Der Brutto-Zubau aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland lag im Mai bei 403,14 Megawatt. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber der neu installierten Photovoltaik-Leistung von rund 617,5 Megawatt im April, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte. Die neu installierte Photovoltaik-Leistung summiert sich nach fünf Monaten damit auf 2448,3 Megawatt.
Die veröffentlichten Daten zeigen, dass gerade das Segment der Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen rückläufig ist. Seit April greift das EEG 2021, wonach Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt einen Zuschlag aus einer Ausschreibung benötigen, um den kompletten eingespeisten Solarstrom vergütet zu bekommen. Ohne Zuschlag wird nur 50 Prozent des erzeugten Stroms vergütet, der Rest muss bestenfalls direkt vor Ort verbraucht werden. Allerdings läuft derzeit noch die erste Ausschreibungsrunde für dieses sogenannte zweite Segment. Stichtag war 1. Juni, doch bislang hat die Bundesnetzagentur noch keine Ergebnisse für diese Auktion veröffentlicht.
So finden sich im Marktstammdatenregister in Mai zahlreiche Einträge für Photovoltaik-Anlagen, die knapp unter der Leistungsgrenze von 300 Kilowatt liegen. Insgesamt sind Photovoltaik-Anlagen mit annährend 295 Megawatt Gesamtleistung realisiert worden, die keinen Zuschlag über eine Ausschreibung besitzen, wie aus den Zahlen der Bonner Behörde weiter hervorgeht. Nur im Februar war in diesem Segment der Wert niedriger – im Januar lag er mit 481,5 Megawatt am höchsten und auch kurz vor Ablauf der Übergangsfrist im März war es mit gut 446 Megawatt deutlich mehr. Freiflächenanlagen können bis 750 Kilowatt Leistung ebenfalls außerhalb der Ausschreibungen realisiert werden. Im Mai summierte sich ihre Leistung auf etwas mehr als 22 Megawatt.
Trotz der Nachbesserungen in der EEG-Novelle 2021 gibt es weiter keine großen Sprünge beim Photovoltaik-Mieterstrom. Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 1,684 Megawatt sind der Bundesnetzagentur im Mai für einen Zuschlag gemeldet worden. Die kumulierte Leistung dieser Photovoltaik-Anlagen liegt in diesem Jahr bislang gerade einmal bei 11,25 Megawatt.
Im Mai sind der Bundesnetzagentur zudem 26 Photovoltaik-Freiflächen- oder Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 62,5 Megawatt gemeldet worden, für die ein Zuschlag aus den Ausschreibungen eingelöst wurde. Die größte, im Mai neu registrierte Photovoltaik-Anlage hat 35,36 Megawatt Leistung. Es handelt sich um einen Solarpark, der außerhalb des EEGs realisiert worden ist. Zudem sind drei weitere Großprojekte dieser Kategorie verzeichnet, also von förderfreien Photovoltaik-Anlagen: ein Solarpark mit knapp 7,2 Megawatt Leistung, eine Dachanlage mit 5,25 Megawatt und eine Freiflächenanlage mit etwa 3,5 Megawatt Leistung.*
Im Juli sinkt die Solarförderung um weitere 1,4 Prozent. Die feste Einspeisevergütung, die für Photovoltaik-Anlagen auf oder an Gebäuden sowie Lärmschutzwänden bis 100 Kilowatt gezahlt wird, liegt damit je nach Leistung zwischen 5,68 und 7,47 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung wird ein Tarif von 5,12 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Die anzulegenden Werte aus der Direktvermarktung, die ab einer Leistung von 100 Kilowatt für Photovoltaik-Anlagen verpflichtend ist, liegen jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher.
*Anmerkung der Redaktion: Der Absatz ist nach dem Hinweis von JCW (siehe Kommentar) nachträglich korrigiert worden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Zähle ich 295 aus ausschreibungsfreien Anlagen mit 108 aus Zuschlägen aus Auktionen zusammen, komme ich auf 403, ganz oben als insgesamt registriert erwähnt. Dann kommt aber eine Zahl, die mich irritiert: Ein Projekt hätte 70,8MW, und zwar „ohne EEG“, passt also weder in die 295 noch in die 108. Kam dieses Projekt noch zusätzlich zu den 403 dazu, oder ist es doch darin enthalten?
Dass der Mieterstrom ein bürokratisches Monster ohne Breitenwirkung bleiben wird, war von Anfang an klar und wohl so vom Gesetzgeber beabsichtigt. Vordergründig tut er so, als ob es sich um „Förderung“ handeln würde. Tatsächlich ist es eine Verhinderungsförderung. Eigentlich brauchte Mieterstrom gar keine spezielle Förderung, wenn man dem Betreiber einfach erlauben würde, den Strom zu einem guten Preis an Abnehmer in der Nähe zu verkaufen, analog zum Eigenverbrauch eines EFH-Besitzers, und den Rest zu dem üblichen EEG-Satz einzuspeisen. Aber damit würde man den Stromversorgern jeder Größenordnung unerwünschte Konkurrenz machen. Deshalb hat man sich diese Behinderungsförderung einfallen lassen, damit es nicht so auffällt. Man nennt es Förderung (womit gleichzeitig die Legende aufrechterhalten wird, PV-Strom hätte Förderung am Wettbewerb vorbei nötig) und doch ist es eine effektive Behinderung. Gnade dem, der eine so hinterfotzige Regierung hat!
Herzlichen Dank für den Hinweis.
Ich weiß auch nicht, wo die 70-Megawatt-Anlage vorhin herkam, jetzt war sie nicht mehr zu sehen… Ich habe den Absatz korrigiert. Ich denke, die förderfreie Dachanlage wurde formell bei den 295 Megawatt subsummiert. Dann passt zumindest die Gesamtrechnung wieder!
Hallo JCW, großariger Kommentar, mit ihrem Begriff „Behinderungsförderung“ treffen Sie den Nagel auf den Kopf.
Das ist mit ein Grund, warum ich auf die „Förderung“ unseres Stromspeichers verzichtet habe.