Seit dem 1. Juli gibt es weitere Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Förderung für die Sanierung bestehender Gebäude zu energieeffizienten Gebäuden oder den Neubau oder Kauf neu gebauter Gebäude dieses Standards. Die Förderung wird über die bundeseigene Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und kann als Kredit mit Tilgungszuschuss oder (neu!) als reiner Zuschuss beantragt werden. Auch für den schon bisher existierenden Standard „KfW 40 Plus“ kann die Förderung jetzt ohne Kredit als Zuschuss beantragt werden.
Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse gibt es bei:
- Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
- einzelnen energetischen Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
Interessant für uns ist, dass bei der Förderung von Effizienzhäusern (nicht bei reinen Einzelmaßnahmen) hier auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden können. Dies ist dann möglich, wenn der Finanzierungsrahmen beziehungsweise die Obergrenze der förderbaren Kosten durch die Sanierungsmaßnahmen (oder Anschaffungskosten) des Gebäudes noch nicht ausgeschöpft sind. Je nach Effizienzstandard liegen diese bei 120.000 oder 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das sind beispielsweise für ein Zweifamilienhaus also 240.000 oder 300.000 Euro.
Bei BEG-Förderung Verzicht auf EEG-Einspeisevergütung
Nimmt man die BEG-Förderung auch für die Photovoltaik-Anlage in Anspruch, muss auf die Förderung der EEG-Vergütung verzichtet werden. Theoretisch dürfte der Strom direkt vermarktet werden. Da dies in der Praxis bei kleinen Photovoltaik-Anlagen derzeit nicht umsetzbar ist, läuft es auf einen Verzicht auf die Einspeisevergütung hinaus. Auch Spezialtarife wie Stromclouds beinhalten in der Regel die EEG-Einspeisevergütung und lassen sich deshalb wohl derzeit in dieser Variante nicht nutzen. Im Einzelfall sollte also abgeschätzt werden, welche Förderung lohnender ist. Beispiele hierzu später in diesem Text.
Sonderfall ist hier wie schon bisher der Standard Effizienzhaus 40 plus: Unser Hinweis https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/eegverguetung-fliesst-auch-fuer-strom-vom-effizienzhaus-24166 gilt weiterhin – mit der Ergänzung dass bei der reinen Zuschusslösung für den Kostenanteil der Photovoltaik-Anlage kein Zuschuss in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einspeisevergütung aus dem EEG gewählt werden soll.
Systematik und Höhe der Förderung
Das Förderprogramm in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss für die Finanzierung von Sanierungen oder Neubauten hat die KfW-Programmnummer 261 (Effizienzhaus). Wer statt des Kredites direkte Zuschüsse in Anspruch nehmen will, wählt das Programm 461 (Effizienzhaus).
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz), gibt es noch das Kreditprogramm 262 (Einzelmaßnahmen). Hierbei gibt es keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen und deshalb sollte dieses Programm nicht mit der Förderung verwechselt werden, um die es im Folgenden geht.
Kredite werden über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel die Hausbank) bei der KfW beantragt. Nur die Anträge für direkte Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (analog zum Programm 262 und keine Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen) sind beim BAFA zu stellen.
Die Förderhöhe ist ein Prozentsatz bezogen auf die Kosten und hängt ab von der erreichten Effizienzstufe. Die Förderung erhöht sich, wenn die „EE-Klasse“ erreicht wird, das heißt der Nachweis erbracht wird, dass die Heizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Beim Neubau im Effizienzstandard 40 und 55 kann der Bonus auch erzielt werden, wenn statt der EE-Klasse der Nachweis für ein Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) erbracht wird. Ein doppelter Bonus für EE und NH ist aber nicht möglich.
Bei der Sanierung ist ein zusätzlicher Bonus für den Fall einer schrittweisen Sanierung bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) möglich.
