Hochwasser in Deutschland: SMA und Sonnen veröffentlichen Informationen für sicheren Umgang mit Photovoltaik-Anlagen und Heimspeichern

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Einige Regionen in Deutschland kämpfen derzeit gegen Hochwasser. Was Betreiber und Installateure von Photovoltaik-Anlagen sowie die Einsatzkräfte beachten sollten, hat SMA in zwei Leitfäden zusammengefasst. Die wichtigste Regel für Anlagenbetreiber und Installateure ist dabei, dass überflutete Räume, in denen Wechselrichter, Batteriespeicher oder andere Installationen einer Photovoltaik-Anlage noch unter Spannung stehen, nicht betreten werden dürfen. Es bestehe die Gefahr eines Stromschlags, selbst wenn das Haus vom öffentlichen Netz getrennt sei, empfiehlt SMA in seinem Informationen für Anlagenbetreiber und Einsatzkräfte. Wenn Teile der Gleichstrom-Installation – dies umfasst Solarmodule, Wechselrichter, Stringverteiler, DC-Stecker und -Leitungen – durch das Hochwasser beschädigt sind, muss die Wechselstromseite abgeschaltet werden, sofern dies gefahrlos möglich sei. Dies gelte auch, wenn die Stromversorgung durch das öffentliche Netz unterbrochen sei. Bei einem Wiederzuschalten des öffentlichen Netzes werde andernfalls die Photovoltaik-Anlage auch wechselstromseitig wieder versorgt. Ebenso sollten Anlagenteile durch zugängliche Gleichstromschalter in der Nähe der Solarmodule abgeschaltet werden. SMA erklärt weiter: „Gefahrlos bedeutet: Ohne Betreten gefluteter Bereiche oder Bedienen von Schaltern, die geflutet waren.“ Betreiber und Einsatzkräfte sollten zudem für ausreichende Belüftung der Räume sorgen, um mögliche Knallgasbildungen zu unterbinden. Ferner bestehe bei Wechselrichtern Verbrennungsgefahr, da diese durch interne Kurzschlüsse heiß werden könnten, so der Photovoltaik-Hersteller weiter.

Nach einer Überflutung muss eine Photovoltaik-Anlage durch eine Elektrofachkraft überprüft und gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden. Diese sollte die entsprechenden Normen und regeln kennen, vorzugsweise der Installateur der jeweiligen Photovoltaik-Anlage sein. Es könnten Schäden vorliegen, die von außen nicht sofort erkennbar seien, aber bei einem weiteren Betrieb der Photovoltaik-Anlage für Folgeschäden sorgen könnten. Daher müssten die Anlagen sorgfältig überprüft werden, um die Schadenshöhe so gering wie möglich zu halten. SMA weist auch darauf hin, dass Wechselrichter die ganz oder teilweise unter Wasser standen, zwingend getauscht werden müssen.

Als Tipps für die Elektrofachkräfte stehen im Leitfaden unter anderem, die Wechselrichter so früh wie möglich von der Generatorspannung und dem Wechselstromnetz zu trennen. Zündquellen beim Öffnen der Geräte fernzuhalten und für ausreichend Belüftung sorgen. Zudem sollte – sofern die Wechselrichtergehäuse heiß sind – die Abkühlung abgewartet werden, bevor das Gerät geöffnet wird. Bei Zentralwechselrichtern bestehe zudem die Gefahr, dass die Standfestigkeit infolge einer Unterspülung beeinträchtigt sei. Dies sollte vor dem Betreten der Station überprüft werden. SMA weist noch daraufhin, dass ein Photovoltaik-Generator kurzgeschlossen sein kann, aber keine Spannung messbar ist, obwohl der voll Kurzschlussstrom fließt. Daher reicht eine Außerbetriebnahme oder ein Teilrückbau nicht aus, die Spannungsfreiheit festzustellen, sondern müsse mittels Zangenamperemeter überprüft werden. Ein Öffnen der DC-Stecker und -Verbindungen könne sonst zu einem elektrischen Schlag oder Lichtbogen führen. Auch andere Leitungen wie die Erdung der Unterkonstruktion sollten im Zweifelsfall immer zuerst auf Gleichstrom geprüft werden.

Sonnen hat ebenfalls grundlegende Hinweise an die Betreiber von seiner Photovoltaik-Heimspeicher geschickt und diese im Kundenportal zugänglich gemacht. Dabei geht es um die Handhabung der „Sonnenbatterien“, sofern die Kunden vom Hochwasser der vergangenen Tage betroffen sind. „Sonnenbatterien, die von Wasserschäden betroffen sind, dürfen nicht wieder eingeschaltet werden“, heißt es dort. Auch Sonnen empfiehlt im Falle eines sicheren Zugangs die Abschaltung der gekennzeichneten Sicherungen für Photovoltaik-Anlage und Heimspeicher. Analog zu SMA sagt auch Sonnen, die Räume mit den Anlagen nicht zu betreten, solange sie unter Wasser stehen und auch vor dem Betreten gut zu lüften. Eine vom Wasser beschädigte „Sonnenbatterie“ müsse zudem von einer Elektrofachkraft begutachtet werden und dürfe ausschließlich durch diese nach der Begutachtung wieder in Betrieb genommen werden.

Beide Unternehmen verweisen zudem auf ihre Service-Hotlines, an die sich betroffene Betreiber aus den Hochwassergebieten wenden könnten.

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