Landesverband kritisiert geplante Photovoltaik-Pflicht in Rheinland-Pfalz als „zahnlosen Tiger“

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Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause brauchten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP noch einen Gesetzentwurf für eine Photovoltaik-Pflicht ab 2023 in den Landtag in Mainz ein. Der Landesverband Solarenergie in Rheinland-Pfalz bezeichnete das noch in der parlamentarischen Diskussion befindliche Landessolargesetz jedoch als „zahnlosen Tiger“. „Die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen Ziele reichten bei weitem nicht aus, um notwendige Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels zu leisten“, erklärte Wolfgang Müller, Vorsitzendes von Rheinland-Pfalz Solar. Das Bundesland müsse sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientieren, dass eine bindende Relevanz des Pariser Klimaabkommen bestätigt habe.

Der Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen sieht vor, dass Unternehmen bei Neubauten ab 2023 verpflichtet werden, Solaranlagen auf Dächern und Stellplätzen zu errichten. Nach Ansicht des Landesverbands gibt es jedoch zuviele Ausnahmen. So seien Betriebe mit weniger als 250.000 Euro Umsatz, die Landwirtschaft und die öffentliche Hand von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Damit wären über Dreiviertel aller Betriebe in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht betroffen sein, kritisiert der Verband.

Nach seiner Auffassung müssten wenigstens die öffentlichen Gebäude in das Gesetzesvorhaben einbezogen werden. Das Bundesland müsse zudem weitreichende Änderungen im EEG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) über den Bundesrat erreichen, um die vielen Ausbauhemmnisse bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen zu beseitigen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz-Solar fordert begleitend zur Verabschiedung des Landessolargesetz ein Förderprogramm. Auch müssten Contractingmodelle ermöglicht werden, bei den Unternehmen ohne eigene Investitionen eine Photovoltaik-Anlage auf ihren Geländen erreichten könnten.

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