Um die Förderung zu erhalten, muss man Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Wir beschränken uns in diesem Text auf die Betrachtung bei Wohngebäuden. Es gibt auch Förderung für Nichtwohngebäude unter dafür spezifischen Bedingungen.
Die maximalen Förderhöhen (Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse) im Überblick:
Effizienzhaus-Standard | Sanierung[1] ohne EE-Klasse
Max. 120.000 Euro förderbare Kosten[2] | Sanierung mit EE-Klasse
Max. 150.000 Euro förderbare Kosten | Sanie-rung schritt-weise mit iSFP | Neubau ohne EE-Klasse
Max. 120.000 Euro förderbare Kosten | Neubau mit EE-Klasse (wahlweise mit NH-Paket bei 40 und 55)
Max. 150.000 förderbare Kosten |
KfW 40 plus | – | – | – | – | 25 % (37.500 €) |
40 | 45 % (54.000 €)[3] | 50 % (75.000 €) | + 5 % | 20 % (24.000 €) | 22,5 % ( 33.750 €) |
55 | 40 % (48.000 €) | 45 % (67.500 €) | + 5 % | 15 % (18.000 €) | 17,5 % (26.250 €) |
70 | 35 % (42.000 €) | 40 % (60.000 €) | + 5 % | – | – |
85 | 30 % (36.000 €) | 35 % (52.500 €) | + 5 % | – | – |
100 | 27,5 % (33.000 €) | 32,5 % (48.750 €) | + 5 % | – | – |
Denkmal | 25 % (30.000 €) | 30 % (45.000 €) | + 5 % | – | – |
Legende:
[1] Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Bestandsgebäudes [2] Die Summe der förderbaren Kosten gilt pro Wohneinheit, bei einem Zweifamilienhaus also beispielsweise zwei Wohneinheiten und damit der doppelte Betrag [3] Die in Klammern genannten Beträge in Euro sind die Höchstbeträge des Zuschusses für alle geförderten Maßnahmen bei vollem Ausschöpfen der förderbaren Kosten.Sonderfall „KfW 40 plus“ beim Neubau
Neben der neuen „EE-Klasse“ existiert für Neubauten weiterhin die in der Tabelle mit aufgeführte Klasse „Effizienzhaus 40 plus“. Hier ist eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher – neben weiteren Maßnahmen – Voraussetzung zum Erreichen dieser Klasse. Wird die Photovoltaik-Anlage nicht mitgefördert, sondern ermöglicht nur das Erreichen der Klasse, kann für eingespeisten Strom wie bisher trotzdem die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden.
Falschinformationen zu Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen
Die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen des BEG haben zu irreführenden Berichten (https://www.energie-experten.org/news/beg-effizienzhaus-ee-bis-zu-21000-euro-extra-zuschuss-zur-pv-anlage, https://www.pv-magazine.de/2021/06/24/beg-21-000-euro-an-zusaetzlicher-foerderung-fuer-photovoltaik-anlagen-moeglich/) darüber geführt, es gebe bis zu 21.000 Euro zusätzlichen Zuschuss für eine Photovoltaik-Anlage. Tenor: Bei einer Effizienzhaussanierung und einem Neubau gebe es diese quasi „geschenkt“. Solche Aussagen beruhen auf Missverständnissen und falschen Schlussfolgerungen aus den Förderbedingungen. Der Irrtum beruht möglicherweise auf einer falschen Analogie der neuen „EE-Klasse“ zu den Fördervoraussetzungen für den schon bisher existierenden Standard „KfW 40 plus“.
Richtig ist: Wird der Energiebedarf des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt, erhöht sich der Zuschuss um 2,5 Prozentpunkte (Neubau, außer KfW 40 plus) oder 5 Prozentpunkte (Sanierung). Außerdem erhöht sich der maximale Kreditrahmen oder die förderbaren Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. In der besten Effizienzhausklasse 40 erhöht das den Zuschuss für die Sanierung tatsächlich von 54.000 auf 75.000 Euro, also um 21.000 Euro.
