In der dritten Runde der Ausschreibungen für Kohlekraftwerke hat die Bundesnetzagentur elf Gebote mit insgesamt 2132,682 Megawatt bezuschlagt. Die ausgeschriebene Menge lag eigentlich bei mehr als 2480 Megawatt. Trotz der Unterzeichnung sprach der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, von einer „regen Beteiligung am Verfahren“. „Der Kohleausstieg geht stetig voran“, so seine Einschätzung.
Die Bonner Behörde musste kein Gebot wegen Fehlern ausschließen. Die gebotene Menge für die Stilllegung der Kohlekraftwerke bewegte sich zwischen 717 und 8,4 Megawatt. Die Gebotswerte wiederum lagen der Bundesnetzagentur zwischen 0 und 155.000 Euro pro Megawatt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert betrage 102.798,81 Euro pro Megawatt. Die erfolgreichen Bieter erhalten jeweils die Höhe des individuell gebotenen Wertes für die Stilllegung ihrer Kraftwerke. Sie dürfen ab dem 31. Oktober 2022 keine Kohle mehr in ihren Kraftwerken verfeuern. Zuvor werden die Anlagen aber noch auf ihre Systemrelevanz von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft. Sofern die Bundesnetzagentur den Antrag auf Systemrelevanz der jeweiligen Kraftwerke anerkennt, würden die Anlagen dann in der Netzreserve weiter zur Verfügung stehen, dürften aber keinen Strom mehr am Markt verkaufen.
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sieht vor, dass zum Jahresende 2022 nur noch maximal jeweils 15 Gigawatt Stein- und Braunkohle-Kleinanlagen* in Deutschland Strom erzeugen sollen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wird dieses Ziel trotz der leichten Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde erfüllt werden. Grund seien unter anderem Stilllegungen oder Umrüstungen von Anlagen auf einen anderen Brennstoff, die außerhalb der Verfahren nach dem KVBG stattfänden und nicht mehr bei der Ermittlung des Ausschreibungsvolumens berücksichtigt werden könnten. Die in dieser Runde nicht bezuschlagte Menge werde dem Volumen der nachfolgenden Auktion zugeschlagen.
Kein konkreter Termin
Noch nicht veröffentlicht hat die Bundesnetzagentur indes die Ergebnisse der Photovoltaik-Ausschreibungen mit Stichtag 1. Juni. Bis zu diesem Tag konnten Gebote für Freiflächenanlagen abgegeben werden, wobei die ausgeschriebene Menge bei 510,347 Megawatt liegt, sowie erstmals für eine separate Dachanlagen-Ausschreibung mit einem Volumen von 150 Megawatt. Auf Nachfrage von pv magazine, wann mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen sei und ob es Gründe für die Verzögerung gebe, erklärte ein Sprecher der Behörde: „Die Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Juni 2021 werden nach Abschluss der Auswertung der Gebote auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Einen konkreten Termin kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.“
*Anmerkung der Redaktion: Es sind jeweils 15 Gigawatt Steinkohle- und Braunkohle-Anlagen vorgesehen. Dies war vorher nicht eindeutig formuliert, daher haben wir den Satz nachträglich angepasst.
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Die Antwort der Behörde zur Auswertung der PV-Ergebnisse beinhaltet schon eine gewisse Ingnoranz, dessen Sie sich besser den Bürgern gegenüber entledigen sollte.
Normaler Menschenverstand baut neue Kapazitäten auf, bevor andere abgeschaltet werden.
Wenn das man nur gut gehen wird!