Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende fasst Kriterien für naturverträgliche Solarparks zusammen

Solarpark, Schafe, Frankreich

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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage als naturverträglich gelten kann? Dazu gibt es viele Positionspapiere und Handreichungen, unter anderem von Naturschutzbund und Bundesverband Solarwirtschaft, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt oder vom Umweltministerium Baden-Württemberg. Das  Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat nun ein Dokument veröffentlicht, das einen Überblick über die wichtigsten Ansatzpunkte und Maßnahmen gibt. Eine Bewertung der Empfehlungen aus Verwaltung, Politik und Naturschutz nehmen die Experten ausdrücklich nicht vor. Die genutzten Quellen sind im Dokument verlinkt.

Das KNE führt in seiner Übersicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf. So sollte zum Beispiel die Bodenversieglung auf maximal zwei Prozent der Fläche, inklusive Gebäude maximal fünf Prozent, beschränkt werden. Höchstens 40 bis 50 Prozent der Freifläche dürfe mit Modulen überstellt werden. Zwischen Modulunterkante und Boden müsse ein Mindestabstand von 80 Zentimetern gehalten werden.

Die zuständigen Behörden sollten eine extensive Bewirtschaftung und ein naturschutzfachliches Pflegeregime mit Pflege- und Entwicklungskonzept vorschreiben. Die Betreiber sind angehalten, gebietsheimisches, artenreiches Saat- und Pflanzgut zu verwenden, wobei auch eine Mahdgutübertragung möglich sei. Ebenso sollten sie Vielfalt bei Relief, Untergrund und Strukturen erhalten und fördern, etwa durch die Anlage von Stein- und Totholzhaufen, Hecken, Rohbodenstellen, Wurzelstubben und Kleingewässern. Eine Beweidung könne die Fläche offen halten.

Die Umzäunung sei so gestalten, dass sie für Kleintiere keine Barriere darstellt. Das bedeutet zum Beispiel einen Mindestabstand von 15 bis 20 Zentimetern zwischen der Bodenoberkante und der Zaununterkante, ausreichend große Maschen und den Verzicht auf Stacheldraht in Bodennähe. Zur Biotopvernetzung solle der Zaun nach außen hin mit standortheimischen Gehölzen, Sträuchern oder Stauden eingegrünt werden.

Grundsätzlich gelte es, die Anlage in vorhandenes Relief und Topografie sowie Biotopstrukturen einzubinden, etwa durch die Platzierung in Senken oder unter der Horizontlinie, nicht jedoch an Hängen und auf Kuppen.

Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen

Darüber hinaus haben die Experten des KNE in einem zweiten Dokument Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solarparks zusammengestellt. Auch hier geben sie die Einschätzungen der verschiedenen Akteure wider, ohne diese zu bewerten. Das Quellenverzeichnis mit Links ermöglicht es, die Zuordnungen der Flächentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und Prüfgebieten im Detail nachzuvollziehen. Bei einzelnen Flächentypen kommen die heran gezogenen Quellen zu unterschiedlichen Bewertungen.

Als „in der Regel“ für Solarparks geeignete Flächen nennt die Übersicht unter anderem Große, vollversiegelte Flächen, aus Naturschutzsicht nicht relevante Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, Flächen ohne besondere landschaftliche Eigenart wie Ackerflächen oder Intensivgrünland, unwirtschaftliche Ackerflächen oder Standorte mit ästhetisch vorbelasteter Landschaft, etwa mit Verkehrswegen.

„Potenziell geeignet“ sind zum Beispiel nicht überwiegend versiegelte Industriebrachen und Militärflächen, Alttagebaue oder Bergbauhalden. „Eher ungeeignet“ sind „Natura-2000“-Gebiete , Biosphärenreservate samt ihrer Entwicklungszonen, Naturparks, regionale Grünzüge, Renaturierungsflächen und Vogelschutzgebiete. Gänzlich ungeeignet sind Nationalparks, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmäler, Gewässerrandstreifen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder Streuobstwiesen.

 

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