Die Photovoltaik-Anlage ist aber weder Voraussetzung dafür, noch lässt sich mit ihr allein die EE-Klasse erreichen. Die EE-Klasse und die dabei geforderten mindestens 55 Prozent erneuerbarer Wärme wird stattdessen in der Regel erreicht durch die Installation einer Wärmepumpe oder beispielsweise eine Kombination mit Biomasse und Solarthermie.
Eine Wärmepumpe ohne Photovoltaik-Anlage erfüllt in der Regel bereits die Voraussetzung zur Förderklasse EE und führt zu einem zusätzlichen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro, aber auch nur wenn der maximale Betrag der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro in Anspruch genommen wird.
Außerdem ist eine Förderung auch der Photovoltaik-Anlage überhaupt nur möglich, wenn die förderbare Kostenobergrenze nicht schon durch die anderen Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung und anderes mehr ausgeschöpft wurde. Der Kauf der Photovoltaik-Anlage ist also weder notwendig noch ursächlich für das Erreichen der EE-Klasse und den höheren Zuschuss, noch ist dieser Zuschuss für die Photovoltaik-Anlage in jedem Fall verfügbar.
BEG-Förderung statt EEG-Einspeisevergütung kann sinnvoll sein
Trotzdem kann in Einzelfällen eine Förderung der Photovoltaik über das BEG möglich und sinnvoll sein,
- wenn mit den notwendigen und geplanten Sanierungsmaßnahmen die Kostenobergrenze noch nicht ausgeschöpft wird,
- und wenn der Zuschuss einen höheren finanziellen Vorteil bietet als die voraussichtlich zu erwartende EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom.
Der erzielbare Zuschuss für eine Photovoltaik-Anlage beträgt dabei maximal 55 Prozent im Fall der schrittweisen Sanierung eines mindestens 5 Jahre alten Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse.
Berechnungsbeispiele und Schlussfolgerungen
- Vergleich der BEG-Förderung für eine Photovoltaik-Anlage bei Verzicht auf die EEG-Vergütung
- Installation einer 10 Kilowatt-Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher für 20.000 Euro
- Es wird angenommen, dass dieses Budget in den förderfähigen Kosten nicht anderweitig benötigt werden, also beispielsweise von den förderfähigen Kosten von 120.000 oder 150.000 Euro noch 20.000 Euro nicht für die anderen Maßnahmen schon in Anspruch genommen werden.
Förderprogramm | Effizienzklasse | Förderung für Photovoltaik-Anlage |
EEG-Vergütung | Niedriger Solarstrom- Eigenverbrauch / viel Einspeisung | 10.500 € (7 ct/kWh für 7.500 kWh jährlich, 20 Jahre lang) |
EEG-Vergütung | Hoher Solarstrom-Eigenverbrauch / wenig Einspeisung | 3.500 € (7 ct/kWh für 2.500 kWh jährlich, 20 Jahre lang) |
BEG Neubau | 40 | 4.000 € (20 % Zuschuss) |
BEG Neubau | 40 und EE-Klasse | 4.500 € (22,5 % Zuschuss) |
BEG Sanierung | 40 | 9.000 € (45 % Zuschuss) |
BEG Sanierung | 40 und EE-Klasse | 10.000 € (50 % Zuschuss) |
BEG-Sanierung | 70 und EE-Klasse | 8.000 € (40 % Zuschuss) |
Schlussfolgerungen:
- Je höher der Effizienzstandard, umso höher der BEG-Zuschuss.
- Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso geringer ist die EEG-Vergütungssumme und umso eher lohnt sich die BEG Förderung.
- Je geringer der BEG Effizienzstandard, umso geringer ist der Zuschuss und umso eher lohnt sich die EEG-Vergütung.
— Die Autoren Sören Demandt, Marcel Haidar, Thomas Seltmann sind wissenschaftliche Mitarbeiter im Prosumer-Team des Projektes Energie2020plus der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, www.energie2020plus.nrw —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Richtig ist, daß man gut rechnen, bzw. sich gut beraten lassen muss.
