Am Donnerstag hat der Bundestag nicht nur das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet, sondern auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die damit verbundenen Änderungen im EEG. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßte die Neuregelungen, da den aktiven Einsatz von Energiespeichern für das Energiesystem ermöglichen und doppelte Belastungen mit Steuern, Umlagen und Abgaben weitgehend beseitigen. „Jetzt werden Speicher endlich aktiviert! Bei letzter Gelegenheit in dieser Legislatur öffnet sich nun doch noch die Tür für einen systemischen Einsatz sowie den effizienten Multi-Use von Energiespeichern – für ein sicheres, nachhaltiges und kosteneffizientes Energiesystem“, sagte Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer. Damit könnten die mehr als 350.000 Photovoltaik-Heimspeicher sowie Großspeicher künftig mehrere Dienstleistungen anbieten und marktlich aktiv sein, ohne weiter durch doppelte Abgaben, Umlagen und Steuern behindert zu werden. „Konkret werden Speicher, bisher nur beschränkt auf die Eigenversorgung, mit der Novellierung des § 61l EEG von diesem Single-Use befreit und können nun auch zusätzlich an den Strommärkten betrieben werden. Mit dem Konstrukt der doppelten gewillkürten Vorrangregelung werden diese Speicher wie ein reiner Netzspeicher behandelt und mit zwei Zählern gemessen“, wie es vom BVES weiter hieß. Mit der Neuregelung würden auch die unüberbrückbaren bürokratischen Hürden für das Messkonzept von Multi-Use Speichern deutlich abgesenkt.
Zudem wird mit der EnWG-Novelle das ursprünglich geplante Vermarktungsverbot für Großspeicher gestrichen, wenn sie aufgrund einer Ausschreibung oder Vereinbarung mit einem Netzbetreiber betrieben werden. Auch diese dürften nun darf gemäß § 11a Abs. 2 EnWG auch mehrere Dienstleistungen anbieten und dan den Strommärkten teilnehmen, zumindest mit der Leistungsfähigkeit, die die durch den Netzbetreiber gesetzten Anforderungen übertrifft. Werde die Anlage zeitweise oder dauerhaft nicht für die Erfüllung der Vereinbarung mit dem Netzbetreiber benötigt, dürfe diese zusätzliche Leistung und Arbeit an den Strommärkten veräußert werden. Damit könnten Großspeicher künftig verstärkt zur Optimierung der Stromnetze eingesetzt werden. „Unsere Kernforderung – die korrekte Umsetzung der EU-Elektrizitätsbinnenmarkts-Richtlinie in deutsches Recht und damit die Übernahme der höheren Freiheitsgrade für Prosumer und generell für Speicher – ist weitgehend erfüllt“, so Windelen weiter. „Schade ist, dass es nicht auch die gute Definition von Energiespeicherung ins Gesetz geschafft hat.“ Die Verankerung von Energiespeicherung als die vierte Säule im Energiesystem neben Erzeugung, Transport und Verbrauch von Energie bleibt damit aus.
Der BVES bedankte sich bei der Politik für die konstruktiven Diskussionen, so dass die komplexe Regulatorik für Speicher angepasst werden konnte. „Die neuen Regelungen im EnWG und EEG sind ein Meilenstein für das Multifunktionswerkzeug Energiespeicher“, so Windelen. „Noch sind nicht alle Hürden entfernt und Schlaglöcher ausgeglichen, etwa bei der Sektorenkopplung und Technologien wie Pumpspeichern oder Wasserstoff, doch ein Anfang ist endlich gemacht und Speicher werden nicht mehr länger an der Marktteilnahme behindert.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte ebenfalls die Annahme der EnWG-Novelle durch den Bundestag und die darin enthaltenen Verbesserung für Speicher. „Kritisch sehen wir allerdings die Möglichkeit einer doppelten Vermarktung des Anlagenteils, der vom Netzbetreiber kontrahiert und dadurch bereits über die Netznutzungsentgelte finanziert wird. Diese Regelung sollte auf mögliche negative Folgen für den Wettbewerb evaluiert werden“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Bedauerlich sei zudem, dass nur wenige Punkte aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2021 wirklich umgesetzt worden seien. „Positiv ist, dass im Zuge der EnWG-Novelle auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) angepasst wurde. Damit wird nach dem Urteil des OVG Münster einem möglichen Fadenriss beim Smart Meter Rollout begegnet“, so Andreae weiter.
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Was für ein aussagefähiger Artikel über Speicher!
Die einzige Sorge, die den Verfasser umtreibt, ist die Doppete Besteuerung durch EEG……
@Sandra, offensichtlich hatten Sie in Ihrem Beitrag vorwiegend die bisher katastophale Behandlung von Heimspeichern zur Maximierung des Eigenstromverbrauches im Sinn.
In zweiten Abschnitt gehen Sie auf die Speicher des Netzbetreibers ein.
Kein einziges Wort über die gängigen oder favorisierten Technologieen.
Keine Gegenüberstellung von Pros + Cons!
Geschickte und bezahlbare Speicherung wird letztendlich der Schlüssel für die Energiewende als Regelgarant werden.
Wirkungsgrad der Speicherung liegt bei…70 – 95%
Wie werden die Verluste in einem Geschäftsmodll abgebildet und von wem werden die Verluste bilanziert?
Strom-Marktwirtschaft als neuer Ausbildungszweig für technik-affine Kaufleute?
Wenn ich als Investor mit € 100.000 zur Energiewende beitragen wollte, an wen darf ich mich wenden und mit welcher Aussicht auf Rendite?