Bereits vergangene Woche haben SMA und Sonnen Hinweise für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Heimspeichern veröffentlicht, die sich in den Hochwassergebieten befinden. In dieser Woche legte der Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) nochmals nach und veröffentlichte ebenfalls einen Leitfaden mit Sicherheitshinweisen zum Umgang mit Stromspeichern mit Wasserschäden. „Überflutungen oder Wassereinbrüche beeinträchtigt oder physisch beschädigt worden ist“, heißt es vom Verband. Der BVES rät dringend dazu, bei der Beschädigung und Überflutung von Speichern umgehend zuständige Einsatzkräfte zu informieren und keineswegs zu versuchen die Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen. Neben den bereits veröffentlichten Hinweisen, wie die unter Wasser stehenden Installationsräume nicht zu betreten oder für ausreichend Durchlüftung zu sorgen, rät der BVES, auf jeden Fall eine Wiederinbetriebnahme des Batteriespeichers zu verhindern, wenn dieser mit Wasser oder Schlamm in Kontakt geraten sei – auch wenn die Speichersysteme äußerlich unbeschädigt seien. „Die Anlage muss durch eine Elektrofachkraft außer Betrieb genommen werden, die mit Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern vertraut ist. Batterien und Wechselrichter, in die Wasser/Schlamm eingedrungen ist, müssen ausgetauscht werden“, so die eindringliche Mahnung des BVES.
Auch die Demontage der Geräte dürfe nur durch geschulte Hilfskräfte und Elektrofachkräfte erfolgen. Unsachgerechte Handhabung, Transport und Lagerung könne zu Risiken, wie etwa Bränden, führen. Mit Wasser in Kontakt gekommene Lithium-Ionen-Batteriespeicher sollten speziell als Gefahrgut gekennzeichnet werden, etwa durch ein Absperrband, und dürften nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Sondervorschriften von dafür qualifizierten Dienstleistern transportiert werden, wie es vom BVES weiter heißt. Zudem sollten Hilfs- und Räumkräfte informiert werden, falls ein Batteriespeicher in den Trümmern auffalle. Er müsse an gut durchgelüfteten, für Kinder unzugänglichen Stellen und mit ausreichend Abstand zu Brandlasten bis zur Abholung gelagert werden. Besonders geeignet seien dafür feuerfeste, nicht gasdichte Behälter, ein Sandbett oder eine Metallwanne, so der Verband.
Die Branche nehme mit der Veröffentlichung der Sicherheitshinweise ihre Verantwortung wahr. „Wir hoffen, dass die Veröffentlichung und die Verbreitung dieser Hinweise hilft, Gesundheits-, Sach- und Umweltschaden zu verhindern und den Einsatzkräften vor Ort eine praktische Unterstützung zu ihrer Arbeit bietet“, erklärte BVES-Geschäftsführer Urban Windelen.
Klicke, um auf BVES_Sicherheitshinweis_Wasserschaeden_v1.1.pdf zuzugreifen
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.