Monopolkommission: Bundesregierung muss mehr Wettbewerb bei Ladeinfrastruktur und Wasserstoffnetzen ermöglichen

Teilen

Die Monopolkommission hat am Mittwoch ihres achtes „Sektorgutachten Energie“ vorgelegt, dessen Schwerpunkt unter anderem auf den neu entstehenden Märkten für Ladestrom und Wasserstoff liegt. „Die Bundesregierung sollte darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpfen“, so der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling.

Beim Thema Ladeinfrastruktur weist die Monopolkommission darauf hin, dass zurzeit häufig einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Zudem sei es für Kunden nicht möglich, sich zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim Ad-hoc-Laden zu informieren, um gezielter Angebote wahrzunehmen. Beides erschwere das Erreichen günstiger Ladepreise. „Die nächste Bundesregierung sollte deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen“, lautet die Empfehlung. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass unterschiedliche Anbieter Ladepunkte an einem Standort betreiben. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – Preise und weitere Informationen wie etwa Funktions- und Belegungsstatus über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.

„Die Monopolkommission gibt der nächsten Bundesregierung dringend zu erledigende Hausaufgaben mit auf den Weg“, so die Einschätzung von Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Energie- und Klimapolitik bei Stromanbieter Lichtblick. Auch Lichtblick vertrete die Position, dass regionale Stromtankstellen-Monopolisten Wettbewerb und Transparenz zunehmend behindern. Zudem würden Konzerne und Stadtwerke ihre regionale Monopolstellung auf dem Ladesäulenmarkt aktuell weiter ausbauen und wegen mangelnder Konkurrenz Tarife und Ladebedingungen weitgehend frei von Wettbewerb fest legen. „Was wir brauchen, ist die freie Wahl des Stromanbieters an jeder öffentlichen Ladesäule“, so Schmidt-Pleschka.

Mit Blick auf die neuen Wasserstoffnetze rät die Monopolkommission zu einer aus dem Telekommunikationssektor bekannten dynamischen Regulierung. Dabei würde die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und falls notwendig mit verschiedenen Regulierungsinstrumenten Wettbewerbsprobleme beheben. Zudem müsse die Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz vermieden werden, denn die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...