Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Bundesnetzagentur eine neue Aufgabe zugefallen. Sie wird sich künftig um die Regulierung der Wasserstoff-Infrastrukturen in Deutschland kümmern, wie die Bonner Behörde am Dienstag mitteilte. Die Betreiber von Wasserstoff-Netzen könnten sich künftig durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren lassen. Auch die Betreiber von Wasserstoff-Speicheranlagen könnten ebenfalls erklären, dass der Zugang ihrer Anlagen entsprechend der EnWG-Regelungen erfolgen solle.
„Durch die neuen Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde werde künftig einen jährlichen Plan-Ist-Kostenabgleich erstellen, um damit eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicherzustellen, wie es weiter hieß. Eine Verordnung zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte müsse von der Bundesregierung noch erlassen werden.
Mit der EnWG-Novelle sind auch Ad-hoc-Bedarfsprüfungen für die einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vorgesehen. Damit solle eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht werden. Diese Neuregelung trage der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung, so die Bundesnetzagentur.
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