Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause brauchten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP noch einen Gesetzentwurf für eine Photovoltaik-Pflicht ab 2023 in den Landtag in Mainz ein. Der Landesverband Solarenergie in Rheinland-Pfalz bezeichnete das noch in der parlamentarischen Diskussion befindliche Landessolargesetz jedoch als „zahnlosen Tiger“. „Die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen Ziele reichten bei weitem nicht aus, um notwendige Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels zu leisten“, erklärte Wolfgang Müller, Vorsitzendes von Rheinland-Pfalz Solar. Das Bundesland müsse sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientieren, dass eine bindende Relevanz des Pariser Klimaabkommen bestätigt habe.
Der Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen sieht vor, dass Unternehmen bei Neubauten ab 2023 verpflichtet werden, Solaranlagen auf Dächern und Stellplätzen zu errichten. Nach Ansicht des Landesverbands gibt es jedoch zuviele Ausnahmen. So seien Betriebe mit weniger als 250.000 Euro Umsatz, die Landwirtschaft und die öffentliche Hand von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Damit wären über Dreiviertel aller Betriebe in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht betroffen sein, kritisiert der Verband.
Nach seiner Auffassung müssten wenigstens die öffentlichen Gebäude in das Gesetzesvorhaben einbezogen werden. Das Bundesland müsse zudem weitreichende Änderungen im EEG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) über den Bundesrat erreichen, um die vielen Ausbauhemmnisse bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen zu beseitigen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz-Solar fordert begleitend zur Verabschiedung des Landessolargesetz ein Förderprogramm. Auch müssten Contractingmodelle ermöglicht werden, bei den Unternehmen ohne eigene Investitionen eine Photovoltaik-Anlage auf ihren Geländen erreichten könnten.
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Seit vielen Jahren schon sollen immer die privaten Häuslebauer dämmen wie verrückt, die Baukosten damit hochtreiben und Immissionen sparen. Viele können sich die „energetische Ertüchtigung“ nicht leisten, und zwingen kann man niemanden.
Wieso saniert und ertüchtigt nicht schon immer primär die öffentliche Hand ihren eigenen, immensen Gebäudebestand? Auf diese Immobilien besteht jederzeit Zugriff, ein reines Organisationsproblem. Immer die Industrie und die Privaten sollen es richten.
§9 des Landesklimaschutzgesetzes besagt, dass bis 2030 sämtliche Gebäude der öffentlichen Hand klimaneutral sein sollen. Dadurch ist eine Berücksichtigung der öffentlichen Hand bei der Planung von Solaranlagen bereits gegeben.
§9 LKSG bezieh sich erstens nur auf die Landesverwaltung und lässt zweitens auch hier Ausnahmen zu. Es ist insoweit in der Tat nicht nachvollziehbar, dass von pribaten Unternehmen etwas verlangt wird, was die öffentliche Hand selbst nicht erbringen muss.