Bei weiter sinkender Einspeisevergütung ist bei Neubau die BEG Förderung u.U. die bessere Alternative, besonders bei grossen und teuren PV Anlagen, z.B. einer 30 kWp Indach Lösung.
Parallel dazu sollte der Überstrom in die sonstige Direktvermarktung verkauft werden, auch hier kann man bis zu 4 ct /kWh bekommen.
Interessant wäre es, wenn man im Rahmen einer Sanierung die PV Anlage „klassisch“ über die EEG Umlage, den Speicher aber über das neue Programm der KfW Förderung laufen lassen könnten. Denn für eine PV Anlage plus Speicher wird der maximale Sanierungsrahmen von 120 bzw 150 T EUR in der Regel nicht ausreichen.
Bei der Beispielrechnung scheinen mir die Kosten für den Eigenstromverbrauch nicht berücksichtigt zu sein, z.B.
2500 KWh x ca. 0,30 €/KWh = 750,– €/a x 20 a = 15 000.– € bzw.
7500 KWh x ca. 0,30 €/KWh = 2250,– €/a x 20 = 45 000,– € in 20 Jahren
Diese Eigenstromkosten spare ich doch in 20 Jahren oder sehe ich da etwas falsch!?
Hallo,
Bei der Darstellung fehlt eine kleine aber existenzielle Tatsache. Die bis zu 55% Förderung werden nur auf den Anteil der Anlage angerechnet der zum Erreichen des bilanziellen Eigenbedarfs nötig ist.
Wer sich also ne 30 kwp Anlage finanzieren will braucht also ein großes Haus oder eine Anlage in Nordausrichtung
Interessant wäre die Frage ob man für den nicht bezuschussen Anteil wieder Einspeisevergütung bekommt
Simon hat hier in den Kommentaren geschrieben, das „Die bis zu 55% Förderung werden nur auf den Anteil der Anlage angerechnet der zum Erreichen des bilanziellen Eigenbedarfs nötig ist.“
Das ist ein sehr wichtiger Punkt: der Artikel ist in den Berechnungen aber noch in einem zweiten Punkt fehlerhaft:
In der Tabellenzeile EEG-Vergütung wird wie folgt gerechnet:
7 ct/kWh für 7.500 kWh jährlich, 20 Jahre lang
– das ist aber so nicht richtig, da die 7ct ja im Gegensatz zur BEG-Förderung nicht „sofort“ auf dem Konto erscheinen, sondern eben erst in der Zukunft muss hier unbedingt die INflationsrate mit einberechnet werden. Die Auswirkungen der Inflation sind enorm und leider nur wenigen bewusst. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 3% (aktuell liegen wir doppelt so hoch) hätten 7 cent in 20 jahren nur noch eine Kaufkraft von 4 cent. Bei 6% wären es nur noch 2cent…
Es ist 2-rangig, sich über inflationsbereinigte ct/kWh zu unterhalten wenn das Ziel der Förderung darin liegt einer Volkswirtschaft etliche TWh über das Jahr hinweg zu garantieren. Eine PV-Anlage inklusive Sanierung mit Isolierung rechnet sich daher in den nächsten 10 Jahren unweigerlich. Energiepolitisches Mittel ist es jedwedes Gebäude zur lokalen Energiequelle umzuwandeln. Das öffentliche Netz soll dann vornehmlich der Grossindustrie dienen. Zu dieser Gleichung gehört noch der Gürtel. Der Gürtel den wir alle enger schnallen werden. Sonnenenergie lohnt sich heute mehr denn morgen und weniger als gestern.
Echt schöner Artikel zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen. Dieser Blog konnte mir im Gegensatz zu den anderen Artikeln echt weiterhelfen. Ich bedanke mich recht herzlich, mehr darüber erfahren zu haben.