Regierungsfraktionen einigen sich auf finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Auf den letzten Metern haben sich die Fraktionen der Regierungskoalition über einige energie- und klimapolitische Streitfragen doch noch einigen können.  Zu den Einigungen, die am Montag erzielt wurden, gehören unter anderem eine stärkere finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Sie soll wie bei Windparks bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde liegen. „Mit bis zu 40.000 Euro jährlich können die Kommunen künftig an einem neuen 20 Megawatt-Solarpark profitieren, bei den sehr großen ungeförderten Solarparks sind sogar noch höhere Zahlungen möglich“, erklärte Timon Gremmels, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die Solarenergie und Mitglied des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie.*

Aber auch die Doppelbelastung von Photovoltaik-Speichern mit Abgaben und Umlagen soll mit der Verabschiedung des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fallen. Ferner ist im dem Gesetzespaket vorgesehen, das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr von 1,9 auf 6 Gigawatt mehr als zu verdreifachen. „Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zahlreichen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der Deutsche Bundestag am kommenden Donnerstag das letzte große energie- und klimapolitische Gesetzespaket dieser Legislaturperiode und damit ganz entscheidende Verbesserungen für die dezentrale Energiewende beschließen“, so Gremmels weiter.

Auch bei der Union zeigte man sich nach der Einigung erleichtert. „Die Koalition steckt den Kurs in Richtung Klimaneutralität 2045 ab. Der Weg für das neue Klimaschutzgesetz ist frei“, erklärte Stephan Stracke, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sein Kollege Carsten Linnemann betonte derweil: „Mit den Neuregelungen im Energierecht schaffen wir erstmals die regulatorischen Grundlagen für den zügigen Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, denen eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung unter anderem der Bereiche Industrie und Verkehr zukommt. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Stromspeicher und schaffen Rechtssicherheit für den Einbau von intelligenten Messgeräten (Smart-Meter-Rollout) und damit für die Digitalisierung der Energieversorgung.“ Damit könnten künftig noch mehr Kunden von niedrigen Strompreisen profitieren, wenn Photovoltaik und Windkraft auf Hochtouren liefen. Es werde Pflicht für Energieversorger ausgeweitet, den Endkunden dynamische Stromtarife anzubieten“, so Linnemann weiter.

Was aus der im „Sofortprogramm Klimaschutz 2022“ vorgesehenen bundesweiten Einführung einer Solarpflicht wird, blieb zunächst offen. Dazu äußerte sich keiner der Fraktionspolitiker explizit. In dieser Woche kommt der Bundestag zu seinen letzten Sitzungen in dieser Legislaturperiode zusammen. Dort können die erzielten Einigungen zwischen CDU, CSU und SPD direkt verabschiedet werden.

*Anmerkung der Redaktion: Die Überschrift sowie die Funktion von Timon Gremmels sind nachträglich präzisiert worden.

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