Ökologischen Vorrangflächen in der Agrarwüste. Zu Dachanlagen und anderen kleinteiligen, teureren Ideen, die Energie für eine Fossil-Freie-Gesellschaft zu produzieren, bedenken Sie bitte neben den schon heute knappen Installateuren die Folgekosten in Bezug auf Instandhaltungs- und Wartung. Es ist nicht unplausibel in zehn Jahren mit Preisen von 200 bis 250 Euro/Stunde zu rechnen, wenn eine Fachkraft aufs Dach klettern muss. Es gibt kein Akzeptanzproblem für Biodiv-Solarparks, wenn sie richtig gut gemacht sind und die Wertschöpfung in der Region bleibt. Und für das richtig gute Machen liefert das KNE-Papier sachdienliche Hinweise. Es geht ja auch nicht um ein Verbot von Dach-PV – aber es geht garantiert nicht um eine Dach-PV-Pflicht, sondern um eine Idee, die sozial-verträglich, umweltfreundlich und gemeinwohlorientiert ist und länger hält, als ein Dach! Strom wird ja auch in 100 Jahren noch gebraucht, oder?
Lieber Herr Schnitzler, leider konnte ich nicht direkt auf Ihre Antwort erwidern so dass ich Ihnen auf meine Antworte.
Sie Schreiben“ Der Schutz der Biodiversität gilt den Insekten, Kleinsäugern, und noch kleinern Mitbewohnern. Bitte legen Sie ihre antropozentrische Brille ab und freuen sie sich über die Ökologischen Vorrangflächen in der Agrarwüste“ Hier kann ich nur mit der gegenbitte kommen ; legen Sie bitte die privat motivierte Dollarbrille beiseite und vereinnahmen nicht die armen Insekten und Kleinsäuger um die profitbetriebenen und landschaftsverbrauchenden industriellen PV-Freiflächenanlagen ökologisch schönzufärben!
Mit jeder Freiflächenanlage auf Agrarland nimmt bei steigender Bevölkerung der intensivierungsdruck auf die Verbleibende Argrarfläche naturgemäß zu. Um allerdings dem Insektensterben substanziell zu begegnen sollte die Landwirtschaft auf der Fläche extensiviert und ökologisiert werden, hierzu zählen sowohl der grösstmögliche Verzicht auf Insektide, Herbizide und überdüngung als auch das vorübergehende brachliegen von Ackerflächen.
Eine dichtbesiedelte Wohlstandsnation wie Deutschland sollte sich die etwas Höheren Stromgestehungskosten von Dachanlagen leisten können , diese sind bei großen Dachanlagen ja im 1cent bereich und eigentlich nur ein Ausdruck wie wenig uns Natur bzw Agrarfläche wert ist.